Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 477
Eingetragen
14.8.1990
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
ist die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung des Unternehmens der Gesellschaft, insbesondere des Betriebsgrundstücks einschließlich aller zum Unternehmen gehörender Wirtschaftsgüter. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen im Inund Ausland errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Förderung des vorgenannten Gegenstandes des Unternehmens dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Paarmann
seit 15.10.2024
Geschäftsführer
Tobias Hillebrand
seit 28.12.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
102.325.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

YARA Besitz GmbH

Poppendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Geschäft und Rahmenbedingungen

Die YARA Besitz GmbH ("Gesellschaft") mit Sitz in Poppendorf/Rostock befindet sich mittelbar im vollständigen Besitz der Yara International ASA mit Sitz in Oslo/Norwegen. Die Gesellschaft ist Tochterunternehmen der YARA GmbH & Co. KG mit Sitz in Dülmen, welche Obergesellschaft des deutschen YARA-Teilkonzerns ist.

Der Yara International Konzern (Yara International ASA) ist einer der weltweit größten Produzenten von Pflanzennährstoffen. Das Kerngeschäft des Konzerns umfasst die Produktion und Vermarktung von Ammoniak und stickstoffhaltigen Düngemitteln wie Harnstoff, NPK-Mehrnährstoff-, Ammoniumnitrat- und Nitratdünger. Außerdem werden Ammoniak, Salpetersäure, Harnstofflösungen und eine Reihe weiterer Produkte für technische Zwecke als Industrie- und Umweltchemikalien produziert und vorwiegend an Industriekunden vertrieben. Insgesamt vermarktet Yara International ASA jährlich rund 22,3 (Vorjahr: 22,7) Mio. Tonnen Pflanzennährstoffe sowie 6,4 (Vorjahr: 7,2) Mio. Tonnen Industriechemikalien und handelt etwa 1,5 (Vorjahr: 1,8) Mio. Tonnen Ammoniak pro Jahr in mehr als 160 Ländern.

Basis der Geschäftstätigkeit der YARA Besitz GmbH sind die Unternehmenspachtverträge mit der YARA GmbH & Co. KG über die Verpachtung des gesamten Geschäftsbetriebes zur Herstellung, Lagerung und zum Vertrieb von stickstoffhaltigen Düngemitteln und technischem Ammoniumnitrat sowie des Teilbetriebes "Handel mit technischen Stickstoffprodukten".

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage

Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,6 % auf TEUR 118.552 im Wesentlichen bedingt durch eine Verminderung des Sachanlagevermögens um TEUR 6.740, welche im Wesentlichen in einer Abnahme der technischen Anlagen und Maschinen begründet liegt. Gegenläufig haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um TEUR 2.388 aufgrund höherer Pachtentgelte erhöht. Die Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich auf TEUR 4.385. Die Abnahme der Verbindlichkeiten liegt im Wesentlichen in einer Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber der YARA GmbH & Co. KG begründet. Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt 86,3 % (Vorjahr: 83,2 %). Das Anlagevermögen ist durch das Eigenkapital zu 101,05 % gedeckt.

Alle Investitionen an den YARA-Standorten Poppendorf und Dülmen werden von der YARA Besitz GmbH übernommen. Insgesamt investierte die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr Mio. EUR 21,6 (Vorjahr: Mio. EUR 27,7) und situationsbedingt somit einen leicht höheren Betrag als ursprünglich geplant. Die getätigten Investitionen konnten aus eigenen Mitteln aus dem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und dem vorhandenen Cash-Pool-Guthaben finanziert werden. Die Anlagenabgänge zu Bruttobuchwerten in Höhe von Mio. EUR 18,3 (Vorjahr: Mio. EUR 18,6) ergaben sich im Wesentlichen aus dem Wechsel der Katalysatornetze am Produktionsstandort Poppendorf entsprechend den Vorjahren.

