Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 18989
Eingetragen
26.10.2000
Branche
Malerei- und LackiergewerbeAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Maler- und Tapezierarbeiten, Anstricharbeiten innen und außen.

Historie

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Management

NameRolle
Anett Liebchen
seit 19.9.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Diera-Lehren OT Golch
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maler Liebchen GmbH

Diera-Zehren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.069,00 16.395,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 154,00
II. Sachanlagen 11.069,00 16.241,00
B. Umlaufvermögen 6.296,15 17.564,17
I. Vorräte 750,00 1.286,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.595,59 3.256,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.950,56 13.021,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.956,86 1.822,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.322,01 35.781,48

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 4.666,52 17.105,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.894,73 -4.526,08
III. Jahresfehlbetrag 12.438,75 12.420,81
B. Rückstellungen 5.734,00 2.456,00
C. Verbindlichkeiten 8.735,49 16.220,21
D. Passive latente Steuern 186,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.322,01 35.781,48

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der Maler Liebchen GmbH ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (HGB n.F.) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich die im Anhang erläuterten Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB n.F.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB n.F. nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB n.F. in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB n.F. Gebrauch gemacht und verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Das Eigenkapital ist zum Nominalbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung voraussichtlicher Preis- und Kostensteigerungen bewertet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen im Geschäftsjahr werden unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Ermittlung der Latenten Steuern wird gemäß § 274 Abs. 1 HGB n.F. nach dem Temporary Konzept vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der Bilanzpositionen latente Steuern berechnet. Aktive latente Steuern werden in Anwendung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB n.F. nicht bilanziert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 1.595,59 0,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Gesamt davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 8.734,83 8.734,83 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 70,00 ausgewiesen.

Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinserträge (EUR 900,00) aus der Abzinsung von Rückstellungen werden gemäß § 277 Abs. 5 HGB n.F. in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nach den erteilten Auskünften der Geschäftsleitung am Abschlussstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Diera-Zehren, den 01. November 2011

Volker Liebchen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.11.2011.

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