COPLEX GmbHLiquidiert

01979 Lauchhammer, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 8023
Eingetragen
11.3.2008
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Einbau von genormten Bauteilen sowie das Verrichten von Malerund Tapezierarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Frank Weber
seit 12.8.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

51000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

COPLEX GmbH

Lauchhammer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

3

3

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

48996,00

60370,00

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

303860,21

197578,47

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

53468,51

10490,91

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5462,19

8098,95

Summe Aktiva

515270,27

327718,90


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26075,89

26075,89

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-64215,52

-113391,71

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-52302,79

49176,19

B. Rückstellungen

26733,33

24143,09

C. Verbindlichkeiten

488536,94

303575,81

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

515270,27

327718,90

ANHANG

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 der Coplex GmbH, Lauchhammer, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Hierzu ist sie als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB unter Einhaltung der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB verpflichtet.

Entsprechend der für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bestehenden Ver-pflichtung wurde der aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bestehende Jahresabschluss (§ 242 HGB) um einen Anhang erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis

Verlustvortrag EUR - 189.275,48

Jahresfehlbetrag EUR -5.112,07

wie folgt zu verwenden:

Der Bilanzgewinn/ verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Lauchhammer, den 31.03.2012

 

Binissalem, den 20. April 2014

Frank Weber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.04.2014

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