Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH (CAP)
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Otto Bachmeier seit 30.1.2026 | Geschäftsführer |
Claudia Eichenberg seit 15.4.2025 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Caritas Jugendhilfe gGmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht 20221. Geschäftsmodell der Caritas Jugendhilfe gGmbH 2. Rahmenbedingungen 3. Wirtschaftsbericht 3.1 Geschäftsverlauf 3.1.1 Corona mit Stützungsmaßnahmen SoDEG, Quarantänerückerstattungen 3.1.2 Weitere für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse 3.2 Ertragslage 3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung 3.2.2 Erlöse mit Zuschüssen, Entgelten und sonstigen betrieblichen Erträgen 3.2.3 Erlöse nach Kostenträgern 3.2.4 Kosten 3.2.5 Finanzergebnis und Steuern 3.3 Finanzlage 3.4 Vermögenslage 3.4.1 Lang- und kurzfristige Aktiva 3.4.2 Kapitalstruktur 3.4.3 Rückstellungsübersicht 3.5 Finanzielle Leistungsindikatoren (KPI) 3.5.1 Jahresergebnis 3.5.2 Auslastungsquote 3.5.3 Liquiditätskennziffern 4. Risiko- und Chancenbericht 4.1 Einzelrisiken 4.2 Sonstige Risiken 4.3 Chancen 5. Prognosebericht 5.1 Wirtschaftsplan 2023 mit Vergleich zu IST 2022 1. Geschäftsmodell der Caritas Jugendhilfe gGmbH 2022 war das erste vollständige Geschäftsjahr als Caritas Jugendhilfe gGmbH. Auf der Grundlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2021 wurde der Namenswechsel von Jugendhilfeverbund Antoniusheim GmbH zu Caritas Jugendhilfe gGmbH (CJH) zum 01.07.2021 umgesetzt. Bereits seit 1975 ist der Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e. V. (CV WiRT) Träger und seit 2001 zu 100 % Gesellschafter der Caritas Jugendhilfe. Damit diese Zugehörigkeit und inhaltliche Verbundenheit auch auf den ersten Blick ersichtlich sind, wurde 2021 der Name wie oben beschrieben geändert. Satzungsgemäßer Gesellschaftszweck ist der Betrieb einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Damit ist die Förderung der freien Kinder- und Jugendhilfe Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Caritas Jugendhilfe hält ein Angebot von ambulanten, teilstationären und vollstationären Plätzen vor. Der juristische Sitz der Einrichtung befindet sich in der Friedrichstrasse 26-28 in 65185 Wiesbaden. In der Idsteiner Straße 105 in 65193 Wiesbaden befindet sich der Hauptsitz, an dem neben dem Verwaltungsgebäude vier vollstationäre Gruppen betrieben werden. Die anderen Gruppen sind über das Stadtgebiet verteilt. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, oder bei Auflösung der Gesellschaft, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Insgesamt hielt die CJH zum 31.12.2022 96 vollstationäre Plätze, 24 teilstationäre und 30 ambulante Plätze sowie bereichsübergreifende Angebote vor.
2. Rahmenbedingungen Auch im Jahr 2022 blieb das Platzangebot in Wiesbaden im Bereich der stationären Versorgung weitgehend stabil. Neben der CJH halten die Jugendhilfezentrum Johannesstift GmbH und der Jugendhilfeverbund des Evangelischen Vereins für Innere Mission ein größeres Angebot an Plätzen vor. Für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer_innen (umA) ist jede hessische Kommune verpflichtet, entsprechend dem Königsteiner Schlüssel umA aufzunehmen. Die CJH hält für die Erstversorgung von sog. "Selbstmeldern" eine Clearinggruppe vor. Die weitere Versorgung der umA nach dem Clearingprozess erfolgt durch alle Wiesbadener Jugendhilfeträger. Im Jahr 2022 sind die Fallzahlen erneut gestiegen. Vor dem Hintergrund der im Juni 2021 in Kraft getretenen Reform des SGB VIII sind weiterhin die Fragen zu erforderlichen Anpassungen der Rahmenrichtlinien, Betriebserlaubnisverfahren sowie zu Leistungs- und Entgeltvereinbarungen ein wesentliches Thema in der Fachöffentlichkeit. Besonders mit Blick auf die inklusive stationäre Unterbringung werden hierzu kommunale Übergangsmodelle entwickelt, um für die Leistungserbringer Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Der Fachkräftemangel ist inzwischen deutlich spürbar in der Erziehungshilfelandschaft angekommen, was hessenweit bereits zu (z.T. vorübergehenden) Gruppenschließungen geführt hat. Des Weiteren ist bei Einstellungen von jungen Fachkräften eine deutliche Entwicklung hin zu Teilzeitbeschäftigung sichtbar, was den quantitativen Bedarf zusätzlich erhöht, um alle Stellenanteile zu besetzen. Eine vorausschauende Belegungssteuerung wird durch den Zuwachs an Inobhutnahmen - sofortige Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen - erschwert. Durch den Einbruch bei der Akquise von Pflegestellen, die i.d.R. die jüngeren Kinder vorübergehend versorgt haben, werden diese zunehmend in der stationären Erziehungshilfe untergebracht. Gleiches zeigt sich bei Jugendlichen, die häufig in Notsituationen sofort zu versorgen sind. Durch die Unklarheit der Verweildauer bei Inobhutnahmen werden Plätze ungeplant frei und sind planbar kaum noch nachzubelegen. 