Kühn Immobilien GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Steierwald seit 11.10.2006 | Geschäftsführer |
Viktor Frank seit 11.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F & S Wohnbau GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss 2023der F & S Wohnbau GmbH1. Grundlagen - Geschäftsmodell Firmensitz des Unternehmens ist Neureut bei Karlsruhe. Die F & S Wohnbau GmbH (kurz: F & S) ist auf den Gebieten des Rohbaus und Schlüsselfertigbaus tätig. Um hohe Standards gewährleisten zu können, setzt F & S dabei auf die Zusammenarbeit mit langjährig erfahrenen Fachkräften. Vorausgesetzt wird ebenfalls ein hohes Maß an umfangreichem Wissen bei allen Mitarbeitern hinsichtlich sämtlicher Herausforderungen im Hausbau. Die konsequent regionale Ausrichtung, die langjährige Erfahrung und die Bereitschaft zu ständiger Weiterentwicklung haben uns zum geschätzten Partner von privaten sowie gewerblichen Auftraggebern gemacht. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft Die deutsche Wirtschaft ist weiterhin durch erhebliche Unsicherheiten wie z.B. Haushaltslücke, wirtschaftspolitische Unsicherheit und die Auswirkungen des Ukraine- und des Gaza-Kriegs geprägt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher.1 2.2 Entwicklung der Branche Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %.2 Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte.3 Die schwache Baukonjunktur wirkt sich auch auf den Wohnungsbau aus Fertigteilen aus - allerdings weniger stark als auf konventionellen Neubau. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2023 rund 19 900 Wohngebäude im Fertigteilbau errichtet - 2,5 % weniger als im Jahr zuvor. Zurückzuführen ist dies vor allem auf den Neubau von Einfamilien-Fertighäusern (-4,1 % gegenüber 2022); bei in Fertigteilbauweise hergestellten Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen gab es hingegen ein Plus von 12,0 %. Der Neubau von Wohngebäuden in konventioneller Bauweise ging 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % auf 76 900 zurück. Insgesamt war im Jahr 2023 fast jedes vierte (20,6 %) fertiggestellte Wohngebäude ein vorgefertigtes Haus aus der Fabrik (2022: 19,7 %). Häuser aus Fertigteilen werden angesichts gestiegener Baukosten und Wohnungsmangel als möglicherweise günstigere und zeitsparende Alternative diskutiert. Ein Rückgang der Bauvorhaben zeigte sich deutlich bei klassischen Einfamilien-Fertighäusern, die mit 84,6 % den größten Anteil an den Wohngebäuden im Fertigteilbausegment haben: Im Jahr 2023 wurden mit 16 900 Einfamilien-Fertighäuser 4,1 % weniger als im Vorjahr fertiggestellt. Das war der niedrigste Wert seit dem Jahr 2018 mit 16 500 Fertigstellungen. In konventioneller Bauweise wurden im Jahr 2023 rund 53 000 Einfamilienhäuser gebaut -10,8 % weniger als 2022 (59 500). Ein Bauzuwachs war dagegen bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern im Fertigteilbau zu verzeichnen: Im Jahr 2023 wurden rund 2 300 Zweifamilien-Fertighäuser (+6,0 % gegenüber 2022) und 790 Gebäude mit mindestens drei Wohnungen fertiggestellt (+12,0 % gegenüber 2022). In konventioneller Bauweise verlief die Entwicklung beim Neubau von Zwei- und Mehrfamilienhäusern uneinheitlich: Im Jahr 2023 wurden rund 9 600 Zweifamilienhäuser fertiggestellt - ein Plus von 3,3 % gegenüber dem Vorjahr. Dagegen sank die Zahl der fertiggestellten Gebäude mit mindestens drei Wohnungen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,4 % auf 14 200 Fertigstellungen. Bauherren im Wohnungsbau aus Fertigteilen waren im Jahr 2023 mehrheitlich private Haushalte. Sie machten einen Anteil von 90,3 % aus. Danach folgten mit 8,9 % Unternehmen und mit 0,8 % öffentliche Träger (einschl. Organisationen ohne Erwerbszweck).4 2.3 Umsatz- und Auftragsentwicklung Im Jahr 2023 hat die F & S Wohnbau GmbH Bauleistungen in Höhe von TEUR 18.202 (Vj.: TEUR 16.768) erbracht. Die Jahresbauleistung enthält schlussgerechnete Leistungen (Umsatzerlöse lt. Gewinn- und Verlustrechnung) sowie Bestandsveränderungen der noch nicht schlussgerechneten Leistungen (unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen). 2.4 Darstellung der Lage Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Die aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 abgeleitete Darstellung der Gesellschaft lässt sich im Vergleich zum vorherigen Bilanzstichtag folgendermaßen darstellen:
