Philippusstift Essen GmbH

Hülsmannstraße 17, 45355 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 12461
Vorher
Philippusstift Katholisches Krankenhaus gem. GmbHKatholische Kliniken Essen-Nord-West gemeinnützige GmbHKatholisches Klinikum Essen GmbH
Eingetragen
23.11.2000
Branche
Stationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeSonstige teilstationäre PflegeeinrichtungenSonstige vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung sowie des Wohlfahrtswesens. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist ferner die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran, insbesondere der Betrieb des Philippusstift Essen. Krankenhäuser der Gesellschaft dienen der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Kranken und Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung und -vorsorge sowie aus der Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben. Sie werden in Übereinstimmung mit der vom Bischof von Essen erlassenen Grundordnung für katholische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung betrieben. Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen dienen der Aufnahme, Betreuung, Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie der Trägerschaft von Ausbildungsstätten. Die vorgenannten Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, vor allem an die Gesellschaften des Contilia-Verbunds. Dies erfolgt durch Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, Gestellung ärztlichen Personals, Verbringungsleistungen, Personalbereitstellungen, Vermietungsleistungen, Weiterberechnung von Sachkosten und Finanzierungsdienstleistungen. In Anspruch genommen werden von Unternehmen des Contilia-Verbunds Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, die Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO in Form von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen sowie Personalgestellungen und Anmietungen aller Art, durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dijana Bosnjak-Behler
seit 17.9.2024
Prokura
Carsten Preuß
seit 22.4.2022
Geschäftsführer
Monika Halbach
seit 6.8.2004
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert98.40% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
St. Elisabeth-Stiftung Essen
69.28%
Stiftung St. Marien-Hospital zu Mülheim an der Ruhr
15.21%
St. Josef-Kuratorium e. V.
9.49%
St. Elisabeth-Stiftung Essen
4.42%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Contilia GmbH
Germany
8.200.560 €
93.98%
St. Elisabeth-Stiftung Essen
Germany
385.863 €
4.42%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Philippusstift Essen GmbH (vormals: Katholisches Klinikum Essen GmbH)

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023


1. Grundlagen der Gesellschaft

Die Philippusstift Essen GmbH ist mit 921 Planbetten (nach Ist-Feststellungsbescheid vom 25.08.2022 mit Anpassung vom 21.8.2023) in den Krankenhausplan des Landes NRW aufgenommen. Neben der Grund- und Regelversorgung bietet es die Versorgung in den Schwerpunkten Herz und Gefäße, Neurologie, Gastroenterologie, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Geriatrie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Psychiatrie.

Die Strategie zur Neustrukturierung der stationären Versorgung im Essener Norden umfasst die Konzentration der stationären und ambulanten Angebote der Philippusstift Essen GmbH an den Standorten Philippusstift (Essen-Borbeck), Gesundheitspark (Altenessen) und Haus Berge (Essen-Bergeborbeck).

In der Psychiatrie werden 142 Planbetten betrieben und es sind 40 Plätze in der psychiatrischen Tagesklinik im Feststellungsbescheid vorgesehen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Gegenüber dem Vorjahr dürfte die Wirtschaftsleistung im aktuellen Jahr schrumpfen und im kommenden Jahr deutlich langsamer wachsen als in den 2010er-Jahren. Die aktuelle Entwicklung ist angesichts der im vergangenen Jahr stark gestiegenen Energiepreise und des hohen Anteils der energieintensiven Industriezweige an der deutschen Bruttowertschöpfung nicht überraschend.

Erstens ist absehbar, dass durch die demografische Alterung der Anteil der 20- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung sinken wird und das inländische Arbeitsvolumen zurückgeht. Zweitens sind das Produktivitätswachstum und das Wachstum des Kapitalstocks, aber auch der Modernitätsgrad des Kapitalstocks, seit Jahrzehnten rückläufig. Dies spiegelt sich in den niedrigen und gesunkenen Gründungsraten und der geringen Verfügbarkeit von Wagniskapital für junge Wachstumsunternehmen wider. Deutschland droht somit eine Alterung nicht nur seiner Bevölkerung, sondern auch seiner industriellen Basis.

Der Sachverständigenrat erwartet, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,4 % zurückgeht. Hierfür ist insbesondere der Rückgang der inländischen Nachfrage verantwortlich, zum großen Teil bedingt durch den starken Rückgang der staatlichen Konsumausgaben zu Jahresbeginn 2023. Im Prognosehorizont bis Ende 2024 dürften sich die privaten Konsumausgaben angesichts der wieder steigenden realen Einkommen erholen. Für das Jahr 2024 ist davon auszugehen, dass sich das BIP-Wachstum leicht erholt und 0,7 % beträgt.

Die Inflation in Deutschland ist gemessen am nationalen Verbraucherpreisindex (VPI) im Verlauf des Jahres 2023 deutlich zurückgegangen, von 8,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat im Januar 2023 auf 4,5 % im September 2023. Dies ist größtenteils auf geringere Preissteigerungen bei den schwankungsanfälligen Gütergruppen Energie und Nahrungsmittel zurückzuführen. Die Kerninflation bleibt mit zuletzt 4,5 % jedoch weiterhin deutlich erhöht. Für das Jahr 2023 prognostiziert der Sachverständigenrat eine durchschnittliche Inflationsrate von 6,1 % und für das Jahr 2024 von 2,6 %.[1]
Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen erreichte die Zahl der Erwerbstätigen aber einen neuen historischen Höchststand.

Im Jahresdurchschnitt 2023 waren rund 45,9 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 333 000 Personen (+0,7 %).

Eine Ursache für die Beschäftigungszunahme im Jahr 2023 war die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Hinzu kam eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese beiden Wachstumsimpulse überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt, der mittelfristig zu einem deutlichen Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter führen dürfte.

Die größte absolute Zunahme darunter hatten die Öffentlichen Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +116 000 Erwerbstätigen oder +1,0 %. Diese Branche hatte auch während der Corona-Jahre 2020 und 2021 ihre Erwerbstätigenzahl erheblich gesteigert und war im Jahr 2022 weiter um 191 000 Personen (+1,6 %) gewachsen.[2]
Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen ist im Corona-Jahr 2021 deutlich stärker gestiegen als noch im ersten Pandemiejahr 2020. Zum Jahresende 2021 waren gut 6,0 Millionen Personen im Gesundheitswesen beschäftigt. Das waren 169 000 mehr als Ende 2020. Die Zahl der Beschäftigten stieg im Jahr 2021 um 2,9 % und damit stärker als im Jahr 2020, als die Beschäftigtenzahl um 1,4 % gestiegen war. Der Grund für den stärkeren Anstieg war die Zahl zusätzlicher Beschäftigter in der Pandemiebekämpfung, etwa in der Kontaktnachverfolgung von Infizierten sowie in Corona-Teststellen und Impfzentren. Dagegen veränderte sich die Zahl der Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen entgegen dem Gesamttrend kaum.[3]
Die Zahl der auf die volle Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) lag Ende 2021 bei gut 4,3 Millionen. Sie erhöhte sich im Jahr 2021 mit +84 000 oder +2,0 % gegenüber dem Vorjahr weniger stark als die Gesamtzahl der Beschäftigten. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Ende 2021 von den 169 000 zusätzlichen Beschäftigten im Gesundheitswesen lediglich 24 000 vollzeitbeschäftigt, aber 80 000 teilzeitbeschäftigt und 65 000 geringfügig beschäftigt waren. Dabei stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Gesundheitswesen mit +8,7 % besonders stark.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stieg die Zahl der Pflegefachkräfte im Jahr 2021 deutlich schwächer als die Beschäftigtenzahl in den bereits genannten Bereichen und auch deutlich schwächer als im Jahr vor Pandemiebeginn: Ende 2021 arbeiteten in den deutschen Krankenhäusern 510 000 Pflegefachkräfte, das waren 7 000 oder 1,4 % mehr als ein Jahr zuvor. 2020 war die Zahl der Pflegefachkräfte in Krankenhäusern um 15 000 oder 3,2 % gestiegen, 2019 war der Zuwachs mit +20 000 oder +4,2 % noch stärker gewesen. Auch umgerechnet in Vollzeitäquivalente war die Zahl der Pflegefachkräfte in Krankenhäusern im Jahr 2019 stärker gestiegen als in den beiden Pandemiejahren (2019: +3,7 %, 2020: +2,7 %, 2021: +0,5 %).[4]
In den kommenden Jahren wird das Erwerbspersonenpotenzial stark sinken, weil die geburtenstarken Jahrgänge schrittweise den Arbeitsmarkt verlassen und die geburtenschwachen Jahrgänge aus den 2000er-Jahren in den Arbeitsmarkt eintreten. Der daraus resultierenden Knappheit von Fachkräften kann mit qualifizierter Zuwanderung nur bedingt entgegengewirkt werden. Da der demographische Wandel die Bevölkerungsstruktur in ganz Europa prägt, müssten hierzu weltweit Fachkräfte angeworben werden.[5]
Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich in 2021 wieder verschlechtert. 11 Prozent lagen im "roten" Bereich mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch ihre Ertragslage hat sich negativ entwickelt, 32 Prozent der Kliniken schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust. Maßgeblich für die schlechtere wirtschaftliche Lage der Klinken war der Rückgang der Ausgleichszahlungen im Rahmen der Convid-19-Pandemie bei einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der Krankenhäuser.

Schreibt man die Jahresabschlüsse 2021 unter Berücksichtigung der bereits über die Jahre 2022 und 2023 vorliegenden Erkenntnisse und beschlossener Gesetzesänderungen sowie der demographischen Entwicklung bis 2023 fort, würde der Anteil der Krankenhäuser im roten Rating-Bereich im Jahr 2023 auf 18 Prozent und bis 2030 auf 44 Prozent steigen. Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresverlust würde 2023 auf 47 und bis 2030 auf 58 Prozent wachsen. Bei sinkendem Leistungsniveau durch wachsenden Personalmangel und eine fortschreitende Ambulantisierung, würde sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser dramatisch verschlechtern. Die überwiegende Mehrzahl der Kliniken würde in diesem Szenario bereits ab 2024 einen Jahresverlust machen.

Mit einer großen Krankenhausreform will die Politik dieser Entwicklung entgegenwirken.