3. Wirtschaftsbericht 3.1 Geschäftsverlauf 3.1.1 Corona mit Stützungsmaßnahmen SoDEG, Quarantänerückerstattungen Da Unterstützungsleistungen über das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SoDEG) erst ab einer Minderauslastung von über 25 % gewährt werden, konnte die CJH keine Unterstützungsleistungen aus dem SoDEG beanspruchen. Auch im Jahr 2022 konnten nur wenige Fälle im Rahmen der Quarantänerückerstattungen geltend gemacht werden. So konnten im Jahr 2022 lediglich Erstattungen in Höhe von T€ 4 beantragt werden (Vorjahr: T€ 9). Der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern aufgrund eines Coronaverdachtes war in erheblichem Umfang größer, wofür es jedoch keine Erstattungsmöglichkeit gab. 3.1.2 Weitere für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse 2022 konnten die beiden Gebäude unseres neuen, auf Inklusion ausgerichteten Leonhard-Wassner-Hauses am Standort Amöneburg fertiggestellt werden, die nun Platz für insgesamt drei Wohngruppen bieten und darüber hinaus Übungsappartements und Besprechungsräume vorhalten. Im Mai eröffneten wir den dortigen größeren Gebäudekomplex (Teilprojekt 1) für zwei Wohngruppen, die im Juni von der WG Arkaden sowie der WG Apollo bezogen wurden. Der Umzug dieser beiden Wohngruppen schuf wiederum Platz an ihren vorherigen Standorten am Bismarckring bzw. in der Nauroder Straße. Am Bismarckring wurde somit die Möglichkeit geschaffen, dass die beiden umA-Gruppen WG Clearing umA und WG Anker umA dort einziehen konnten, da deren vorheriger Standort am Siegfriedring nach dem Auslaufen des Mietvertrages geräumt und an den Vermieter zurückgegeben werden musste. Die freistehende Liegenschaft in der Nauroder Straße nutzte die CJH zur Unterbringung der neugegründeten umA-Wohngruppe WG Phoenix umA, welche im August in Betrieb ging. Im Oktober gab es eine Veränderung im Butterblumenweg: Da zum einen die Platzanfragen in der Mutter-Kind-Gruppe (MuKi) zurückgingen, weil die Räumlichkeiten für eine derartige Nutzung beengt waren, und zum anderen hoher Bedarf für die akute Versorgung für Kinder in Notsituationen im Wiesbadener Stadtgebiet bestand, baute die CJH als erste und einzige Erziehungshilfeeinrichtung eine Inobhutnahmegruppe für Kinder im Alter zwischen ca. 6 und 12 Jahren auf. Hierfür wurden die wenigen noch verbliebenen Mütter mit Kindern aus der WG MuKi im September in anderen Betreuungseinrichtungen untergebracht. Nach Renovierungsarbeiten konnte die neugegründete WG Noah mit 8 Inobhutnahmeplätzen für Kinder zum 11.10.2022 ihren Betrieb aufnehmen. Parallel hierzu wurde im Oktober in Amöneburg auch das sog. Teilprojekt 2 fertiggestellt. Die WG Apollo zog innerhalb des dortigen Standortes vom Leonhard-Wassner-Haus 1 (Arbeitstitel: Teilprojekt 1) in das Leonhard-Wassner-Haus 2 (Arbeitstitel: Teilprojekt 2) um. Somit konnte im freigewordenen EG des Leonhard-Wassner-Hauses 1 die neugegründete WG Thalia einziehen und zum 04.11.2022 in Betrieb genommen werden. Die personelle Unterbesetzung der WG Haus 1 in der Idsteiner Straße machte es erforderlich, diese im November zu schließen und die dort betreuten Jugendlichen in anderen Wohngruppen der CJH unterzubringen. Da eine Wiedereröffnung der Gruppe aufgrund des Fachkräfte- und daraus resultierenden Personalmangels ausgeschlossen werden musste, konnte die freigewordene Gruppe zur Lösung einer anderweitigen Herausforderung genutzt werden: Die gestiegenen Einreisezahlen von umA machten eine Ausweitung des Clearingbereiches dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund zog die WG Anker umA vom Bismarckring in die Idsteiner Straße um (Räume WG Haus 1), wodurch die Clearing-Plätze am Bismarckring zum 01.01.2023 von 6 auf 12 verdoppelt werden können. Grundlage für die zahlreichen Umzüge und Neueröffnungen im Jahr 2022 war die inhaltliche Ausrichtung der CJH auf die geänderten Bedarfe und Anforderungen in der Erziehungshilfe. Die neuen Angebote im Bereich der Inklusion und der Inobhutnahme von Kindern müssen sich bei den anfragenden Jugendämtern ebenso wie die gesteigerten Unterbringungsmöglichkeiten von umA erst etablieren. Die CJH steht hierfür in kontinuierlichem und intensivem Kontakt mit den Jugendämtern und macht auf unterschiedlichen Wegen ihre Angebotsspannweite publik (beispielsweise auch durch Informationsschreiben oder die neugestaltete Homepage). Die stationären Plätze der CJH waren im Jahr 2022 im Jahresdurchschnitt mit 93,5 % ausgelastet. Durch die Gruppenwechsel in Verbindung mit den Wohngruppenumzügen konnte das Sollergebnis der Auslastung nicht ganz erreicht werden. Die Wohngruppen in Amöneburg trugen mit einer Auslastung von 94 % zu dem Ergebnis bei. Bei der Belegung sind rund 3.500 Belegtage durch umA im regelstationären Bereich zu verzeichnen. Die MuKi erreichte im letzten Betriebsjahr eine Auslastung von 78 %. Das Folgeangebot der Inobhutnahmegruppe wurde zum Betriebsstart direkt mit dem Einzug von fünf Geschwisterkindern gut ausgelastet. Nach deren Auszug ist die Belegung eingebrochen und konnte bis zum Jahresende nicht kompensiert werden, so dass die Durchschnittsbelegung nur bei 55 % lag. In diesem Bereich konnte in Nachverhandlungen mit der Stadt Wiesbaden die Sollbelegung von 93,5 % auf 82 % reduziert werden, um bei diesen Schwankungen keine Verluste zu erleiden. Die Tagesgruppen im Bereich Teilstationär erreichten das gleiche Niveau wie 2021 mit 81 % Durchschnittsbelegung. Die Auslastung der Tagesgruppe Paul-Körner-Haus drückte die Belegung mit durchschnittlich 9 Kindern in der Gruppe. Der Bereich Außenbetreutes Wohnen konnte von 24 Plätzen auf 30 Plätze ausgeweitet werden; die Belegtage stiegen um 13,7 %. Die Stellenanteile wurden um 1,5 Stellen erhöht. Im Jahr 2022 waren im Jahresdurchschnitt 29 umA in