Philippusstift Essen GmbH (vormals:
Katholisches Klinikum Essen GmbH)
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
1. Grundlagen der Gesellschaft
Die Philippusstift Essen GmbH ist mit 921
Planbetten (nach Ist-Feststellungsbescheid vom 25.08.2022
mit Anpassung vom 21.8.2023) in den Krankenhausplan des
Landes NRW aufgenommen. Neben der Grund- und
Regelversorgung bietet es die Versorgung in den
Schwerpunkten Herz und Gefäße, Neurologie,
Gastroenterologie, Allgemein- und Viszeralchirurgie,
Geriatrie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie
Psychiatrie.
Die Strategie zur Neustrukturierung der
stationären Versorgung im Essener Norden umfasst die
Konzentration der stationären und ambulanten Angebote
der Philippusstift Essen GmbH an den Standorten
Philippusstift (Essen-Borbeck), Gesundheitspark
(Altenessen) und Haus Berge (Essen-Bergeborbeck).
In der Psychiatrie werden 142 Planbetten betrieben
und es sind 40 Plätze in der psychiatrischen
Tagesklinik im Feststellungsbescheid vorgesehen.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in
Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren
hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt
derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der
Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Deutschland
verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das
geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums.
Gegenüber dem Vorjahr dürfte die
Wirtschaftsleistung im aktuellen Jahr schrumpfen und im
kommenden Jahr deutlich langsamer wachsen als in den
2010er-Jahren. Die aktuelle Entwicklung ist angesichts der
im vergangenen Jahr stark gestiegenen Energiepreise und des
hohen Anteils der energieintensiven Industriezweige an der
deutschen Bruttowertschöpfung nicht überraschend.
Erstens ist absehbar, dass durch die demografische
Alterung der Anteil der 20- bis 64-Jährigen an der
Gesamtbevölkerung sinken wird und das inländische
Arbeitsvolumen zurückgeht. Zweitens sind das
Produktivitätswachstum und das Wachstum des
Kapitalstocks, aber auch der Modernitätsgrad des
Kapitalstocks, seit Jahrzehnten rückläufig. Dies
spiegelt sich in den niedrigen und gesunkenen
Gründungsraten und der geringen Verfügbarkeit von
Wagniskapital für junge Wachstumsunternehmen wider.
Deutschland droht somit eine Alterung nicht nur seiner
Bevölkerung, sondern auch seiner industriellen Basis.
Der Sachverständigenrat erwartet, dass das
deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,4 %
zurückgeht. Hierfür ist insbesondere der
Rückgang der inländischen Nachfrage
verantwortlich, zum großen Teil bedingt durch den
starken Rückgang der staatlichen Konsumausgaben zu
Jahresbeginn 2023. Im Prognosehorizont bis Ende 2024
dürften sich die privaten Konsumausgaben angesichts
der wieder steigenden realen Einkommen erholen. Für
das Jahr 2024 ist davon auszugehen, dass sich das
BIP-Wachstum leicht erholt und 0,7 % beträgt.
Die Inflation in Deutschland ist gemessen am
nationalen Verbraucherpreisindex (VPI) im Verlauf des
Jahres 2023 deutlich zurückgegangen, von 8,7 %
gegenüber dem Vorjahresmonat im Januar 2023 auf 4,5 %
im September 2023. Dies ist größtenteils auf
geringere Preissteigerungen bei den
schwankungsanfälligen Gütergruppen Energie und
Nahrungsmittel zurückzuführen. Die Kerninflation
bleibt mit zuletzt 4,5 % jedoch weiterhin deutlich
erhöht. Für das Jahr 2023 prognostiziert der
Sachverständigenrat eine durchschnittliche
Inflationsrate von 6,1 % und für das Jahr 2024 von 2,6
%.[1]
Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen
erreichte die Zahl der Erwerbstätigen aber einen neuen
historischen Höchststand.
Im Jahresdurchschnitt 2023 waren rund 45,9 Millionen
Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig.
Das waren so viele wie noch nie seit der deutschen
Vereinigung im Jahr 1990. Nach einer ersten Schätzung
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die
jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im
Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 333 000 Personen
(+0,7 %).
Eine Ursache für die Beschäftigungszunahme
im Jahr 2023 war die Zuwanderung ausländischer
Arbeitskräfte. Hinzu kam eine gesteigerte
Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung.
Diese beiden Wachstumsimpulse überwogen die
dämpfenden Effekte des demografischen Wandels auf den
Arbeitsmarkt, der mittelfristig zu einem deutlichen
Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter
führen dürfte.
Die größte absolute Zunahme darunter
hatten die Öffentlichen Dienstleister, Erziehung,
Gesundheit mit +116 000 Erwerbstätigen oder +1,0 %.
Diese Branche hatte auch während der Corona-Jahre 2020
und 2021 ihre Erwerbstätigenzahl erheblich gesteigert
und war im Jahr 2022 weiter um 191 000 Personen (+1,6 %)
gewachsen.[2]
Die Zahl der Beschäftigten im deutschen
Gesundheitswesen ist im Corona-Jahr 2021 deutlich
stärker gestiegen als noch im ersten Pandemiejahr
2020. Zum Jahresende 2021 waren gut 6,0 Millionen Personen
im Gesundheitswesen beschäftigt. Das waren 169 000
mehr als Ende 2020. Die Zahl der Beschäftigten stieg
im Jahr 2021 um 2,9 % und damit stärker als im Jahr
2020, als die Beschäftigtenzahl um 1,4 % gestiegen
war. Der Grund für den stärkeren Anstieg war die
Zahl zusätzlicher Beschäftigter in der
Pandemiebekämpfung, etwa in der Kontaktnachverfolgung
von Infizierten sowie in Corona-Teststellen und
Impfzentren. Dagegen veränderte sich die Zahl der
Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, ambulanten
und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen entgegen
dem Gesamttrend kaum.[3]
Die Zahl der auf die volle Arbeitszeit umgerechneten
Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) lag Ende 2021
bei gut 4,3 Millionen. Sie erhöhte sich im Jahr 2021
mit +84 000 oder +2,0 % gegenüber dem Vorjahr weniger
stark als die Gesamtzahl der Beschäftigten. Dies ist
vor allem darauf zurückzuführen, dass Ende 2021
von den 169 000 zusätzlichen Beschäftigten im
Gesundheitswesen lediglich 24 000 vollzeitbeschäftigt,
aber 80 000 teilzeitbeschäftigt und 65 000
geringfügig beschäftigt waren. Dabei stieg die
Zahl der geringfügig Beschäftigten im
Gesundheitswesen mit +8,7 % besonders stark.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stieg
die Zahl der Pflegefachkräfte im Jahr 2021 deutlich
schwächer als die Beschäftigtenzahl in den
bereits genannten Bereichen und auch deutlich
schwächer als im Jahr vor Pandemiebeginn: Ende 2021
arbeiteten in den deutschen Krankenhäusern 510 000
Pflegefachkräfte, das waren 7 000 oder 1,4 % mehr als
ein Jahr zuvor. 2020 war die Zahl der Pflegefachkräfte
in Krankenhäusern um 15 000 oder 3,2 % gestiegen, 2019
war der Zuwachs mit +20 000 oder +4,2 % noch stärker
gewesen. Auch umgerechnet in Vollzeitäquivalente war
die Zahl der Pflegefachkräfte in Krankenhäusern
im Jahr 2019 stärker gestiegen als in den beiden
Pandemiejahren (2019: +3,7 %, 2020: +2,7 %, 2021: +0,5
%).[4]
In den kommenden Jahren wird das
Erwerbspersonenpotenzial stark sinken, weil die
geburtenstarken Jahrgänge schrittweise den
Arbeitsmarkt verlassen und die geburtenschwachen
Jahrgänge aus den 2000er-Jahren in den Arbeitsmarkt
eintreten. Der daraus resultierenden Knappheit von
Fachkräften kann mit qualifizierter Zuwanderung nur
bedingt entgegengewirkt werden. Da der demographische
Wandel die Bevölkerungsstruktur in ganz Europa
prägt, müssten hierzu weltweit Fachkräfte
angeworben werden.[5]
Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser
hat sich in 2021 wieder verschlechtert. 11 Prozent lagen im
"roten" Bereich mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch
ihre Ertragslage hat sich negativ entwickelt, 32 Prozent
der Kliniken schrieben auf Konzernebene einen
Jahresverlust. Maßgeblich für die schlechtere
wirtschaftliche Lage der Klinken war der Rückgang der
Ausgleichszahlungen im Rahmen der Convid-19-Pandemie bei
einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der
Krankenhäuser.
Schreibt man die Jahresabschlüsse 2021 unter
Berücksichtigung der bereits über die Jahre 2022
und 2023 vorliegenden Erkenntnisse und beschlossener
Gesetzesänderungen sowie der demographischen
Entwicklung bis 2023 fort, würde der Anteil der
Krankenhäuser im roten Rating-Bereich im Jahr 2023 auf
18 Prozent und bis 2030 auf 44 Prozent steigen. Der Anteil
der Krankenhäuser mit einem Jahresverlust würde
2023 auf 47 und bis 2030 auf 58 Prozent wachsen. Bei
sinkendem Leistungsniveau durch wachsenden Personalmangel
und eine fortschreitende Ambulantisierung, würde sich
die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser dramatisch
verschlechtern. Die überwiegende Mehrzahl der Kliniken
würde in diesem Szenario bereits ab 2024 einen
Jahresverlust machen.
Mit einer großen Krankenhausreform will die
Politik dieser Entwicklung entgegenwirken.
Dabei soll vor allem die Einführung einer
fallmengenunabhängigen Vorhaltefinanzierung den
Mengenanreiz des DRG-Systems reduzieren, die
Daseinsvorsorge stärken und über noch zu
definierende Leistungsgruppen einen Anreiz zur Optimierung
der Krankenhausstrukturen schaffen. So soll ein starker
Anreiz gesetzt werden, Standorte zu größeren
Einheiten zusammenzulegen.
Die geplante Krankenhausreform formuliert implizit
ein Zielbild der künftigen Krankenhausstruktur. Im
Jahr 2021 waren die rund 437.000 Betten in den
Allgemeinkrankenhäusern nur noch zu 66 Prozent
ausgelastet. Bei einer Zielauslastung von 85 Prozent und
bei fortschreitender Ambulantisierung bestünde im
Zielbild ein Bedarf von 316.000 Betten bzw. rund 1.200
Standorten.[6]
Dagegen hat sich die wirtschaftliche Lage deutscher
Pflegeheime seit dem Jahr 2019 leicht verbessert. 9 Prozent
lagen in 2021 im roten Bereich mit erhöhter
Insolvenzgefahr, 55 Prozent im grünen Bereich. Ab 2022
dürfte sich die wirtschaftliche Lage jedoch durch
steigende Sach- und Personalkosten wieder verschlechtern.
Hauptgrund für das Wachstum des Pflegemarktes
bleibt die Alterung der Gesellschaft. Bei konstanten
Pflegequoten wird es voraussichtlich bis zum Jahr 2030 in
Deutschland 5,7 Millionen Pflegebedürftige geben, bis
2040 dürften es 6,4 Millionen sein. Das wäre
gegenüber 2021 ein Anstieg um 14 bzw. 28 Prozent.
Dieser hätte bei Fortschreibung des Status Quo einen
zusätzlichen Bedarf von 322.000 stationären
Pflegekräften bis zum Jahr 2040 zur Folge. Die
erforderliche Neu- und Re-Investitionen beliefen sich
entsprechend auf 81 bis 125 Milliarden Euro. [7]
Insgesamt zeigen die Entwicklungen, dass in einem
immer stärker werdenden Wettbewerb um die
benötigten Arbeitskräfte eine starke
Arbeitgebermarke und große
Arbeitgeberattraktivität zum zentralen Schlüssel
für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen in der
Gesundheitsbranche geworden sind.
