VKT GmbH Visuelle Kommunikationstechnik
Selbe AdresseHerstellung von Handwerkzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Otto Emil Karl Behlke seit 17.11.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Capxon Europe GmbHPfullingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Capxon Europe GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in §§ 267 und 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in eingeschränktem Umfang angewendet. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Mitzugehörigkeitsvermerke Bei den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich gleichzeitig um Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren, mit Ausnahme der Fremdwährungssachverhalte gem. § 256a HGB. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Sofern erforderlich, wurden Forderungen einzeln wertberichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung, die eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben, wurden zum Abschlussstichtag mit dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs bewertet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Sonstige Pflichtangaben Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 65.026,02 (Vorjahr: EUR 66.093,55) sind durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Erwin Reutter, vom 01.01.2014 bis 31.12.2014, hauptamtlich Dipl.-Ing. (FH)/Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Pfullingen, 19.06.2015 Erwin Reutter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2015 festgestellt. |
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