Das Eigenkapital der F& S Wohnbau GmbH verringerte sich aufgrund Gewinnausschüttung zum Vorjahresstichtag um TEUR 208 auf TEUR 1.351. Das bilanzielle Vermögen erhöhte sich um TEUR 3.060 (22,9%) auf TEUR 16.367. Das Gesamtvermögen setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus langfristig gebundenem Vermögen mit TEUR 591 (Vj.: TEUR 634), aus Vorräten mit TEUR 8.346 (Vj.: TEUR 8.089) sowie liquiden Mitteln mit TEUR 6.904 (Vj.: TEUR 3.830) zusammen. Das Gesamtkapital wurde zum Stichtag im Wesentlichen aus Eigenkapital mit TEUR 1.352 (VJ.: TEUR 1.560), aus Rückstellungen mit TEUR 229 (Vj.: TEUR 264) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit TEUR 13.997 (Vj.: TEUR 10.648) gebildet. Wesentlich für den Anstieg der Bilanzsumme auf der Aktivseite ist ein Zugang der liquiden Mittel um TEUR 3.074 auf TEUR 6.904. Der Anstieg bei den liquiden Mitteln geht im Wesentlichen einher mit der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 3.349). Finanzlage
Ertragslage
Der Jahresüberschuss im Berichtsjahr beträgt TEUR 391 (Vj.: TEUR 384). Das Ergebnis nach Steuern beträgt im Berichtsjahr TEUR 405 (Vj.: TEUR 397). Entsprechend der Vorjahresplanung liegt das Ergebnis im Berichtsjahr leicht über dem Vorjahresergebnis. 3. Hinweise auf mögliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Für die F & S Wohnbau GmbH sind die Faktoren Kosten, Termin und Qualität ausschlaggebend für die erfolgreiche Umsetzung der einzelnen Projekte. Werden diese Punkte nicht erfüllt, kann eine konsequente und professionelle Umsetzung der Bauabläufe nur schwer erreicht werden. Das Anbieten aller Bauleistungen aus einer Hand, verschafft der Gesellschaft gegenüber Wettbewerbern einen Vorteil, da die Kunden es bevorzugen nur einen Ansprechpartner zu haben. Das Unternehmen wird über die finanziellen Leistungsindikatoren Liquidität und EBIT gesteuert. Durch die Kosten- und Leistungsrechnung überwachen wir die einzelnen Projekte engmaschig und laufend. Die Corona bedingten Einschränkungen und Ausfälle treten zunehmend in den Hintergrund. Wir teilen die Meinung der führenden Fachleute, dass die Epidemie aufgrund der Impfungen und der Immunität weiter Teile der Bevölkerung zunehmend in den Hintergrund tritt bzw. überwunden ist. Neue Virusvarianten sind derzeit nicht absehbar. Wir rechnen nicht mit einem kurzfristigen Ende der Krise und einer störungsfreien Wiederaufnahme der unterbrochenen Lieferketten oder gar der Gasversorgung aus Russland. Daher gehen wir weiter von hohen bis sehr hohen Energiekosten aus. Eine Gasmangellage, die zu einer Einstellung der Produktion von wichtigen Materialien in Deutschland führt, sehen wir derzeit aber nicht. Ferner gehen wir davon aus, dass Lieferausfälle außerhalb des Energiesektors aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland durch andere Länder, ggfs. mit Mehrkosten, aufgefangen werden können. In den letzten Monaten gab es vermehrt Provokationen, die zu einer Verletzung des Hoheitsgebietes von Taiwan geführt haben. Unbedachtes handeln einer Seite kann hier sehr leicht zu einem weltweiten Konflikt mit unabsehbaren Folgen führen. Bedingt durch die bisher vorliegenden Erkenntnisse aus der Bauleistung sowie Baustellenergebnisse ist für 2024 ein positives operatives Ergebnis geplant, das leicht über dem des aktuellen Jahres liegt. Weiterhin bestehen Risiken aus steigenden Materialbeschaffungskosten, einem Mangel an Baustoffen sowie steigenden Zinsen.