Dabei soll vor allem die Einführung einer fallmengenunabhängigen Vorhaltefinanzierung den Mengenanreiz des DRG-Systems reduzieren, die Daseinsvorsorge stärken und über noch zu definierende Leistungsgruppen einen Anreiz zur Optimierung der Krankenhausstrukturen schaffen. So soll ein starker Anreiz gesetzt werden, Standorte zu größeren Einheiten zusammenzulegen.

Die geplante Krankenhausreform formuliert implizit ein Zielbild der künftigen Krankenhausstruktur. Im Jahr 2021 waren die rund 437.000 Betten in den Allgemeinkrankenhäusern nur noch zu 66 Prozent ausgelastet. Bei einer Zielauslastung von 85 Prozent und bei fortschreitender Ambulantisierung bestünde im Zielbild ein Bedarf von 316.000 Betten bzw. rund 1.200 Standorten.[6]
Dagegen hat sich die wirtschaftliche Lage deutscher Pflegeheime seit dem Jahr 2019 leicht verbessert. 9 Prozent lagen in 2021 im roten Bereich mit erhöhter Insolvenzgefahr, 55 Prozent im grünen Bereich. Ab 2022 dürfte sich die wirtschaftliche Lage jedoch durch steigende Sach- und Personalkosten wieder verschlechtern.

Hauptgrund für das Wachstum des Pflegemarktes bleibt die Alterung der Gesellschaft. Bei konstanten Pflegequoten wird es voraussichtlich bis zum Jahr 2030 in Deutschland 5,7 Millionen Pflegebedürftige geben, bis 2040 dürften es 6,4 Millionen sein. Das wäre gegenüber 2021 ein Anstieg um 14 bzw. 28 Prozent. Dieser hätte bei Fortschreibung des Status Quo einen zusätzlichen Bedarf von 322.000 stationären Pflegekräften bis zum Jahr 2040 zur Folge. Die erforderliche Neu- und Re-Investitionen beliefen sich entsprechend auf 81 bis 125 Milliarden Euro. [7]
Insgesamt zeigen die Entwicklungen, dass in einem immer stärker werdenden Wettbewerb um die benötigten Arbeitskräfte eine starke Arbeitgebermarke und große Arbeitgeberattraktivität zum zentralen Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen in der Gesundheitsbranche geworden sind.

2.2. Gesetze und Gesetzesvorhaben

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Am 1. Januar 2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten. Die von Seiten der Bundesregierung kommunizierte Zielsetzung des PpSG liegt in der Schaffung eines Instrumentariums zur Behebung des gegenwärtigen Fachkräftemangels im Bereich der Alten- und Krankenpflege. Dementsprechend regelt das Gesetz die Rahmenbedingungen für unterschiedliche Maßnahmen, welche die Ausstattung der betroffenen Leistungserbringer mit qualifiziertem Pflegepersonal gewährleisten sowie die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen verbessern sollen. So wurden unter anderem Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) für definierte Bereiche festgelegt. Neu ist, dass seit dem Jahr 2021 die durchschnittliche Patientenbelegung als Zwei-Punkt-Messung (um 12:00 und um 24:00 Uhr) erfolgt. So soll sichergestellt werden, dass Patient:innen mit kurzer stationärer Verweildauer ebenfalls bei der Ermittlung der Patientenbelegung berücksichtigt werden. Im Rahmen der jährlichen Aktualisierung gab das BMG am 03.11.2023 mit der vierten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung eine Ausweitung des Anwendungsbereiches bekannt. So erstreckt sich der Anwendungsbereich nun ab dem Jahr 2024 zusätzlich auf Abteilungen für Neurochirurgie.

MDK-Reformgesetz

Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) bringt der Gesetzgeber einerseits eine auf verstärkte Unabhängigkeit abzielende organisatorische Neuausrichtung der Medizinischen Dienste (MD) auf den Weg. Andererseits wird die Krankenhausabrechnungsprüfung weiterentwickelt und neu justiert. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Seit dem Jahr 2022 bestimmt damit die Abrechnungsqualität einer Klinik den zulässigen Anteil der Prüfungen, die durch die Krankenkassen beim Medizinischen Dienst veranlasst werden können. Je nach Prüfergebnis im vorletzten Quartal dürfen 5, 10 oder 15 Prozent der Abrechnungen eines Krankenhauses eines Quartals überprüft werden. Ein hoher Anteil an unbeanstandeten Rechnungen führt zu einer niedrigen Prüfquote. Umgekehrt führt ein hoher Anteil anbeanstandeten Abrechnungen zu einer höheren Prüfquote. Die Medizinischen Dienste sind verpflichtet, die Einhaltung der quartalsbezogenen Prüfquote zu überwachen. Wird diese von einer Krankenkasse überschritten, ist die Einleitung einer Prüfung abzulehnen.

Sonderinvestitionsprogramm

Ende September 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossen den Krankenhäusern als Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie 192 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms für Investitionen bereitzustellen. Die Mittel aus dem Corona Sonderprogramm 2021 für Krankenhäuser sind bis zum 31. Dezember 2024 zweckentsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft erhielt aus diesem Programm 1.303 TEUR, die zum Stichtag mit 206 TEUR noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Mit Wirkung zum 23.10.2020 hat der Bundestag die Einführung des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser zur Umsetzung des "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" beschlossen. Die Krankenhausträger können bereits seit September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 konnten die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband verständigten sich im Rahmen der sogenannten Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung für die Fristverlängerung der Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes. Bis zur neuen Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung, die am 1. August 2023 in Kraft getreten ist, war gesetzlich vorgeschrieben, dass die durch das KHZG geförderten Projekte bis Ende 2024 umgesetzt sein mussten. Mit der Fristverlängerung beginnt der neue Erhebungszeitraum erst am 31.12.2025. In den Jahren 2025 und 2026 müssen die Kliniken die Nutzung der verpflichtenden digitalen Projekte nicht nachweisen. Es genügt die Beauftragung der entsprechenden Leistungen. Ob und in welchem Umfang Patientenportale, Entscheidungsunterstützungssysteme und andere Pflichtprojekte genutzt werden, müssen Kliniken erstmals zum 31.12.2027 angeben.

Der Gesellschaft stehen aufgrund der Bescheidserteilung Mittel in Höhe von 6.051 TEUR zu, die zum Stichtag mit 5.368 TEUR noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

Krankenhaustransparenzgesetz

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetzwollte die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform flankieren. Das Gesetz sollte die Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland bilden. Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet. Geplant war, ab Mai 2024 die geplanten Leistungsgruppen und die entsprechende Zuordnung zu den Krankenhäusern öffentlich abzubilden. Zusätzlich sollten die folgenden Punkte mit dem Krankenhaustransparenzgesetz umgesetzt werden:

· Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen · Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
· Vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert werden.

Am 24.11.2023 wurde das Krankenhaustransparenzgesetz in der aktuellen Fassung durch den Bundesrat abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dieser einigte sich am 21. Februar 2024 auf die Empfehlung, dass Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen. Im nächsten Schritt kann der nun Bundesrat erneut darüber entscheiden, ob er Einspruch einlegt oder dem Einigungsvorschlag folgt.

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

Während der Corona-Pandemie wurde der Zeitraum, in dem die Krankenkassen die von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen zu bezahlen haben auf 5 Tage verkürzt. Diese Regelung wurde zunächst bis zum 31.12.2023 verlängert. Mit der "Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser" vom 08.12.2023 wurde diese Regelung erneut bis zum 31.12.2024 verlängert.

2.3. Geschäftsverlauf der Gesellschaft

Der Antrag auf Förderung der Neuausrichtung und Modernisierung der Gesundheitsversorgung im Essener Norden durch den Krankenhausstrukturfonds hat alle landesseitigen Prüfungsinstanzen in 2023 erfolgreich durchlaufen und wurde im Juni dieses Jahrs positiv beschieden. Die Zuwendungsbescheide umfassen eine Zusammenfassung sämtlicher somatischer akutstationärer Versorgung am Standort Philippusstift sowie die Umwandlung des Standortes Marienhospital in bedarfsnotwendige, stationäre psychiatrische Versorgungskapazitäten mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten. Die Zuwendungsbescheide umfassen einen Betrag von 94 Mio. Euro aus Zuschüssen des Bundes und des Landes NRW. Die Gesellschaft plant sich mit 24 Millionen Euro an den Umbauten zu beteiligen.

Mit dem Verkauf des Krankenhauses St. Vincenz in Essen-Stoppenberg wurde gleichzeitig die Umsetzung der Strategie der Gesellschaft zur Konzentration auf zentrale Standorte abgeschlossen. Die Gesellschaft dokumentiert diese erfolgreiche Neuaufstellung durch die Umfirmierung auf den neuen Namen der Gesellschaft Philippusstift Essen GmbH.

Bereits in 2023 wurden weitere zahlreiche Umbau- und Renovierungsmaßnahmen begonnen und umgesetzt, um den Standort Philippusstift weiter zu modernisieren und das Leistungsspektrum zu erweitern. Damit sollen das allgemeine Patientenerlebnis, die Mitarbeiterzufriedenheit und die Infrastruktur als Grundlage für eine moderne medizinische Leistungserbringung wesentlich verbessern werden.

So wurden durch Baumaßnahmen zur Modernisierung der zentralen Notaufnahme (ZNA) die Räumlichkeiten nicht nur optisch attraktiver gestaltet, sondern auch auf effizientere Prozesse und eine bessere Steuerung der Patientenströme und Laufwege ausgerichtet. Zudem wurde die ZNA räumlich um eine Beobachtungsstation erweitert, sodass neue Möglichkeiten in der Handhabung und Betreuung medizinischer Notfälle im Philippusstift eröffnet wurden.

Die laufenden Renovierungsarbeiten auf den Stationen A3 und A4 werden für die Patienten sofort spürbar die Standards auf den bettenführenden Stationen erhöhen. Im Jahresverlauf wurde die Stationssanierung der Station B4 begonnen. Die Umbauarbeiten schaffen neue Badezimmersituationen. Jedes Patientenzimmer erhält ein eigenes vollwertiges Badezimmer mit Dusche, WC und Waschtisch.

Um künftig vermehrt von digitalen Möglichkeiten und Innovationen profitieren zu können, erfolgte die Umstellung auf ein neues Krankenhausinformationssystem. Die Intensivstationen A1 und B1 sowie die OP-Räumlichkeiten wurden mit neuer Netzwerkinfrastruktur ausgestattet.