2.2. Gesetze und Gesetzesvorhaben
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Am 1. Januar 2019 ist das
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft
getreten. Die von Seiten der Bundesregierung kommunizierte
Zielsetzung des PpSG liegt in der Schaffung eines
Instrumentariums zur Behebung des gegenwärtigen
Fachkräftemangels im Bereich der Alten- und
Krankenpflege. Dementsprechend regelt das Gesetz die
Rahmenbedingungen für unterschiedliche
Maßnahmen, welche die Ausstattung der betroffenen
Leistungserbringer mit qualifiziertem Pflegepersonal
gewährleisten sowie die Arbeitsbedingungen in den
Pflegeberufen verbessern sollen. So wurden unter anderem
Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) für definierte
Bereiche festgelegt. Neu ist, dass seit dem Jahr 2021 die
durchschnittliche Patientenbelegung als Zwei-Punkt-Messung
(um 12:00 und um 24:00 Uhr) erfolgt. So soll sichergestellt
werden, dass Patient:innen mit kurzer stationärer
Verweildauer ebenfalls bei der Ermittlung der
Patientenbelegung berücksichtigt werden. Im Rahmen der
jährlichen Aktualisierung gab das BMG am 03.11.2023
mit der vierten Verordnung zur Änderung der
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung eine Ausweitung des
Anwendungsbereiches bekannt. So erstreckt sich der
Anwendungsbereich nun ab dem Jahr 2024 zusätzlich auf
Abteilungen für Neurochirurgie.
MDK-Reformgesetz
Mit dem Gesetz für bessere und
unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) bringt
der Gesetzgeber einerseits eine auf verstärkte
Unabhängigkeit abzielende organisatorische
Neuausrichtung der Medizinischen Dienste (MD) auf den Weg.
Andererseits wird die Krankenhausabrechnungsprüfung
weiterentwickelt und neu justiert. Mit dem MDK-Reformgesetz
wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für
die Prüfung von Schlussrechnungen für
vollstationäre Krankenhausbehandlungen
eingeführt. Seit dem Jahr 2022 bestimmt damit die
Abrechnungsqualität einer Klinik den zulässigen
Anteil der Prüfungen, die durch die Krankenkassen beim
Medizinischen Dienst veranlasst werden können. Je nach
Prüfergebnis im vorletzten Quartal dürfen 5, 10
oder 15 Prozent der Abrechnungen eines Krankenhauses eines
Quartals überprüft werden. Ein hoher Anteil an
unbeanstandeten Rechnungen führt zu einer niedrigen
Prüfquote. Umgekehrt führt ein hoher Anteil
anbeanstandeten Abrechnungen zu einer höheren
Prüfquote. Die Medizinischen Dienste sind
verpflichtet, die Einhaltung der quartalsbezogenen
Prüfquote zu überwachen. Wird diese von einer
Krankenkasse überschritten, ist die Einleitung einer
Prüfung abzulehnen.
Sonderinvestitionsprogramm
Ende September 2021 hat die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen beschlossen den Krankenhäusern als
Unterstützung bei der Bewältigung der
Corona-Pandemie 192 Millionen Euro im Rahmen eines
Sonderprogramms für Investitionen bereitzustellen. Die
Mittel aus dem Corona Sonderprogramm 2021 für
Krankenhäuser sind bis zum 31. Dezember 2024
zweckentsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft erhielt
aus diesem Programm 1.303 TEUR, die zum Stichtag mit 206
TEUR noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Mit Wirkung zum 23.10.2020 hat der Bundestag die
Einführung des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm
Krankenhäuser zur Umsetzung des "Zukunftsprogramm
Krankenhäuser" beschlossen. Die Krankenhausträger
können bereits seit September 2020 mit der Umsetzung
von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den
Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis
zum 31. Dezember 2021 konnten die Länder
Förderanträge an das Bundesamt für Soziale
Sicherung stellen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der
GKV-Spitzenverband verständigten sich im Rahmen der
sogenannten Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung für
die Fristverlängerung der Digitalprojekte im Rahmen
des Krankenhauszukunftsgesetzes. Bis zur neuen
Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung, die am 1. August
2023 in Kraft getreten ist, war gesetzlich vorgeschrieben,
dass die durch das KHZG geförderten Projekte bis Ende
2024 umgesetzt sein mussten. Mit der Fristverlängerung
beginnt der neue Erhebungszeitraum erst am 31.12.2025. In
den Jahren 2025 und 2026 müssen die Kliniken die
Nutzung der verpflichtenden digitalen Projekte nicht
nachweisen. Es genügt die Beauftragung der
entsprechenden Leistungen. Ob und in welchem Umfang
Patientenportale, Entscheidungsunterstützungssysteme
und andere Pflichtprojekte genutzt werden, müssen
Kliniken erstmals zum 31.12.2027 angeben.
Der Gesellschaft stehen aufgrund der
Bescheidserteilung Mittel in Höhe von 6.051 TEUR zu,
die zum Stichtag mit 5.368 TEUR noch nicht
zweckentsprechend verwendet wurden.
Krankenhaustransparenzgesetz
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetzwollte die
Bundesregierung die geplante Krankenhausreform flankieren.
Das Gesetz sollte die Basis für die geplante
Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der
Krankenhäuser in Deutschland bilden. Patientinnen und
Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus
in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie
diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie
ärztliche und pflegerische Personalausstattung
abschneidet. Geplant war, ab Mai 2024 die geplanten
Leistungsgruppen und die entsprechende Zuordnung zu den
Krankenhäusern öffentlich abzubilden.
Zusätzlich sollten die folgenden Punkte mit dem
Krankenhaustransparenzgesetz umgesetzt werden:
· Einführung einer frühzeitigen
Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen ·
Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab
dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird
der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250
Euro erhöht.
· Vorläufiger Mindererlösausgleich
auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser
liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte
Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser
erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht
finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die
krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten
Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren
unterfinanziert werden.
Am 24.11.2023 wurde das Krankenhaustransparenzgesetz
in der aktuellen Fassung durch den Bundesrat abgelehnt und
an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dieser einigte sich
am 21. Februar 2024 auf die Empfehlung, dass Gesetz ohne
Änderungen zu bestätigen. Im nächsten
Schritt kann der nun Bundesrat erneut darüber
entscheiden, ob er Einspruch einlegt oder dem
Einigungsvorschlag folgt.
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen
Sicherung der Krankenhäuser
Während der Corona-Pandemie wurde der Zeitraum,
in dem die Krankenkassen die von den Krankenhäusern
erbrachten Leistungen zu bezahlen haben auf 5 Tage
verkürzt. Diese Regelung wurde zunächst bis zum
31.12.2023 verlängert. Mit der "Sechsten Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer
Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der
Krankenhäuser" vom 08.12.2023 wurde diese Regelung
erneut bis zum 31.12.2024 verlängert.
2.3. Geschäftsverlauf der Gesellschaft
Der Antrag auf Förderung der Neuausrichtung
und Modernisierung der Gesundheitsversorgung im Essener
Norden durch den Krankenhausstrukturfonds hat alle
landesseitigen Prüfungsinstanzen in 2023 erfolgreich
durchlaufen und wurde im Juni dieses Jahrs positiv
beschieden. Die Zuwendungsbescheide umfassen eine
Zusammenfassung sämtlicher somatischer
akutstationärer Versorgung am Standort Philippusstift
sowie die Umwandlung des Standortes Marienhospital in
bedarfsnotwendige, stationäre psychiatrische
Versorgungskapazitäten mit ambulanten und
tagesklinischen Angeboten. Die Zuwendungsbescheide umfassen
einen Betrag von 94 Mio. Euro aus Zuschüssen des
Bundes und des Landes NRW. Die Gesellschaft plant sich mit
24 Millionen Euro an den Umbauten zu beteiligen.
Mit dem Verkauf des Krankenhauses St. Vincenz in
Essen-Stoppenberg wurde gleichzeitig die Umsetzung der
Strategie der Gesellschaft zur Konzentration auf zentrale
Standorte abgeschlossen. Die Gesellschaft dokumentiert
diese erfolgreiche Neuaufstellung durch die Umfirmierung
auf den neuen Namen der Gesellschaft Philippusstift Essen
GmbH.
Bereits in 2023 wurden weitere zahlreiche Umbau- und
Renovierungsmaßnahmen begonnen und umgesetzt, um den
Standort Philippusstift weiter zu modernisieren und das
Leistungsspektrum zu erweitern. Damit sollen das allgemeine
Patientenerlebnis, die Mitarbeiterzufriedenheit und die
Infrastruktur als Grundlage für eine moderne
medizinische Leistungserbringung wesentlich verbessern
werden.
So wurden durch Baumaßnahmen zur Modernisierung
der zentralen Notaufnahme (ZNA) die Räumlichkeiten
nicht nur optisch attraktiver gestaltet, sondern auch auf
effizientere Prozesse und eine bessere Steuerung der
Patientenströme und Laufwege ausgerichtet. Zudem wurde
die ZNA räumlich um eine Beobachtungsstation
erweitert, sodass neue Möglichkeiten in der Handhabung
und Betreuung medizinischer Notfälle im Philippusstift
eröffnet wurden.
Die laufenden Renovierungsarbeiten auf den Stationen
A3 und A4 werden für die Patienten sofort spürbar
die Standards auf den bettenführenden Stationen
erhöhen. Im Jahresverlauf wurde die Stationssanierung
der Station B4 begonnen. Die Umbauarbeiten schaffen neue
Badezimmersituationen. Jedes Patientenzimmer erhält
ein eigenes vollwertiges Badezimmer mit Dusche, WC und
Waschtisch.
Um künftig vermehrt von digitalen
Möglichkeiten und Innovationen profitieren zu
können, erfolgte die Umstellung auf ein neues
Krankenhausinformationssystem. Die Intensivstationen A1 und
B1 sowie die OP-Räumlichkeiten wurden mit neuer
Netzwerkinfrastruktur ausgestattet.
Die Baumaßnahmen in den Räumlichkeiten der
Radiologie wurden abgeschlossen. Es stehen nun eine
Biplane-Angiographieanlage und ein neuer Computertomograph
(CT) im Philippusstift zur Verfügung. Das Cardiac
Arrest Center (CAC) und das Traumazentrum wurden in 2023
erfolgreich rezertifiziert.
Die finanziellen Leistungsindikatoren sind das
Jahresergebnis und das EBITDA.
Wesentliche Maßnahmen zur Einschränkung
der Corona SARS CoV2 Pandemie wurden noch zu Anfang des
Jahres aufrechterhalten und erst im 2. Quartal schrittweise
aufgelöst. Ausbruchsgeschehen führte zur
Einschränkung der zur Verfügung stehenden
Bettenkapazitäten für elektive Behandlungen
während Ausgleichzahlungen entfielen. Andererseits
realisierte die Gesellschaft ungeplante Erträge aus
dem Verkauf des Krankenhauses St. Vincenz sowie höher
als erwartet ausgefallenen Energiebeihilfen.
Insgesamt übertrafen das erzielte EBITDA sowie
das Jahresergebnis für 2023 die Planwerte.
Insofern hat sich der Geschäftsverlauf in einem
schwierigen inflationären Umfeld aus Sicht der
Geschäftsführung zufriedenstellend entwickelt.
Für 2024 ist eine Verbesserung der Ertragslage
(vgl. 3.3 Prognosebericht) zu erwarten auch unter
Berücksichtigung der Stützungsmaßnahmen des
Gesetzgebers. Zudem konnte durch die Einführung von
Prozessen zu verbesserten fachübergreifenden
Abstimmungen über die jeweils aktuellen
Bettenkapazitäten im Haus ein Trend hin zur Senkung
der durchschnittlichen Verweildauern und damit zu einer
effizienteren Bettenauslastung, eingeleitet werden
2.4. Lage der Gesellschaft
2.4.1. Ertragslage
Nachfolgend ist die Ertragslage der Gesellschaft im
internen Berichtsformat dargestellt:
|
2023 |
2022 |
Abw.
