Koch Bau GmbHLiquidiert

23617 Stockelsdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 731 BS
Eingetragen
9.2.2006
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Bauleistungen aller Art, insbesondere Maurer- und Betonarbeiten und der Errichtung von Einfamilienhäusern und Reihenhäusern, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Industriebauten im Fertigbau und konventioneller Bauweise, ferner die Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen eröffnen, sofern dieses dem Unternehmensgegenstand dienlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Hannelore Hirsekorn
seit 23.9.2011
Liquidator
Margrit Koch
seit 9.2.2006
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Hannelore Hinsehorn
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hannelore Hinsehorn
25.565 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Koch Bau GmbH

Stockelsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 7,15 7,15
I. Sachanlagen 7,15 7,15
B. Umlaufvermögen 14.473,15 13.813,58
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.473,15 13.813,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.480,30 13.820,73

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 13.960,29 13.403,67
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 12.160,92 12.946,10
III. Jahresüberschuss 556,62 785,18
B. Rückstellungen 520,01 417,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.480,30 13.820,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Koch Bau GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.473 14.473 13.813 13.813

Kapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten sowie Steuerrückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 326 HGB verzichtet.

Sonstige Angaben

Vorschlag und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Karl-Heinz Koch, Stockelsdorf.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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