Koegel
GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
407.197,00 |
529.313,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.501,00 |
13.751,00 |
| II.
Sachanlagen |
394.696,00 |
515.562,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.755.738,00 |
1.760.877,00 |
| I.
Vorräte |
8.205,40 |
8.205,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.738.041,63 |
1.725.260,73 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.654.039,98 |
1.628.495,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.490,97 |
27.410,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.138,98 |
7.173,25 |
| Aktiva |
2.170.073,98 |
2.297.363,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
940.503,03 |
983.205,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
958.205,40 |
996.926,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
42.702,37 |
38.721,16 |
| B.
Rückstellungen |
137.864,65 |
240.083,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.087.238,90 |
1.074.073,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
743.488,90 |
641.468,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
343.750,00 |
432.605,39 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
182.550,15 |
33.561,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.467,40 |
|
| Passiva |
2.170.073,98 |
2.297.363,25 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Koegel GmbH hat ihren Sitz in
Dortmund. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund
unter der Register-Nr. HR B 26594 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung
der Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften (§§ 242 ff.,
264 ff. HGB) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs
erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach
den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
wie folgt vorgenommen:
Anlagenposition
|
Abschreibungsmethode
|
Nutzungsdauer in Jahren
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
linear
|
3 - 20
|
Sachanlagen
|
linear
|
3 - 23
|
Die Bestände des Vorratsvermögens werden
zum Bilanzstichtag aufgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen bis
zum Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand oder Ertrag
nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV.
Angaben zur Bilanz
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.12.2023 finanzielle
Verpflichtungen im Gessamtbetrag von 309.903 €/Jahr.
V.
Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 50.
sonstige Berichtsbestandteile
Dortmund, 26. September
2024
gez.
Sabine Koegel, (Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
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