2023/2022 |
| in TEUR |
|
|
|
|
| 1.
Umsatzerlöse |
98.801 |
101.286 |
-2.485 |
-2,5% |
| 2.
Bestandsveränderungen |
-15 |
-68 |
53 |
-77,9% |
| 3. Zuweisungen und
Zuschüsse der öffentlichen Hand |
6.813 |
513 |
6.300 |
>100,0% |
| 4. sonstige betriebliche
Erträge |
5.221 |
1.961 |
3.260 |
>100,0% |
| 5. Kosten |
107.164 |
107.310 |
-146 |
-0,1% |
| 5.1 Personalaufwand |
60.332 |
60.375 |
-43 |
-0,1% |
| 5.2 Materialaufwand |
28.529 |
26.253 |
2.276 |
8,7% |
| 5.3 sonstige
betriebliche Aufwendungen |
18.303 |
20.682 |
-2.379 |
-11,5% |
| EBITDA |
3.656 |
-3.618 |
7.274 |
>100,0% |
| 6.
Investitionsergebnis |
-358 |
-1.070 |
712 |
-66,5% |
| 7. Finanzergebnis |
-619 |
-597 |
-22 |
3,7% |
| 8. Steuern vom Einkommen
und Ertrag |
-3 |
3 |
-6 |
>100,0% |
| Gesamtergebnis
(EAT) |
2.682 |
-5.288 |
7.970 |
>100,0% |
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um
2.485 TEUR bzw. 2,5 % auf 98.801 TEUR zurückgegangen.
Das Sinken der Umsatzerlöse wurde durch den
Rückgang der Erlöse aus Krankenhausleistungen (-
4.436 TEUR) verursacht, während die übrigen
Erlösarten einen Anstieg verzeichneten:
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Erlöse aus
Krankenhausleistungen |
85.301 |
89.736 |
-4.436 |
| Erlöse aus
Wahlleistungen |
2.314 |
1.874 |
441 |
| Erlöse aus
ambulanten Leistungen des Krankenhauses |
3.382 |
3.009 |
373 |
| Nutzungsentgelte der
Ärzte |
1.407 |
1.350 |
57 |
| Übrige
Umsatzerlöse |
6.397 |
5.317 |
1.080 |
|
98.801 |
101.286 |
-2.485 |
Nach Auslaufen der covidbedingten
Einschränkungen des Krankenhausbetriebs konnten im
Geschäftsjahr 2023 wieder Mehrleistungen im Vergleich
zum Vorjahr realisiert werden. Die insgesamt erreichten
Mehrleistungen betrafen sowohl die stationären als
auch die ambulanten Leistungen. Weiterhin ergab sich durch
die Erhöhung des Basisfallwertes um 4,42 % ein
positiver Preiseffekt auf die Erlöse aus
Krankenhausleistungen. Andererseits entfielen die den
Erlösen aus Krankenhausleistungen gutgeschriebenen
Ausgleichszahlungen für die durch die Pandemie
bedingten Ausfälle und Mehraufwendungen in 2023.
Zusätzlich wurden für Ausgleichsvereinbarungen
aufgrund Nachverhandlungen zwischen dem Krankenhaus und den
Krankenkassen in 2023 geringere Erlöse vereinnahmt.
Insgesamt gingen die Erlöse aus Krankenhausleistungen
daher trotz der dargestellten positiven Effekte
zurück.
Der Umsatzanstieg bei den übrigen
Erlösarten ergibt sich vor allem aus höheren
periodenfremden Sachverhalten.
Der Abbau der unfertigen Leistungen führte zu
einer negativen Bestandsveränderung von 15 TEUR.
Ursächlich hierfür ist die niedrigere
Bettenbelegung zum Jahreswechsel 2022/2023
(Überlieger). Im Vorjahr betrug der Bestandsabbau 68
TEUR.
Der Ertragsposten Zuweisungen und Zuschüsse der
öffentlichen Hand schlug mit 6.813 TEUR zu Buche und
beinhaltet vor allem die Unterstützung für
Krankenhäuser zur Bewältigung der Folgen der
aktuell hohen Energiekosten durch eine Energiekostenhilfe.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge
(+ 3.260 TEUR) ergab sich aus der Zuweisung eines
Zuschusses durch den Krankenhausstrukturfonds und dessen
Verwendung sowie durch die Erträge aus dem Verkauf des
Krankenhauses St. Vincenz.
Der Personalaufwand betrug 60.332 TEUR und
verminderte sich gegenüber dem Vorjahr
geringfügig um 43 TEUR. Der etwas niedrigere Bestand
an Vollzeitkräften (- 8 VK im Jahresdurchschnitt)
wurde weitgehend kompensiert durch den Preiseffekt aus
Tariferhöhung und die Gewährung einer
Inflationsprämie. Die Personalaufwandsquote betrug
61,1 % der Umsatzerlöse gegenüber 59,6 % im
Vorjahr und drückt die besondere Bedeutung der
Mitarbeiter:innen für die Gesellschaft aus.
Der Materialaufwand ist erneut deutlich um 2.276 TEUR
auf 28.529 TEUR angestiegen. Dabei erhöhten sich
sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe (+ 515 TEUR) als auch die Aufwendungen
für bezogenen Leistungen (+ 1.761 TEUR). Hier wirkten
sich die Preissteigerungen aufgrund der nachhaltig hohen
Inflation in 2023 aus. Bei den bezogenen Leistungen ergab
sich eine erhöhte Nachfrage nach konzerninternen
Dienstleistungen. Der Anstieg der Aufwendungen für
externes Personal ergab sich aus der Kompensation von nicht
besetzten Stellen.
Kräftige Einsparungen von 2.379 TEUR wurden bei
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (inkl. sonstigen
Steuern) erzielt. Damit belief sich dieser Posten in 2023
auf 18.303 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die
periodenfremden Aufwendungen sowie die Konzernumlagen einen
deutlichen Rückgang.
Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die
Gesellschaft ein EBITDA von 3.656 TEUR, während im
Vorjahr noch ein Defizit von 3.618 TEUR zu Buche stand. Das
für 2023 erwartete EBITDA in der Bandbreite zwischen
1.100 TEUR und 1.300 TEUR wurde übertroffen.
Ursächlich hierfür sind die Erträge aus dem
Verkauf des Krankenhauses St. Vincenz sowie die höher
als erwartet ausgefallenen Energiebeihilfen. Die
Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit
einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.682 TEUR
(Vorjahr: Jahresfehlbetrag 5.288 TEUR) ab. Für 2023
wurde ein negatives Jahresergebnis in der Bandbreite
zwischen 300 TEUR und 500 TEUR erwartet.
2.4.2. Finanzlage
Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum
31. Dezember 2023 7.511 TEUR (Vorjahr 10.259 TEUR), wovon
3.103 TEUR (Vorjahr 4.382 TEUR) noch zu verwendende
Fördermittel betreffen, für die gesonderte
Bankkonten vorgehalten werden.
Die Gesellschaft ist in den Finanzverbund des
Contilia Konzerns eingebunden und dadurch war die
jederzeitige Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr
sichergestellt. Die Aufnahme von Investitionskrediten wird
durch die Muttergesellschaft mit Geschäftsbanken
vereinbart und auf Basis konzerninterner
Kreditverträge an die Gesellschaft weitergeleitet.
Bezüglich der gegenüber dem Gesellschafter
bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
21.059 TEUR (19.790 TEUR ursprüngliches Darlehen zzgl.
1.269 TEUR aufgelaufene Zinsen) steht der
Mehrheitsgesellschafter im Rang gegenüber allen
anderen Gläubigern zurück. Aus weiteren bis Ende
2025 befristeten Darlehensverträgen kann die
Philippusstift Essen GmbH zusätzliche Finanzmittel in
Höhe von 16.700 TEUR in Anspruch nehmen. Diese
weiteren Darlehensverträge wurden ebenfalls mit einem
Rangrücktritt versehen. Abrufe hieraus wurden bisher
nicht getätigt.
Weiterhin wurde am 21. Dezember 2023 eine
Kontokorrentvereinbarung mit dem Hauptgesellschafter
Contilia GmbH geschlossen. Auf dieser Grundlage kann die
Gesellschaft bei Liquiditätsbedarf kurzfristige
Konzernfinanzierung bis zu einer Höhe von 6.000 TEUR
in Anspruch nehmen. Umgekehrt kann die Gesellschaft bei
Liquiditätsüberschüssen Finanzmittel bis zur
selben Höhe bei der Contilia GmbH anlegen. Unter
Berücksichtigung der Konzern-Finanzierung plant die
Philippusstift Essen GmbH im Geschäftsjahr 2024 mit
einem durchgängig positiven Liquiditätsbestand.
2.4.3. Vermögenslage
Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt
sich wie folgt dar:
| in
TEUR |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Abw.
2023/2022 |
| AKTIVA |
244.043 |
138.882 |
105.161 |
75,7% |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
49.134 |
45.382 |
3.752 |
8,3% |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.664 |
1.398 |
1.266 |
90,6% |
| II.
Sachanlagen |
46.434 |
43.948 |
2.486 |
5,7% |
| III.
Finanzanlagen |
36 |
36 |
0 |
0,0% |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
177.848 |
73.718 |
104.130 |
>100,0% |
| I.
Vorräte |
1.735 |
1.723 |
12 |
0,7% |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
168.602 |
61.736 |
106.866 |
>100,0% |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
7.511 |
10.259 |
-2.748 |
-26,8% |
| C.
AUSGLEICHSPOSTEN NACH DEM KHG |
1.782 |
1.782 |
0 |
0,0% |
| D.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
23 |
61 |
-38 |
-62,3% |
| E.
NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG |
15.256 |
17.939 |
-2.683 |
-15,0% |
| PASSIVA |
244.043 |
138.882 |
105.161 |
75,7% |
| A.
EIGENKAPITAL |
0 |
0 |
0 |
0,0% |
B.
SONDERPOSTEN AUS ZUWENDUNGEN ZUR FINANZIERUNG
DES ANLAGEVERMÖGENS |
25.005 |
22.208 |
2.797 |
12,6% |
| C.
RÜCKSTELLUNGEN |
75.219 |
78.291 |
-3.072 |
-3,9% |
| D.
VERBINDLICHKEITEN |
142.099 |
37.392 |
104.707 |
>100,0% |
| E.
AUGLEICHSPOSTEN AUS DARLEHENSFÖRDERUNG |
960 |
991 |
-31 |
-3,1% |
| F.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
760 |
0 |
760 |
>100,0% |
Das Gesamtvermögen (Bilanzsumme ohne Nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag) der Gesellschaft hat
sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 um 107.843 TEUR
auf 228.787 TEUR erhöht. Im Vorjahr belief sich das
Gesamtvermögen auf 120.944 TEUR.
Die Investitionen in das Anlagevermögen von
8.557 TEUR übertrafen die Abschreibungen von 3.591
TEUR. Das Anlagevermögen erhöhte sich insgesamt
um 3.572 TEUR. Die Investitionen in 2023 betrafen
Baumaßnahmen, Investitionen in die IT-Infrastruktur
sowie die Anschaffung von medizinischen Apparaten und
sonstigen Gegenständen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Die Erhöhung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände (+ 106.866 TEUR) ergibt sich
vor allem aus der Erhöhung der Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht (+ 101.391 TEUR) im
Zusammenhang mit der Fördermittelgewährung wie
unter 2.3 beschrieben. Stichtagsbedingt erhöhten sich
ebenfalls die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+
2.632 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände
(+ 2.053 TEUR) beinhalten zum Jahresende den Kaufpreis aus
dem Verkauf des Krankenhausstandorts St. Vincenz.
Demgegenüber gingen die Liquiden Mittel um 2.748 TEUR
zurück.
