Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Obernkirchener Altersheim gGmbH
An der Stiftsmauer 5, 31683 Obernkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Pammer seit 1.10.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Erbslöh seit 30.12.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (7)
| Name | Anteil |
|---|---|
Förderverein Evangelisches Altersheim Bückeburg e.V. | 25.00% |
Förderverein Josua Stegmann Altenhilfe e.V. | 25.00% |
Förderverein Obernkirchener Seniorenzentrum Sonnenhof e.V. | 25.00% |
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg | 10.00% |
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Meerbeck | 5.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Obernkirchener Altersheim gGmbHObernkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Der Aufsichtsrat stellte am 11. November 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 fest. Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Der Gesellschaft mit Sitz in Obernkirchen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter der Nummer HRB 202115 eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). In analoger Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB nicht angewandt, sondern der Abschluss nach den Vorschriften der PBV gegliedert. Die Erleichterungen der Rechnungslegung für kleine Kapitalgesellschaften werden hinsichtlich des Anhangs in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Im Hinblick auf einen einheitlichen Ausweis innerhalb des Unternehmensverbunds, dem die Gesellschaft angeschlossen ist, sind abweichend zum Vorjahr die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht mehr im Anhang angegeben, sondern in der Bilanz vermerkt. Mit Ausnahme der beschriebenen Ausweisänderung wurde der Grundsatz der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit beachtet. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsbzw. Restnutzungsdauer bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR (netto) werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2 EStG) im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch die Bildung von Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens betreffen nicht rückzahlbare Zuwendungen, die zur Finanzierung von Anlageinvestitionen gewährt wurden. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend den Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag dotiert. Langfristige Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung bestehen für Beschäftigte mittelbare Versorgungszusagen zur betrieblichen Altersversorgung, die von der Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers (im Weiteren: KZVK) zu erfüllen sind. Aufgrund einer bestehenden Unterdeckung der KZVK befindet sich die Gesellschaft in der Subsidiärhaftung. Die daraus resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung kann nicht verlässlich quantifiziert werden. Aufgrund dieser Tatsache und in Ausübung des Wahlrechts nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB hat die Gesellschaft für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen keine Rückstellungen gebildet. Das von der KZVK zur Schließung der Deckungslücke jährlich erhobene Sanierungsgeld betrug im Geschäftsjahr 2023 für die Gesellschaft 41.628,09 EUR. Daneben war an die KZVK für das Geschäftsjahr 2023 ein Gesamtbeitrag in Höhe von 158.247,35 EUR zu entrichten. Davon entfielen 131.872,80 EUR auf den von der Gesellschaft zu tragenden Arbeitgeberanteil. Den Beitragszahlungen lag im Geschäftsjahr 2023 ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Höhe von 2.637.455,95 EUR zugrunde. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren beträgt am Abschlussstichtag 88.714,05 EUR. Von den Verbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag 799.100,54 EUR durch Grundschulden gesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der Alleingesellschafterin aus einem unbefristeten Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Gesamtaufwand aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag liegt im Geschäftsjahr 2023 bei 123 TEUR III. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt nach Köpfen 116 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt.
Obernkirchen, den 21. Oktober 2024 Obernkirchener Altersheim gGmbH Thomas Erbslöh, Geschäftsführer Alexander Tripus, Geschäftsführer |
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