Am Produktionsstandort YARA Rostock wurden Mio. EUR 20,6 (Vorjahr: Mio. EUR 27,0) vor allem in die Produktionsanlagen und Erweiterung der Nebenanlagen investiert. Die planmäßigen Wechsel der Katalysatoren in den Salpetersäureanlagen wurden mit einem Investitionsvolumen von brutto Mio. EUR 11,8 (Nettoinvestition unter Beachtung der Abgänge im Jahr 2023 von Mio. EUR 3,6) durchgeführt. Weitere Schwerpunkte der Investitionstätigkeit lagen in der Verbesserung der Arbeits- und Prozesssicherheit sowie in der Modernisierung von Teilanlagen.

Für den Teilbetrieb "Handel mit technischen Stickstoffprodukten" wurde zur Unterstützung der Vermarktung des Produktes Air1 ® AdBlue ® weiter in Kundeninstallationen investiert. Der Hauptteil der Investitionen erfolgte an öffentlichen Tankstellen der Mineralölkonzerne.

Ertragslage

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhten sich die Umsatzerlöse hauptsächlich durch eine Erhöhung der Miet- und Pachtzahlungen von Mio. EUR 19,2 im Vorjahr auf Mio. EUR 21,6. Entgegen der Prognose des Vorjahres hinsichtlich einer konstanten Entwicklung der Umsatzerlöse ergab sich eine Erhöhung um Mio. EUR 2,4. Die Höhe der Pachtzahlungen wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.

Die Gesamtleistung der Gesellschaft beträgt Mio. EUR 21,6.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge und der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit geringeren Erträgen sowie höheren Verlusten aus Anlagenabgängen, insbesondere aufgrund der planmäßigen Wechsel der Katalysatornetze in der Salpetersäureanlage.

Die Abschreibungen erhöhten sich im Geschäftsjahr leicht um Mio. EUR 0,25 auf Mio. EUR 18,1. Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgten linear im Rahmen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Insbesondere aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse, die die reduzierten sonstigen betrieblichen Erträge und die gegenläufig erhöhten Abschreibungen weitestgehend kompensieren, blieb das Ergebnis nach Steuern und sonstigen Steuern im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert bei Mio. EUR 0,5. Das prognostizierte Ergebnis gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 wurde somit erreicht. An die Gesellschafterin YARA GmbH & Co. KG wurde aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags ein Ergebnis in Höhe von Mio. EUR 0,5 abgeführt.

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft, wie im Vorjahr, kein eigenes Personal.

Finanzlage

Zur fristgerechten Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen ist aufgrund der konzerninternen Finanzierungsmöglichkeiten jederzeit ausreichend Liquidität vorhanden. Finanzmittel werden innerhalb des Konzernverbundes zu Marktkonditionen angelegt bzw. bei Bedarf aufgenommen. Die Finanzlage ist nach Ansicht der Geschäftsführung stabil und geordnet. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden im Jahr 2023 nicht. Die YARA Besitz GmbH nimmt an einem Cash-Pool der Yara International ASA teil. Die Gesellschaft weist eine Cash-Pool-Forderung gegen die Yara International ASA in Höhe von TEUR 14.613 (Vorjahr: TEUR 14.904) aus.

Die Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage der YARA Besitz GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts als positiv.

Risikobericht

Die YARA Besitz GmbH ist in das Risikomanagementsystem der Yara International ASA ("Yara") integriert. Dabei geht die Yara International ASA von dem Grundsatz aus, dass die Risikobewertung ein wesentlicher Bestandteil jeder wirtschaftlichen Betätigung ist. Yara hat Verfahren für die Ermittlung eines angemessenen Risikoniveaus für die Hauptrisiken und zur Überwachung dieser Risiken etabliert. Auf der Grundlage umfassender Risikobewertungen kann Yara derivative Instrumente wie zum Beispiel Terminkontrakte, Optionen und Swaps zur Reduzierung der Risiken einsetzen.

