Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 24597
Eingetragen
19.9.2008
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt samt Kfz-Kosmetik sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugzubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Marcel Engel
seit 30.12.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marcel Engel
Nürnberg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kfz Engel GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012 31.12.2011
A. Anlagevermögen 19.655,00 EUR 39.315,00 EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 EUR 1,00 EUR
II. Sachanlagen 19.654,00 EUR 39.314,00 EUR
B. Umlaufvermögen 60.513,32 EUR 61.028,11 EUR
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.928,88 EUR 9.617,24 EUR
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 43.584,44 EUR 51.410,87 EUR
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR
D. sonstige Aktiva 1.369,81 EUR 0,00 EUR
Erläuterungen zu Sonstige Aktiva Der Wert beträgt 1.369,81 EUR. Der Wert beträgt 0,00 EUR.
Bilanzsumme, Summe Aktiva 83.538,13 EUR 102.343,11 EUR

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 67.013,58 57.935,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 32.935,87 28.505,79
III. Jahresüberschuss 9.077,71 4.430,08
B. Rückstellungen 6.804,97 11.767,10
C. Verbindlichkeiten 9.719,58 32.640,14
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.719,58 15.591,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 83.538,13 102.343,11

Anhang

INHALTSVERZEICHNIS

Allgemeine Angaben

Grundsätzliches

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeine Grundsätze und Methoden

Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Feststellung des Jahresabschlusses (nur bei Offenlegung)

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeine Grundsätze und Methoden

Bei der Firma Kfz Engel GmbH, mit Sitz in 90441 Nürnberg handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung der Bilanz wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die im Vorjahr angewandten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

In den Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs- abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauern zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma Kfz Engel GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften, im Geschäftsjahr linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Zugangsjahr 2012 sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragssteuern des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 04. November 2013 festgestellt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Firma Kfz Engel GmbH.

 

Schwanstetten, 04.11.2013

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2013 festgestellt.

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