Die Entwicklung der Passivseite ist bestimmt durch
die Erhöhung der Verbindlichkeiten (+ 104.707 TEUR).
Spiegelbildlich zur Aktivseite resultiert dies insbesondere
aus der Zunahme der Verbindlichkeiten nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht (+ 97.842 TEUR) aufgrund der
gewährten aber noch nicht zweckgemäß
verwendeten Fördermittel. Daneben erhöhten sich
die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
Contilia GmbH (+ 6.456 TEUR). Die Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr betragen 21.059 TEUR. Aufgrund
eines Rangrücktritts sind diese Verbindlichkeiten
nicht kurzfristig zur Auszahlung an den Hauptgesellschafter
fällig zu stellen. Dagegen verminderten sich die
Rückstellungen um 3.072 TEUR vor allem aufgrund der
gesunkenen Vorsorge für Erlösrisiken. Die
Veränderung des Eigenkapitals resultiert aus dem
Jahresergebnis.
Kapitalstruktur der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Um die insolvenzrechtliche
Überschuldung abzuwenden, wurde mit dem
Hauptgesellschafter Contilia GmbH am 2. März 2020 eine
Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Auf der
Grundlage dieser Vereinbarung stehen Darlehen und sonstige
Forderungen des Hauptgesellschafts in Höhe von 21.059
TEUR im Rang gegenüber allen anderen Gläubigern
zurück.
Unter Einbeziehung der Sonderposten zur Finanzierung
von Anlagevermögen beträgt die Eigenkapitalquote
bezogen auf das Gesamtvermögen 4,3 %. Die Verbesserung
gegenüber dem Vorjahr (3,5 %) erklärt sich durch
die Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund des
Jahresüberschusses. Die Erhöhung der Bilanzsumme
hat den Anstieg der Eigenkapitalquote gemindert.
Die Finanzstruktur wird wesentlich von den durch das
Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelten
Investitionsfinanzierungen mitbestimmt.
Betriebswirtschaftlich gesehen zählen zum Eigenkapital
alle Mittel, die langfristig ohne
Rückzahlungsverpflichtung und Zinsbelastung der
Gesellschaft zur Verfügung stehen. Das gilt nicht nur
für das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital, sondern
auch für die Sonderposten aus Fördermitteln nach
dem KHG, aus Zuweisungen und Zuschüssen der
öffentlichen Hand und aus Zuweisungen Dritter sowie
für den Ausgleichsposten aus Darlehensförderung.
Demgegenüber ist der Ausgleichsposten für
Eigenmittelförderung als Korrekturposten zum
Eigenkapital anzusehen.
2.5. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
2.5.1. Informationstechnologie
Der Contilia Konzern projektiert, betreibt und
unterstützt die IT-Infrastrukturen und -Applikationen
sämtlicher Einrichtungen und zentralen Prozesse durch
die zentrale Abteilung Contilia.Digital, unterstützt
von externen Dienstleistern. Unter den Zielen Sicherheit,
Stabilität und Performance wurden und werden
einheitliche Prozesse und Architekturen etabliert.
Serversysteme sind anforderungsgerecht teils virtualisiert,
auf redundante zentrale sowie dezentrale Standorte verteilt
und befinden sich in der Transition zum Managed Service.
Applikationen werden weitestmöglich über Citrix
bereitgestellt. Backup-, Patch- und Update-Prozesse
erfolgen standardisiert. Alle Einrichtungen sind über
Datenleitungen in einem SD-WAN miteinander verbunden. In
den Einrichtungen werden geswitchte Netzwerke (LAN) und
teilweise Funknetzwerke (WLAN) betrieben.
Als administratives betriebswirtschaftliches System
(ERP) sind die SAP-Produkte im Einsatz. Das ERP-System ist
für alle Contilia Einrichtungen inhaltlich gleichartig
angepasst worden und wird extern betrieben. In den
Krankenhäusern werden einheitliche klinische
Arbeitsplatz- und Archivsysteme eingesetzt. Über
Schnittstellen werden Leistungs- und Abrechnungsdaten in
das SAP-System übermittelt. Auch werden medizinische
Dokumente zwischen den Klinikinformations- und
Archivsystemen mit Spezialsystemen (Labor, Radiologie,
Kardiologie und Endoskopie) ausgetauscht.
Für betriebswirtschaftliche Auswertungen und
Prognosen wird ein Datawarehousesystem eingesetzt. Das
System erhält die Daten aus dem ERP-System und den im
Contilia Konzern genutzten Subsystemen. Die
betriebswirtschaftlichen Belege sind in einem
SAP-Archivsystem jederzeit verfügbar. Der Betrieb und
die Wartung werden in einem im QM-System festgelegten
Mechanismus regelhaft durchgeführt und validiert.
Sämtliche Unterstützungsbedarfe der
Anwender:innen werden durch den zentralen Service Desk
unter Nutzung eines Ticket-Systems erfasst und durch die
jeweiligen internen 1st Level, internen und externen 2nd
Level und externen 3rd Level Teams und Partner bearbeitet.
Unterstützt werden diese Aufgaben durch
Wartungsverträge mit den Systemlieferanten.
2.5.2. Qualitätspolitik und Qualitätssicherung
Das ausgeprägte Bewusstsein um Qualität
und Sicherheit als entscheidende Faktoren im Wettbewerb
bestimmen in allen Unternehmen des Contilia Konzerns die
Maßstäbe der Qualitätspolitik. Das
übergeordnete Rahmenkonzept (Qualitätsmanagement)
des Contilia-Konzerns bildet auf der Grundlage des Mission
Statements und des Leitbildes das Fundament der
Qualitätspolitik und den daraus resultierenden
Qualitätszielen. Aus übergeordneten Zielen werden
auf der Ebene der jeweiligen Gesellschaft
einrichtungsspezifische Ziele entwickelt bzw.
konkretisiert.
Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Contilia
Konzerns beruht auf diesem Rahmenkonzept. Es orientiert
sich an dem internationalen Standard für
Qualitätsmanagementsysteme, der DIN EN ISO 9001:2015,
in Verbindung mit speziellen Richtlinien und Vorgaben
für das Gesundheitswesen. insbesondere den relevanten
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), z.B.
der G-BA-Richtlinie zur Ausgestaltung des
Qualitätsmanagements im Krankenhaus. In den Strukturen
des QMS werden auch die wesentlichen Aspekte des
Sicherheitsmanagementsystems einschließlich des
klinischen Risikomanagements und der grundlegenden Aspekte
des Kontinuitätsmanagements abgebildet.
Die konkrete Ausgestaltung der Prozesse orientiert
sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette
inklusive der branchenüblichen Schnittstellen. Der
Geltungsbereich der Verbundzertifizierung der Contilia GmbH
(Zertifizierungsnummer 01 100/989/561 1501197 -
Überwachungsaudit Ende August 2023 ohne Abweichung)
erstreckt sich zunehmend auf alle Einrichtungen der
Contilia.
Die Erkenntnisse aus der verpflichtenden externen
vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB
V fließen in die Qualitätsverbesserung bzw.
-entwicklung ein. Zur Qualitätssteuerung sind, neben
der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben,
weitere freiwillige Strukturen und
Qualitätssicherungsmaßnahmen installiert. Seit
2019 besteht die Mitgliedschaft der Krankenhäuser in
der bundesweit tätigen Initiative
Qualitätsmedizin (IQM). Für die Jahre 2020 bis
2022 war die Aussagekraft des Verfahrens, bedingt durch die
Corona-Pandemie, stark eingeschränkt. Die Systematik
der Aufarbeitung besonderen Behandlungsverläufe oder
Vorkommnisse (Morbiditäts- und
Mortalitätskonferenzen) wurde in den
Krankenhäusern des Contilia-Konzerns nach den Vorgaben
der IQM vereinheitlicht.
Die Funktion der übergreifenden
Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) ist als
Stabstelle der Geschäftsführung der Contilia GmbH
zugeordnet. Die Harmonisierung wesentlicher Prozesse, die
zentrale Auditplanung und das übergreifende
Managementreview (Leistungsbewertung des QMS) für die
Unternehmensgruppe werden aus dieser Funktion heraus
koordiniert. In allen Eirichtungen sind darüber hinaus
QMB´s angesiedelt, die sich um die Umsetzung der
Qualitätsthemen vor Ort kümmern.
Auch das Sicherheits-/Risikomanagementsystem
orientiert sich an branchenüblichen Standards. Ein
digitales Fehlermeldesystem (CIRS) ist seit Jahren
etabliert. Im Jahr 2020 wurde eine übergreifende
Systematik für die Einrichtungen des Contilia Konzerns
(auch außerhalb der Krankenhäuser) entwickelt.
So können Risiken und Fehlerquellen erkannt,
ausgewertet und unternehmensweit im Sinne der Vermeidung
unerwünschter Ereignisse genutzt werden (internes
übergreifendes CIRS). Ein übergreifender
"Koordinierungsstab Sicherheit" wurde eingerichtet. Dieser
beobachtet und analysiert unter Einbezug von Expertenwissen
sicherheitsrelevante Themen. Aus dem Koordinierungsstab
heraus werden etablierte Strukturen für die
Entwicklung von Strategien, Plänen und Handlungen
genutzt, um die wesentlichen Prozesse in den Unternehmen
der Contilia zu schützen bzw. um alternative
Abläufe zu ermöglichen. Bei Themen wie der
"Coronapandemie" oder der "Energiekrise" wurden die
Reaktions-/Handlungsfähigkeiten der Gremien- und
Kommunikationsstrukturen schon diversen Belastungstests
unterzogen.
2.5.3. Personal- und Sozialwesen
Die Philippusstift Essen GmbH beschäftige im
Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 794
Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 801). Darüber hinaus
befanden sich 104 Personen in der Berufsausbildung. Bei
weiteren 126 Mitarbeitenden ruhte das
Arbeitsverhältnis oder es lag eine Langzeiterkrankung
vor. Insgesamt beschäftigte die GmbH damit
durchschnittlich 1.024 Mitarbeiter (Vorjahr 1.037). Im
Jahresdurchschnitt ergab sich ein Vollzeitäquivalent
von 663 Vollkräften (Vorjahr 671).
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind in 2023
gegenüber 2022 zurückgegangen. Die
Corona-Pandemie führte zudem weiterhin zu
zusätzlichen Abwesenheiten aufgrund behördlich
angeordneter Quarantänen, die im Vergleich zum Vorjahr
jedoch stark zurückgegangen sind.
Die Philippusstift Essen GmbH investiert konsequent
in Personalentwicklung. Den Mitarbeiter:innen steht ein
breites Spektrum an hausinternen Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten, u. a. durch die Contilia
Akademie, zur Verfügung. Die dort angebotenen
Veranstaltungen stehen im Rahmen eines
Weiterbildungsverbundes auch den Mitarbeitenden weiterer
angeschlossener Einrichtungen offen. Darüber hinaus
werden entsprechend der betrieblichen Erfordernisse
planmäßig Mitarbeitende zu fachspezifischen
externen Fort- und Weiterbildungen entsandt.
Pflichtschulungen/-unterweisungen (wie z. B. Datenschutz,
Arbeitsschutz, Hygiene-Grundlagen) wurden nach
Möglichkeit über eine zeit- und ortsungebundene
E-Learning-Plattform angeboten.
Weiterhin wird in den neuen Gesundheitsberufen
ausgebildet Es bestehen enge Verbindungen/Kooperationen zu
Fachhochschulen und Universitäten zur Vermittlung von
Praxissemester. Darüber hinaus ist die Philippusstift
Essen GmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der
Universität Duisburg-Essen.
3. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht
3.1. Risikobericht
Die Gesellschaft ist in das
Risikomanagementsystem der Gesellschafterin Contilia GmbH
einbezogen. Das Risikoüberwachungssystem umfasst
medizinische und nicht-medizinische Abteilungen und
Bereiche. Ein organisiertes Reporting aus den Bereichen
Controlling, Medizincontrolling sowie Qualitäts- und
Risikomanagement ermöglicht den
Entscheidungsträgern eine Beurteilung aktueller und
bisheriger Entwicklungen innerhalb der Philippusstift Essen
GmbH.