der Betreuung, davon wurden 18,7 in zwei ausschließlich für umA vorgehaltenen Gruppen und im Clearingbereich betreut. Am Standort Bismarckring standen nach den Umzügen in der Clearinggruppe 6 Plätze für die Aufnahme von Selbstmeldern bereit. Im Jahresdurchschnitt erreichte die Clearinggruppe eine Auslastung von 100 %. Da zum Jahresende hin die Selbstmelderplätze nicht ausreichten und die Belegung im November/Dezember deutlich über der Platzkapazität lag, muss diese für 2023 ausgeweitet werden. Das System der Verteilung auf andere Wiesbadener Träger konnte im Jahr 2022 fortgesetzt werden. Insgesamt wurden 65 Selbstmelder_innen in der CJH aufgenommen (52 in 2021), hiervon wurden 34 als volljährig nach Gießen weitergeleitet oder sind selbst weitergereist (33 in 2021). Es wurden 5 umA (11 in 2021) in andere Wiesbadener Einrichtungen verlegt und 3 umA wurden bundesweit umverteilt. Somit sind 10 Selbstmelder_innen in der CJH und 13 im Clearingbereich versorgt worden. Die Themen des Datenschutzes und der Datensicherheit beschäftigen die CJH bereits seit vielen Jahren. Die Mitarbeitenden aller Bereiche sind durch kontinuierliche Schulungen stark sensibilisiert für diese wichtigen Themenkomplexe, insbesondere auch wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit unserer Betreuten, und setzen alle Vorgaben sehr gewissenhaft um. Um die Datensicherheit weiter zu erhöhen und die Vorteile einer einheitlichen EDV-Plattform zur gemeinsamen Arbeit im Unternehmen Caritas zu nutzen, erfolgte im Jahr 2022 auch innerhalb der CJH die Einführung des Portfolios der SoCura GmbH und die gemeinsame sog. Wohlfahrt.Cloud. In Kooperation mit dem Querschnittsbereich Controlling und Zuschusswesen des CV WIRT wurde die monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) optimiert. Für die Angebote in Amöneburg, die Inobhutnahmegruppe und für das Arbeits- und Motivationsprojekt wurden erstmalig ergänzende Fachleistungsstunden neben dem Tagesentgelt zur Abdeckung des "besonderen" Bedarfes der Angebote vereinbart. Personalentwicklung: Während für die neue Inobhutnahmegruppe für Kinder der WG Noah im Butterblumenweg das Personal der außer Betrieb genommenen WG MuKi übernommen werden konnte, machte der Aufbau der beiden neuen Wohngruppen WG Phoenix umA und WG Thalia zahlreiche Neueinstellungen notwendig. Des Weiteren mussten Kündigungen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund erfolgte 2022 die Neueinstellung von 15 pädagogischen Fachkräften sowie fünf pädagogischen Hilfskräften, die als Aushilfen oder Nachtbereitschaften Dienste abdeckten. Des Weiteren wurden turnusgemäß drei neue Praktikant_innen im Anerkennungsjahr (PIA) eingestellt sowie vier weitere (reguläre) Praktikant_innen. Im Bereich der Hauswirtschaft erfolgten drei Neueinstellungen. Dies ist der Eröffnung des Standortes in Amöneburg mit drei inklusiven Wohngruppen geschuldet, zu deren Konzept es gehört, dass die dortigen Hauswirtschaftskräfte neben den Reinigungsarbeiten auch das zeitaufwändige Zubereiten der Mahlzeiten übernehmen und einen Beschäftigungsumfang (BSU) von 100 % erfüllen. In der Verwaltung mussten aufgrund der Kündigung zweier Teilzeitkräfte (zum Ende von deren nebenberuflichen Studien) zwei Neueinstellungen im Bereich Sachbearbeitung erfolgen. Insgesamt lassen sich 2022 somit 32 Neueinstellungen verzeichnen. Neben den erwähnten beiden Kündigungen durch Verwaltungsmitarbeiterinnen erfolgten Kündigungen durch neun pädagogische Fachkräfte, darunter allein vier in der WG Haus 1, welche letztlich geschlossen werden musste, und zwei in der WG Haus 5 in der Idsteiner Straße. Darüber hinaus endeten neun Beschäftigungsverhältnisse regulär (acht durch das Ende des Anerkennungsjahres, des Praktikums oder des FSJ und eines wegen Renteneintritts), so dass für 2022 insgesamt 21 Austritte zu verzeichnen sind. Neben dem insgesamt sehr hohen Krankenstand, welcher sich merklich auf die Arbeitsbelastung der verbliebenen Mitarbeitenden auswirkte, waren vier Mitarbeitende langzeitkrank und zwei Mitarbeiterinnen erhielten aufgrund der geltenden Coronaregelungen wegen ihrer Schwangerschaften ein sofortiges und durchgehendes Beschäftigungsverbot. Eine hohe Fluktuation war auch bei den Gruppenleitungen erkennbar. Für einen großen Anteil dieser Leitungskräfte musste z.T. auch aufgrund von internen Wechseln, Erkrankungen oder Beschäftigungsverboten durch Schwangerschaft Ersatz gefunden werden, was wegen des mit der Leitungsfunktion verbundenen Onboardings und Coachings besonderen Mehraufwand nach sich zog. Nicht alle vakanten Gruppenleitungsposten konnten 2022 neu besetzt werden: In Haus 4 wurde daher die Gruppenleitung kommissarisch intern besetzt, ebenso wie in der WG Apollo, in der die eigentliche Gruppenleitung langzeiterkrankt ist. Die Bewerbungsrekrutierung gestaltete sich 2022 nicht nur im Bereich der Leitungskräfte, sondern insgesamt äußerst schwierig und langwierig. Durch die Impulse seitens des Querschnittsbereichs Personalmanagement konnte gegen Ende des Jahres eine Optimierung der Stellenausschreibungen angestoßen werden. Ergänzt durch die verstärkte Nutzung von Bewerbungsplattformen im Internet mit teilweise vereinfachten Bewerbungsverfahren (Monster, HeyJobs) sowie Social Media versprechen wir uns eine zunehmend bessere Bewerbungslage und unkompliziertere Rekrutierungsverfahren. Darüber