Die Baumaßnahmen in den Räumlichkeiten der Radiologie wurden abgeschlossen. Es stehen nun eine Biplane-Angiographieanlage und ein neuer Computertomograph (CT) im Philippusstift zur Verfügung. Das Cardiac Arrest Center (CAC) und das Traumazentrum wurden in 2023 erfolgreich rezertifiziert.

Die finanziellen Leistungsindikatoren sind das Jahresergebnis und das EBITDA.

Wesentliche Maßnahmen zur Einschränkung der Corona SARS CoV2 Pandemie wurden noch zu Anfang des Jahres aufrechterhalten und erst im 2. Quartal schrittweise aufgelöst. Ausbruchsgeschehen führte zur Einschränkung der zur Verfügung stehenden Bettenkapazitäten für elektive Behandlungen während Ausgleichzahlungen entfielen. Andererseits realisierte die Gesellschaft ungeplante Erträge aus dem Verkauf des Krankenhauses St. Vincenz sowie höher als erwartet ausgefallenen Energiebeihilfen.

Insgesamt übertrafen das erzielte EBITDA sowie das Jahresergebnis für 2023 die Planwerte.

Insofern hat sich der Geschäftsverlauf in einem schwierigen inflationären Umfeld aus Sicht der Geschäftsführung zufriedenstellend entwickelt.

Für 2024 ist eine Verbesserung der Ertragslage (vgl. 3.3 Prognosebericht) zu erwarten auch unter Berücksichtigung der Stützungsmaßnahmen des Gesetzgebers. Zudem konnte durch die Einführung von Prozessen zu verbesserten fachübergreifenden Abstimmungen über die jeweils aktuellen Bettenkapazitäten im Haus ein Trend hin zur Senkung der durchschnittlichen Verweildauern und damit zu einer effizienteren Bettenauslastung, eingeleitet werden

2.4. Lage der Gesellschaft

2.4.1. Ertragslage


Nachfolgend ist die Ertragslage der Gesellschaft im internen Berichtsformat dargestellt:


2023 2022 Abw. 2023/2022
in TEUR



1. Umsatzerlöse 98.801 101.286 -2.485 -2,5%
2. Bestandsveränderungen -15 -68 53 -77,9%
3. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand 6.813 513 6.300 >100,0%
4. sonstige betriebliche Erträge 5.221 1.961 3.260 >100,0%
5. Kosten 107.164 107.310 -146 -0,1%
5.1 Personalaufwand 60.332 60.375 -43 -0,1%
5.2 Materialaufwand 28.529 26.253 2.276 8,7%
5.3 sonstige betriebliche Aufwendungen 18.303 20.682 -2.379 -11,5%
EBITDA 3.656 -3.618 7.274 >100,0%
6. Investitionsergebnis -358 -1.070 712 -66,5%
7. Finanzergebnis -619 -597 -22 3,7%
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag -3 3 -6 >100,0%
Gesamtergebnis (EAT) 2.682 -5.288 7.970 >100,0%

Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 2.485 TEUR bzw. 2,5 % auf 98.801 TEUR zurückgegangen. Das Sinken der Umsatzerlöse wurde durch den Rückgang der Erlöse aus Krankenhausleistungen (- 4.436 TEUR) verursacht, während die übrigen Erlösarten einen Anstieg verzeichneten:


2023 2022 Veränderung

TEUR TEUR TEUR
Erlöse aus Krankenhausleistungen 85.301 89.736 -4.436
Erlöse aus Wahlleistungen 2.314 1.874 441
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 3.382 3.009 373
Nutzungsentgelte der Ärzte 1.407 1.350 57
Übrige Umsatzerlöse 6.397 5.317 1.080

98.801 101.286 -2.485


Nach Auslaufen der covidbedingten Einschränkungen des Krankenhausbetriebs konnten im Geschäftsjahr 2023 wieder Mehrleistungen im Vergleich zum Vorjahr realisiert werden. Die insgesamt erreichten Mehrleistungen betrafen sowohl die stationären als auch die ambulanten Leistungen. Weiterhin ergab sich durch die Erhöhung des Basisfallwertes um 4,42 % ein positiver Preiseffekt auf die Erlöse aus Krankenhausleistungen. Andererseits entfielen die den Erlösen aus Krankenhausleistungen gutgeschriebenen Ausgleichszahlungen für die durch die Pandemie bedingten Ausfälle und Mehraufwendungen in 2023. Zusätzlich wurden für Ausgleichsvereinbarungen aufgrund Nachverhandlungen zwischen dem Krankenhaus und den Krankenkassen in 2023 geringere Erlöse vereinnahmt. Insgesamt gingen die Erlöse aus Krankenhausleistungen daher trotz der dargestellten positiven Effekte zurück.

Der Umsatzanstieg bei den übrigen Erlösarten ergibt sich vor allem aus höheren periodenfremden Sachverhalten.

Der Abbau der unfertigen Leistungen führte zu einer negativen Bestandsveränderung von 15 TEUR. Ursächlich hierfür ist die niedrigere Bettenbelegung zum Jahreswechsel 2022/2023 (Überlieger). Im Vorjahr betrug der Bestandsabbau 68 TEUR.
Der Ertragsposten Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand schlug mit 6.813 TEUR zu Buche und beinhaltet vor allem die Unterstützung für Krankenhäuser zur Bewältigung der Folgen der aktuell hohen Energiekosten durch eine Energiekostenhilfe.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge (+ 3.260 TEUR) ergab sich aus der Zuweisung eines Zuschusses durch den Krankenhausstrukturfonds und dessen Verwendung sowie durch die Erträge aus dem Verkauf des Krankenhauses St. Vincenz.

Der Personalaufwand betrug 60.332 TEUR und verminderte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 43 TEUR. Der etwas niedrigere Bestand an Vollzeitkräften (- 8 VK im Jahresdurchschnitt) wurde weitgehend kompensiert durch den Preiseffekt aus Tariferhöhung und die Gewährung einer Inflationsprämie. Die Personalaufwandsquote betrug 61,1 % der Umsatzerlöse gegenüber 59,6 % im Vorjahr und drückt die besondere Bedeutung der Mitarbeiter:innen für die Gesellschaft aus.

Der Materialaufwand ist erneut deutlich um 2.276 TEUR auf 28.529 TEUR angestiegen. Dabei erhöhten sich sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (+ 515 TEUR) als auch die Aufwendungen für bezogenen Leistungen (+ 1.761 TEUR). Hier wirkten sich die Preissteigerungen aufgrund der nachhaltig hohen Inflation in 2023 aus. Bei den bezogenen Leistungen ergab sich eine erhöhte Nachfrage nach konzerninternen Dienstleistungen. Der Anstieg der Aufwendungen für externes Personal ergab sich aus der Kompensation von nicht besetzten Stellen.

Kräftige Einsparungen von 2.379 TEUR wurden bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (inkl. sonstigen Steuern) erzielt. Damit belief sich dieser Posten in 2023 auf 18.303 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die periodenfremden Aufwendungen sowie die Konzernumlagen einen deutlichen Rückgang.

Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die Gesellschaft ein EBITDA von 3.656 TEUR, während im Vorjahr noch ein Defizit von 3.618 TEUR zu Buche stand. Das für 2023 erwartete EBITDA in der Bandbreite zwischen 1.100 TEUR und 1.300 TEUR wurde übertroffen. Ursächlich hierfür sind die Erträge aus dem Verkauf des Krankenhauses St. Vincenz sowie die höher als erwartet ausgefallenen Energiebeihilfen. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.682 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 5.288 TEUR) ab. Für 2023 wurde ein negatives Jahresergebnis in der Bandbreite zwischen 300 TEUR und 500 TEUR erwartet.

2.4.2. Finanzlage

Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum 31. Dezember 2023 7.511 TEUR (Vorjahr 10.259 TEUR), wovon 3.103 TEUR (Vorjahr 4.382 TEUR) noch zu verwendende Fördermittel betreffen, für die gesonderte Bankkonten vorgehalten werden.

Die Gesellschaft ist in den Finanzverbund des Contilia Konzerns eingebunden und dadurch war die jederzeitige Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr sichergestellt. Die Aufnahme von Investitionskrediten wird durch die Muttergesellschaft mit Geschäftsbanken vereinbart und auf Basis konzerninterner Kreditverträge an die Gesellschaft weitergeleitet.

Bezüglich der gegenüber dem Gesellschafter bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 21.059 TEUR (19.790 TEUR ursprüngliches Darlehen zzgl. 1.269 TEUR aufgelaufene Zinsen) steht der Mehrheitsgesellschafter im Rang gegenüber allen anderen Gläubigern zurück. Aus weiteren bis Ende 2025 befristeten Darlehensverträgen kann die Philippusstift Essen GmbH zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 16.700 TEUR in Anspruch nehmen. Diese weiteren Darlehensverträge wurden ebenfalls mit einem Rangrücktritt versehen. Abrufe hieraus wurden bisher nicht getätigt.

Weiterhin wurde am 21. Dezember 2023 eine Kontokorrentvereinbarung mit dem Hauptgesellschafter Contilia GmbH geschlossen. Auf dieser Grundlage kann die Gesellschaft bei Liquiditätsbedarf kurzfristige Konzernfinanzierung bis zu einer Höhe von 6.000 TEUR in Anspruch nehmen. Umgekehrt kann die Gesellschaft bei Liquiditätsüberschüssen Finanzmittel bis zur selben Höhe bei der Contilia GmbH anlegen. Unter Berücksichtigung der Konzern-Finanzierung plant die Philippusstift Essen GmbH im Geschäftsjahr 2024 mit einem durchgängig positiven Liquiditätsbestand.