Im Jahr 2023 ist die systematische Risikobewertung
von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit
den Leitungskräften der Gesellschaft durchgeführt
worden. Im Kontext der Risikobewertung werden verbindliche
Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt. Der
Risikobericht umfasst Risiken zu den Bereichen
Betriebsleistung und Sicherheit, Gesundheit, Ansehen und
Werte sowie Finanzen. Die Risikobewertung ist unter
Berücksichtigung möglicher
Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen
(Schadenhöhe) in einer Nettobetrachtung erfolgt. Aus
der Bewertung ergibt sich eine differenzierte Darstellung.
Die Differenzierung unterscheidet Risiken mit einer hohen,
mittleren und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit
sowie Risiken mit hohen bzw. geringfügigen
Auswirkungen.
Zu den wesentlichen, der Bedeutung nach in
absteigender Reihenfolge dargestellten, dokumentierten
Risiken im Contilia Konzern zählen:
Finanzwirtschaftliche Risiken
Für den Prognosezeitraum 2024 und 2025 plant die
Gesellschaft durchgängig mit einem positiven
Liquiditätsbestand. Dies setzt jedoch voraus, dass die
der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Annahmen auch
wie geplant eintreten. Die Geschäftsführung geht
mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem
erfolgreichen Abschluss der Vereinbarungen mit den
Krankenkassen zum Pflegebudget und Ganzjahresausgleich gem.
den Erwartungen und damit von der Erreichung der gesteckten
Ziele aus.
Durch die positiv bewertete Cash-Flow-Planung ist
nach Einschätzung der Geschäftsführung mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit von der
Fortführung der Geschäftstätigkeit
auszugehen.
IT-Risiken
Die Aktivitäten der Philippusstift Essen GmbH
beruhen auf dem einwandfreien Funktionieren der IT-Systeme.
Dies bedingt neben einer laufenden Wartung auch die
kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Systeme. Ein
Ausfall dieser Systeme kann den laufenden Betrieb negativ
beinträchtigen und zu zusätzlichen Kosten
führen.
Im Bereich der IT-Sicherheit werden kontinuierlich
Investitionen vorgenommen, um die Systeme zu
vereinheitlichen und weiter zu stabilisieren. Das
implementierte Informationssicherheitsmanagementsystem wird
kontinuierlich verbessert und an die sich ändernden
Anforderungen angepasst. Auch auf Grund der sich aus der
weltpolitischen Lage ergebenden Bedrohungsszenarien erfolgt
eine Priorisierung von Aktivitäten im Bereich der
IT-Sicherheit.
Regulatorisches Umfeld und Gesundheitsreform
Der Gesundheitsmarkt unterliegt einer umfassenden
staatlichen Regulierung. Diese betreffen gesetzliche
Vorgaben für Qualität und Sicherheit der
erbrachten medizinischen Leistungen. Sollte die
Gesellschaft gegen diese Vorschriften verstoßen, kann
dies vielfältige Rechtsfolgen und Ansehensverluste
nach sich ziehen. Um den Verpflichtungen im Hinblick auf
Qualität und Patientensicherheit nachzukommen, hat die
Philippusstift Essen GmbH ein umfassendes
Qualitätsmanagementsystem implementiert, um
Regelabweichungen zu verhindern sowie stetige
Verbesserungen durchzusetzen.
Ein wesentliches Risiko liegt für die
Philippusstift Essen GmbH in der Umsetzung des
Krankenhausplans NRW 2022. Die diesbezüglichen
Rahmenvorgaben wurden am 27.04.2022 veröffentlicht.
Die praktische Umsetzung hat mit der Einreichung der
geforderten Anträge ab dem 17.10.2022 begonnen. Die
Krankenhausplanung wird nicht mehr wie bislang vorrangig
die Plangröße Bett zu Grunde legen, sondern von
den tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen
Leistungsbereichen ausgehen. Zum Zeitpunkt der
Berichtserstellung besteht zwischen den Kostenträgern
und der Philippusstift Essen GmbH in einer Vielzahl der von
Seiten der Philippusstift Essen GmbH beantragten
Leistungsgruppen ein grundsätzlicher Konsens über
die zukünftige Erbringung der diesbezüglichen
Leistungen. Diverse Leistungsgruppen stehen weiterhin im
Dissens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht final
absehbar wann mit einem Abschluss der Planungsverfahren und
einer letztgültigen Entscheidung zu rechnen ist.
Aktuell nicht absehbar ist das Risiko, welches sich
aus der auf Bundesebene angestrebten Krankenhausreform
für die Philippusstift Essen GmbH ergeben kann. Zwar
haben sich Bund und Länder bereits am 10.07.2023 auf
Eckpunkte dieser Reform geeinigt, auf Grund anhaltender
Differenzen zur Ausgestaltung den ursprünglich
geplanten Termin des Inkrafttretens (01.01.2024) jedoch
bereits verworfen.
Marktrisiko
Die Philippusstift Essen GmbH ist abhängig von
der Entwicklung des Gesundheitsmarkts. Veränderungen
bei der Finanzierung der Krankhäuser sowie die
entsprechenden Erstattungssysteme nehmen in erheblichem
Umfang Einfluss auf unseren Geschäftserfolg. Die
Erstattungssysteme unterliegen staatlichen Vorgaben und
werden stetig durch den Gesetzgeber weiterentwickelt.
Aktuelle Entwicklungen werden durch die Philippusstift
Essen GmbH im Verbund mit dem Contilia Konzern beobachtet
und bei der Entwicklung und Umsetzung der
Unternehmensstrategie berücksichtigt.
Auch die durch den Gesetzgeber forcierte
Ambulantisierung bisher stationär erbrachter
Leistungen stellt unverändert ein Risiko für die
zukünftige Entwicklung der Philippusstift Essen GmbH
dar. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auswirkungen
beschäftigen sich die Contilia als Konzern sowie der
Philippusstift Essen GmbH als Gesellschaft intensiv mit der
Planung und Umsetzung des zukünftigen
Leistungsangebotes. Der Ausbau ambulanter Leistungsangebote
steht dabei ebenso im Fokus wie die Etablierung neuer
Angebotsstrukturen.
Personalrisiken
Die Gewinnung von Fachkräften, insbesondere in
Funktionsbereichen wie dem OP und der Intensivstation,
stellt auch die Philippusstift Essen GmbH vor erhebliche
Herausforderungen. Eine ausreichende personelle Ausstattung
dieses Bereiches mit qualifizierten Pflegekräften ist
von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der
Leistungsziele. Eine temporäre Kompensation von
unbesetzten Stellen sowie kurz- und längerfristigen
Krankheitsfällen über externes Leihpersonal ist
erfolgt, jedoch keine dauerhaft tragbare Lösung.
Gegenüber dem Vorjahr konnte im Jahr 2023 bereits eine
deutliche Reduktion des Einsatzes von externem Leihpersonal
erreicht werden.
Für die im Rahmen des neuen NRW-Krankenhausplans
von der Philippusstift Essen GmbH beantragten
Leistungsgruppen sind Anforderungen an vorzuhaltende
Facharzt- und andere Qualifikationen zu erfüllen.
Für die beantragten Leistungsgruppen werden zum
Zeitpunkt dieser Berichtserstellung alle Anforderungen
erfüllt. Im Falle personeller Veränderungen kann
es hier zukünftig zur Notwendigkeit einer sehr
zeitnahen Nachbesetzung kommen. Hieraus kann sich bei
angespannter Lage am Personalmarkt (z.B. Verfügbarkeit
von geeigneten Fachärzt:innen) ein Risiko ergeben.
Es wurden folgende relevante einrichtungsspezifische
Risiken identifiziert:
Personenschäden und sonstige Rechtsrisiken
Risiken entstehen aus der Nichteinhaltung von
Rechtsvorschriften im Gesundheitsbereich sowie
Verstößen gegen Behandlungs- und
Pflegestandards. Dies kann zu Prozessen gegen
ärztliches Fachpersonal, Krankenhäuser oder
andere Einrichtungen des Contilia Konzerns führen.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
Qualitätsweiterentwicklung dienen der Vermeidung von
Schadenfällen. Grundsätze der Behandlungs- und
Pflegestandards sind fester Bestandteil im jährlichen
Fort- und Weiterbildungsplan. Die Einrichtung eines
anonymen Fehlermeldesystems dient der vollständigen
Erfassung und Aufarbeitung von eventuellen Vorfällen.
Darüber hinaus besteht ein umfangreicher
Versicherungsschutz.
Beschaffung
Die Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft
hängt von der zuverlässigen Versorgung mit
Materialien und Dienstleistungen ab. Sofern die Versorgung
in Zeiten begrenzter Verfügbarkeit eingeschränkt
ist, kann dies trotz der etablierten Einkaufsstrategie und
kontinuierlichen Marktbeobachtung zu Engpässen und
Preiserhöhungen führen mit nachteiligen
Auswirkungen auf unsere Finanz- und Ertragslage.
Krisenhafte Entwicklungen durch geostrategische
Konfliktherde und das volkswirtschaftliche Rezessionsumfeld
erhöhen die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses
Risikos.
In Koordination mit dem Contilia Konzern begegnet die
Gesellschaft dem Beschaffungsrisiko durch kontinuierliche
Marktbeobachtung. Die Einkaufsstrategie beinhaltet die
Etablierung alternativer Beschaffungsquellen soweit
möglich. Auch die Implementierung neuer Produkte oder
Technologien kann die Abhängigkeit von knappen
Ressourcen mindern und eröffnet Alternativen bei
Lieferengpässen. Die Gesellschaft hat zur
Risikominimierung eine Notfallplanung bei
Versorgungsengpässen erarbeitet.
3.2. Chancenbericht
Die Alleinstellung im Essener Norden so wie die
vorhandene Fachexpertise und medizinischen Fähigkeiten
an den Standorten Philippusstift, Haus Berge und dem
Gesundheitspark Altenessen bieten optimale
Wachstumspotentiale. Die bereits vorhandenen Strukturen
ermöglichen es, am zunehmenden Trend zur ambulanten
Patientenbehandlung maßgeblich partizipieren zu
können.
Die im Vorjahr begonnenen Anstrengungen zur
Optimierung der Verweildauer in der Philippusstift Essen
GmbH tragen erste Früchte und bieten noch weitere
Potentiale zur verbesserten Ausnutzung der jeweils
vorhandenen Bettenkapazitäten.
Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen
führen zu effizienteren Abläufen und Ausweitungen
der möglichen Leistungserbringung. Zudem führen
die einhergehenden optischen Verbesserungen zu einer
moderneren, attraktiveren Außenwahrnehmung des
Krankenhauses.
Für die kontinuierliche weitere Entwicklung des
Standortes steht die Gesellschaft weiterhin mit
möglichen Kooperationspartnern, den zuständigen
Behörden und den Vertretern der Stadt Essen in einem
fruchtbaren Austausch. Der Antrag auf Förderung der
Neuausrichtung und Modernisierung der Gesundheitsversorgung
im Essener Norden durch den Krankenhausstrukturfonds hat
alle landesseitigen Prüfungsinstanzen erfolgreich
durchlaufen und wurde im Juni dieses Jahrs genehmigt.
Contilia, Evang. Kliniken Essen-Mitte und die Alfried
Krupp Krankenhäuser haben im Dezember 2023 in einer
Absichtserklärung (Letter of intent) festgehalten, die
medizinische Versorgung der Bürger:innen im Ruhrgebiet
künftig im so genannten "Essener Modell" gemeinsam
verantworten zu wollen. Wichtige Überlegungen sind
dabei die Stärkung der wohnortnahen Notfallversorgung
und die Bildung von überregional bedeutsamen Zentren
und Schwerpunkt-Kliniken innerhalb des Verbundes. Um eine
Umsetzung beschließen zu können, sollen in 2024
die medizinischen, baulichen, wirtschaftlichen, rechtlichen
und gesundheitspolitischen Fragen beantwortet werden.
