Sohler
Plastik GmbH
Eußenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.623,00 |
6.859,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
64.622,00 |
6.858,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
134.485,93 |
127.473,88 |
| I.
Vorräte |
18.994,15 |
15.771,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.539,65 |
93.234,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.952,13 |
18.467,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69,12 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
199.178,05 |
134.332,88 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.503,93 |
50.743,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.179,13 |
31.974,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.760,21 |
-6.795,07 |
| B.
Rückstellungen |
28.975,62 |
53.520,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.698,50 |
30.069,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
199.178,05 |
134.332,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sohler Plastik GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellung beträgt EUR 29.663,00 nach
Saldierung mit der verpfändeten Vermögensanlage
EUR 16.228,62. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
"Teilwertmethode" errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von
Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein
Rechnungszins von 5,15 % bei der Bewertung zugrunde gelegt.
Gehalts-, Rententrends und Fluktuation sind mit 0,00 %
eingerechnet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag
i.H.v. EUR 3.847,00. Der einmalige Betrag ist unter der
Position "Außerordentliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Von der Übergangsrechnung gemäß Art. 67
Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Von der gebildeten Pensionsrückstellung i.H.v.
EUR 29.663,00 wurden gemäß § 246 Abs. 2 S.
2 eine verpfändete Rückdeckungsversicherung
i.H.v. EUR 13.434,38 verrechnet. Hierbei wurden
Zinserträge i.H.v. EUR 1.016,66 von dem Zinsaufwand
für die Abzinsung der Pensionsrückstellung i.H.v.
insgesamt EUR 1.383,00 verrechnet, so dass sich ein Saldo
i.H.v. EUR 366,34 ergibt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen i.H.v. EUR 18.539,60 (Vj. EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 57 (Vj:
TEUR 0).
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Die Gesellschaft hat keinen Beirat.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Martin Sohler.
Eußenheim, den 27.02.2012
gez. Martin Sohler
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