Die globale Positionierung und das Geschäftsmodell von Yara bieten natürliche Absicherungen gegen inhärente Marktrisiken. Die wichtigsten sind die Qualität und Effizienz der Produktionsanlagen, welche die Wettbewerbsfähigkeit von Yara gewährleisten. Außerdem ist durch die geographische Reichweite der Yara die Gasversorgung auf eine breite Basis gestellt, was die Auswirkungen regionaler Preisänderungen und jahreszeitlicher Schwankungen des Düngemittelgeschäfts dämpft. Auch das beträchtliche Absatzvolumen an differenzierten Produkten, von Spezialdüngern bis zu Industrieprodukten, trägt zur Stabilisierung der Margen für das Gesamtunternehmen bei. Und schließlich reduziert eine gewisse Korrelation zwischen Energie- und Düngemittelpreisen die Schwankungen in den Ergebnissen der Yara.

Das Kapitalmanagement der Yara soll sicherstellen, dass die Unternehmen der Gruppe fortführungsfähig bleiben und dabei die Rendite der Anteilseigner durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital maximiert wird. Zu den Hauptelementen der Finanzierungsstrategie gehören für Yara die Absicherung der langfristigen Verschuldung und die Kapitalbeschaffung aus unterschiedlichen Quellen, um die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu vermeiden. Yara strebt eine gleichmäßige Schuldentilgung an und besitzt finanzielle Flexibilität durch nicht in Anspruch genommene fest zugesagte Kreditfazilitäten.

Yaras zentrale Finanzfunktion erbringt Leistungen für den Geschäftsbetrieb, koordiniert den Zugang zu heimischen und internationalen Finanzmärkten, überwacht und steuert die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft der Gruppe durch interne Risikoberichte, die Grad und Umfang der Risiken analysieren. Zu diesen Risiken gehören Marktrisiko (einschließlich Währungsrisiko, Zinsrisiko und Rohstoffpreisrisiko), Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko.

Die zukünftige Entwicklung der YARA Besitz GmbH und die Entwicklung der Muttergesellschaft YARA GmbH & Co. KG sind auf Basis der bestehenden Pachtverträge grundsätzlich voneinander abhängig.

Liquiditätsrisiko

Yara beherrscht das Liquiditätsrisiko durch adäquate Rücklagen und Bankfazilitäten und durch eine ständige Überwachung prognostizierter und tatsächlicher Zahlungsströme sowie die Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Ethik

Durch Nichteinhaltung interner Grundsätze oder auch internationaler Standards können Risiken für die Marke Yara und ihren Ruf entstehen. Yara wirkt diesen Risiken mit einem eigenen Verhaltenskodex sowie dem Engagement im G4-Berichtsrahmen der Global Reporting Initiative (GRI) entgegen.

Alle getroffenen Maßnahmen sind nach unserer Einschätzung geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der YARA Besitz GmbH gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Das Geschäft der YARA Besitz GmbH wird im Wesentlichen durch die YARA GmbH & Co. KG geprägt, die ebenfalls in das Risikomanagementsystem der Yara integriert ist. Im Berichtsjahr waren sämtliche Risiken beherrschbar. Für alle bekannten Risiken der YARA Besitz GmbH wurden in ausreichendem Umfang Rückstellungen gebildet. Neue Erkenntnisse haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben. Ungewisse Risiken sind, soweit möglich, durch entsprechende Versicherungen ausreichend abgedeckt.

Prognose- und Chancenbericht

Im Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in einer Größenordnung von ca. Mio. EUR 24,5 vorgesehen.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Projekt "Greenhouse Gas" zur Reduzierung der Emissionen der Säureanlage. Hierfür sollen im Jahr 2024 weitere Mio. EUR 4,1 investiert werden. Im Rahmen des YPS (Yara Productivity System) Programms wird in die Anlagenkapazität und die Verbesserung von Arbeitsabläufen investiert. Es wurde zudem das Projekt "Optimization Energy Utilization" gestartet. Dieses soll eine Verstromung des aus der Säureproduktion entstehenden Überschussdampfes ermöglichen. Die Realisierung ist für das Jahr 2027 geplant. Darüber hinaus ist der planmäßige Wechsel der Katalysatornetze in der Salpetersäureanlage geplant.

Bestrebungen, neue Unternehmen im Rahmen des Industrieparkkonzeptes am Standort Poppendorf anzusiedeln, werden auch im Jahr 2024 weiterverfolgt.

Für 2024 erwartet die Gesellschaft vergleichbare Umsatzerlöse sowie ein gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 vergleichbares Ergebnis.