hinaus bewirkte die Kampagne "Die Caritas zeigt Gesicht" der Caritas im Bistum Limburg große Aufmerksamkeit. Insgesamt konnten dank der zunehmenden Eindämmung der Coronapandemie 2022 zahlreiche Fortbildungen und Schulungen wieder anlaufen, die in den Vorjahren ausgesetzt werden mussten. Eine besonders umfangreiche und wichtige Schulung aller pädagogischen Mitarbeitenden hat die CJH im Bereich der Inklusion und Partizipation auf den Weg gebracht: Im November erfolgten die Auftaktveranstaltungen zur Implementierung des innovativen Fachverfahrens "WirkMit!", welche Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zur Teilhabe und Durchsetzung ihrer Rechte und Bedürfnisse befähigt. Mit tatkräftiger Unterstützung des Querschnittsbereiches Personalmanagement des CV WiRT konnten zwei Dienstvereinbarungen der CJH erneuert bzw. erarbeitet werden: Im Sommer konnte mit der Mitarbeitervertretung (MAV) die Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erneuert werden. Des Weiteren konnte nach einem langwierigen Verfahren mit der MAV eine Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitszeitkonten für die Mitarbeitenden in den stationären Wohngruppen getroffen werden. Im Jahr 2022 wurden in Verbindung mit der neuen Dienstvereinbarung vielfältige Maßnahmen getroffen, um den Mehrarbeitsstunden- und den Resturlaubsbestand zu reduzieren. Durch die Einführung der Regenerationstage für den Bereich der pädagogischen Mitarbeitenden in der Anlage 33 der AVR sind zwei zusätzliche freie Tage hinzugekommen. Aufgrund des späten Beschlusses mussten diese Tage vollständig auf das Jahr 2023 übertragen werden, so dass dann für jeden pädagogischen Mitarbeitenden vier Regenerationstage zur Verfügung stehen. 3.2 Ertragslage 3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung Die Ertragslage der CJH verlief im Jahr 2022 positiv und verbesserte sich deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Sie stellt sich wie folgt dar:
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt ein positives Jahresergebnis in Höhe von T€ 253, wobei der Jahresüberschuss im Vergleich zum Vorjahr um +T€ 131 (+107,1 %) gesteigert werden konnte. Erträgen in Höhe von T€ 9.140 (Vorjahr: T€ 8.391) standen Aufwendungen in Höhe von T€ 8.887 (Vorjahr: T€ 8.269) gegenüber. 3.2.2 Erlöse mit Zuschüssen, Entgelten und sonstigen betrieblichen Erträgen Die Erlöse nach den jeweiligen Erlösarten gliedern sich wie folgt:
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Erlöse gesamt um +T€ 736 (+8,8 %) auf T€ 9.117. Bei den Entgelten gem. SGB VIII zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme der Erlöse um +T€ 450 (+5,7 %) auf insgesamt T€ 8.411. Dies lag zum einen an einer tariflichen Erhöhung der Betreuungsentgelte, zum anderen an einer höheren Auslastung der stationären Wohngruppen. Darüber hinaus wurde der Neubau Amöneburg fertig gestellt und die neuen Wohngruppen eröffnet. Gleichzeitig wurde die Mutter-Kind-Einrichtung in eine Inobhutnahme-Gruppe umgewandelt, das dafür mit der Stadt Wiesbaden neu verhandelte Betreuungsentgelt liegt deutlich über dem Entgelt für die Mutter-Kind-Betreuung. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge gab es einen deutlichen Anstieg um +T€ 230 (+90,1 %) auf T€ 485. Dies liegt vor allem in der Auflösung einer Risikorückstellung im Jahr 2022 begründet, die erfolgte, um die Auswirkungen der Überführung einiger umA Plätze in stationäre Wohngruppen und die daraus resultierenden sinkenden Entgelte gem. SGB VIII auszugleichen. 3.2.3 Erlöse nach Kostenträgern Die Erlöse nach Kostenträger stellen sich wie folgt dar:
Die Aufstellung der Erträge nach Kostenträgern zeigt die Abhängigkeit der CJH von den Leistungsentgelten nach SBG VIII, die durch die Jugend- und Sozialämter finanziert werden. Dieser Anteil an den Gesamterträgen lag bei rund 96,6 %. 3.2.4 Kosten Die Kostenstruktur der CJH für 2022 stellt sich wie folgt dar:
Während die Erträge im Vergleich zum Vorjahr um +T€ 736 (+8,8 %) stiegen, erhöhten sich die Kosten um +T€ 612 (+7,4 %). Damit lag die Kostensteigerungsrate etwas unter der Ertragssteigerungsrate. Die Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zu 2021 um +T€ 211 (+3,4 %). Hierin ist bereits eine Tarifsteigerung von +1,8 % zum 01.04.2022 berücksichtigt. Darüber hinaus wirken sich der erhöhte Personalbedarf durch die Eröffnung der Wohngruppen Amöneburg sowie die Umwandlung der Mutter-Kind- Betreuung in eine Inobhutnahme-Gruppe kostensteigernd aus. Die Erhöhung der Kosten für Fremdleistungen +T€ 147 (+91,8 %) beinhaltet die gestiegenen Verwaltungskosten durch den CV WiRT. Insbesondere die Erweiterung des Verbands im Bereich des Overheads (Controlling, IT, Projektmanagement) wirkten sich hier deutlich aus. Der Verwaltungsbedarf sank aufgrund geringerer Kosten für IT und Öffentlichkeitsarbeit um -T€ 24 (-12,1 %). Die gestiegenen Kosten für Lebensmittel (+T€ 15), für Pflegebedarf und Betreuung (+T€ 5), für Wasser, Energie, Brennstoffe (+T€ 27) und für Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf (+T€ 15) spiegeln die durch die hohe Inflationsrate und den Ukraine-Krieg steigenden Preise wider. Die Abschreibungen steigen durch die Fertigstellung des Neubaus Amöneburg und der damit beginnenden Abschreibungsdauer um +T€ 73 (+85,9 %). Die Erhöhung der sonstigen ordentlichen und neutralen Aufwendungen von +T€ 71 (+27,3 %) begründet sich durch höhere Kosten für Ersatzbeschaffungen. 3.2.5 Finanzergebnis und Steuern
