Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 3591
Eingetragen
11.8.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit SanitärkeramikWärme- und Kältehandel
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens. ist der Handel mit Sanitär- und Heizungsanlagen, die Installation solcher Anlagen sowie die Bauklempnerei. (2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. (3) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Maurice Zietz
seit 14.1.2025
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gustav Garn GmbH

Kakenstorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

71.291,39

83

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

0

II. Sachanlagen

71.140,39

83

III. Finanzanlagen

150,00

0

B. Umlaufvermögen

874.568,95

863

I. Vorräte

301.462,20

362

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

382.614,73

290

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

190.492,02

211

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.188,56

4

Summe Aktiva

950.048,90

950



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

423.200,26

347

I. Gezeichnetes Kapital

102.258,38

102

II. Gewinnvortrag

244.313,10

177

III. Jahresüberschuss

76.628,78

68

B. Rückstellungen

166.192,74

174

C. Verbindlichkeiten

360.655,90

429

Summe Passiva

950.048,90

950

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gustav Garn GmbH hat ihren Sitz in 21255 Kakenstorf. Sie ist im Handelsregister Amtsgericht Tostedt unter HRB 3591 eingetragen.

II. Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den maßgeblichen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens werden nur angesetzt, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sacha nlagevermögen ist zu Anschaffungs- und ggfs. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen orientieren sich an den steuerlich anerkannten Höchstsätzen. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens bis zu Anschaffungskosten in Höhe von € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ohne Einbezug etwaiger Fremdkapitalzinsen bewertet.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die verlustfreie Bewertung ist gewahrt worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Kassen- und Bankbestände sind zu Nominalwerten ausgewiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben über € 800,00 je Einzelfall gebildet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung ohne Gegenleistung darstellt, wurde die Rückstellung zum Barwert angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten enthält eine Forderung gegen den Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft ist, von € 1.000,00 (Vorjahr T€ 1). Es erfolgte keine Verzinsung.

Rückstellungen

Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Projected Unit Credit - Methode (PUC), Richttafeln 2018 G Klaus Heubeck; kein Gehaltstrend) auf der Basis eines Rechnungszinses von 1,78 % ermittelt.

Die aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erforderliche Zuführung wird bis zum 31. Dezember 2023 mit jährlich 1/15 berücksichtigt. Der ausstehende Zuführungsbetrag beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 2.

Die Pensionsrückstellung wurde mit Stichtag 31. Mai 2016 auf die erworbene Versorgungsanwartschaft (Past-Service) begrenzt.

Die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wurde gem. § 246 Abs. 2 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 201 bewertet und mit der Versorgungsrückstellung
T€ 344 verrechnet.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften am 16.03.2016 sind die Pensionsrückstellungen in Jahresabschlüssen welche nach dem 31. Dezember 2015 enden mit einem Durchschnittzins der letzten zehn Jahre zu bewerten. Für die Differenz aus der Rückstellungsbewertung mit dem Durchschnittzins der vergangenen sieben Jahre und dem Durchschnittzins der vergangenen zehn Jahre besteht nach § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Dieser Betrag beläuft sich zum 31.12.2023 auf € 3.337,00.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 360.655,90 (Vorjahr
T€ 429).

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

VI. Sonstige Pflichtangaben

Im Jahresdurchschnitt wurden 9 Arbeiter und Angestellte sowie 3 Auszubildende beschäftigt.

 

Kakensdorf, den 14. November 2024

gez. Uwe Kammer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. November 2024

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