Es ist nicht geplant, die Grundlage des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft in den kommenden Jahren zu ändern. Sie wird somit auch künftig auf Basis der mit der YARA GmbH & Co. KG bestehenden Unternehmenspachtverträge fortgeführt. Daher wird auch im kommenden Jahr von einer Ergebnisentwicklung auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres ohne Sondereffekte ausgegangen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass insbesondere die Auswirkungen der Kriegssituation in Europa auf die gesamtwirtschaftliche Lage im Allgemeinen derzeit mit einer hohen Unsicherheit behaftet sind. Eine ungleiche Erholung der Weltwirtschaft oder mögliche Energieengpässe könnten sich auf die Produktion und auf die Nachfrage der Verbraucher nach Nahrungsmitteln, die Staatshaushalte, das Kaufverhalten der Landwirte und ihre Finanzierungsbedingungen auswirken. Die Kriegssituation geht darüber hinaus mit einer allgemeinen Verknappung und Verteuerungen von Waren, Investitionsgütern und auch Dienstleistungen einher, welche nicht abschließend einschätzbar sind. Derzeit sind aber keine negativen Effekte bei der YARA Besitz GmbH zu verzeichnen.

 

Poppendorf, den 10. Juli 2024

YARA Besitz GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Schmitz

Tobias Hillebrand

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 181.359,00 228.722,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 26.540.344,41 27.305.761,26
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.950.729,00 69.306.387,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.129.370,01 3.689.650,01
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.458.385,64 7.516.651,84
101.078.829,06 107.818.450,11
101.260.188,06 108.047.172,11
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 17.291.582,15 14.904.026,81
118.551.770,21 122.951.198,92

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 102.325.000,00 102.325.000,00
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen 68.215,00 87.729,00
C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 229.637,25 224.637,25
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.928.861,96 20.313.832,67
2. Sonstige Verbindlichkeiten 56,00 0,00
15.928.917,96 20.313.832,67
118.551.770,21 122.951.198,92

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 21.580.585,00 19.164.805,65
2. Sonstige betriebliche Erträge 41.082,33 553.968,39
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 368.850,32 376.546,80
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 18.057.985,69 17.804.129,81
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.210.934,87 796.471,17
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 360.232,09 38.160,71
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 647.920,00 113.100,41
8. Ergebnis nach Steuern 696.208,54 666.686,56
9. Sonstige Steuern 160.845,74 157.133,72
10. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn (-) -535.362,80 -509.552,84
11. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der YARA Besitz GmbH, Poppendorf, (eingetragen beim Amtsgericht Rostock, HRB 477) wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches einschließlich des EGHGBs sowie des GmbH-Gesetzes erstellt.

Es handelt sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß den Größenkriterien des § 267 HGB.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 266 und § 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Jahresabschluss der YARA Besitz GmbH, Poppendorf, einbezogen ist, ist die

Yara International ASA, Oslo/Norwegen.

Der Konzernabschluss der Yara International ASA wird beim Brønnøysundregister in Brønnøysund, Norwegen, unter der Organisations-Nr. 986 228 608 eingereicht.

Die Muttergesellschaft, YARA GmbH & Co. KG, Dülmen, nimmt bezüglich eines Konzernabschlusses für den kleinsten Kreis von Konzernunternehmen die Befreiungsvorschrift gemäß § 291 HGB in Anspruch. Der Konzernabschluss der Yara International ASA wird entsprechend zum Bundesanzeiger unter Registernummer HRA 3975 eingereicht und in deutscher Sprache offengelegt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der YARA Besitz GmbH ist die Offenlegung des befreienden Konzernabschlusses im Bundesanzeiger noch nicht erfolgt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen:

Nutzungsdauer Abschreibung %-Satz p.a.
Gebäude 10 bis 40 2,5 bis 10,0
Technische Anlagen, Maschinen 5 bis 20 5,0 bis 20,0
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 6,7 bis 33,3
Pkw/Lkw 4 bis 10 10,0 bis 25,0

Für Geringwertige Vermögensgegenstände wird von der Bewertungsvereinfachung analog § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Soweit die Vermögensgegenstände sich am 1. Juli 1990 bereits im Eigentum der Gesellschaft befanden, entsprechen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den gemäß § 7 DMBilG im Rahmen der Neubewertung zum 1. Juli 1990 ermittelten Werten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und, soweit erforderlich, abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert.