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Berichtsjahr insgesamt um +T€ 7, bedingt durch höhere Zinserträge (+T€ 14) und höhere Abschreibungen auf Finanzanlagen (+T€ 8) als im Vorjahr. 3.3 Finanzlage Die Finanzlage der CJH für das Jahr 2022 stellt sich wie folgt dar:
2. Liquiditätsbedarf
Der Liquiditätsstatus gibt Auskunft über die Eigenfinanzierungskraft der CJH. Er zeigt, wie lange die Gesellschaft in der Lage wäre, alle Auszahlungen zu tätigen, für den Fall, dass ab Januar 2023 keine finanziellen Zuflüsse mehr aus Leistungserlösen und Zuschüssen erfolgen würden. Die vorhandenen finanziellen Mittel könnten die Ausgaben bei Wegfall jeglicher Leistungserlöse und Zuschüsse für 4,2 Monate decken. Die CJH konnte damit ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern im Wirtschaftsjahr stets zeitnah erfüllen. 3.4 Vermögenslage Die Vermögenslage wird nachfolgend anhand der Betrachtung der lang- und kurzfristigen Aktiva, der Kapitalstruktur und der Rückstellungen betrachtet. 3.4.1 Lang- und kurzfristige Aktiva
Die Übersicht zeigt die Vermögensposten der Bilanz zum 31. Dezember 2022 zusammengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt. Insgesamt verringerte sich das Vermögen um -T€ 87 auf T€ 13.008. Die Verringerung saldiert sich aus der Erhöhung des Sachanlagevermögens von +T€ 2.034 (+51,7 %) sowie der Verringerung des Kassenbestands von -T€ 3.135 (-39,1 %) durch die Fertigstellung des Neubaus Amöneburg. 3.4.2 Kapitalstruktur
Das Gesamtkapital zeigt eine Abnahme von -T€ 87 auf T€ 13.008. Dies begründet sich überwiegend durch die Veränderungen bei den Rücklagen (+T€ 122) und dem Jahresergebnis (+T€ 131). Die kurzfristigen Passiva verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der Auflösung aus der Risikorückstellung UmA (-T€ 216) sowie der Verringerung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-T€ 67) und der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (-T€ 94) um insgesamt -T€ 357. 3.4.3 Rückstellungsübersicht Bei den Rückstellungen war folgende Entwicklung zu verzeichnen:
Die Rückstellungen verringerten sich insgesamt um -T€ 265 (-3,6 %) auf T€ 7.164 (Vorjahr: T€ 7.429), was insbesondere auf die Reduzierung der für Rückforderung von Leistungsentgelten im Bereich der umA Betreuung (-T€ 250) zurückzuführen ist. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung erhöhten sich um +T€ 47. Saldiert verringerte sich der Bereich der sonstigen Rückstellungen um -T€ 220 (-3,9 %). Der Bereich der Personalrückstellungen verringerte sich saldiert um -T€ 1. Der Reduzierung der Rückstellungen für geleitestete Mehrarbeit (-T€ 69), für Sonderbeiträge kZVK (-T€ 49) und den sonstigen Personalkosten (-T€ 52) stehen eine Erhöhung der Rückstellungen für ausstehende Urlaubsansprüche (+T€ 53) sowie die Bildung der Rückstellung für die tariflich vereinbarte Einmalzahlung (+T€ 125) gegenüber. Die Einmalzahlung wird im Jahr 2023 ausgezahlt. Der Bereich der Rückstellungen für Altersteilzeit (ATZ) verringerte sich um -T€ 44. Dies begründet sich durch die Bildung von Wertguthaben für neue ATZ-Fälle. 3.5 Finanzielle Leistungsindikatoren (KPI) 3.5.1 Jahresergebnis
Ein wichtiger Leistungsindikator für die CJH ist das Jahresergebnis. Im Jahr 2022 konnte ein positives Jahresergebnis in Höhe von T€ 253 erreicht und damit im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von rund +107,1 % erzielt werden. 3.5.2 Auslastungsquote
Die Auslastungsquote der einzelnen Einrichtungen als zweiter wichtiger Leistungsindikator war auch im Jahr 2022 gleichbleibend gut, liegt aber bei manchen Einrichtungen unterhalb der Vorjahreswerte. Das Angebot der Mutter-Kind-Betreuung wurde im September 2022 geschlossen und im Oktober 2022 das Nachfolgeangebot der Inobhutnahme als alternatives Leistungsangebot eröffnet. 3.5.3 Liquiditätskennziffern Deckungsbedarf in Monaten
Die Eigenfinanzierungskraft der CJH liegt ohne Zuflüsse von Leistungserlösen bei 4,2 Monaten. Damit ist die Zahlungsfähigkeit der CJH jederzeitig gewährleistet. 4. Risiko- und Chancenbericht 4.1 Einzelrisiken Der bundesweit zu verzeichnende extreme Anstieg von krankheitsbedingten Ausfällen bei Arbeitnehmern war und ist auch in der CJH deutlich spürbar. Zudem hat der in der Erziehungshilfe bestehende Fachkräftemangel auch auf die CJH enorme Auswirkungen. Die Akquise von fachlich qualifiziertem Personal gestaltete sich zeitaufwändiger und langwieriger. Sowohl Fachkräftemangel als auch hoher Krankenstand wirken sich unmittelbar auf das vorhandene Personal aus, welches die zu leistende Arbeit mit besonderem, zusätzlichem Einsatz kompensieren muss. Da eine durchgehende Betreuung und Versorgung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zwangsläufig sichergestellt werden muss, ist hier eine Entlastung der verbliebenen Mitarbeitenden nicht möglich. Bereits die vorausgegangene sog. Flüchtlingskrise hatte große Auswirkungen auf die Arbeit der CJH. Aus einer hochbelasteten Zeit kommend und noch mit dem Rückbau der umA-Betreuung bis ins Jahr 2020 beschäftigt, schloss sich für unsere Mitarbeitenden mit der Coronapandemie nahtlos die nächste Phase einer kräftezehrenden Ausnahmesituation an. In einer psychisch für alle belastenden Lage musste die