Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 16461
Vorher
Gesellschaft für Qualifizierung, Aus- und Fortbildung im Rheingau-Taunus-Kreis mit beschränkter HaftungProjob Rheingau Taunus GmbHProJob Rheingau Taunus GmbH
Eingetragen
28.5.1997
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungBerufliche ErwachsenenbildungErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Gegenstand
Zweck des Unternehmens ist die Unterstützung des Rheingau-Taunus-Kreises bei der Erfüllung von dessen gesetzlicher Aufgabe, Leistungsempfängern nach SGB II und SGB III die (Wieder-) Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen oder diese hierbei zu unterstützen. Diese Aufgabe kann durch Qualifizierung, Aus- und Fortbildung, Umschulung, Beschäftigung, Beratung, Betreuung und Mithilfe bei der Arbeitsplatzsuche erfüllt werden. Weiterhin wird das Unternehmen im Bereich der Qualifizierung, Aus- und Fortbildung für alle Erwachsenen und jungen Menschen tätig und arbeitet mit anderen Trägern zusammen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Markus Faust
seit 15.1.2024
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Rheingau-Taunus-Kreis
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ProJob Rheingau-Taunus GmbH

Taunusstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5.378,00

1.653,00

II. Sachanlagen

342.937,18

137.489,00

III. Finanzanlagen

0,51

0,51

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

5.572,90

9.161,89

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.408.411,93

1.407.178,74

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.116.836,11

986.492,03

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

706,62

Summe Aktiva

2.879.136,63

2.542.681,79



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

526.000

526.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

712.904,32

712.904,32

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-828.311,98

-838.363,55

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

19.015,67

10.051,57

B. Rückstellungen

677.450,24

493.270,97

C. Verbindlichkeiten

1.693.913,38

1.560.653,48

D. Rechnungsabgrenzungsposten

78.165,00

78.165,00

Summe Passiva

2.879.136,63

2.542.681,79

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der ProJob Rheingau-Taunus GmbH, Taunusstein, zum 31.Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie die steuerlichen Vorschriften beachtet.

Gemäß § 267 Absatz 1 und Absatz 4 HGB i.V.m. § 267a Absatz 3 Nr. 3 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Aufgrund der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelungen und unter Berücksichtigung von § 122 Abs. 1 Nr. 4 HGO ist der Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufzustellen und zu prüfen.Demnach hat die Geschäftsführung auch einen Lagebericht zu erstellen.

Soweit Berichtspflichten wahlweise im Anhang oder in der Bilanz bzw. GuV erfüllt werden können, wurde weitgehend die Anhangangabe gewählt.

Die Gliederung der Bilanz wurde um die Posten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen erweitert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Position "Zuschüsse und Kostenerstattungen zur Aufwandsdeckung" erweitert.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschafungskosten.Die Abscheibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Das gesamte Sachanlagenvermögen wurde zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlichen Pflichtbestandteile. Soweit dauerhafte Wertminderungen vorliegen, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wurden wie folgt festgenommen:

Betriebs- und Geschäftsausstattungsgegenstände nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung von Nutzungsdauern von 1 bis 10 Jahren.

Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Verarbeitung beträgt 3 Jahre.

Anschaffungskosten für "Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250,00 € und 1.000,00 €" wurden aus Vereinfachungsgründen auf fünf Jahre verteilt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktpreisen am Stichtag.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Es wurde allen erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel wurden zu ihrem Nennwert ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichenkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beweret.

3. Einzelangaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagespiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen für geleistete Kautionen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen (2023: 5.305,00 €; Vorjahr: 5.305,00 €.)

Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betreffen mit 6.581,65 € Lieferungen und Leistungen.

Rückstellungen

Urlaubsrückstand+übrige PK 245.200,00
Rückzhlg. aus Projekten 199.846,82
Sonstige Rückstellungen 232.403,42

Summe 677.450,24

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht bestellt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen Lieferungen und Leistungen.

4. Sonstige Angaben

Per 31.12.2023 waren durchschnitlich 109 Personen (davon 56 weiblich) in 27 befristeten und 82 unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt.

Die Geschäftsführung wurde von Frau Truda Ann Smith, BA Joint Honours Psychology & German (UK), Frankfurt, wahrgenommen.

Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a HGB unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.

5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.

Taunusstein, 6. Juni 2024

ProJob Rheingau-Taunus GmbH

Truda Ann Smith

Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ProJob Rheingau-Taunus GmbH, Taunusstein:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ProJob Rheingau-Taunus GmbH, Taunusstein,

- bestehend aus der Bilanz zum 31.Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ProJob Rheingau-Taunus GmbH, Taunusstein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in lageberichtsfremden Angaben im Abschnitt 5.Lageberichtsfremde Angaben - Ergänzende Informationen enthaltenen lageberichtsfremden Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesllschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfühung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlingen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oderIrrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahrsabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tasächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Abteilung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen. einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsysem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Mainz, 6. Juni 2024

WIKOM AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dreßler gez. Bottner

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

 

Mainz, den 06. Juni 2024

Wirtschaftsprüfer Bottner und Dreßler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. Juni 2024

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