Obernkirchener Altersheim gGmbH

An der Stiftsmauer 5, 31683 Obernkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stadthagen HRB 202115
Eingetragen
30.12.2022
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für ältere MenschenSonstige soziale Betreuung von älteren MenschenSonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abs. 1 Abgabenordnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Pammer
seit 1.10.2025
Geschäftsführer
Thomas Erbslöh
seit 30.12.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (7)

NameAnteil
Förderverein Evangelisches Altersheim Bückeburg e.V.
25.00%
Förderverein Josua Stegmann Altenhilfe e.V.
25.00%
Förderverein Obernkirchener Seniorenzentrum Sonnenhof e.V.
25.00%
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bückeburg
10.00%
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Meerbeck
5.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Obernkirchener Altersheim gGmbH

Obernkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.408,00 9,00
II. Sachanlagen 4.290.282,80 4.513.765,87
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
4.292.840,80 4.513.924,87
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 10.700,00 10.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 811.242,37 474.126,23
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 6.884,28 EUR; i. V. 32.213,08 EUR)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 508.082,84 940.630,72
1.330.025,21 1.425.456,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.912,22 0,00
5.633.778,23 5.939.381,82
Treuhandvermögen aus Verwahrgeldverwaltung 13.914,23 16.109,65

Passivseite

Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
1. gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 25.000,00 25.000,00
2. Kapitalrücklage 3.525.989,11 3.525.989,11
3. Gewinnvortrag 63.049,36 0,00
4. Jahresfehlbetrag (i. V. Jahresüberschuss) -282.898,79 63.049,36
3.331.139,68 3.614.038,47
B. Sonderposten aus Zuschüsen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 72.651,00 75.813,00
C. Rückstellungen 931.450,56 1.085.895,00
D. Verbindlichkeiten 1.280.149,21 1.115.083,24
(davon gegenüber Gesellschaftern: 8.276,97 EUR; i. V. 7.562,44 EUR)
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 525.407,92 EUR; i. V. 315.982,70 EUR)
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 754.741,29 EUR; i. V. 799.100,54 EUR)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 18.387,78 48.552,11
5.633.778,23 5.939.381,82
Treuhandverbindlichkeiten aus Verwahrgeldverwaltung 13.914,23 16.109,65

Der Aufsichtsrat stellte am 11. November 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 fest.

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Gesellschaft mit Sitz in Obernkirchen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter der Nummer HRB 202115 eingetragen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). In analoger Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB nicht angewandt, sondern der Abschluss nach den Vorschriften der PBV gegliedert.

Die Erleichterungen der Rechnungslegung für kleine Kapitalgesellschaften werden hinsichtlich des Anhangs in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Im Hinblick auf einen einheitlichen Ausweis innerhalb des Unternehmensverbunds, dem die Gesellschaft angeschlossen ist, sind abweichend zum Vorjahr die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht mehr im Anhang angegeben, sondern in der Bilanz vermerkt.

Mit Ausnahme der beschriebenen Ausweisänderung wurde der Grundsatz der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit beachtet.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsbzw. Restnutzungsdauer bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR (netto) werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2 EStG) im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch die Bildung von Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens betreffen nicht rückzahlbare Zuwendungen, die zur Finanzierung von Anlageinvestitionen gewährt wurden. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend den Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände.

Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag dotiert. Langfristige Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung bestehen für Beschäftigte mittelbare Versorgungszusagen zur betrieblichen Altersversorgung, die von der Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers (im Weiteren: KZVK) zu erfüllen sind. Aufgrund einer bestehenden Unterdeckung der KZVK befindet sich die Gesellschaft in der Subsidiärhaftung. Die daraus resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung kann nicht verlässlich quantifiziert werden. Aufgrund dieser Tatsache und in Ausübung des Wahlrechts nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB hat die Gesellschaft für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen keine Rückstellungen gebildet. Das von der KZVK zur Schließung der Deckungslücke jährlich erhobene Sanierungsgeld betrug im Geschäftsjahr 2023 für die Gesellschaft 41.628,09 EUR. Daneben war an die KZVK für das Geschäftsjahr 2023 ein Gesamtbeitrag in Höhe von 158.247,35 EUR zu entrichten. Davon entfielen 131.872,80 EUR auf den von der Gesellschaft zu tragenden Arbeitgeberanteil. Den Beitragszahlungen lag im Geschäftsjahr 2023 ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Höhe von 2.637.455,95 EUR zugrunde.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesamthöhe der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren beträgt am Abschlussstichtag 88.714,05 EUR. Von den Verbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag 799.100,54 EUR durch Grundschulden gesichert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber der Alleingesellschafterin aus einem unbefristeten Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Gesamtaufwand aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag liegt im Geschäftsjahr 2023 bei 123 TEUR

III. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt nach Köpfen 116 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt.

 

Obernkirchen, den 21. Oktober 2024

Obernkirchener Altersheim gGmbH

Thomas Erbslöh, Geschäftsführer

Alexander Tripus, Geschäftsführer

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