CJH durch die Umsetzung aller Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen Vorsorge in ihren Häusern treffen und quarantäne- und krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren. Zudem war der Betreuungsaufwand durch Homeschooling und die entfallene Möglichkeit zu sozialen Kontakten und Freizeitaktivitäten außerhalb der CJH deutlich gestiegen. Trotz dieser erneut hochbelastenden Phase haben wir den Neubau unserer inklusiven Häuser in Amöneburg und die Rückgabe unseres Standorts am Siegfriedring in der geplanten Zeit im Jahr 2022 umgesetzt. Damit gingen zudem sechs Gruppenumzüge einher sowie der Aufbau von drei neuen Wohngruppen mit neuen Konzepten. Darüber hinaus wurde die inhaltliche Entwicklung vorangetrieben, vor allem in den wichtigen Bereichen der Inklusion, Partizipation und des Kinderschutzes. Nach nunmehr über acht Jahren des Arbeitens in den Ausnahmezuständen der Flüchtlings- und der Coronakrise sind die Erschöpfungszustände in allen Personalbereichen der CJH deutlich spürbar. Dieses Kumulieren an Belastungsfaktoren birgt das hohe Risiko, dass Mitarbeitende wegen Überlastung langzeitkrank werden oder häufiger erkranken (hier ist bereits eine Zunahme im Jahr 2022 zu verzeichnen). Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Mitarbeitende wegen Überlastung kündigen. Schlimmstenfalls führt die personelle Unterbesetzung aus all diesen Gründen zu vorübergehenden Gruppenschließungen, wie dies z.B. im November bei der WG Haus 1 der Fall war. Die dort betreuten Kinder und Jugendlichen mussten auf andere Wohngruppen verteilt werden. Vor diesem Hintergrund sind eine Konsolidierung der Arbeitssituation und qualitätserhaltende Maßnahmen notwendig, um die Stabilität innerhalb der Gruppen wiederherzustellen und nachhaltig zu festigen. Ein deutlich wahrnehmbares Belegungsrisiko bestand durch die Standortveränderungen und damit verbundenen neuen Betreuungsangeboten innerhalb der CJH: An unserem neuen Standort in Amöneburg gibt es in jeder der drei Gruppen zwei inklusive Plätze, die ausschließlich durch Jugendliche mit Teilhabebedarf zu belegen sind, wodurch die Belegungssteuerung eingeschränkt wird. Da das Risiko besteht, dass keine Jugendlichen mit Teilhabebedarf angefragt werden, müssen die Plätze mit Regelbedarf belegt werden, was zu Einnahmeausfällen führen kann. Vier Plätze im Arbeite- und Motivationsprojekt (AMP) als Teil unseres Lernprojektes konnten im Rahmen einer Entgeltvereinbarung nun auch in die Regelfinanzierung überführt werden. Für die Refinanzierung ist hier eine 87 %-ige Auslastung der Plätze erforderlich. Die Belegung im Jahr 2023 wird zeigen, ob diese Auslastung erreicht werden kann. In unserer neuen Inobhutnahmegruppe für Kinder (WG Noah) konnte der in der Kalkulation berücksichtigte Soll-Auslastungsgrad von 93,5 % auf 82 % gesenkt werden, da dieser im Jahr 2022 tatsächlich deutlich geringer ausfiel als zunächst erwartet. Um die konzeptionellen Anforderungen des neuen SGB VIII umsetzen zu können, sind auch im Jahr 2023 Entgeltverhandlungen für den stationären Bereich erforderlich, um die Zuordnung der Aufwendungen für Erziehungsleitungen im Bereich der Leitung zu verorten. Nur so ist es möglich, die Gruppenpädagogik personell so zu stärken, dass die qualitative Weiterentwicklung gewährleistet wird. Für den umA Clearingbereich, der zum Jahresanfang 2023 von 6 auf 12 Plätze ausgeweitet wird, müssen der Umgang und die Finanzierung von Unter- oder Überbelegung mit dem AfSA noch abschließend in der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung geklärt werden. Aufgrund der Personalsituation ist ein darüberhinausgehender Ausbau im umA-Bereich nicht möglich. 4.2 Sonstige Risiken Personal- und Sachkostensteigerungen Wesentliche Risiken für 2023 bestehen in der Kostenentwicklung sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich. Im Wirtschaftsplan sind für die Leistungsentgelte die im September 2022 beschlossenen pauschalen Erhöhungen der Jugendhilfekommission berücksichtigt. Die Steigerung im Personalkostenbereich (+ 4,93%) deckt jedoch überwiegend nur die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission aus der Sondervergütungsrunde 2022 (diese beinhaltet auch rückwirkende Sonderzahlungen für das zweite Halbjahr 2022) für den Bereich der Anlage 33 der AVR mit der SuE-Zulage und der Erhöhung der Heimzulage ab, nicht jedoch die zu erwartende Tarifsteigerung für 2023. Für den Vergütungsabschluss wird davon ausgegangen, dass die sog. "Inflationsausgleichsprämie" in Höhe von € 3.000 einen wesentlichen Teil der Tariferhöhung abdecken wird. Die Arbeitsrechtliche Kommission hat bereits beschlossen, die € 3.000 jeweils hälftig in den beiden Jahren 2023 und 2024 zu gewähren - im Vorgriff auf die noch zu treffende tarifliche Vereinbarung, dies wären ca. T€ 360 für die CJH. Momentan kann nicht abgeschätzt werden, wie sich der bereits im Jahr 2022 spürbare Trend des Inflationsanstiegs weiterentwickelt, wodurch sich eine Aussage zur Entwicklung der zukünftigen Sachkosten schwierig gestaltet. Der Bereich der Aufwendungen für Heizöl ist im Jahr 2022 erheblich gestiegen und auch für 2023 werden höhere Aufwendungen als über die Sachkostenrefinanzierung abgedeckt erwartet. Durch die langfristigen Versorgungsverträge für Strom und Gas sind keine außerordentlichen Mehraufwendungen in diesem