2.4.3. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 31.12.2023 31.12.2022 Abw. 2023/2022
AKTIVA 244.043 138.882 105.161 75,7%
A. ANLAGEVERMÖGEN 49.134 45.382 3.752 8,3%
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.664 1.398 1.266 90,6%
II. Sachanlagen 46.434 43.948 2.486 5,7%
III. Finanzanlagen 36 36 0 0,0%
B. UMLAUFVERMÖGEN 177.848 73.718 104.130 >100,0%
I. Vorräte 1.735 1.723 12 0,7%
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 168.602 61.736 106.866 >100,0%
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.511 10.259 -2.748 -26,8%
C. AUSGLEICHSPOSTEN NACH DEM KHG 1.782 1.782 0 0,0%
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 23 61 -38 -62,3%
E. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 15.256 17.939 -2.683 -15,0%
PASSIVA 244.043 138.882 105.161 75,7%
A. EIGENKAPITAL 0 0 0 0,0%
B. SONDERPOSTEN AUS ZUWENDUNGEN ZUR FINANZIERUNG
DES ANLAGEVERMÖGENS
25.005 22.208 2.797 12,6%
C. RÜCKSTELLUNGEN 75.219 78.291 -3.072 -3,9%
D. VERBINDLICHKEITEN 142.099 37.392 104.707 >100,0%
E. AUGLEICHSPOSTEN AUS DARLEHENSFÖRDERUNG 960 991 -31 -3,1%
F. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 760 0 760 >100,0%


Das Gesamtvermögen (Bilanzsumme ohne Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag) der Gesellschaft hat sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 um 107.843 TEUR auf 228.787 TEUR erhöht. Im Vorjahr belief sich das Gesamtvermögen auf 120.944 TEUR.
Die Investitionen in das Anlagevermögen von 8.557 TEUR übertrafen die Abschreibungen von 3.591 TEUR. Das Anlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 3.572 TEUR. Die Investitionen in 2023 betrafen Baumaßnahmen, Investitionen in die IT-Infrastruktur sowie die Anschaffung von medizinischen Apparaten und sonstigen Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die Erhöhung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (+ 106.866 TEUR) ergibt sich vor allem aus der Erhöhung der Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (+ 101.391 TEUR) im Zusammenhang mit der Fördermittelgewährung wie unter 2.3 beschrieben. Stichtagsbedingt erhöhten sich ebenfalls die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ 2.632 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände (+ 2.053 TEUR) beinhalten zum Jahresende den Kaufpreis aus dem Verkauf des Krankenhausstandorts St. Vincenz. Demgegenüber gingen die Liquiden Mittel um 2.748 TEUR zurück.

Die Entwicklung der Passivseite ist bestimmt durch die Erhöhung der Verbindlichkeiten (+ 104.707 TEUR). Spiegelbildlich zur Aktivseite resultiert dies insbesondere aus der Zunahme der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (+ 97.842 TEUR) aufgrund der gewährten aber noch nicht zweckgemäß verwendeten Fördermittel. Daneben erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Contilia GmbH (+ 6.456 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 21.059 TEUR. Aufgrund eines Rangrücktritts sind diese Verbindlichkeiten nicht kurzfristig zur Auszahlung an den Hauptgesellschafter fällig zu stellen. Dagegen verminderten sich die Rückstellungen um 3.072 TEUR vor allem aufgrund der gesunkenen Vorsorge für Erlösrisiken. Die Veränderung des Eigenkapitals resultiert aus dem Jahresergebnis.

Kapitalstruktur der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Um die insolvenzrechtliche Überschuldung abzuwenden, wurde mit dem Hauptgesellschafter Contilia GmbH am 2. März 2020 eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung stehen Darlehen und sonstige Forderungen des Hauptgesellschafts in Höhe von 21.059 TEUR im Rang gegenüber allen anderen Gläubigern zurück.

Unter Einbeziehung der Sonderposten zur Finanzierung von Anlagevermögen beträgt die Eigenkapitalquote bezogen auf das Gesamtvermögen 4,3 %. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (3,5 %) erklärt sich durch die Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund des Jahresüberschusses. Die Erhöhung der Bilanzsumme hat den Anstieg der Eigenkapitalquote gemindert.

Die Finanzstruktur wird wesentlich von den durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelten Investitionsfinanzierungen mitbestimmt. Betriebswirtschaftlich gesehen zählen zum Eigenkapital alle Mittel, die langfristig ohne Rückzahlungsverpflichtung und Zinsbelastung der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Das gilt nicht nur für das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital, sondern auch für die Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand und aus Zuweisungen Dritter sowie für den Ausgleichsposten aus Darlehensförderung. Demgegenüber ist der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung als Korrekturposten zum Eigenkapital anzusehen.

2.5. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

2.5.1. Informationstechnologie

Der Contilia Konzern projektiert, betreibt und unterstützt die IT-Infrastrukturen und -Applikationen sämtlicher Einrichtungen und zentralen Prozesse durch die zentrale Abteilung Contilia.Digital, unterstützt von externen Dienstleistern. Unter den Zielen Sicherheit, Stabilität und Performance wurden und werden einheitliche Prozesse und Architekturen etabliert. Serversysteme sind anforderungsgerecht teils virtualisiert, auf redundante zentrale sowie dezentrale Standorte verteilt und befinden sich in der Transition zum Managed Service. Applikationen werden weitestmöglich über Citrix bereitgestellt. Backup-, Patch- und Update-Prozesse erfolgen standardisiert. Alle Einrichtungen sind über Datenleitungen in einem SD-WAN miteinander verbunden. In den Einrichtungen werden geswitchte Netzwerke (LAN) und teilweise Funknetzwerke (WLAN) betrieben.

Als administratives betriebswirtschaftliches System (ERP) sind die SAP-Produkte im Einsatz. Das ERP-System ist für alle Contilia Einrichtungen inhaltlich gleichartig angepasst worden und wird extern betrieben. In den Krankenhäusern werden einheitliche klinische Arbeitsplatz- und Archivsysteme eingesetzt. Über Schnittstellen werden Leistungs- und Abrechnungsdaten in das SAP-System übermittelt. Auch werden medizinische Dokumente zwischen den Klinikinformations- und Archivsystemen mit Spezialsystemen (Labor, Radiologie, Kardiologie und Endoskopie) ausgetauscht.

Für betriebswirtschaftliche Auswertungen und Prognosen wird ein Datawarehousesystem eingesetzt. Das System erhält die Daten aus dem ERP-System und den im Contilia Konzern genutzten Subsystemen. Die betriebswirtschaftlichen Belege sind in einem SAP-Archivsystem jederzeit verfügbar. Der Betrieb und die Wartung werden in einem im QM-System festgelegten Mechanismus regelhaft durchgeführt und validiert. Sämtliche Unterstützungsbedarfe der Anwender:innen werden durch den zentralen Service Desk unter Nutzung eines Ticket-Systems erfasst und durch die jeweiligen internen 1st Level, internen und externen 2nd Level und externen 3rd Level Teams und Partner bearbeitet. Unterstützt werden diese Aufgaben durch Wartungsverträge mit den Systemlieferanten.

2.5.2. Qualitätspolitik und Qualitätssicherung

Das ausgeprägte Bewusstsein um Qualität und Sicherheit als entscheidende Faktoren im Wettbewerb bestimmen in allen Unternehmen des Contilia Konzerns die Maßstäbe der Qualitätspolitik. Das übergeordnete Rahmenkonzept (Qualitätsmanagement) des Contilia-Konzerns bildet auf der Grundlage des Mission Statements und des Leitbildes das Fundament der Qualitätspolitik und den daraus resultierenden Qualitätszielen. Aus übergeordneten Zielen werden auf der Ebene der jeweiligen Gesellschaft einrichtungsspezifische Ziele entwickelt bzw. konkretisiert.

Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Contilia Konzerns beruht auf diesem Rahmenkonzept. Es orientiert sich an dem internationalen Standard für Qualitätsmanagementsysteme, der DIN EN ISO 9001:2015, in Verbindung mit speziellen Richtlinien und Vorgaben für das Gesundheitswesen. insbesondere den relevanten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), z.B. der G-BA-Richtlinie zur Ausgestaltung des Qualitätsmanagements im Krankenhaus. In den Strukturen des QMS werden auch die wesentlichen Aspekte des Sicherheitsmanagementsystems einschließlich des klinischen Risikomanagements und der grundlegenden Aspekte des Kontinuitätsmanagements abgebildet.

Die konkrete Ausgestaltung der Prozesse orientiert sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette inklusive der branchenüblichen Schnittstellen. Der Geltungsbereich der Verbundzertifizierung der Contilia GmbH (Zertifizierungsnummer 01 100/989/561 1501197 - Überwachungsaudit Ende August 2023 ohne Abweichung) erstreckt sich zunehmend auf alle Einrichtungen der Contilia.

Die Erkenntnisse aus der verpflichtenden externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V fließen in die Qualitätsverbesserung bzw. -entwicklung ein. Zur Qualitätssteuerung sind, neben der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, weitere freiwillige Strukturen und Qualitätssicherungsmaßnahmen installiert. Seit 2019 besteht die Mitgliedschaft der Krankenhäuser in der bundesweit tätigen Initiative Qualitätsmedizin (IQM). Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Aussagekraft des Verfahrens, bedingt durch die Corona-Pandemie, stark eingeschränkt. Die Systematik der Aufarbeitung besonderen Behandlungsverläufe oder Vorkommnisse (Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen) wurde in den Krankenhäusern des Contilia-Konzerns nach den Vorgaben der IQM vereinheitlicht.

Die Funktion der übergreifenden Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) ist als Stabstelle der Geschäftsführung der Contilia GmbH zugeordnet. Die Harmonisierung wesentlicher Prozesse, die zentrale Auditplanung und das übergreifende Managementreview (Leistungsbewertung des QMS) für die Unternehmensgruppe werden aus dieser Funktion heraus koordiniert. In allen Eirichtungen sind darüber hinaus QMB´s angesiedelt, die sich um die Umsetzung der Qualitätsthemen vor Ort kümmern.

Auch das Sicherheits-/Risikomanagementsystem orientiert sich an branchenüblichen Standards. Ein digitales Fehlermeldesystem (CIRS) ist seit Jahren etabliert. Im Jahr 2020 wurde eine übergreifende Systematik für die Einrichtungen des Contilia Konzerns (auch außerhalb der Krankenhäuser) entwickelt. So können Risiken und Fehlerquellen erkannt, ausgewertet und unternehmensweit im Sinne der Vermeidung unerwünschter Ereignisse genutzt werden (internes übergreifendes CIRS). Ein übergreifender "Koordinierungsstab Sicherheit" wurde eingerichtet. Dieser beobachtet und analysiert unter Einbezug von Expertenwissen sicherheitsrelevante Themen. Aus dem Koordinierungsstab heraus werden etablierte Strukturen für die Entwicklung von Strategien, Plänen und Handlungen genutzt, um die wesentlichen Prozesse in den Unternehmen der Contilia zu schützen bzw. um alternative Abläufe zu ermöglichen. Bei Themen wie der "Coronapandemie" oder der "Energiekrise" wurden die Reaktions-/Handlungsfähigkeiten der Gremien- und Kommunikationsstrukturen schon diversen Belastungstests unterzogen.

