H + T Motor Racing GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 8189
Eingetragen
22.5.2001
Branche
Einzelhandel mit SpielwarenHerstellung von SpielwarenVerlegen von Computerspielen
Gegenstand
Verkauf elektrischer Autorenspiele einschließlich Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kurt Christian Petri
seit 14.2.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

H + T Motor Racing GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 37.637,50 48.724,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 1.422,00
II. Sachanlagen 37.632,50 47.302,50
B. Umlaufvermögen 366.284,30 384.857,69
I. Vorräte 171.836,00 179.462,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.072,01 88.418,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.013,76 5.011,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 144.376,29 116.976,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 487,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 403.921,80 434.069,23

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 76.800,30 105.048,97
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 13.564,93 13.564,93
III. Gewinnvortrag 21.484,04 42.247,06
IV. Jahresüberschuss 16.751,33 24.236,98
B. Rückstellungen 273.714,00 276.677,99
C. Verbindlichkeiten 53.004,50 52.342,27
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 53.004,50 52.342,27
D. Passive latente Steuern 403,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 403.921,80 434.069,23

Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023

1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Firma H+T Motor Racing GmbH, Bert-Brecht-Str. 43, 64291 Darmstadt wird beim Amtsgericht Ansbach im Handelsregister unter der Nummer HRB 8189 geführt.

1.1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der H+T Motor Racing GmbH, Darmstadt wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB und unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiLRUG) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zu der Gliederung der Bilanz und G+V-Rechnung ergaben sich zum Vorjahr keine Änderungen.

1.2. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Zu den Methoden der planmäßigen Abschreibungen und zu der Ausübung von Bewertungswahlrechten werden nachstehende Angaben bei den einzelnen Posten der Bilanz gemacht.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

2.1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

2.2. Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert oder unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen zum Zeitwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigerem Marktpreis § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB angesetzt.

2.3. Rückstellungen

Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt § 253 Abs. 1 S. 4 HGB.

Die Steuerrückstellungen existieren für ertragsteuerliche Belastung 2023 nicht.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurden in Anwendung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.

Pensionrückstellungen bestehen in Höhe von € 340.885,,--.

Der Aktivierungswert der Rückdeckungsversicherung beträgt € 98.816,--.

Die Rückdeckungsversicherung ist zugunsten des Versorgungsberechtigten verpfändet. Beide Werte werden saldiert ausgewiesen (€ 242.069,--).

Es wurde folgendes versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren angewandt: Projected-Unit-Credit-Methode.

Als Rechnunsgsgrundlage dienen die Heubeck-Richttafeln 2018G. Der 10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatz beträgt 1,82. Gehalts- und Rentenanpassungen sind nicht vorgesehen. Anwartschaften und laufende Renten wurden mit monatlicher Zahlungsweise berücksichtigt. Die Bewertung der Witwenrente erfolgte kollektiv.

Passive latente Steuern wurden i.H.v. € 403,-- gebildet.

Für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

2.4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis einem Jahr betragen € 53.004,50.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Die Steuerverbindlichkeiten betragen € 37.384,69.

2.5. Rechte und Pflichten gegenüber den Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Forderungen: € 1.535,95

Verbindlichkeiten: € 2.942,64

3. Sonstige Angaben

Zur Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen bestimmt:

Kurt Christian Petri, Kaufmann, Darmstadt

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ausschüttungsgesperrte Beträge gem. § 286 Abs. 8 HGB:

Aus der Bewertung der Pensionsrückstellung unter Inanspruchnahme von

§ 253 HGB n.F. ergibt sich ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von € 4.082,--.

Die durchschnittliche Zahl des während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3 (§ 285 S. 1 Nr. 7 i.V.m. §288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB (Bankbürgschaften) bestehen am Bilanzstichtag nicht (§ 268 Abs. 7 Nr. 1 HGB).

Der Jahresabschluss wurde am 14.10.24 festgestellt bzw. gebilligt.

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