Bereich zu erwarten. In der Jugendhilfekommission gab es zum Jahresende 2022 eine Verständigung, dass, wenn die beschlossenen Kostensteigerungen für Personal- und Sachkosten nicht ausreichen, eine unterjährige Anpassung der Entgelte 2023 möglich ist, das Ergebnis bleibt jedoch abzuwarten. Eine weitere Unsicherheit besteht in der Sicherung der Refinanzierung der Verwaltungsumlage an den CV WiRT. Durch das neue Umlageverfahren sind diese bezogenen Leistungen von T€ 318 auf T€ 476 gestiegen. In der aktuellen Entgeltverhandlung für die IO-Gruppe konnte die Erhöhung nicht vollständig "untergebracht" werden. Im Jahr 2023 ist bei weiteren Entgeltverhandlungen die Anerkennung weiter einzufordern, um nicht refinanzierte Kostenanteile zu verhindern. Kosten durch bauliche Risiken Die Refinanzierung der Baukosten vom Bauprojekt Amöneburg in den nächsten 33 Jahren kann nur sichergestellt werden, wenn das inklusive Konzept erfolgreich umgesetzt werden kann und über den erhöhten Refinanzierungsgrad für die inklusive Arbeit abgedeckt wird. Am Standort Idsteiner Straße ist für 2023 eine umfassende Sanierung der Wasserleitungen geplant. Die Beteiligung des Verpächters ist bis jetzt ungeklärt, angestrebt wird jedoch eine Übernahme der Investitionskosten bzw. deren Berücksichtigung bei der Höhe der Pacht. Das Gesundheitsamt hat aufgrund von erhöhten Belastungswerten bei Trinkwasserverprobungen umgehende Sanierungsmaßnahmen verlangt. Ansonsten drohen Einschränkungen des Betriebs. 4.3 Chancen Mit dem Betrieb der inklusiven Betreuung in Amöneburg ist die CJH Vorreiter in Wiesbaden und ist gut aufgestellt, um die Vorgaben des SGB VIII dauerhaft zu erfüllen. Die CJH ist damit in der Lage, sich auch über die Stadtgrenzen hinaus als innovativer Jugendhilfeträger zu etablieren. Besonders die fachliche Weiterentwicklung der CJH hin zu inklusiver Betreuung, die durch die Teilnahme am bundesweiten Projekt "Inklusion jetzt" und internen Arbeitskreisen deutliche Formen annimmt, führt bereits jetzt dazu, dass wir für Workshops / Fachtage angefragt werden, wodurch wir als Gesamteinrichtung verstärkt positiv von der Fachöffentlichkeit wahrgenommen werden. Die Ende 2022 begonnene Implementierung des Fachverfahrens "WirkMit!", das die Partizipation und die Ausdrucksfähigkeit von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen unterstützt, treibt die inklusive Ausrichtung der CJH zusätzlich weiter voran. Mit der Einführung eines in Wiesbaden einmaligen Angebotes zur Versorgung von Kindern in Notlagen in der Wohngruppe Noah (Inobhutnahmegruppe) wird die CJH noch stärker in der Stadt als fachlicher und lösungsorientierter Partner wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund erwartet die CJH eine dauerhaft stabile Belegungsnachfrage. Die Gruppenleitungen nehmen eine wichtige Schnittstelle in der Aufbau- und Ablauforganisation der CJH ein. Den auch auf der Ebene der Gruppenleitungen zu verzeichnenden Personalproblematiken setzen wir gezielte Schulungen, Fördermaßnahmen und Coachings entgegen. Dadurch soll diese Ebene ebenfalls stabilisiert werden und Handlungssicherheit erhalten. Durch die Einführung der zukunftsorientierten Software Vivendi im zweiten Halbjahr 2023 wird die CJH zudem die bereichsübergreifende Dokumentation und Datenverarbeitung optimieren. Auch die Dienstplanung und Arbeitszeiterfassung wird EDV-technisch unterstützt. Hiermit kommen wir unseren Zielen der Perspektive 2025: "Die Caritas Jugendhilfe ist bis 2025 qualitativer Marktführer mit einer hohen Reputation und zugleich ein sicherer und guter Arbeitgeber auf stabilem Niveau für Wiesbaden" sowie geprägt von professionellen und qualitativ hochwertigen Angeboten, die sich an den Bedürfnissen unserer Klient_innen ausrichtet, deutlich näher. Gleichzeitig soll sich die Caritas Jugendhilfe durch klare Leistungsbereiche und einen finanziellen Handlungsspielraum auszeichnen, der Möglichkeiten und Chancen für Wachstum und Erweiterung lässt. 5. Prognosebericht 5.1 Wirtschaftsplan 2023 mit Vergleich zu IST 2022
Der Wirtschaftsplan 2023 geht von einer deutlichen Steigerung der Erträge in Höhe von +T€ 2.386 (+26,2 %) aus, da sich der Rückbau einiger umA Plätze sowie die Inbetriebnahme des Neubaus in Amöneburg im Lauf des Jahres 2022 erstmals für ein gesamtes Jahr auswirken. Die sich auf das Leistungsentgelt auswirkenden Steigerungsraten der JHK spiegeln die hohe Inflation und die damit verbundene Kostensteigerung wider. Die Aufwendungen unterliegen ebenfalls einer Steigerung in Höhe von +T€ 2.568 (+29,0 %) auf insgesamt T€ 11.435. Die Zunahme der Personalkosten mit +T€ 1.642 begründet sich dabei durch die Erweiterung des Angebots um den Neubau Amöneburg und der damit verbundenen Neueinstellung von Personal sowie die tariflich geplante Kostensteigerung. Die Aufwendungen für Fremdleistungen steigen ebenfalls deutlich um +56,8 % auf insgesamt T€ 482, was hauptsächlich aus der Erhöhung der Umlage für den gesamten Overheadbereich im Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. resultiert. Die geplanten Kosten für Instandhaltungen enthalten viele Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2022 nicht durchgeführt werden konnten und im Jahr 2023 nachgeholt werden sollen. Insgesamt geht der Wirtschaftsplan 2023 von einem deutlich niedrigeren Jahresergebnis (-T€ 188) als im Jahr 2022 aus.
