Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 729269
Eingetragen
10.3.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Übernahme der Komplementärstellung bei Gesellschaften, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, jeweils im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens, namentlich die Übernahme der Komplementärstellung bei der Stromrad GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Stuttgart.

Historie

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Management

NameRolle
Eberhard Franke
seit 10.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gärtnerstraße 8, 70329 Stuttgart
21.875 €
87.50%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stromrad Verwaltungs- GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 27.422,05 26.218,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.500,00 23.250,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.922,05 2.968,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.422,05 26.218,40

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 27.040,15 26.026,40
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.040,15 1.026,40
B. Rückstellungen 381,90 192,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.422,05 26.218,40

Anhang


Anhang für das Geschäftsjahr 2010
 
Stromrad Verwaltungs- GmbH   
 
 
I. Allgemeine Angaben ( § 267 HGB )
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft".
 
 
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 HGB )
 
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.
 
Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA- Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungs- dauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
 
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die not- wendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt.
 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.
 
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet.
 
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles gebucht. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfaßt.
 
Von der Stetigkeit der Bilanzierung und Bewertung wurde nicht abgewichen (284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
 
Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).
 
 
III. Sonstige Pflichtangaben ( § 285 HGB )
 
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ( € 0 ) haben insgesamt € 0 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Für diese Verbindlichkeiten sind keine Sicherheiten bestellt.
 
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch
                       Herrn Eberhard Franke,         Herrn Claus Tscherning
 
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ( § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB ).
 
Die Gesellschaft ist Komplementär der Stromrad GmbH Co KG.
                             
Stuttgart, am 22.11.2011
Stromrad Verwaltungs- GmbH   
- Geschäftsführung -

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