Buchhandlung Fuchs GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78.758,00 |
64.819,00 |
| I.
Sachanlagen |
78.758,00 |
64.819,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.363,87 |
133.232,21 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
62.310,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92.363,87 |
70.154,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
85.961,52 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
766,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
101,38 |
1.161,12 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
95.728,88 |
89.766,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.952,13 |
288.978,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
111.830,71 |
144.863,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.462,77 |
-29.532,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
95.728,88 |
89.766,11 |
| B.
Rückstellungen |
5.850,00 |
3.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
261.102,13 |
285.728,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.082,06 |
195.719,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.952,13 |
288.978,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Buchhandlung Fuchs GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Einzelpositionen des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wurde ein größerer Betrag von Forderungen gegen
Kunden in ein Darlehen mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr
umgewandelt.
Latente Steuern
Latente Steuern entstehen aus der unterschiedlichen
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie
Rückstellungen und Investitionsabzugsbeträgen.
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss übersteigt
den steuerrechtlichen.
Steuerliche Verlustvorträge waren bei der
Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen.
Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Pflichtangaben
Im Hinblick auf die Kapitalausstattung der
Gesellschaft wurde auf die Vorschriften der § 64 GmbHG
hingewiesen, die bei einem Kapitalverzehr zu beachten
wären.
Über eine Firmenbewertung und hierfür
notwendige Wertermittlungen und Wertansätze wurde
gesprochen.
Eine Wertermittlung liegt zugrunde:
a) § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
b) Anm. 13/62 Steuerberater Rechtshandbuch
c) Anmerkungen S. 1371 ff. WP-Handbuch
d) Michael B. Klar, Überschuldung, erschienen im
Carl Heymann Verlag KG.
Hinsichtlich eines Firmenwertes wird der Meinung von
Klar der Vorzug gegeben, weil dieser seinen
wertmäßigen Ausdruck in der Anpassung des zur
Marktpreisen bewerteten Leistungsvermögens der Firma
erhält und das von der Firma erworbende Know-how nach
Meinung des Berichtverfassers als selbstgeschaffener
immaterieller Anlagewert gerade dazu beiträgt, die
Betriebsbereitschaft des Unternehmens für weiter in
der Zukunft liegende Zeiträume, besonders
gegenüber Mitbewerbern, zu sichern und zu erhalten.
Der Meinung anderer Kommentatoren, die diesen Ansatz
nur bei einer Veräußerung berücksichtigen
wollen (sog. "going concern" Gesichtspunkt) konnte nicht
gefolgt werden.
Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden,
dass bei einer Bewertung der Gesellschaft ein Wertansatz
für den Firmenwert möglich und geboten ist.
Zusätzlich unterstützt die Gesellschafterin
Frau Eleonore Fuchs die Konsolidierung der GmbH durch die
Übernahme einer persönlichen Bürgschaft
für die Verbindlichkeiten bei den Banken.
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren liegt
deshalb zum Bilanzstichtag 31.12.2010 keine
Überschuldung der Gesellschaft vor.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Eleonore
Fuchs
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsleitung
Rosenheim, den
.....................................
Eleonore Fuchs , GF
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2011 festgestellt.
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