Meter1 Verwaltung GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henry Hesselbarth seit 11.11.2021 | Prokura |
Doreen Wagner seit 15.9.2020 | Geschäftsführer |
Katrin Wagner seit 15.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Leipzig | 90.00% |
Stadt Leipzig | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELG Leipzig GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Bilanz zum 31. Dezember 2023ELG Leipzig GmbH, LeipzigAktiva in EUR
Passiva in EUR
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023ELG Leipzig GmbH, Leipzig
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ELG Leipzig GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3 Angaben zum Jahresergebnis 4 Ergänzende Angaben 4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.2 Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG 4.3 Angaben zu den Organen 4.4 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) 5 Nachtragsbericht 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Die ELG Leipzig GmbH, Leipzig (nachfolgend ELG), hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter HRB 28772 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 6b EnWG aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind entsprechend der Going-Concern-Annahme die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 2.1.1 Umlaufvermögen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bewertet. Erkennbaren Risiken, soweit vorhanden, ist durch die Bildung angemessener Wertberechtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Strom-, Gas- und Wärmelieferungen an die LVB. Nicht abgerechnete Leistungen sind zum Bilanzstichtag kundenindividuell abgegrenzt worden. Die Abgrenzung wird unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife sowie bei Wärme- und Gaslieferungen zusätzlich von Temperatureinflüssen ermittelt. Von diesen Forderungen sind die erhaltenen Abschlagszahlungen offen abgesetzt. 2.1.2 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 2.1.3 Rückstellungen Unter den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. 2.1.4 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.1.5 Mindestbesteuerung Der übergeordnete LVV-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die ELG wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin LVV zum Ausgleich für etwaige durch die ELG verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die ELG für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die ELG noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1 Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Gesellschafter Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig (Stadtwerke), sowie Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Leipzig (LVB). Die Forderungen gegen die LVB resultieren vor allem aus Ansprüchen aus der Verbrauchsabgrenzung für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen mit rollierender Verbrauchsabrechnung von TEUR 6.065 (Vj.: TEUR 1.502), welche mit den darauf erhaltenen Anzahlungen von TEUR 142 (Vj.: TEUR 503) saldiert wurden. Darüber hinaus sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 10.101 (Vj.: TEUR 86) enthalten. Die Forderungen gegen die Stadtwerke betreffen vor allem Forderungen aus dem am 1. September 2020 in Kraft getretenen geänderten Cash-Pool-Vertrag (TEUR 7.667; Vj.: TEUR 28). Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände werden Ansprüche nach dem StromPBG in Höhe von TEUR 1.538 (Vj.: TEUR 0) ausgewiesen, welche rechtlich erst mit der Schlussabrechnung entstehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen von 1.538 TEUR (Vj.: TEUR 0) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.2.2 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25 und wird von den Stadtwerken (90 %) sowie von der LVB (10 %) gehalten. 2.2.3 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für noch ausstehende Rechnungen über Strom-, Gas- und Wärmebezug (TEUR 21.352; Vj.: TEUR 683) gebildet. Da alle Rückstellungen kurzfristig sind und eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten, erfolgte diesbezüglich keine Abzinsung. 2.2.4 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich die Gesellschafterin Stadtwerke auf Basis abgeschlossener Energielieferverträge für Strom, Gas und Wärme einschließlich der EEG-Umlage (TEUR 2.726; Vj.: TEUR 187). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie zum Vorjahresbilanzstichtag eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2.3.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres von TEUR 29.215 resultieren aus der Lieferung von Strom, Gas und Wärme einschließlich vereinbarter Serviceentgelte an die LVB. Hierbei wurden die für 2023 abzuführende Stromsteuer (TEUR 831) und die Energiesteuer (TEUR 4) abgesetzt. Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Umsätze (TEUR 68), darin ist die für 2022 abzuführende Strom- und Energiesteuer (TEUR 0,5) enthalten. Die periodenfremden Umsatzerlöse ergeben sich im Wesentlichen aus der Differenz der abgegrenzten Umsatzerlöse zum 31. Dezember 2022 und des fakturierten Umsatzes für den abgegrenzten Zeitraum. 2.3.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 2) resultieren ausschließlich aus der Auflösung von Rückstellungen. 2.3.3 Materialaufwand Der Materialaufwand von TEUR 29.150 entfällt auf die von den Stadtwerken bezogenen Strom-, Gas- und Wärmelieferungen, darin enthalten sind periodenfremde Materialaufwendungen (TEUR 96). 2.3.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 57 betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Vertrag mit den Stadtwerken über die Erbringung der kaufmännischen und sonstigen Dienstleistungen (TEUR 50). 3 Angaben zum Jahresergebnis Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 von EUR 4.521,38 auf neue Rechnung vorzutragen. 4 Ergänzende Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. 4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem laufenden Dienstleistungsvertrag betragen TEUR 60. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Verpflichtungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. 4.2 Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden leistungswirtschaftliche Beziehungen besonderen Umfangs mit folgenden verbundenen Unternehmen getätigt: Stadtwerke:
LVB:
4.3 Angaben zu den Organen Als Geschäftsführung waren im Berichtsjahr 2023 tätig:
und
Die Geschäftsführung erhält für ihre Tätigkeit keine Vergütung. 4.4 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) Im Geschäftsjahr waren bei der Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt. 5 Nachtragsbericht Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.
Leipzig, den 21. März 2024 Geschäftsführung Petra Katrin Wagner Doreen Wagner BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ELG Leipzig GmbH, Leipzig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der ELG Leipzig GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Leipzig, den 21. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer ppa. Rene Strobach, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17.06.2024 festgestellt. Die Festlegung der Verwendung des Ergebnisses fand am 17.06.2024 statt. |
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