Zeit - Sprung GmbH UhrenhandelLiquidiert

70569 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 20538
Eingetragen
3.12.1999
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckEinzelhandel mit Uhren und SchmuckTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Uhren und Schmuck sowie mit derzeitigen und zukünftigen Swatchprodukten.

Historie

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Management

NameRolle
Karsten Busch
seit 5.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zeit - Sprung GmbH Uhrenhandel

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 39.468,29 37.244,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 31.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.468,29 6.244,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.468,29 37.244,39

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 37.538,52 34.773,99
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 12.538,52 9.773,99
B. Rückstellungen 588,11 581,79
C. Verbindlichkeiten 1.341,66 1.888,61
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.341,66 1.888,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.468,29 37.244,39

Anhang


der Firma Zeit-Sprung GmbH, Stuttgart
für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011

I.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den Neuerungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Fremdwährungsumrechnungen waren hierbei nicht erforderlich.

Flüssige Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Abzinsungen waren nicht vorzunehmen. Auch hier waren keine Fremdwährungsumrechnungen vorzunehmen.

II.    Erläuterungen zur Bilanz 

Die Restlaufzeit der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr. Die Beträge sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des latenten Ausfallrisikos angesetzt.

Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen ergibt sich aus dem Erläuterungsbericht. Die Rückstellung für Abschlußkosten betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2011 sowie für die Erstellung der Steuererklärungen dieses Jahres.

Bei den Verbindlichkeiten ergeben sich keine Restlaufzeiten von über einem Jahr. Der Ansatz erfolgt zum Rückzahlungsbetrag.

III.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist mit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von € 519,05 (Vj. € 513,32) belastet.

IV.  Sonstige Angaben

Während des Zeitraums vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Ein Lagebericht wird aufgrund der Befreiung des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB nicht aufgestellt.

Entsprechend den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wird auf die Angabe weiterer Pflichtangaben verzichtet.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,  Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Einzelvertretungsberechtigt war der alleinige Geschäftsführer, Herr Karsten Busch.

 Stuttgart, den 29. November 2011
 
- Karsten Busch -
Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.

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