YALI GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ute, geb. Pfenning Nagel seit 10.11.2005 | Geschäftsführer |
Rolf Nagel seit 7.11.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nagel GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Nagel GmbHMannheimAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht Bewertungsmethoden (§ 252 HGB) 1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1.1. Allgemeine Angaben zum Inhalt und der Gliederung des Jahresabschlusses (§ 265 HGB) 1.1.1. Die Gliederung der Bilanz ändert sich gegenüber der Schlußbilanz per 31. Dezember 2022 nicht. 1.1.2. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung , welche im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. 1.1.3. Aufgrund der Größenklassen lt. § 267 HGB ist die Gesellschaft als "Kleine GmbH" einzustufen. 1.1.4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Aufgrund der Neudefinition der Umsatzerlöse fehlt die Vergleichbarkeit zum Vorjahr. 1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB) 1.2.1.1. Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Lediglich § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB fand Anwendung. 3. Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und entsprechend den Vorschriften für kleine GmbHs hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB gebildet worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 HGB gebildet. 7. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor. 1.2.1.2. Bewertungsmethoden ( § 252 HGB) 1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind am Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 3. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen Abschlusstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. 4. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: a.) Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. b.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Bei der Ermittlung der Abschreibung kam wahlweise die lineare oder degressive Abschreibung zur Anwendung. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden nach § 6 (2 u. 2a) EStG abgeschrieben. c.) Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. d.) Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. e.) Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Pensionsrückstellung wurde gemäß Richttafeln 2018 G nach der PUC-Methode mit einem Rechnungszins von 1,82 % ermittelt. Die Werte wurden aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Allianz Lebensversicherungs-AG übernommen. Aufgrund der Umstellung der Berechnungsmethode des Erfüllungsbetrages ist der Umterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB mit 7.060,00 € mit einer Ausschüttungssperre belegt. 2. Sonstige Pflichtangaben 2.1. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer Dr. Rolf Nagel, Konrad Adenauer allee 92, 68519 Viernheim Ute Nagel, Konrad Adenauer Allee 92, 68519 Viernheim geführt. Alle sind alleinvertretungsberechtigt und von § 181 BGB befreit. |
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