Zwingende Voraussetzung für das Gelingen ist dabei
insbesondere ein tragfähiges Finanzierungskonzept.
3.3. Prognosebericht
Der zukünftige Erfolg der Philippusstift
Essen GmbH beruht auf einer steigenden
Leistungsentwicklung. Parallel ist die
MDK-Kürzungsquote zu minimieren.
Der Wirtschaftsplan 2024 geht von einem positiven
EBITDA in einer Bandbreite zwischen 1.400 TEUR und 1.600
TEUR aus und liegt damit unter dem erreichten EBITDA des
Jahres 2023, da in 2023 verbuchte Einmaleffekte im
Wirtschaftsplan 2024 nicht anzusetzen sind. Aufgrund der
negativen Beiträge des Investitions- und des
Finanzergebnisses ergibt sich ein Jahresergebnis in der
Bandbreite zwischen 100 TEUR und 150 TEUR. Der
Liquiditätsbedarf, der sich gemäß
Liquiditätsplanung für den Prognosezeitraum
ergibt, ist durch konzerninterne Darlehensvereinbarungen
abgedeckt. Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist
durch Rangrücktrittsvereinbarungen mit dem
Hauptgesellschafter beseitigt. Die vorgenommenen
Maßnahmen sind detailliert unter 2.4.2 beschrieben.
[1] Vgl. rwi Leibnitz-Institut für
Wirtschaftsforschung: Pflege-Rating-Report 2024
Pressemitteilung vom 11.12.2023 [2] Vgl. Statistisches
Bundesamt: Pressemitteilung vom 02.01.2024 [3] Vgl.
Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 26.01.2023
[4] Vgl. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom
26.01.2023 [5] Vgl. rwi Leibnitz-Institut für
Wirtschaftsforschung: Krankenhaus-Rating-Report,
Pressemitteilung vom 15.06.2023 [6] Vgl. rwi
Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung:
Krankenhaus-Rating-Report 2023, Pressemitteilung vom
15.06.2023 [7] Vgl. rwi Leibnitz-Institut für
Wirtschaftsforschung: Pflege-Rating-Report 2024
Pressemitteilung vom 11.12.2023
Essen, den 8. März
2024
Jens
Egert Geschäftsführer
Carsten
Preuß Geschäftsführer
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte |
|
|
| und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen |
|
|
| an
solchen Rechten und Werten |
476.897,00 |
455.525,00 |
| 2.
Geschäfts- oder Firmenwert |
208.296,00 |
247.971,00 |
| 3.
Geleistete Anzahlungen |
1.978.781,10 |
694.225,09 |
|
2.663.974,10 |
1.397.721,09 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
und Bauten |
|
|
| einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken |
33.956.934,85 |
33.430.781,85 |
| 2.
Technische Anlagen |
684.306,00 |
432.967,00 |
| 3.
Einrichtungen und Ausstattungen |
5.895.304,52 |
5.276.503,52 |
| 4.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
5.897.242,08 |
4.807.979,06 |
|
46.433.787,45 |
43.948.231,43 |
| III.
Finanzanlagen |
|
|
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
12.000,00 |
12.000,00 |
| 2.
Sonstige Ausleihungen |
24.100,00 |
24.100,00 |
|
36.100,00 |
36.100,00 |
|
49.133.861,55 |
45.382.052,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
898.389,93 |
871.685,99 |
| 2.
Unfertige Leistungen |
836.485,00 |
851.708,00 |
|
1.734.874,93 |
1.723.393,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
10.310.887,72 |
7.678.617,07 |
| 2.
Forderungen gegen Gesellschafter |
771.220,00 |
0,00 |
| 3.
Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht |
154.628.932,76 |
53.237.759,10 |
| (davon
nach dem BPflV/KHEntgG 55.129.578,51 EUR; |
|
|
| Vorjahr:
51.901 TEUR) |
|
|
| 4.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
93.580,59 |
74.397,85 |
| 5.
Sonstige Vermögensgegenstände |
2.797.706,35 |
745.011,18 |
|
168.602.327,42 |
61.735.785,20 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
7.510.799,27 |
10.259.361,87 |
|
177.848.001,62 |
73.718.541,06 |
| C.
Ausgleichsposten nach dem KHG |
1.782.159,11 |
1.782.159,11 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.735,72 |
61.069,38 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.256.333,73 |
17.938.523,14 |
|
244.043.091,73 |
138.882.345,21 |
Passiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
8.724.000,00 |
8.724.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.424.464,06 |
5.424.464,06 |
| III.
Gewinnrücklagen |
449.465,76 |
449.465,76 |
| IV.
Verlustvortrag |
-32.536.452,96 |
-27.248.930,60 |
| V.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
2.682.189,41 |
-5.287.522,36 |
| VI.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.256.333,73 |
17.938.523,14 |
|
0,00 |
0,00 |
| B.
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung |
|
|
| des
Anlagevermögens |
|
|
| 1.
Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG |
21.791.567,96 |
19.049.062,03 |
| 2.
Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der
öffentlichen Hand |
3.064.642,08 |
2.994.414,00 |
| 3.
Sonderposten aus Zuwendungen Dritter |
148.856,00 |
164.424,00 |
|
25.005.066,04 |
22.207.900,03 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
25.825,00 |
27.236,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
65.627,95 |
0,00 |
| 3.
Sonstige Rückstellungen |
75.127.084,92 |
78.263.396,58 |
|
75.218.537,87 |
78.290.632,58 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
5.133.034,96 |
5.719.945,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| (608.899,39
EUR; Vorjahr: 535 TEUR) |
|
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
|
| (4.524.135,57
EUR; Vorjahr: 5.185 TEUR) |
|
|
| 2.
Erhaltene Anzahlungen |
100,00 |
4.855,37 |
| (sämtliche
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) |
|
|
| 3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.375.593,39 |
1.265.779,89 |
| (sämtliche
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) |
|
|
| 4.
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter |
28.754.905,22 |
22.298.975,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| (7.695.790,76
EUR; Vorjahr: 2.790 TEUR) |
|
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
|
| (21.059.114,46
EUR; Vorjahr: 19.509 TEUR) |
|
|
| 5.
Verbindlichkeiten nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht |
102.352.809,69 |
4.510.890,16 |
| (davon
nach dem BPflV/KHEntgG 434,00 EUR; Vorjahr: 5
TEUR) |
|
|
| (sämtliche
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) |
|
|
| 6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
1.010.280,84 |
687.302,87 |
| (sämtliche
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) |
|
|
| 7.
Sonstige Verbindlichkeiten |
2.472.772,28 |
2.904.837,62 |
| (sämtliche
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) |
|
|
| (davon
aus Steuern 810.200,31 EUR; Vorjahr: 810 TEUR) |
|
|
| (davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit: 1.193.681,71
€; |
|
|
| Vorjahr:
T€ 1.587) |
|
|
|
142.099.496,38 |
37.392.586,86 |
| E.
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung |
959.503,74 |
991.225,74 |
| F.
Rechnungsabgrenzungposten |
760.487,70 |
0,00 |
|
244.043.091,73 |
138.882.345,21 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
2023
|
2023 |
2022 |
|
€ |
€ |
| 1.
Erlöse aus Krankenhausleistungen |
85.300.763,25 |
89.736.383,45 |
| 2.
Erlöse aus Wahlleistungen |
2.314.296,55 |
1.873.537,37 |
| 3.
Erlöse aus ambulanten Leistungen des
Krankenhauses |
3.381.971,67 |
3.008.928,83 |
| 4.
Nutzungsentgelte der Ärzte |
1.407.280,29 |
1.350.157,35 |
| 4.
Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs, soweit nicht in |
|
|
| den
Nummern 1 bis 4 enthalten |
6.396.778,36 |
5.316.650,05 |
| (davon
Ausgleichsbeträge für frühere
Geschäftsjahre 1.136.425,55 EUR; Vorjahr: 82
TEUR) |
|
|
| 5.
Verminderung oder Erhöhung des Bestands an
unfertigen Leistungen |
-15.223,00 |
-68.170,00 |
| 6.
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen
Hand |
6.813.247,72 |
513.368,39 |
| 7.
Sonstige betriebliche Erträge |
5.221.185,04 |
1.960.664,09 |
| 8.
Personalaufwand |
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
48.492.459,94 |
48.523.031,26 |
| b)
Sozialabgaben und Aufwand für Altersversorgung
und Unterstützung |
11.839.814,66 |
11.852.258,14 |
| (davon
für Altersversorgung 3.311.887,20 EUR; Vorjahr:
3.362 TEUR) |
|
|
|
60.332.274,60 |
60.375.289,40 |
| 9.
Materialaufwand |
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
12.083.057,52 |
11.568.026,63 |
| b)
Aufwendungen für bezogenen Leistungen |
16.445.536,31 |
14.684.896,23 |
|
28.528.593,83 |
26.252.922,86 |
| Zwischenergebnis |
21.959.431,45 |
17.063.307,27 |
| 10.
Erträge aus Zuwendung zur Finanzierung von
Investitionen |
104.540.150,93 |
3.869.252,90 |
| (davon
Fördermittel nach dem KHG 103.706.936,48 EUR;
Vorjahr: 3.868 TEUR) |
|
|
| 11.
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG |
|
|
| und
auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des
Anlagevermögens |
3.615.087,97 |
2.505.808,48 |
| 12.
Erträge aus der Auflösung des
Ausgleichsposten für
Darlehensförderung |
31.722,00 |
31.722,00 |
| 13.
Aufwendungen aus der Zuführung zu
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem |
|
|
| KHG
und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung
des Anlagevermögens |
103.183.223,78 |
2.888.770,71 |
| 14.
Aufwendungen für die nach dem KHG
geförderte Nutzung von
Anlagegegenständen |
1.770.188,03 |
1.249.904,58 |
| 15.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des |
|
|
| Anlagevermögens
und Sachanlagen |
3.591.758,87 |
3.336.841,21 |
| 16.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
18.258.487,03 |
20.637.286,85 |
| (davon
Ausgleichsbeträge für frühere
Geschäftsjahre 0,00 EUR; Vorjahr: 1.600
TEUR) |
|
|
| Zwischenergebnis |
3.342.734,64 |
-4.642.712,70 |
| 17.
Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
0,00 |
55,22 |
| 18.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
22.633,17 |
909,86 |
| 19.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
642.067,40 |
598.068,75 |
| (davon
für Betriebsmittelkredite 0,00 EUR; Vorjahr: 30
TEUR) |
|
|
| (davon
an verbundene Unternehmen 332.000,65 EUR; Vorjahr:
335 TEUR) |
|
|
| (davon
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 98.689,36
EUR; Vorjahr: 101 TEUR) |
|
|
| 20.
Steuern |
41.111,00 |
47.705,99 |
| (davon
vom Einkommen und vom Ertrag: -3.379,20 €;
Vorjahr: T€ 3) |
|
|
| 21.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
2.682.189,41 |
-5.287.522,36 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die Philippusstift Essen GmbH (bis zum 26. Februar
2024: Katholisches Klinikum Essen GmbH) hat ihren Sitz in
Essen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen
unter der Nummer HRB 12461 eingetragen.
Die Philippusstift Essen GmbH betreibt an zwei
Standorten Akutkrankenhäuser der Grund- und
Regelversorgung, der Standort Marienhospital ist ruhend.
Die Betriebsteile Philippusstift und Haus Berge sind ein
Krankenhaus im Sinne des Krankenhausgesetzes NRW. Der
Feststellungsbescheid vom 25. August 2022 mit Änderung
vom 21. August 2023 nimmt das Krankenhaus mit 921
Soll-Betten in den Krankenhausplan auf. Die Änderung
steht im Zusammenhang mit dem Verkauf des Standorts St.