2.5.3. Personal- und Sozialwesen

Die Philippusstift Essen GmbH beschäftige im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 794 Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 801). Darüber hinaus befanden sich 104 Personen in der Berufsausbildung. Bei weiteren 126 Mitarbeitenden ruhte das Arbeitsverhältnis oder es lag eine Langzeiterkrankung vor. Insgesamt beschäftigte die GmbH damit durchschnittlich 1.024 Mitarbeiter (Vorjahr 1.037). Im Jahresdurchschnitt ergab sich ein Vollzeitäquivalent von 663 Vollkräften (Vorjahr 671).

Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind in 2023 gegenüber 2022 zurückgegangen. Die Corona-Pandemie führte zudem weiterhin zu zusätzlichen Abwesenheiten aufgrund behördlich angeordneter Quarantänen, die im Vergleich zum Vorjahr jedoch stark zurückgegangen sind.

Die Philippusstift Essen GmbH investiert konsequent in Personalentwicklung. Den Mitarbeiter:innen steht ein breites Spektrum an hausinternen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, u. a. durch die Contilia Akademie, zur Verfügung. Die dort angebotenen Veranstaltungen stehen im Rahmen eines Weiterbildungsverbundes auch den Mitarbeitenden weiterer angeschlossener Einrichtungen offen. Darüber hinaus werden entsprechend der betrieblichen Erfordernisse planmäßig Mitarbeitende zu fachspezifischen externen Fort- und Weiterbildungen entsandt. Pflichtschulungen/-unterweisungen (wie z. B. Datenschutz, Arbeitsschutz, Hygiene-Grundlagen) wurden nach Möglichkeit über eine zeit- und ortsungebundene E-Learning-Plattform angeboten.

Weiterhin wird in den neuen Gesundheitsberufen ausgebildet Es bestehen enge Verbindungen/Kooperationen zu Fachhochschulen und Universitäten zur Vermittlung von Praxissemester. Darüber hinaus ist die Philippusstift Essen GmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen.

3. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

3.1. Risikobericht

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem der Gesellschafterin Contilia GmbH einbezogen. Das Risikoüberwachungssystem umfasst medizinische und nicht-medizinische Abteilungen und Bereiche. Ein organisiertes Reporting aus den Bereichen Controlling, Medizincontrolling sowie Qualitäts- und Risikomanagement ermöglicht den Entscheidungsträgern eine Beurteilung aktueller und bisheriger Entwicklungen innerhalb der Philippusstift Essen GmbH.

Im Jahr 2023 ist die systematische Risikobewertung von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den Leitungskräften der Gesellschaft durchgeführt worden. Im Kontext der Risikobewertung werden verbindliche Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt. Der Risikobericht umfasst Risiken zu den Bereichen Betriebsleistung und Sicherheit, Gesundheit, Ansehen und Werte sowie Finanzen. Die Risikobewertung ist unter Berücksichtigung möglicher Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen (Schadenhöhe) in einer Nettobetrachtung erfolgt. Aus der Bewertung ergibt sich eine differenzierte Darstellung. Die Differenzierung unterscheidet Risiken mit einer hohen, mittleren und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Risiken mit hohen bzw. geringfügigen Auswirkungen.

Zu den wesentlichen, der Bedeutung nach in absteigender Reihenfolge dargestellten, dokumentierten Risiken im Contilia Konzern zählen:

Finanzwirtschaftliche Risiken

Für den Prognosezeitraum 2024 und 2025 plant die Gesellschaft durchgängig mit einem positiven Liquiditätsbestand. Dies setzt jedoch voraus, dass die der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Annahmen auch wie geplant eintreten. Die Geschäftsführung geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem erfolgreichen Abschluss der Vereinbarungen mit den Krankenkassen zum Pflegebudget und Ganzjahresausgleich gem. den Erwartungen und damit von der Erreichung der gesteckten Ziele aus.

Durch die positiv bewertete Cash-Flow-Planung ist nach Einschätzung der Geschäftsführung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Fortführung der Geschäftstätigkeit auszugehen.

IT-Risiken

Die Aktivitäten der Philippusstift Essen GmbH beruhen auf dem einwandfreien Funktionieren der IT-Systeme. Dies bedingt neben einer laufenden Wartung auch die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Systeme. Ein Ausfall dieser Systeme kann den laufenden Betrieb negativ beinträchtigen und zu zusätzlichen Kosten führen.

Im Bereich der IT-Sicherheit werden kontinuierlich Investitionen vorgenommen, um die Systeme zu vereinheitlichen und weiter zu stabilisieren. Das implementierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird kontinuierlich verbessert und an die sich ändernden Anforderungen angepasst. Auch auf Grund der sich aus der weltpolitischen Lage ergebenden Bedrohungsszenarien erfolgt eine Priorisierung von Aktivitäten im Bereich der IT-Sicherheit.

Regulatorisches Umfeld und Gesundheitsreform

Der Gesundheitsmarkt unterliegt einer umfassenden staatlichen Regulierung. Diese betreffen gesetzliche Vorgaben für Qualität und Sicherheit der erbrachten medizinischen Leistungen. Sollte die Gesellschaft gegen diese Vorschriften verstoßen, kann dies vielfältige Rechtsfolgen und Ansehensverluste nach sich ziehen. Um den Verpflichtungen im Hinblick auf Qualität und Patientensicherheit nachzukommen, hat die Philippusstift Essen GmbH ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem implementiert, um Regelabweichungen zu verhindern sowie stetige Verbesserungen durchzusetzen.

Ein wesentliches Risiko liegt für die Philippusstift Essen GmbH in der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022. Die diesbezüglichen Rahmenvorgaben wurden am 27.04.2022 veröffentlicht. Die praktische Umsetzung hat mit der Einreichung der geforderten Anträge ab dem 17.10.2022 begonnen. Die Krankenhausplanung wird nicht mehr wie bislang vorrangig die Plangröße Bett zu Grunde legen, sondern von den tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen ausgehen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung besteht zwischen den Kostenträgern und der Philippusstift Essen GmbH in einer Vielzahl der von Seiten der Philippusstift Essen GmbH beantragten Leistungsgruppen ein grundsätzlicher Konsens über die zukünftige Erbringung der diesbezüglichen Leistungen. Diverse Leistungsgruppen stehen weiterhin im Dissens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht final absehbar wann mit einem Abschluss der Planungsverfahren und einer letztgültigen Entscheidung zu rechnen ist.

Aktuell nicht absehbar ist das Risiko, welches sich aus der auf Bundesebene angestrebten Krankenhausreform für die Philippusstift Essen GmbH ergeben kann. Zwar haben sich Bund und Länder bereits am 10.07.2023 auf Eckpunkte dieser Reform geeinigt, auf Grund anhaltender Differenzen zur Ausgestaltung den ursprünglich geplanten Termin des Inkrafttretens (01.01.2024) jedoch bereits verworfen.

Marktrisiko

Die Philippusstift Essen GmbH ist abhängig von der Entwicklung des Gesundheitsmarkts. Veränderungen bei der Finanzierung der Krankhäuser sowie die entsprechenden Erstattungssysteme nehmen in erheblichem Umfang Einfluss auf unseren Geschäftserfolg. Die Erstattungssysteme unterliegen staatlichen Vorgaben und werden stetig durch den Gesetzgeber weiterentwickelt. Aktuelle Entwicklungen werden durch die Philippusstift Essen GmbH im Verbund mit dem Contilia Konzern beobachtet und bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt.

Auch die durch den Gesetzgeber forcierte Ambulantisierung bisher stationär erbrachter Leistungen stellt unverändert ein Risiko für die zukünftige Entwicklung der Philippusstift Essen GmbH dar. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auswirkungen beschäftigen sich die Contilia als Konzern sowie der Philippusstift Essen GmbH als Gesellschaft intensiv mit der Planung und Umsetzung des zukünftigen Leistungsangebotes. Der Ausbau ambulanter Leistungsangebote steht dabei ebenso im Fokus wie die Etablierung neuer Angebotsstrukturen.

Personalrisiken

Die Gewinnung von Fachkräften, insbesondere in Funktionsbereichen wie dem OP und der Intensivstation, stellt auch die Philippusstift Essen GmbH vor erhebliche Herausforderungen. Eine ausreichende personelle Ausstattung dieses Bereiches mit qualifizierten Pflegekräften ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der Leistungsziele. Eine temporäre Kompensation von unbesetzten Stellen sowie kurz- und längerfristigen Krankheitsfällen über externes Leihpersonal ist erfolgt, jedoch keine dauerhaft tragbare Lösung. Gegenüber dem Vorjahr konnte im Jahr 2023 bereits eine deutliche Reduktion des Einsatzes von externem Leihpersonal erreicht werden.

Für die im Rahmen des neuen NRW-Krankenhausplans von der Philippusstift Essen GmbH beantragten Leistungsgruppen sind Anforderungen an vorzuhaltende Facharzt- und andere Qualifikationen zu erfüllen. Für die beantragten Leistungsgruppen werden zum Zeitpunkt dieser Berichtserstellung alle Anforderungen erfüllt. Im Falle personeller Veränderungen kann es hier zukünftig zur Notwendigkeit einer sehr zeitnahen Nachbesetzung kommen. Hieraus kann sich bei angespannter Lage am Personalmarkt (z.B. Verfügbarkeit von geeigneten Fachärzt:innen) ein Risiko ergeben.

Es wurden folgende relevante einrichtungsspezifische Risiken identifiziert:

Personenschäden und sonstige Rechtsrisiken

Risiken entstehen aus der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften im Gesundheitsbereich sowie Verstößen gegen Behandlungs- und Pflegestandards. Dies kann zu Prozessen gegen ärztliches Fachpersonal, Krankenhäuser oder andere Einrichtungen des Contilia Konzerns führen.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung dienen der Vermeidung von Schadenfällen. Grundsätze der Behandlungs- und Pflegestandards sind fester Bestandteil im jährlichen Fort- und Weiterbildungsplan. Die Einrichtung eines anonymen Fehlermeldesystems dient der vollständigen Erfassung und Aufarbeitung von eventuellen Vorfällen. Darüber hinaus besteht ein umfangreicher Versicherungsschutz.