Wiesbaden, 29. März 2023 Andreas Müller, Geschäftsführer Christoph Scheu, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Angaben zum Jahresabschluss I. Allgemein Die Caritas Jugendhilfe gGmbH, Wiesbaden ist unter der Nummer HRB 12500 im Handelsregister des Amtsgerichtes Wiesbaden eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO (Bescheid des Finanzamtes Wiesbaden vom 3. Mai 2022 für die Jahre 2018-2020). Die Bilanzaufstellung erfolgte ohne Verwendung des Jahresergebnisses nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB. Es wird das in der Arbeitsgruppe "Vereinheitlichung der Jahresabschlussrechnung" einvernehmlich abgestimmte Schema zur Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für alle Caritasverbände und deren Gesellschaften im Bistum Limburg angewendet. Es entspricht dem handelsrechtlichen Gliederungsschema mit Ergänzungen und Änderungen in Anlehnung an die Vorschriften der PBV. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Bewertung der Aktiva erfolgte unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips und des Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Grundsätzlich ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten. Die Ausweisstetigkeit wurde im Berichtsjahr gewahrt. Das Eigenkapital wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften gegliedert. Die Rücklagen nach der Abgabenordnung werden in einer gesonderten Nebenrechnung geführt. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen. Bei beweglichen Anlagegütern erfolgt eine lineare Abschreibung über deren Nutzungsdauer. Der zugrunde gelegte Abschreibungszeitraum entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250 werden im Zeitpunkt des Zugangs voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 250 bis € 1.000 werden in einem Sammelposten erfasst, der über fünf Jahre aufgelöst wird. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 8.700 sowie € 1.192 an Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betreffen Brenn- und Heizstoffe. Diese wurden zu gewichteten Durchschnittspreisen bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Bewertungsabschläge wurden in angemessenem Umfang vorgenommen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die eingegangenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten erfolgsneutral vereinnahmt und pro "rata temporis" entsprechend den Abschreibungen der daraus finanzierten Anlagegüter aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden ab dem Wirtschaftsjahr 2016 gebildet und in den Folgejahren jeweils angepasst. Hintergrund hierfür ist die nach der Rückabwicklung des durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) im Zeitraum 2002 - 2014 erhobenen Sanierungsgeldes bestehende Deckungslücke im Abrechnungsverband S. Seit dem Kalenderjahr 2016 und für die folgenden 24 Jahre wurde zunächst ein pauschaler Finanzierungsbeitrag zur Ausfinanzierung der bis zum 31. Dezember 2001 erworbenen Leistungsansprüche erhoben, da diesen Ansprüchen bislang keine ausreichenden Beitragsleistungen gegenüberstehen und jedes einzelne Mitglied satzungsgemäß in der Haftung steht. Der Finanzierungsbeitrag wurde letztmalig im Jahr 2019 erhoben. Mit dem Beschluss der Vertreterversammlung am 25. Juni 2019 trat zum 1. Januar 2020 die dort beschlossene Satzungsänderung in Kraft. Durch die Zusammenlegung der Abrechnungsverbände AV-S und AV-P und die Einführung eines Beitrages zur Angleichung der Kapitaldeckungsverhältnisse wird nun ab dem Jahr 2020 jährlich durch die KZVK ein neu berechneter Angleichungsbeitrag festgesetzt. Da die Ansprüche der Leistungsempfänger und die Deckungslücke weiterhin existieren, besteht das Risiko einer Inanspruchnahme unserer Einschätzung nach unverändert fort, sodass die Rückstellung hierfür beibehalten wurde. Daher wurden für die im Rahmen des im Jahr 2022 erhobenen Angleichungsbeitrages der KZVK zur Finanzierung der Beitragslücke die übermittelten Barwertdifferenzen für sämtliche Mitarbeiter zugrunde gelegt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre wäre der Rückstellungsbedarf um T€ 26 (Vorjahr: T€ 46) höher. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Soweit sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besitzen, wurden sie auf den Barwert abgezinst. Hierbei wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB zugrunde gelegt. Dieser Grundsatz wurde auch bei der Bildung der Rückstellungen für Altersteilzeit berücksichtigt. In einem ersten Schritt wurde ermittelt, auf welcher Zeitschiene (in welchem Kalenderjahr) die einzelnen Teile der Altersteilzeitrückstellung fällig werden. Im zweiten Schritt wurden die Erfüllungsbeträge unter Berücksichtigung der erwarteten Tarifsteigerungen errechnet. Dabei wurde für den nach 2022 liegenden Zeitraum eine jährliche Steigerung bis zu 6,5% unterstellt. Der dritte Schritt diente schließlich dazu, die Fälligkeiten der einzelnen Jahre mit Hilfe der o.g. Abzinsungszinssätze entsprechend der Restlaufzeiten auf den Barwert abzuzinsen. Deckungsvermögen in Höhe von T€ 176 wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Altersteilzeitrückstellungen verrechnet. Das Deckungsvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. B. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist auf der folgenden Seite beigefügt: Anlagespiegel zum 31.12.2022
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt (Vorjahreswerte in Klammern):
Alle Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr unbesichert und innerhalb eines Jahres fällig. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen unterteilen sich wie folgt:
Die Rückstellung für Urlaubs- und Mehrarbeitsstunden wurde im Rahmen des handelsrechtlich zulässigen Bewertungsspielraums auf der Bemessungsgrundlage von 220 Arbeitstagen gerechnet. Das Deckungsvermögen zur Rückstellung für Altersteilzeit beträgt zum Stichtag T€ 176 (Vorjahr: T€ 112) und besteht aus Sichteinlagen.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für Entgelte gem. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurden insgesamt T€ 8.411 ausgewiesen, die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 485) enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 380) sowie periodenfremde Erträge (T€ 27). D. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2022 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Weitere übliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Verträgen für die Anmietung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Mitarbeiter der Gesellschaft Zum Bilanzstichtag waren 133 Arbeitnehmer (Kopfzahlen) bzw. 107 Vollzeitkräfte beschäftigt. Die Arbeitnehmer verteilen sich auf die einzelnen Personengruppen wie folgt:
Geschäftsführung Herr Andreas Müller, Dipl. Sozialarbeiter Herr Christoph Scheu, Dipl. Kaufmann Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022 i. H. v. T€ 253 vollständig den Rücklagen zuzuführen. E. Nachtragsbericht Das laufende Jahr 2023 wird, wie schon das Berichtsjahr, erheblich durch die Auswirkungen der Ukraine-Krise beeinflusst werden. Die genauen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs nicht prognostizierbar. Hinsichtlich weiterer Chancen und Risiken wird auf den Lagebericht verwiesen.
Wiesbaden, 29. März 2023 Andreas Müller, Geschäftsführer Christoph Scheu, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Caritas Jugendhilfe gGmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Caritas Jugendhilfe gGmbH, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Caritas Jugendhilfe gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www. idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Wiesbaden, 31. März 2023 WBS
Schwed Labudda PartGmbB
Frank Schwed, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts 2022 sowie Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde von der Gesellschafterversammlung unverändert am 10. Mai 2023 festgestellt. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von € 253.062,84 wird unter Berücksichtigung von Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von € 512.500,00 und aus Betriebsmittelrücklagen in Höhe von € 5.347,16 sowie Einstellungen in zweckgebundene Rücklagen in Höhe von € 742.050,00 und in freie Rücklagen in Höhe von € 28.860,00 verwendet. |
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