Passiva

Das Stammkapital ist in der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Höhe passiviert. Es wurde im Rahmen der Umwandlung des ehemaligen VEB Düngemittelwerks in die Düngemittelwerk Rostock GmbH (jetzt YARA Besitz GmbH), Poppendorf, gemäß § 26 DMBilG neu festgesetzt und im Rahmen der Euro-Umstellung geglättet. Eine weitere Neufestsetzung des Stammkapitals erfolgte durch die Aufnahme des Teilbetriebs "Handel mit technischen Stickstoffprodukten" mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2006.

Der gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB gebildete Sonderposten wird entsprechend dem Wahlrecht in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten. Er umfasst Investitionszuschüsse und Investitionszulagen. Sie werden auf Basis der Restnutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Insbesondere sind alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen enthalten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen fristadäquaten Zinssätzen abgezinst. Gemäß Art. 67 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EGHGB wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, künftig nicht mehr zulässige Posten beizubehalten. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen wurden berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen, die aus der Anwendung des bilanzorientierten Temporary-Konzepts resultieren, auf Ebene der Organträgerin YARA GmbH & Co. KG auf Basis des Gewerbesteuersatzes von 13,12 % gebildet.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse wurden unter Beachtung des Realisationsprinzips und nach Abzug der Umsatzsteuer sowie Erlösschmälerungen periodengerecht erfasst.

III. Erläuterungen zur Bilanz des Berichtsjahres

Die Aufgliederungen und die Bewegungen des Anlagevermögens sind der diesem Anhang als Anlage beigefügten Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023" zu entnehmen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 17.292 (Vorjahr: TEUR 14.904) bestehen aus Cash-Pool-Forderungen gegen die Yara International ASA in Höhe von TEUR 14.613 (Vorjahr: TEUR 14.904) sowie Forderungen aus laufender Verrechnung gegen die Gesellschafterin YARA GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 2.679.

Mit Vertrag vom 2. Februar 2004 hat die Yara International ASA mit der Commerzbank ein tägliches Kontenclearing ("Zero Balancing") vereinbart. Den deutschen Gesellschaften wurde die Möglichkeit zum Beitritt eingeräumt. Die YARA Besitz GmbH ist diesem Vertrag beigetreten. In Deutschland hat die YARA GmbH & Co. KG als Treuhänder der Yara International ASA die Verwaltung des Cash-Pools und der Konzernverrechnungskonten übernommen.

Das Stammkapital von TEUR 102.325 ist unverändert.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden vor allem für Aufwendungen für erwartete Kosten im Zusammenhang mit noch fehlenden Eintragungen von Grunddienstbarkeiten in Höhe von TEUR 204 (Vorjahr: TEUR 204) gebildet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 15.929 (Vorjahr: TEUR 20.314) resultieren aus Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten gegenüber der Yara International ASA in Höhe von TEUR 15.394 (Vorjahr: TEUR 15.065) sowie Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 535 (Vorjahr: TEUR 510). Im Vorjahr resultierten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zusätzlich aus der laufenden Verrechnung gegen die Gesellschafterin YARA GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 4.739.

Das im dritten Quartal 2018 von der Yara International ASA aufgenommene Darlehen in Höhe von TEUR 15.000 mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren wurde um weitere fünf Jahre verlängert. Die Zinsverbindlichkeiten werden in Höhe von TEUR 393 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 65) und haben zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sämtliche andere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, ungesichert.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 21.581 (Vorjahr: TEUR 19.165) werden vor allem durch die Verpachtung von beweglichem und unbeweglichem Betriebsvermögen der Gesellschaft an den Standorten Poppendorf und Dülmen erzielt.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten mit TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 22) Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens für Investitionszulagen und -zuschüsse.