Beschaffung

Die Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft hängt von der zuverlässigen Versorgung mit Materialien und Dienstleistungen ab. Sofern die Versorgung in Zeiten begrenzter Verfügbarkeit eingeschränkt ist, kann dies trotz der etablierten Einkaufsstrategie und kontinuierlichen Marktbeobachtung zu Engpässen und Preiserhöhungen führen mit nachteiligen Auswirkungen auf unsere Finanz- und Ertragslage. Krisenhafte Entwicklungen durch geostrategische Konfliktherde und das volkswirtschaftliche Rezessionsumfeld erhöhen die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos.

In Koordination mit dem Contilia Konzern begegnet die Gesellschaft dem Beschaffungsrisiko durch kontinuierliche Marktbeobachtung. Die Einkaufsstrategie beinhaltet die Etablierung alternativer Beschaffungsquellen soweit möglich. Auch die Implementierung neuer Produkte oder Technologien kann die Abhängigkeit von knappen Ressourcen mindern und eröffnet Alternativen bei Lieferengpässen. Die Gesellschaft hat zur Risikominimierung eine Notfallplanung bei Versorgungsengpässen erarbeitet.

3.2. Chancenbericht

Die Alleinstellung im Essener Norden so wie die vorhandene Fachexpertise und medizinischen Fähigkeiten an den Standorten Philippusstift, Haus Berge und dem Gesundheitspark Altenessen bieten optimale Wachstumspotentiale. Die bereits vorhandenen Strukturen ermöglichen es, am zunehmenden Trend zur ambulanten Patientenbehandlung maßgeblich partizipieren zu können.

Die im Vorjahr begonnenen Anstrengungen zur Optimierung der Verweildauer in der Philippusstift Essen GmbH tragen erste Früchte und bieten noch weitere Potentiale zur verbesserten Ausnutzung der jeweils vorhandenen Bettenkapazitäten.

Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen führen zu effizienteren Abläufen und Ausweitungen der möglichen Leistungserbringung. Zudem führen die einhergehenden optischen Verbesserungen zu einer moderneren, attraktiveren Außenwahrnehmung des Krankenhauses.

Für die kontinuierliche weitere Entwicklung des Standortes steht die Gesellschaft weiterhin mit möglichen Kooperationspartnern, den zuständigen Behörden und den Vertretern der Stadt Essen in einem fruchtbaren Austausch. Der Antrag auf Förderung der Neuausrichtung und Modernisierung der Gesundheitsversorgung im Essener Norden durch den Krankenhausstrukturfonds hat alle landesseitigen Prüfungsinstanzen erfolgreich durchlaufen und wurde im Juni dieses Jahrs genehmigt.

Contilia, Evang. Kliniken Essen-Mitte und die Alfried Krupp Krankenhäuser haben im Dezember 2023 in einer Absichtserklärung (Letter of intent) festgehalten, die medizinische Versorgung der Bürger:innen im Ruhrgebiet künftig im so genannten "Essener Modell" gemeinsam verantworten zu wollen. Wichtige Überlegungen sind dabei die Stärkung der wohnortnahen Notfallversorgung und die Bildung von überregional bedeutsamen Zentren und Schwerpunkt-Kliniken innerhalb des Verbundes. Um eine Umsetzung beschließen zu können, sollen in 2024 die medizinischen, baulichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Fragen beantwortet werden. Zwingende Voraussetzung für das Gelingen ist dabei insbesondere ein tragfähiges Finanzierungskonzept.

3.3. Prognosebericht

Der zukünftige Erfolg der Philippusstift Essen GmbH beruht auf einer steigenden Leistungsentwicklung. Parallel ist die MDK-Kürzungsquote zu minimieren.

Der Wirtschaftsplan 2024 geht von einem positiven EBITDA in einer Bandbreite zwischen 1.400 TEUR und 1.600 TEUR aus und liegt damit unter dem erreichten EBITDA des Jahres 2023, da in 2023 verbuchte Einmaleffekte im Wirtschaftsplan 2024 nicht anzusetzen sind. Aufgrund der negativen Beiträge des Investitions- und des Finanzergebnisses ergibt sich ein Jahresergebnis in der Bandbreite zwischen 100 TEUR und 150 TEUR. Der Liquiditätsbedarf, der sich gemäß Liquiditätsplanung für den Prognosezeitraum ergibt, ist durch konzerninterne Darlehensvereinbarungen abgedeckt. Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist durch Rangrücktrittsvereinbarungen mit dem Hauptgesellschafter beseitigt. Die vorgenommenen Maßnahmen sind detailliert unter 2.4.2 beschrieben.

[1] Vgl. rwi Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung: Pflege-Rating-Report 2024 Pressemitteilung vom 11.12.2023 [2] Vgl. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 02.01.2024 [3] Vgl. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 26.01.2023 [4] Vgl. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 26.01.2023 [5] Vgl. rwi Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung: Krankenhaus-Rating-Report, Pressemitteilung vom 15.06.2023 [6] Vgl. rwi Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung: Krankenhaus-Rating-Report 2023, Pressemitteilung vom 15.06.2023 [7] Vgl. rwi Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung: Pflege-Rating-Report 2024 Pressemitteilung vom 11.12.2023

 

Essen, den 8. März 2024

Jens Egert Geschäftsführer

Carsten Preuß Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva


31.12.2023 31.12.2022

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte

und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten 476.897,00 455.525,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 208.296,00 247.971,00
3. Geleistete Anzahlungen 1.978.781,10 694.225,09

2.663.974,10 1.397.721,09
II. Sachanlagen

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 33.956.934,85 33.430.781,85
2. Technische Anlagen 684.306,00 432.967,00
3. Einrichtungen und Ausstattungen 5.895.304,52 5.276.503,52
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.897.242,08 4.807.979,06

46.433.787,45 43.948.231,43
III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.000,00 12.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 24.100,00 24.100,00

36.100,00 36.100,00

49.133.861,55 45.382.052,52
B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 898.389,93 871.685,99
2. Unfertige Leistungen 836.485,00 851.708,00

1.734.874,93 1.723.393,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.310.887,72 7.678.617,07
2. Forderungen gegen Gesellschafter 771.220,00 0,00
3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 154.628.932,76 53.237.759,10
(davon nach dem BPflV/KHEntgG 55.129.578,51 EUR;

Vorjahr: 51.901 TEUR)

4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 93.580,59 74.397,85
5. Sonstige Vermögensgegenstände 2.797.706,35 745.011,18

168.602.327,42 61.735.785,20
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 7.510.799,27 10.259.361,87

177.848.001,62 73.718.541,06
C. Ausgleichsposten nach dem KHG 1.782.159,11 1.782.159,11
D. Rechnungsabgrenzungsposten 22.735,72 61.069,38
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.256.333,73 17.938.523,14

244.043.091,73 138.882.345,21



Passiva


31.12.2023 31.12.2022

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 8.724.000,00 8.724.000,00
II. Kapitalrücklage 5.424.464,06 5.424.464,06
III. Gewinnrücklagen 449.465,76 449.465,76
IV. Verlustvortrag -32.536.452,96 -27.248.930,60
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2.682.189,41 -5.287.522,36
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.256.333,73 17.938.523,14

0,00 0,00
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung

des Anlagevermögens

1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 21.791.567,96 19.049.062,03
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 3.064.642,08 2.994.414,00
3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter 148.856,00 164.424,00

25.005.066,04 22.207.900,03
C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 25.825,00 27.236,00
2. Steuerrückstellungen 65.627,95 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 75.127.084,92 78.263.396,58

75.218.537,87 78.290.632,58
D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.133.034,96 5.719.945,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

(608.899,39 EUR; Vorjahr: 535 TEUR)

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

(4.524.135,57 EUR; Vorjahr: 5.185 TEUR)

2. Erhaltene Anzahlungen 100,00 4.855,37
(sämtliche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr)

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.375.593,39 1.265.779,89
(sämtliche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr)

4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 28.754.905,22 22.298.975,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

(7.695.790,76 EUR; Vorjahr: 2.790 TEUR)

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

(21.059.114,46 EUR; Vorjahr: 19.509 TEUR)

5. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 102.352.809,69 4.510.890,16
(davon nach dem BPflV/KHEntgG 434,00 EUR; Vorjahr: 5 TEUR)

(sämtliche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr)

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.010.280,84 687.302,87
(sämtliche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr)

7. Sonstige Verbindlichkeiten 2.472.772,28 2.904.837,62
(sämtliche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr)

(davon aus Steuern 810.200,31 EUR; Vorjahr: 810 TEUR)

(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 1.193.681,71 €;

Vorjahr: T€ 1.587)


142.099.496,38 37.392.586,86
E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 959.503,74 991.225,74
F. Rechnungsabgrenzungposten 760.487,70 0,00

244.043.091,73 138.882.345,21

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023


2023 2022

1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 85.300.763,25 89.736.383,45
2. Erlöse aus Wahlleistungen 2.314.296,55 1.873.537,37
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 3.381.971,67 3.008.928,83
4. Nutzungsentgelte der Ärzte 1.407.280,29 1.350.157,35
4. Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, soweit nicht in

den Nummern 1 bis 4 enthalten 6.396.778,36 5.316.650,05
(davon Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre 1.136.425,55 EUR; Vorjahr: 82 TEUR)

5. Verminderung oder Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen -15.223,00 -68.170,00
6. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand 6.813.247,72 513.368,39
7. Sonstige betriebliche Erträge 5.221.185,04 1.960.664,09
8. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 48.492.459,94 48.523.031,26
b) Sozialabgaben und Aufwand für Altersversorgung und Unterstützung 11.839.814,66 11.852.258,14
(davon für Altersversorgung 3.311.887,20 EUR; Vorjahr: 3.362 TEUR)


60.332.274,60 60.375.289,40
9. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 12.083.057,52 11.568.026,63
b) Aufwendungen für bezogenen Leistungen 16.445.536,31 14.684.896,23

