Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 7821
Eingetragen
14.6.2000
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiMalerei- und Lackiergewerbe
Gegenstand
Die Ausführung von Arbeiten der Baudekoration, insbesondere Maler- und Verputzerarbeiten, Trockenbau, Vollwärmeschutz und Bodenbeläge.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Rettig
seit 28.7.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rettig GmbH i.L.

Griesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
30.6.2014
EUR
A. Anlagevermögen 18.953,00 21.316,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 318,00
II. Sachanlagen 17.412,00 19.458,00
III. Finanzanlagen 1.540,00 1.540,00
B. Umlaufvermögen 75.935,94 139.870,22
I. Vorräte 400,16 3.170,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.461,73 26.145,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.470,44 1.923,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.074,05 110.554,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.632,73 582,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 98.521,67 161.769,10

Passiva

31.12.2014
EUR
30.6.2014
EUR
A. Eigenkapital 76.299,19 67.059,53
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 42.059,53 37.525,89
III. Jahresüberschuss 9.239,66 4.533,64
B. Rückstellungen 7.720,00 17.220,20
C. Verbindlichkeiten 14.502,48 77.489,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 14.502,48 77.489,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 98.521,67 161.769,10

Anhang


zum 31.12.2014
Rettig GmbH i.L.

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das vorangegangene und das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Aktive latente Steuern sind keine berechnet.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
14.654,03 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro



Pensionsrückstellung

Es besteht keine Pensionsanwartschaft mehr und somit auch keine Pensionsrückstellung.

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen
0,00 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer/Liquidator war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Uwe Rettig, Maler

Griesheim, 14. August 2015

gez. Uwe Rettig
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.7.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2014 - 30.6.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.189,10 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.08.2015 festgestellt.

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