ProDevelop Software GmbHLiquidiert

15831 Blankenfelde-Mahlow, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 19822
Eingetragen
2.11.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Entwicklung, Erwerb und Vertrieb von Softwareprodukten und der Handel mit Hardwareerzeugnissen sowie die Schulung und Beratung im Breich der elektronischen Datenverarbeitung.

Historie

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Management

NameRolle
Hartmut Völz
seit 20.6.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ProDevelop Software GmbH

Mahlow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.05.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
14.5.2012
EUR
A. Anlagevermögen 218,00 1.013,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 298,00
II. Sachanlagen 218,00 715,00
B. Umlaufvermögen 38.370,36 50.498,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.619,77 1.807,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.750,59 48.690,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 559,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 38.588,36 52.070,00

Passiva

31.12.2012
EUR
14.5.2012
EUR
A. Eigenkapital 37.436,19 39.004,29
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 13.439,70
III. Bilanzgewinn 11.871,60 0,00
B. Rückstellungen 1.091,00 2.670,00
C. Verbindlichkeiten 61,17 10.395,71
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 61,17 10.395,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 38.588,36 52.070,00

Anhang

ProDevelop Software GmbH i.L.
Finanzamt Luckenwalde
Steuernummer : 050/116/02004


A. Allgemeine Angaben zum Liquidationsabschluss per 31.12.2012

1. Der Liquidationsabschluss vom 14.05.2012 bis 31.12.2012 der ProDevelop Software GmbH i.L., Mahlow wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Hierzu ist die ProDevelop Software GmbH als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB unter Einhaltung der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB verpflichtet. Die Rechnungslegung nach den Regelungen für große Kapitalgesellschaften erfolgt auf freiwilliger Basis.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Liquidationsabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt.

2. Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.05.2012 aufgelöst. Die Gesellschaft befindet sich ab diesem Zeitpunkt in Liquidation. Herr Hartmut Völz wurde zum Liquidator bestellt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 20.06.2012.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden per 31.12.2012

1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände (Software) sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen wurden linear vorgenommen unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von drei Jahren.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Im Anschaffungsjahr wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen.

Die geringwertigen Anlagegüter (bis 150,00 € / bis 410,00 €) wurden gemäß § 254 HGB i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abgeschrieben. Für die geringwertigen Anlagegüter (150,01 € - 1.000,00 €) gemäß § 254 HGB i. V. m. § 6 Abs. 2a EStG (Anschaffung im Jahr 2008 und 2009) wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear gewinnmindernd aufgelöst wird.

2. Beteiligungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

3. Die Vorräte sind zu steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt, die übrigen Posten der Aktivseite mit Nominalwerten. Wertberichtigungen auf Forderungen waren nicht zu bilden.

4. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

5. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

6. Da der Liquidationsabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt wurde und keine abweichenden steuerlichen Wahlrechte in Anspruch genommen wurden, ergibt sich kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Ein Abgrenzungsposten für latente Steuern nach § 274 HGB war somit nicht zu bilden.

C. Sonstige Angaben 2012


1. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB:

Alleinvertretungsberechtigter Liquidator in der Zeit vom
14.05.2012 bis 31.12.2012 ist Herr Hartmut Völz.

Mahlow, den 15.04.2014

- (gez.) Hartmut Völz -
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2014 festgestellt.

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