28.528.593,83 26.252.922,86
Zwischenergebnis 21.959.431,45 17.063.307,27
10. Erträge aus Zuwendung zur Finanzierung von Investitionen 104.540.150,93 3.869.252,90
(davon Fördermittel nach dem KHG 103.706.936,48 EUR; Vorjahr: 3.868 TEUR)

11. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG

und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 3.615.087,97 2.505.808,48
12. Erträge aus der Auflösung des Ausgleichsposten für Darlehensförderung 31.722,00 31.722,00
13. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem

KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 103.183.223,78 2.888.770,71
14. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen 1.770.188,03 1.249.904,58
15. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Sachanlagen 3.591.758,87 3.336.841,21
16. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.258.487,03 20.637.286,85
(davon Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre 0,00 EUR; Vorjahr: 1.600 TEUR)

Zwischenergebnis 3.342.734,64 -4.642.712,70
17. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 55,22
18. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22.633,17 909,86
19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 642.067,40 598.068,75
(davon für Betriebsmittelkredite 0,00 EUR; Vorjahr: 30 TEUR)

(davon an verbundene Unternehmen 332.000,65 EUR; Vorjahr: 335 TEUR)

(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 98.689,36 EUR; Vorjahr: 101 TEUR)

20. Steuern 41.111,00 47.705,99
(davon vom Einkommen und vom Ertrag: -3.379,20 €; Vorjahr: T€ 3)

21. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2.682.189,41 -5.287.522,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2023


1. Allgemeine Angaben

Die Philippusstift Essen GmbH (bis zum 26. Februar 2024: Katholisches Klinikum Essen GmbH) hat ihren Sitz in Essen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 12461 eingetragen.

Die Philippusstift Essen GmbH betreibt an zwei Standorten Akutkrankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, der Standort Marienhospital ist ruhend. Die Betriebsteile Philippusstift und Haus Berge sind ein Krankenhaus im Sinne des Krankenhausgesetzes NRW. Der Feststellungsbescheid vom 25. August 2022 mit Änderung vom 21. August 2023 nimmt das Krankenhaus mit 921 Soll-Betten in den Krankenhausplan auf. Die Änderung steht im Zusammenhang mit dem Verkauf des Standorts St. Vincenz im Geschäftsjahr.

Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Pflege und Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran, insbesondere der Betrieb des Philippusstift Essen, Essen. Insoweit ist die Gesellschaft als gemeinnützig anerkannt und von den Ertragsteuern befreit. Ferner unterliegen ihre Umsätze regelmäßig nicht der Umsatzsteuer. Dies gilt nicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Die Philippusstift Essen GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Der Jahresabschluss der Philippusstift Essen GmbH, Essen, zum 31. Dezember 2023 ist als Gesamtabschluss über ein Krankenhaus entsprechend den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt. Die Gesellschaft verwendet diesen Abschluss gemäß § 1 Abs. 3 KHBV auch für Zwecke des Handels- und Steuerrechts.

Der Jahresabschluss ist unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern orientieren sich in der Regel an den steuerlichen Afa-Tabellen. Geringwertige Anlagegüter im Wert bis 800,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Der Geschäfts- oder Firmenwert betrifft den Unterschiedsbetrag aus den Kaufpreisen für Einrichtungen und dem Wert der übernommenen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- und Firmenwerts wird mit 10 Jahren angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass die im Geschäfts- und Firmenwert abgebildete regionale Marktposition über diesen Zeitraum erhalten bleibt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind je Artikel zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Leistungen innerhalb des Vorratsvermögens beinhalten erbrachte Fallpauschalen-Leistungen für Patienten, die sich am Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung befinden. Die Bewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 HGB zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt, die anhand der Fälligkeitsstruktur ermittelt werden.

Forderungen nach dem KHG werden zum Nominalwert gemäß Bescheidserteilung angesetzt.

Es wurden Forderungen für die vorläufigen Erlösausgleiche nach dem KHEntgG für die Jahre 2016 bis 2019 gebildet, indem die Spitzausgleiche dieser Jahre vorläufig zum Stichtag gerechnet wurden.

Der Ausweis der Erlösausgleichschancen auf die passivierte Rückstellung für Abrechnungsrisiken des Medizinischen Dienstes für die Jahre 2017 bis 2019 erfolgt unter den Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Bruttoausweis).

Das Budgetjahr 2020 wurde im Wesentlichen mit den Kostenträgern abgestimmt, die abgestimmten Budgetsachverhalte wurden in dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 entsprechend berücksichtigt. Für das Budgetjahr 2021 wurden die Erkenntnisse aus den bereits abgestimmten Sachverhalten bei der Bewertung der Forderungen unter Berücksichtigung eines Abschlags neu bewertet. Für die Jahre 2022 bis 2023 wurden mangels Budgetvereinbarungen die Ausgleichsberechnungen entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse unter Berücksichtigung gesetzlicher Ansprüche ermittelt.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) werden saldiert ausgewiesen.

Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Ausgleichsposten sind entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet und gesondert ausgewiesen.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 8.724 TEUR wurde in voller Höhe erbracht.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens handelt es sich im Wesentlichen um öffentlich gewährte und zweckentsprechend verwendete Zuschüsse und Zuweisungen. Die Sonderposten werden über die Nutzungsdauer der damit geförderten bzw. errichteten Anlagegüter aufgelöst.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen aus Einstandsverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Projected-Unit-Credit Methode. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der bis zum Stichtag zeitanteilig erdienten Altersversorgungsleistungen. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,83 %, der dem von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit dem 10-Jahresdurchschnitt ermittelten Zins für eine Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht (Stand Dezember 2023). Der Berechnung liegt eine Schätzung der Rentensteigerung von 2,20 % zu Grunde.

Bei der Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,76% der Deutschen Bundesbank, würde sich zum 31. Dezember 2023 ein positiver Unterschiedsbetrag von 0,1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts in Köln (KZVK). Hinsichtlich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Das Wahlrecht wurde dahingehend ausgeübt, dass auf die Passivierung einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet wurde.

Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die KZVK weist für die Arbeitnehmer im Abrechnungsverband S und P der Gesellschaft mit Schreiben vom 15. November 2023 eine finanzökonomische Deckungslücke in Höhe von 14.468 TEUR (Barwert) zum 31. Dezember 2023 aus, die durch die Erhebung der Angleichungsbeiträge geschlossen werden soll (2023: 842 TEUR).

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Einzelnen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind entsprechend dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag jeweils im Einzelnen bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben / zehn Geschäftsjahre abgezinst.

Die Bewertung der Rückstellung für Versicherungsschäden stellt einen unter Berücksichtigung biometrischer Wahrscheinlichkeiten gebildeten Kapitalwert dar. Ein Schadensfall aus dem Jahr 1983 im Philippusstift wurde unter Hinzunahme der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit 3.152 TEUR zum 31. Dezember 2023 bewertet. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,87 %, der dem von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit dem 10-Jahresdurchschnitt ermittelten Zins für eine Restlaufzeit von 31 Jahren entspricht.

Bei der Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,69 % der Deutschen Bundesbank, würde sich zum 31. Dezember 2023 ein positiver Unterschiedsbetrag von 2 TEUR (Vorjahr: 198 TEUR) ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels PUC-Methode. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,76 %, der dem von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit dem 7-Jahresdurchschnitt ermittelten Zins für eine Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Der Zinsaufwand wird erstmals unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. Der Aufwand des Vorjahres wurde aufgrund der Geringfügigkeit nicht angepasst. Der Berechnung liegt ein pauschaler Fluktuationsabschlag von 11,0 % p. a. zu Grunde.

Die Altersteilzeitverpflichtungen sind durch Wertguthaben gesichert. Diese dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus den Altersteilzeitverpflichtungen und sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Der Zeitwert, der den Anschaffungskosten entspricht, der Wertguthaben beläuft sich zum Bilanzstichtag 2023 auf 2 TEUR. Der Erfüllungsbetrag aus den Altersteilzeitverpflichtungen ist mit 33 TEUR zu beziffern. Aus der Saldierung der Altersteilzeitrückstellungen mit dem Planvermögen ergibt sich ein verbleibender Betrag in Höhe von 31 TEUR, der unter den sonstigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2023 ausgewiesen wird. Zugehörige Aufwendungen und Erträge gleichen sich aus.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten nach dem KHGbetreffen noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel und Verbindlichkeiten nach der BPflV, KHEntgG und aus dem Krankenhausstrukturfonds.

Der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung dient der Neutralisierung von Abschreibungen des mit Darlehen finanzierten Anlagevermögens, das vor Inkrafttreten des KHG (1972) zur unmittelbaren stationären Krankenversorgung beschafft wurde und gemäß den heutigen gesetzlichen Vorschriften förderungsfähig nach dem KHG wäre.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis als abschließende Anlage dargestellt.

Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen:


Name/Sitz
Anteil am
Stammkapital
Eigenkapital
31.12.2023
Jahres-
ergebnis 2023

% TEUR TEUR TEUR
Katholische Schule für Pflegeberufe gGmbH, Essen 19,04 12 4.623 1.515


Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht beinhalten Forderungen aus dem Krankenhausstrukturfond in Höhe von 94.397 TEUR.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stellen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Entsprechend dem Gliederungsschema der KHBV sind Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung mit 838 TEUR und für Darlehensförderung 944 TEUR aktiviert und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung mit 960 TEUR passiviert.

Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung wird jährlich in Höhe der Abschreibungen auf Vermögensgegenstände zugeschrieben, die vor dem Jahr 1972 aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers oder des Rechtsvorgängers angeschafft wurden. Solange von der Fortführung des Krankenhauses auszugehen ist, hat dieser Posten den Charakter eines Korrekturpostens zum Eigenkapital, er stellt keinen eigenständigen Vermögenswert dar.

Der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung enthält jene Anteile der von der öffentlichen Hand bisher geleisteten Darlehensförderung, die die Abschreibungen auf die mit sog. geförderten Darlehen finanzierten Anlagegüter übersteigt. Dieser Posten wird, da das Darlehen zwischenzeitlich vollständig zurückgezahlt ist, jährlich in Höhe der weiterhin anfallenden Abschreibung aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (3.101 TEUR), Rückstellungen aus Erlösrisiken (65.824 TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten aus ausstehenden Eingangsrechnungen (2.360 TEUR) sowie aus Haftpflichtschäden (3.711 TEUR).