Weiterhin umfassen die Sonstigen betrieblichen Erträge solche aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 18; Vorjahr: TEUR 529).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Aufwendungen für Mieten, Pachten und Leasing in Höhe von TEUR 369 (Vorjahr: TEUR 377).

Die Abschreibungen beinhalten planmäßige Abschreibungen auf verpachtetes Anlagevermögen in Höhe von TEUR 18.058 (Vorjahr: TEUR 17.804).

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 2.012; Vorjahr: TEUR 607), Aufwendungen für Konzerndienstleistungen (TEUR 153; Vorjahr: TEUR 153) und Beratungskosten (TEUR 20; Vorjahr: TEUR 20).

Das Finanzergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 288 Aufwand (Vorjahr: Aufwand TEUR 75). Die Aufwendungen resultieren aus einem Darlehen, ausgegeben durch die Yara International ASA.

Die YARA Besitz GmbH hat mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2013 einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen und mithin eine gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Organschaft mit der YARA GmbH & Co. KG begründet.

Die Sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 157) betreffen die Grundsteuer.

Für das Geschäftsjahr 2023 lagen keine Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung gemäß § 285 Nr. 31 HGB vor.

V. Sonstige Pflichtangaben

Es bestehen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag mit einem verbundenen Unternehmen über ein Verwaltungsgebäude in Dülmen. Die im Rahmen dieses Vertrags zukünftig zu leistenden Zahlungen betragen voraussichtlich TEUR 369 jährlich für eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Organe der Gesellschaft gemäß Gesellschaftsvertrag sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer:

Herr Dr. Thomas Schmitz, Diplom-Chemiker, technischer Geschäftsführer der Gesellschaft, Poppendorf

Herr Diplom-Kaufmann Tobias Hillebrand, kaufmännischer Geschäftsführer der Gesellschaft, Lüdinghausen

Die Gesellschaft beschäftigte keine eigenen Arbeitnehmer.

Mit dem Abschlussprüfer wurde für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 ein Gesamthonorar in Höhe von TEUR 20 vereinbart. Auslagen sind nicht angefallen.

VI. Nachtragsbericht

Es haben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres ergeben.

 

Poppendorf, den 10. Juli 2024

YARA Besitz GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Schmitz

Tobias Hillebrand

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Bruttobuchwerte
Stand 1.1.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 904.615,49 0,00 0,00 521,22 904.094,27
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 96.165.307,95 396.103,73 143.969,32 20.572,02 96.684.808,98
2. Technische Anlagen und Maschinen 337.545.887,55 18.799.233,61 816.016,97 17.846.626,37 339.314.511,76
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.420.051,00 452.206,70 11.365,75 415.294,24 14.468.329,21
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.516.651,84 1.937.906,64 -971.352,04 24.820,80 8.458.385,64
455.647.898,34 21.585.450,68 0,00 18.307.313,43 458.926.035,59
456.552.513,83 21.585.450,68 0,00 18.307.834,65 459.830.129,86
kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 675.893,49 47.363,00 0,00 521,22 722.735,27
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 68.859.546,69 1.228.884,90 76.605,00 20.572,02 70.144.464,57
2. Technische Anlagen und Maschinen 268.239.500,55 15.814.619,42 -76.605,00 7.613.732,21 276.363.782,76
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.730.400,99 967.118,37 0,00 358.560,16 11.338.959,20
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
347.829.448,23 18.010.622,69 0,00 7.992.864,39 357.847.206,53
348.505.341,72 18.057.985,69 0,00 7.993.385,61 358.569.941,80
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2023 Stand Vorjahr
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 181.359,00 228.722,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 26.540.344,41 27.305.761,26
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.950.729,00 69.306.387,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.129.370,01 3.689.650,01
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.458.385,64 7.516.651,84
101.078.829,06 107.818.450,11
101.260.188,06 108.047.172,11

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die YARA Besitz GmbH, Poppendorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der YARA Besitz GmbH, Poppendorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der YARA Besitz GmbH, Poppendorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 10. Juli 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Max Schürtz, Wirtschaftsprüfer

Žans Gorskis, Wirtschaftsprüfer

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