Gregor
Keser GmbH
Schopfheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
28.346,89 |
28.346,89 |
| B.
Anlagevermögen |
0,00 |
10.937,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
236,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
10.701,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
21.911,98 |
83.028,94 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
12.350,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.431,75 |
37.043,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.480,23 |
33.635,51 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
9.258,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.258,87 |
131.570,94 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.423,40 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
60.387,30 |
104.998,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.681,51 |
44.610,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
9.258,11 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
3.046,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.735,47 |
128.524,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.735,47 |
128.524,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.258,87 |
131.570,94 |
Anhang
Fassung für Offenlegungszwecke
Allgemeine Angaben zu
m Jahresabschluss
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Gregor Keser
GmbH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder
im Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus
Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich
zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze
vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für
bewegliche Anlagegüter die degressive
Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zu
linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die
übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR
150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen EUR
6.704,55 (Vj. 7 TEUR).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen in
Höhe von EUR 661,22 (Vj. 2 TEUR).
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2008
auf insgesamt EUR 31.735,47 (Vj. 128 TEUR), davon betragen
die Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR
31.735,47 (Vj. 128 TEUR).
Gegenüber Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 23.903,69 (Vj. 118
TEUR).
Haftungsverhältnisse in TEUR
Ab Abschlussstichtag bestanden
auskunftsgemäß keine Haftungsverhältnisse
gem. § 251 HGB.
Sonstige Angaben
Mit der Geschäftsführung war im Jahr 2008
Herr Gregor Keser beauftragt.
Herr Gregor Keser ist einzelvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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