Nachfolgend sind die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren dargestellt:


Gesamtbetrag davon mit einer
Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren

TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.133 1.335
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.376 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 28.755 0
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 102.353 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.010 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.472 0

142.099 1.335


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen in Höhe von 7.696 TEUR (Vorjahr 1.638 TEUR) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Rest (21.059 TEUR, im Vorjahr 20.661 TEUR) sind Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar.

Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Krankenhausstrukturfond in Höhe von 92.376 TEUR, die zum Stichtag noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen enthalten periodenfremde Erlöse in Höhe von 616 TEUR. Diese betreffen im Wesentlichen Korrekturen von Erlösrisiken der Vorjahre.

Die Erlöse aus Wahlleistungen enthalten 85 TEUR und die Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 57 TEUR periodenfremde Erlöse.

Die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB betreffen in Höhe von 1.136 TEUR Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre aus den vorläufigen Erlösausgleichen nach KHEntgG für die Jahre 2018 bis 2022, die zum Stichtag aufgrund der Berechnung der vorläufigen Spitzausgleiche gebildet wurden. Des Weiteren weisen die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB periodenfremde Erlöse in Höhe von 745 TEUR aus. Sie betreffen in erster Linie Abrechnungskorrekturen der Vorjahre.

In den Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand sind 6.296 TEUR Mittel nach § 26 f Krankenhausfinanzierungsgesetz - Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom - enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit 326 TEUR periodenfremde Erträge. Davon resultieren 293 TEUR aus der Verwendung der Fördermittel des Krankenhauszukunftsgesetzes aufgrund der Bescheidserteilung im Vorjahr. Weiterhin ergaben sich Erträge aus der Erstattung von Weiterbildungskosten in Höhe von 33 TEUR. Aus der Auflösung von Rückstellungen sind 415 TEUR ausgewiesen.

Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge Erlöse aus dem Verkauf des Standorts St. Vincenz im Oktober 2023 in Höhe von 1.021 TEUR, Verwendung von Zuschüssen aus dem Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 2.021 TEUR für in Vorjahren angefallene Aufwendungen sowie 220 TEUR Energiekostenzuschüsse nach § 26f Abs. 3 Nr. 2 KHG.

Im Geschäftsjahr wurden in früheren Geschäftsjahren angeschaffte Anlagegüter durch die rückwirkende Verwendung von Fördermittel (Baupauschale) umfinanziert. Hieraus ergaben sich Erträge betreffend frühere Geschäftsjahre aus der Auflösung von Sonderposten (185 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in Höhe von 599 TEUR periodenfremde Aufwendungen. Diese betreffen im Wesentlichen Kostenbelastungen aus Vorjahren in Höhe von 294 TEUR. Darüber hinaus werden Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 40 TEUR ausgewiesen.

5. Sonstige Angaben
      
5.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

   
Es bestehen derzeit folgende Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäften im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB:


Gesamt Restlaufzeit bis
zu einem Jahr
Restlaufzeit von
mehr als einem und
bis zu fünf Jahren
Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren

TEUR TEUR TEUR TEUR
Wartungsverträge 862 342 520 0
Leasingverträge 269 149 120 0
Miet- und Pachtverträge 348 174 174 0
Dienstleistungsverträge 2.655 840 1.815 0

4.134 1.505 2.629 0


Im Jahr 2023 belaufen sich die Leasingaufwendungen auf 1.413 TEUR. Die Leasingaufwendungen wurden in 2023 in Höhe von 939 TEUR durch Fördermittel finanziert.

Der Abschluss derartiger Geschäfte trägt auch zur Verminderung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko jeweils beim Vermieter bzw. Leasinggeber. Zusätzlich werden Dienstleistungen im Konzern (hauswirtschaftliche, technische Dienstleistungen und allgemeine Verwaltungsleistungen) über Umlagen finanziert.

Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben bestehen in Höhe von 34 TEUR.
5.2. Mitarbeiter der Gesellschaft
  

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, beträgt 794 (Vorjahr 801 Mitarbeiter) und stellt sich wie folgt dar:


Köpfe
Ärztlicher Dienst 148
Pflegedienst 407
Medizinisch-technischer Dienst 122
Funktionsdienst 82
Klinisches Hauspersonal 0
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 7
Verwaltungsdienst 28

794

5.3. Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr waren:

- Jens Egert, Diplom-Kaufmann
- Carsten Preuß, Diplom-Kaufmann

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.

5.4. Abschlussprüferhonorar
  

Die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB über das Abschlussprüferhonorar erfolgt im Konzernabschluss der Contilia GmbH, Essen.

5.5. Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der Philippusstift Essen GmbH, Essen, wird in den Konzernabschluss der Contilia GmbH, Essen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird durch Einreichung beim Unternehmensregister offengelegt.

5.6. Bilanzielle Überschuldung

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung wird jedoch nicht ausgegangen.

Der Hauptgesellschafter Contilia GmbH, Essen, hat mit der Gesellschaft für die am 12. März 2020 bestehenden Darlehen und kurzfristigen Forderungen einen schriftlichen Rangrücktritt in Höhe von 19.790 TEUR vereinbart. Damit tritt die Contilia GmbH gemäß § 19 Abs. 2 S. 2, § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer bestehender und künftiger Gläubiger zurück. Eine Kündigung ist ausgeschlossen, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers im insolvenzrechtlichen Sinne entsteht oder droht. Einschließlich aufgelaufener Zinsen betragen die Forderungen zum 31. Dezember 2023 21.059 TEUR.
5.7. Ergebnisverwendungsvorschlag
  
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.682 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
                      

 

Essen, den 8. März 2024

Jens Egert Geschäftsführer

Carsten Preuß Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023



Entwicklung der Anschaffungswerte

Bilanzposten Anfangsbestand Zugang Umbuchung Abgang Endbestand
A. Anlagevermögen EUR EUR EUR EUR EUR

1 2 3 4 5 6
I. Immaterielle Vermögensgegenstände




1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,





gewerbliche Schutzrechte und





ähnliche Rechte und Werte





sowie Lizenzen an solchen





Rechten und Werten 5.052.214,97 206.119,66 19.040,00 191.879,87 5.085.494,76
2. Geschäfts- oder Firmenwert 396.752,00 0,00 0,00 0,00 396.752,00
3. Geleistete Anzahlungen 694.225,09 1.303.596,01 -19.040,00 0,00 1.978.781,10


6.143.192,06 1.509.715,67 0,00 191.879,87 7.461.027,86
II. Sachanlagen




1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte





und Bauten einschließlich der Bauten





auf fremden Grundstücken 91.363.981,71 2.441.558,85 721.246,88 7.337.351,91 87.189.435,53
2. Technische Anlagen 8.673.076,27 395.139,70 0,00 1.959.592,89 7.108.623,08
3. Einrichtungen und Ausstattungen 49.415.196,63 2.155.914,48 239.288,30 16.282.423,50 35.527.975,91
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.807.979,06 2.054.379,70 -960.535,18 4.581,50 5.897.242,08


154.260.233,67 7.046.992,73 0,00 25.583.949,80 135.723.276,60
III. Finanzanlagen




1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.000,00 0,00 0,00 0,00 12.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 24.100,00 0,00 0,00 0,00 24.100,00


36.100,00 0,00 0,00 0,00 36.100,00


160.439.525,73 8.556.708,40 0,00 25.775.829,67 143.220.404,46


Entwicklung der Abschreibungswerte



Bilanzposten


Anfangsbestand
Abschrei-
bungen des Geschäftsjahres

Entnahme für Abgänge


Endbestand
A. Anlagevermögen EUR EUR EUR EUR

1 7 8 9 10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände



1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,




gewerbliche Schutzrechte und




ähnliche Rechte und Werte




sowie Lizenzen an solchen




Rechten und Werten 4.596.689,97 199.045,66 187.137,87 4.608.597,76
2. Geschäfts- oder Firmenwert 148.781,00 39.675,00 0,00 188.456,00
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00


4.745.470,97 238.720,66 187.137,87 4.797.053,76
II. Sachanlagen



1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte




und Bauten einschließlich der Bauten




auf fremden Grundstücken 57.933.199,86 1.631.154,73 6.331.853,91 53.232.500,68
2. Technische Anlagen 8.240.109,27 87.449,70 1.903.241,89 6.424.317,08
3. Einrichtungen und Ausstattungen 44.138.693,11 1.634.433,78 16.140.455,50 29.632.671,39
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00


110.312.002,24 3.353.038,21 24.375.551,30 89.289.489,15
III. Finanzanlagen



1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00


0,00 0,00 0,00 0,00


115.057.473,21 3.591.758,87 24.562.689,17 94.086.542,91


Restbuchwerte Restbuchwerte

Bilanzposten 31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen EUR EUR

1 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,


gewerbliche Schutzrechte und


ähnliche Rechte und Werte


sowie Lizenzen an solchen


Rechten und Werten 476.897,00 455.525,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 208.296,00 247.971,00
3. Geleistete Anzahlungen 1.978.781,10 694.225,09


2.663.974,10 1.397.721,09
II. Sachanlagen

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte


und Bauten einschließlich der Bauten


auf fremden Grundstücken 33.956.934,85 33.430.781,85
2. Technische Anlagen 684.306,00 432.967,00
3. Einrichtungen und Ausstattungen 5.895.304,52 5.276.503,52
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.897.242,08 4.807.979,06


46.433.787,45 43.948.231,43
III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.000,00 12.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 24.100,00 24.100,00


36.100,00 36.100,00


49.133.861,55 45.382.052,52

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

                    
An die Philippusstift Essen GmbH, Essen
Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Philippusstift Essen GmbH, Essen, (bis zum 26. Februar 2024: Katholisches Klinikum Essen GmbH, Essen) der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses Philippusstift Essen GmbH, Essen, (bis zum 15. Januar 2024: Katholisches Krankenhaus Essen, Essen) ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Philippusstift Essen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB‌‌ erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌‌‌ durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter‌‌ für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Philippusstift Essen GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
                                                     

 

Köln, den 8. März 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Giorgini, Wirtschaftsprüferin

Lang, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

             
Der Jahresabschluss der Philippusstift Essen GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 6. Juni 2024 festgestellt.

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