Karlsruhe im Juni 2024 Viktor Frank Alexander Steierwald 1 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html 2 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html 3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html 4 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/06/PD24_N030_31.html BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeines Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Bewertung der Aktivposten und Verbindlichkeiten wurden die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB beachtet. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft laut Registergericht
Größenklasse Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung als auch bei der Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 288, 327 HGB) wurden in Anspruch genommen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Bilanzierungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB mit Einzelkosten, angemessenen Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet, sofern nicht der niedrigere beizulegende Stichtagswert anzusetzen war. Wir haben die Vermögensgegenstände zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die Schulden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben gebildet, die erst im Folgejahr aufwandswirksam werden. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt TEUR 0 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gerichtsverfahren und Prozesskosten i. H. v. TEUR 111 sowie Urlaubsrückstellungen TEUR 23. Sonstige Pflichtangaben Angabe des Abschlussprüferhonorars Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB wurde gem. § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse Es bestehen Grundpfandrechte i. H. v. € 10.500.000,00, Grundschulden i. H. v. € 14.145.000,00 sowie Gesamtbuchgrundschulden i. H. v. € 2.545.000,00. Daneben gibt es Globalzessionen auf Kaufpreisansprüche. Mitzugehörigkeitsvermerke sonstige Vermögensgegenstände in der Bilanz mit € 70.727,92 (Vj.: € 69.321,89); - davon gegenüber Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: € 0,00 (VJ.: € 0,00); - davon gegenüber Gesellschaftern: € 0,00 (VJ.: € 0,00); - davon aus Steuern: € 60.837,52 (VJ.: € 57.284,52); sonstige Verbindlichkeiten in der Bilanz mit € 417.773,04 (Vj.: € 324.163,05); - davon gegenüber Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: € 0,00 (VJ.: € 0,00); - davon gegenüber Gesellschaftern: € 88.109,30 (VJ.: € 86.395,57); - davon aus Steuern: € 258.686,97 (VJ.: € 155.275,16); Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu ersehen:
Angaben zur Personalentwicklung Gem. § 285 Nr. 7 HGB i. V. m. 267 Abs. 5 HGB beschäftigte die Gesellschaft Im Jahresdurchschnitt 32 Mitarbeiter. Hievon sind 2 Mitarbeiter im kaufmännischen Innendienst und die restlichen Mitarbeiter im Bereich Bau beschäftigt. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichn Ereignisse von besonderer Bedeutung im Sinne von § 285 Nr. 33 HGB eingetreten. Angaben zur Geschäftsführung Die Geschäfte der Gesellschaft wurden geführt durch: - Viktor Frank, kaufmännischer Geschäftsführer, Karlsruhe - Alexander Steierwald, technischer Geschäftsführer, Karlsruhe Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Karlsruhe den 28.06.2024 Viktor Frank Alexander Steierwald
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die F & S Wohnbau GmbH, Karlsruhe Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der F & S Wohnbau GmbH, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der F & S Wohnbau GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Karlsruhe, den 27. August 2024 SGB GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stefan Burger, Wirtschaftsprüfer |
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