Vincenz im Geschäftsjahr.
Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die
Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und
Wesensäußerung der katholischen Kirche durch den
Betrieb von katholischen Krankenhäusern, medizinischen
Versorgungszentren und sonstigen Pflege und
Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran,
insbesondere der Betrieb des Philippusstift Essen, Essen.
Insoweit ist die Gesellschaft als gemeinnützig
anerkannt und von den Ertragsteuern befreit. Ferner
unterliegen ihre Umsätze regelmäßig nicht
der Umsatzsteuer. Dies gilt nicht für wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe.
Die Philippusstift Essen GmbH ist eine große
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.
Der Jahresabschluss der Philippusstift Essen GmbH,
Essen, zum 31. Dezember 2023 ist als Gesamtabschluss
über ein Krankenhaus entsprechend den Vorschriften der
Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt.
Die Gesellschaft verwendet diesen Abschluss
gemäß § 1 Abs. 3 KHBV auch für Zwecke
des Handels- und Steuerrechts.
Der Jahresabschluss ist unter der Prämisse der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
zugrunde liegenden Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewendet.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
und gegebenenfalls außerplanmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der einzelnen Gegenstände nach der linearen Methode
vorgenommen. Die Nutzungsdauern orientieren sich in der
Regel an den steuerlichen Afa-Tabellen. Geringwertige
Anlagegüter im Wert bis 800,00 EUR netto werden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Der Geschäfts- oder Firmenwert betrifft den
Unterschiedsbetrag aus den Kaufpreisen für
Einrichtungen und dem Wert der übernommenen
Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts-
und Firmenwerts wird mit 10 Jahren angesetzt, da davon
ausgegangen wird, dass die im Geschäfts- und
Firmenwert abgebildete regionale Marktposition über
diesen Zeitraum erhalten bleibt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Abschreibungen auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden
Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung
zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind,
erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den
Anschaffungskosten.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind je Artikel zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Leistungen
innerhalb des Vorratsvermögens beinhalten erbrachte
Fallpauschalen-Leistungen für Patienten, die sich am
Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung
befinden. Die Bewertung erfolgt gemäß § 253
Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 HGB zu
Herstellungskosten.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
sind zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt, die anhand der
Fälligkeitsstruktur ermittelt werden.
Forderungen nach dem KHG werden zum Nominalwert
gemäß Bescheidserteilung angesetzt.
Es wurden Forderungen für die vorläufigen
Erlösausgleiche nach dem KHEntgG für die Jahre
2016 bis 2019 gebildet, indem die Spitzausgleiche dieser
Jahre vorläufig zum Stichtag gerechnet wurden.
Der Ausweis der Erlösausgleichschancen auf die
passivierte Rückstellung für Abrechnungsrisiken
des Medizinischen Dienstes für die Jahre 2017 bis 2019
erfolgt unter den Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht (Bruttoausweis).
Das Budgetjahr 2020 wurde im Wesentlichen mit den
Kostenträgern abgestimmt, die abgestimmten
Budgetsachverhalte wurden in dem Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 entsprechend berücksichtigt. Für
das Budgetjahr 2021 wurden die Erkenntnisse aus den bereits
abgestimmten Sachverhalten bei der Bewertung der
Forderungen unter Berücksichtigung eines Abschlags neu
bewertet. Für die Jahre 2022 bis 2023 wurden mangels
Budgetvereinbarungen die Ausgleichsberechnungen
entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse unter
Berücksichtigung gesetzlicher Ansprüche
ermittelt.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und
Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) werden saldiert
ausgewiesen.
Die Kassenbestände und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.
Ausgleichsposten sind entsprechend dem
Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet und gesondert
ausgewiesen.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur
Zahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 8.724 TEUR
wurde in voller Höhe erbracht.
Bei den Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Anlagevermögens handelt es sich im Wesentlichen um
öffentlich gewährte und zweckentsprechend
verwendete Zuschüsse und Zuweisungen. Die Sonderposten
werden über die Nutzungsdauer der damit
geförderten bzw. errichteten Anlagegüter
aufgelöst.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen aus
Einstandsverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse
der Caritas VVaG, Köln, erfolgt unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2018 G) nach der Projected-Unit-Credit Methode. Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der bis zum Stichtag zeitanteilig erdienten
Altersversorgungsleistungen. Die Abzinsung erfolgte
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,83
%, der dem von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe
der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit dem
10-Jahresdurchschnitt ermittelten Zins für eine
Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht (Stand Dezember
2023). Der Berechnung liegt eine Schätzung der
Rentensteigerung von 2,20 % zu Grunde.
Bei der Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,76% der
Deutschen Bundesbank, würde sich zum 31. Dezember 2023
ein positiver Unterschiedsbetrag von 0,1 TEUR (Vorjahr: 1
TEUR) ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag
unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs.
6 Satz 2 HGB.
Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den
Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen
Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen
Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts in
Köln (KZVK). Hinsichtlich der mittelbaren
Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz
2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Das Wahlrecht wurde
dahingehend ausgeübt, dass auf die Passivierung einer
mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet wurde.
Während der Zeit der Beschäftigung der
Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine
Umlagepflicht, die einerseits aus einer
Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer
Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die KZVK weist
für die Arbeitnehmer im Abrechnungsverband S und P der
Gesellschaft mit Schreiben vom 15. November 2023 eine
finanzökonomische Deckungslücke in Höhe von
14.468 TEUR (Barwert) zum 31. Dezember 2023 aus, die durch
die Erhebung der Angleichungsbeiträge geschlossen
werden soll (2023: 842 TEUR).
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle im Einzelnen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen und sind entsprechend dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag jeweils im Einzelnen
bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben / zehn Geschäftsjahre abgezinst.
Die Bewertung der Rückstellung für
Versicherungsschäden stellt einen unter
Berücksichtigung biometrischer Wahrscheinlichkeiten
gebildeten Kapitalwert dar. Ein Schadensfall aus dem Jahr
1983 im Philippusstift wurde unter Hinzunahme der
Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit 3.152 TEUR zum 31.
Dezember 2023 bewertet. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,87 %, der dem
von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der
Rückstellungsabzinsungsverordnung mit dem
10-Jahresdurchschnitt ermittelten Zins für eine
Restlaufzeit von 31 Jahren entspricht.
Bei der Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,69 %
der Deutschen Bundesbank, würde sich zum 31. Dezember
2023 ein positiver Unterschiedsbetrag von 2 TEUR (Vorjahr:
198 TEUR) ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag
unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs.
6 Satz 2 HGB.
Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels PUC-Methode. Die Abzinsung
erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
von 1,76 %, der dem von der Deutschen Bundesbank nach
Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung
mit dem 7-Jahresdurchschnitt ermittelten Zins für eine
Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Der Zinsaufwand wird
erstmals unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
erfasst. Der Aufwand des Vorjahres wurde aufgrund der
Geringfügigkeit nicht angepasst. Der Berechnung liegt
ein pauschaler Fluktuationsabschlag von 11,0 % p. a. zu
Grunde.
Die Altersteilzeitverpflichtungen sind durch
Wertguthaben gesichert. Diese dienen ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus den
Altersteilzeitverpflichtungen und sind dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen. Der Zeitwert, der den
Anschaffungskosten entspricht, der Wertguthaben
beläuft sich zum Bilanzstichtag 2023 auf 2 TEUR. Der
Erfüllungsbetrag aus den Altersteilzeitverpflichtungen
ist mit 33 TEUR zu beziffern. Aus der Saldierung der
Altersteilzeitrückstellungen mit dem Planvermögen
ergibt sich ein verbleibender Betrag in Höhe von 31
TEUR, der unter den sonstigen Rückstellungen zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesen wird. Zugehörige
Aufwendungen und Erträge gleichen sich aus.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten nach dem KHGbetreffen noch
nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel und
Verbindlichkeiten nach der BPflV, KHEntgG und aus dem
Krankenhausstrukturfonds.
Der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
dient der Neutralisierung von Abschreibungen des mit
Darlehen finanzierten Anlagevermögens, das vor
Inkrafttreten des KHG (1972) zur unmittelbaren
stationären Krankenversorgung beschafft wurde und
gemäß den heutigen gesetzlichen Vorschriften
förderungsfähig nach dem KHG wäre.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagennachweis als
abschließende Anlage dargestellt.
Die Gesellschaft hält folgende
Beteiligungen:
Name/Sitz |
Anteil am
Stammkapital |
Eigenkapital
31.12.2023 |
Jahres-
ergebnis 2023 |
|
% |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Katholische Schule
für Pflegeberufe gGmbH, Essen |
19,04 |
12 |
4.623 |
1.515 |
Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt jeweils
bis zu einem Jahr.
Die Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht beinhalten Forderungen aus
dem Krankenhausstrukturfond in Höhe von 94.397 TEUR.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen stellen wie im Vorjahr Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen dar. Die Forderungen gegen
Gesellschafter betreffen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Entsprechend dem Gliederungsschema der KHBV sind
Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung mit 838
TEUR und für Darlehensförderung 944 TEUR
aktiviert und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
mit 960 TEUR passiviert.
Der Ausgleichsposten für
Eigenmittelförderung wird jährlich in Höhe
der Abschreibungen auf Vermögensgegenstände
zugeschrieben, die vor dem Jahr 1972 aus Eigenmitteln des
Krankenhausträgers oder des Rechtsvorgängers
angeschafft wurden. Solange von der Fortführung des
Krankenhauses auszugehen ist, hat dieser Posten den
Charakter eines Korrekturpostens zum Eigenkapital, er
stellt keinen eigenständigen Vermögenswert dar.
Der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
enthält jene Anteile der von der öffentlichen
Hand bisher geleisteten Darlehensförderung, die die
Abschreibungen auf die mit sog. geförderten Darlehen
finanzierten Anlagegüter übersteigt. Dieser
Posten wird, da das Darlehen zwischenzeitlich
vollständig zurückgezahlt ist, jährlich in
Höhe der weiterhin anfallenden Abschreibung
aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor
allem Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (3.101
TEUR), Rückstellungen aus Erlösrisiken (65.824
TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten aus ausstehenden
Eingangsrechnungen (2.360 TEUR) sowie aus
Haftpflichtschäden (3.711 TEUR).
Nachfolgend sind die Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren
dargestellt:
|
Gesamtbetrag |
davon mit einer
Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren |
|
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
5.133 |
1.335 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
2.376 |
0 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
28.755 |
0 |
| Verbindlichkeiten nach
dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
102.353 |
0 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
1.010 |
0 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
2.472 |
0 |
|
142.099 |
1.335 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betreffen in Höhe von 7.696 TEUR (Vorjahr 1.638 TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Rest
(21.059 TEUR, im Vorjahr 20.661 TEUR) sind
Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen stellen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen dar.
Die Verbindlichkeiten nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht beinhalten Verbindlichkeiten
aus dem Krankenhausstrukturfond in Höhe von 92.376
TEUR, die zum Stichtag noch nicht zweckentsprechend
verwendet wurden.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung:
Die Erlöse aus Krankenhausleistungen enthalten
periodenfremde Erlöse in Höhe von 616 TEUR. Diese
betreffen im Wesentlichen Korrekturen von Erlösrisiken
der Vorjahre.
Die Erlöse aus Wahlleistungen enthalten 85 TEUR
und die Erlöse aus ambulanten Leistungen des
Krankenhauses 57 TEUR periodenfremde Erlöse.
Die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB
betreffen in Höhe von 1.136 TEUR
Ausgleichsbeträge für frühere
Geschäftsjahre aus den vorläufigen
Erlösausgleichen nach KHEntgG für die Jahre 2018
bis 2022, die zum Stichtag aufgrund der Berechnung der
vorläufigen Spitzausgleiche gebildet wurden. Des
Weiteren weisen die Umsatzerlöse nach § 277 Abs.
