Vornwald
Systems GmbH
Sinntal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
94.863,00 |
121.527,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
879,00 |
1.150,00 |
| II.
Sachanlagen |
93.984,00 |
120.377,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
280.091,64 |
195.723,23 |
| I.
Vorräte |
159.852,17 |
148.825,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.587,38 |
32.087,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.652,09 |
14.810,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.426,36 |
4.933,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
378.381,00 |
322.183,62 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.907,55 |
24.912,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
87,85 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4,60 |
87,85 |
| B.
Rückstellungen |
12.573,49 |
5.281,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
340.899,96 |
291.990,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
60.188,70 |
29.159,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
378.381,00 |
322.183,62 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema und unter grundsätzlicher
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur
gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und
nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses als
Einheitsbilanz
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
Handelsbilanz gleich Steuerbilanz. Zwingende oder
freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben.
2. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit der
Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen
darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist
dieser angesetzt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wurde gem. §
255 Abs. 4 Satz 3 aktiviert. Die planmäßige
Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre
festgelegt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen ( § 253 HGB).
Die Ermittlung der
Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der
handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren
Vollkosten.
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis
auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend
der Nutzungsdauer. In den Abschreibungen sind keine
Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 7g EStG enthalten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis 150 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG bewertet.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150
Euro bis 1.000 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG
bewertet.
Die
Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten
bewertet.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 3 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Position umfasst auch teilfertige Erzeugnisse
ohne selbständig abrechenbare Teilleistungen. Die
Bewertung erfolgt zu den Herstellungskosten, die auf der
Grundlage der Vollkosten ermittelt wurden ohne Einbeziehung
von Fremdkapitalzinsen.
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sonderposten
mit Rücklageanteil
Ein Sonderposten mit Rücklageanteil nach den
Vorschriften des § 7g EStG wurde nicht gebildet. Es
wurden keine Rücklagen erfolgswirksam aufgelöst.
6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen.
7. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
8. Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf
die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen
übernommen werden.
C. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
2. Die Geschäftsführung war in 2012 Herrn
Marc Hinz übertragen.
3. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in
2012 nicht gewährt.
4. Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG
gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.
Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG
gegenüber den Gesellschaftern bestanden in folgender
Höhe: 154.005,66.
Sinntal, den 27.02.2014
gez. Marc Hinz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Sinntal, den 27.02.2014
gez. Marc Hinz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2014 festgestellt.
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