1 HGB periodenfremde Erlöse in Höhe von 745 TEUR
aus. Sie betreffen in erster Linie Abrechnungskorrekturen
der Vorjahre.
In den Zuweisungen und Zuschüssen der
öffentlichen Hand sind 6.296 TEUR Mittel nach §
26 f Krankenhausfinanzierungsgesetz - Ausgleich für
Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas,
Wärme und Strom - enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
mit 326 TEUR periodenfremde Erträge. Davon resultieren
293 TEUR aus der Verwendung der Fördermittel des
Krankenhauszukunftsgesetzes aufgrund der Bescheidserteilung
im Vorjahr. Weiterhin ergaben sich Erträge aus der
Erstattung von Weiterbildungskosten in Höhe von 33
TEUR. Aus der Auflösung von Rückstellungen sind
415 TEUR ausgewiesen.
Darüber hinaus beinhalten die sonstigen
betrieblichen Erträge Erlöse aus dem Verkauf des
Standorts St. Vincenz im Oktober 2023 in Höhe von
1.021 TEUR, Verwendung von Zuschüssen aus dem
Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 2.021 TEUR
für in Vorjahren angefallene Aufwendungen sowie 220
TEUR Energiekostenzuschüsse nach § 26f Abs. 3 Nr.
2 KHG.
Im Geschäftsjahr wurden in früheren
Geschäftsjahren angeschaffte Anlagegüter durch
die rückwirkende Verwendung von Fördermittel
(Baupauschale) umfinanziert. Hieraus ergaben sich
Erträge betreffend frühere Geschäftsjahre
aus der Auflösung von Sonderposten (185 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
in Höhe von 599 TEUR periodenfremde Aufwendungen.
Diese betreffen im Wesentlichen Kostenbelastungen aus
Vorjahren in Höhe von 294 TEUR. Darüber hinaus
werden Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von
40 TEUR ausgewiesen.
5. Sonstige Angaben
5.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen derzeit folgende Verpflichtungen aus
nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäften im Sinne
von § 285 Nr. 3a HGB:
|
Gesamt |
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr |
Restlaufzeit von
mehr als einem und
bis zu fünf Jahren |
Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Wartungsverträge |
862 |
342 |
520 |
0 |
|
Leasingverträge |
269 |
149 |
120 |
0 |
| Miet- und
Pachtverträge |
348 |
174 |
174 |
0 |
|
Dienstleistungsverträge |
2.655 |
840 |
1.815 |
0 |
|
4.134 |
1.505 |
2.629 |
0 |
Im Jahr 2023 belaufen sich die Leasingaufwendungen
auf 1.413 TEUR. Die Leasingaufwendungen wurden in 2023 in
Höhe von 939 TEUR durch Fördermittel finanziert.
Der Abschluss derartiger Geschäfte trägt
auch zur Verminderung der Kapitalbindung bei und
belässt das Investitionsrisiko jeweils beim Vermieter
bzw. Leasinggeber. Zusätzlich werden Dienstleistungen
im Konzern (hauswirtschaftliche, technische
Dienstleistungen und allgemeine Verwaltungsleistungen)
über Umlagen finanziert.
Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben
bestehen in Höhe von 34 TEUR.
5.2. Mitarbeiter der Gesellschaft
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer,
jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigten, beträgt 794 (Vorjahr 801
Mitarbeiter) und stellt sich wie folgt dar:
|
Köpfe |
| Ärztlicher
Dienst |
148 |
| Pflegedienst |
407 |
| Medizinisch-technischer
Dienst |
122 |
| Funktionsdienst |
82 |
| Klinisches
Hauspersonal |
0 |
| Wirtschafts- und
Versorgungsdienst |
7 |
| Verwaltungsdienst |
28 |
|
794 |
5.3. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr waren:
- Jens Egert, Diplom-Kaufmann
- Carsten Preuß, Diplom-Kaufmann
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
5.4. Abschlussprüferhonorar
Die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB über das
Abschlussprüferhonorar erfolgt im Konzernabschluss der
Contilia GmbH, Essen.
5.5. Konzernzugehörigkeit
Der Jahresabschluss der Philippusstift Essen GmbH,
Essen, wird in den Konzernabschluss der Contilia GmbH,
Essen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird durch
Einreichung beim Unternehmensregister offengelegt.
5.6. Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Von einer
insolvenzrechtlichen Überschuldung wird jedoch nicht
ausgegangen.
Der Hauptgesellschafter Contilia GmbH, Essen, hat mit
der Gesellschaft für die am 12. März 2020
bestehenden Darlehen und kurzfristigen Forderungen einen
schriftlichen Rangrücktritt in Höhe von 19.790
TEUR vereinbart. Damit tritt die Contilia GmbH
gemäß § 19 Abs. 2 S. 2, § 39 Abs. 2
InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer
bestehender und künftiger Gläubiger zurück.
Eine Kündigung ist ausgeschlossen, wenn die
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des
Darlehensnehmers im insolvenzrechtlichen Sinne entsteht
oder droht. Einschließlich aufgelaufener Zinsen
betragen die Forderungen zum 31. Dezember 2023 21.059 TEUR.
5.7. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 2.682 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, den 8. März
2024
Jens
Egert Geschäftsführer
Carsten
Preuß Geschäftsführer
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
|
|
Entwicklung der Anschaffungswerte |
|
Bilanzposten |
Anfangsbestand |
Zugang |
Umbuchung |
Abgang |
Endbestand |
| A. |
Anlagevermögen |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
| I. |
Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1. |
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, |
|
|
|
|
|
|
gewerbliche Schutzrechte
und |
|
|
|
|
|
|
ähnliche Rechte und
Werte |
|
|
|
|
|
|
sowie Lizenzen an
solchen |
|
|
|
|
|
|
Rechten und Werten |
5.052.214,97 |
206.119,66 |
19.040,00 |
191.879,87 |
5.085.494,76 |
| 2. |
Geschäfts- oder
Firmenwert |
396.752,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
396.752,00 |
| 3. |
Geleistete
Anzahlungen |
694.225,09 |
1.303.596,01 |
-19.040,00 |
0,00 |
1.978.781,10 |
|
|
6.143.192,06 |
1.509.715,67 |
0,00 |
191.879,87 |
7.461.027,86 |
| II. |
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. |
Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
|
|
|
und Bauten
einschließlich der Bauten |
|
|
|
|
|
|
auf fremden
Grundstücken |
91.363.981,71 |
2.441.558,85 |
721.246,88 |
7.337.351,91 |
87.189.435,53 |
| 2. |
Technische Anlagen |
8.673.076,27 |
395.139,70 |
0,00 |
1.959.592,89 |
7.108.623,08 |
| 3. |
Einrichtungen und
Ausstattungen |
49.415.196,63 |
2.155.914,48 |
239.288,30 |
16.282.423,50 |
35.527.975,91 |
| 4. |
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
4.807.979,06 |
2.054.379,70 |
-960.535,18 |
4.581,50 |
5.897.242,08 |
|
|
154.260.233,67 |
7.046.992,73 |
0,00 |
25.583.949,80 |
135.723.276,60 |
| III. |
Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
12.000,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
12.000,00 |
| 2. |
Sonstige
Ausleihungen |
24.100,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
24.100,00 |
|
|
36.100,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
36.100,00 |
|
|
160.439.525,73 |
8.556.708,40 |
0,00 |
25.775.829,67 |
143.220.404,46 |
|
|
Entwicklung der Abschreibungswerte |
|
Bilanzposten |
Anfangsbestand |
Abschrei-
bungen des Geschäftsjahres |
Entnahme für Abgänge |
Endbestand |
| A. |
Anlagevermögen |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
1 |
7 |
8 |
9 |
10 |
| I. |
Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| 1. |
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, |
|
|
|
|
|
gewerbliche Schutzrechte
und |
|
|
|
|
|
ähnliche Rechte und
Werte |
|
|
|
|
|
sowie Lizenzen an
solchen |
|
|
|
|
|
Rechten und Werten |
4.596.689,97 |
199.045,66 |
187.137,87 |
4.608.597,76 |
| 2. |
Geschäfts- oder
Firmenwert |
148.781,00 |
39.675,00 |
0,00 |
188.456,00 |
| 3. |
Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
|
4.745.470,97 |
238.720,66 |
187.137,87 |
4.797.053,76 |
| II. |
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1. |
Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
|
|
und Bauten
einschließlich der Bauten |
|
|
|
|
|
auf fremden
Grundstücken |
57.933.199,86 |
1.631.154,73 |
6.331.853,91 |
53.232.500,68 |
| 2. |
Technische Anlagen |
8.240.109,27 |
87.449,70 |
1.903.241,89 |
6.424.317,08 |
| 3. |
Einrichtungen und
Ausstattungen |
44.138.693,11 |
1.634.433,78 |
16.140.455,50 |
29.632.671,39 |
| 4. |
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
|
110.312.002,24 |
3.353.038,21 |
24.375.551,30 |
89.289.489,15 |
| III. |
Finanzanlagen |
|
|
|
|
| 1. |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. |
Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
|
115.057.473,21 |
3.591.758,87 |
24.562.689,17 |
94.086.542,91 |
|
|
Restbuchwerte |
Restbuchwerte |
|
Bilanzposten |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| A. |
Anlagevermögen |
EUR |
EUR |
|
1 |
11 |
12 |
| I. |
Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. |
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, |
|
|
|
gewerbliche Schutzrechte
und |
|
|
|
ähnliche Rechte und
Werte |
|
|
|
sowie Lizenzen an
solchen |
|
|
|
Rechten und Werten |
476.897,00 |
455.525,00 |
| 2. |
Geschäfts- oder
Firmenwert |
208.296,00 |
247.971,00 |
| 3. |
Geleistete
Anzahlungen |
1.978.781,10 |
694.225,09 |
|
|
2.663.974,10 |
1.397.721,09 |
| II. |
Sachanlagen |
|
|
| 1. |
Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
und Bauten
einschließlich der Bauten |
|
|
|
auf fremden
Grundstücken |
33.956.934,85 |
33.430.781,85 |
| 2. |
Technische Anlagen |
684.306,00 |
432.967,00 |
| 3. |
Einrichtungen und
Ausstattungen |
5.895.304,52 |
5.276.503,52 |
| 4. |
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
5.897.242,08 |
4.807.979,06 |
|
|
46.433.787,45 |
43.948.231,43 |
| III. |
Finanzanlagen |
|
|
| 1. |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
12.000,00 |
12.000,00 |
| 2. |
Sonstige
Ausleihungen |
24.100,00 |
24.100,00 |
|
|
36.100,00 |
36.100,00 |
|
|
49.133.861,55 |
45.382.052,52 |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Philippusstift Essen GmbH, Essen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Philippusstift
Essen GmbH, Essen, (bis zum 26. Februar 2024: Katholisches
Klinikum Essen GmbH, Essen) der zugleich Jahresabschluss
des Krankenhauses Philippusstift Essen GmbH, Essen, (bis
zum 15. Januar 2024: Katholisches Krankenhaus Essen, Essen)
ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Philippusstift Essen GmbH für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den
Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften
der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV)
und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der
Krankenhausträgergesellschaft und des
Krankenhauses zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils
deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des
Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter der Philippusstift Essen
GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der
Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des
Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und
des Krankenhauses zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des
Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Krankenhausträgergesellschaft und des
Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
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gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Krankenhausträgergesellschaft und des
Krankenhauses abzugeben.
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beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
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ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft
oder des Krankenhauses zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die
Krankenhausträgergesellschaft oder das
Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen können.
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beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Krankenhausträgergesellschaft und des
Krankenhauses vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft
und des Krankenhauses.
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führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
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Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Köln, den 8. März
2024
KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Giorgini,
Wirtschaftsprüferin
Lang,
Wirtschaftsprüfer
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Philippusstift
Essen GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 6. Juni 2024
festgestellt.
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