One Hotels & Resorts AGLiquidiert
82541 Münsing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Florian Lenze seit 9.11.2023 | Vorstandsmitglied |
Daniel Norman Müller seit 9.11.2023 | Vorstandsmitglied |
Franz Wiessler seit 9.8.2004 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
One Hotels & Resorts AGMünsing (vormals: München)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021One Hotels & Resorts AG, Münsing (vormals: München)1. DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS Entwicklung des Hotelmarkts in Europa Der Hotelmarkt in Europa weist für das Geschäftsjahr 2021 einen RevPAR Anstieg (Erlös pro verfügbarem Zimmer) von 49% zum Vorjahr aus. Deutschland verzeichnete einen Anstieg in der Belegung von 8% und im Durchschnittspreis von -1%, Österreich von 17% in der Belegung und 4% im Durchschnittpreis, UK von 33% in der Belegung und 22% im Durchschnittspreis. (Quelle: STR Global). Diese Entwicklungen sind vor dem Hintergrund des durch die Corona-Pandemie ebenfalls stark betroffenen Vergleichsjahres 2020 zu sehen. Entwicklung des Standortnetzes Der One Hotels & Resorts AG Konzern umfasste während des Geschäftsjahres 2021 den Geschäftsbereich Budget Design Hotels unter der Marke Motel One. Der Geschäftsbereich Resort Hotels wurde im Vorjahr mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 veräußert. Der Geschäftsbereich Motel One beinhaltet den Betrieb und die Entwicklung von Hotels und ist darüber hinaus auch Immobilien orientiert. Unter der Marke Motel One sind zum Jahresende 80 (Vj. 75) Hotels mit 23.020 (Vj. 21.086) Zimmern in Betrieb. In 2021 wurden die Motel One Hotels Köln-Messe, Hamburg-Fleetinsel, Nürnberg-Hauptbahnhof, Stuttgart-Hauptbahnhof und Kopenhagen eröffnet. Mitarbeiterentwicklung 2021 wurde die Mitarbeiterbefragung erneut in einer der Pandemie-Lage angepassten Form durchgeführt. Es fand eine offene Befragung in den Hotels und im Headoffice statt, um die Einschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Bereichen IT-Systeme & Arbeitsumfeld, Kommunikation, Leadership und Identifikation mit Motel One zu erfahren. Anregungen und Verbesserungsvorschläge wurden aktiv eingefordert. Die hohe Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber und der Marke Motel One, die große Anzahl (rund 7.500) an Feedback-Kommentaren und die daraus abgeleitete hohe Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Basis für einen erfolgreichen Restart nach der Corona-Krise in 2022. ERLÄUTERUNGEN ERTRAGSLAGE Die Erläuterung zur Ertragslage erfolgt auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise. Die Steuerung der One Hotels Gruppe konzentriert sich auf den betrieblichen Umsatz der Hotelbetriebe, welcher insbesondere von den Auslastungsquoten getrieben wird. Zur Steuerung und Überprüfung der Rendite wird der EBITDA als wesentlicher Leistungsindikator herangezogen.
Anmerkung: Die Abschreibungen enthalten Erlöse aus Einrichtungszuschüssen und Aufwendungen aus Anlagenabgängen. Das Finanz- und Beteiligungsergebnis ist um Fremdwährungseffekte angepasst. Insbesondere im ersten Halbjahr 2021 hinterließ die Corona Pandemie weiterhin tiefe Spuren. Nach dem langen Lockdown von fast neun Monaten entwickelte sich im zweiten Halbjahr 2021 ein positiver Trend und die touristische Nachfrage hat sich fast vollständig erholt. Diese Dynamik kam zum Jahresende im Zuge der Omikron-Variante durch erneute Reisebeschränkungen und faktische Lockdowns wieder zum Erliegen. Für das Gesamtjahr 2021 lag die Auslastung der Motel One-Hotels bei 30 (Vj. 28)%. Der Umsatz stieg zwar gegenüber dem Vorjahr um 7%, lag jedoch lediglich bei TEUR 237.740 (Vj. TEUR 208.964 Umsatz im Geschäftsbereich Motel One und TEUR 13.203 im veräußerten Geschäftsbereich Resort-Hotels) und damit 58% unter dem VOR-CORONA Niveau von 2019. Das EBITDA blieb Pandemie bedingt mit TEUR -34.881 (Vj. TEUR -42.835) negativ. Dank Erträgen aus staatlichen Covid-Hilfen in Höhe von TEUR 96.896 für die beiden Pandemiejahre konnte in 2021 ein ausgeglichenes EBT erreicht werden. Das Finanz- und Beteiligungsergebnis beinhaltet im Wesentlichen Finanzierungskosten für den Immobilienbestand. Mit Wirksamkeit zum 31. Dezember 2020 wurden die Resort Hotels veräußert. Hierdurch ergab sich im Vorjahr ein Buchverlust aus Immobilienverkäufen von TEUR 26.640. 2. ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Die Erläuterung zur Finanz- und Vermögenslage erfolgt auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise. FINANZLAGE Vor allem durch die Auszahlung eines staatlich geförderten KFW-Darlehens, das zum Bilanzstichtag mit TEUR 141.750 valutierte, und dem Erhalt von Corona-Hilfen in Höhe von TEUR 96.896 (Vj. TEUR 4.914), erhöhte sich der Cash Bestand zum Jahresende um TEUR 164.859 auf TEUR 330.569.
Anmerkung: In 2020 wurde das Working Capital sowie die Steuern um die Erstbilanzierung von aktiven latente Steuern (TEUR 21.896) und die Forderungen aus Verlustrückträgen (TEUR 3.056) bereinigt. In 2021 wurden die Veränderungen der aktiven latenten Steuern (TEUR 1.655) und der Forderungen aus Verlustrückträgen (TEUR 1.919) im Working Capital abgebildet. Der Cash-Flow aus Finanzierungsaktivitäten beträgt insgesamt TEUR 245.831 (Vj. TEUR -23.783). Dieser setzt sich aus der Neuaufnahme von Darlehen mit TEUR 186.680 (Vj. TEUR 73.857) abzüglich der Tilgungsleistungen von TEUR 27.321 (Vj. TEUR 62.896) sowie Zinszahlungen in Höhe von TEUR 10.424 (Vj. TEUR 12.133) zusammen. Des Weiteren sind Covid-Hilfen in Höhe von TEUR 96.896 (Vj. TEUR 4.914) enthalten. Im Vorjahr ergab sich zudem ein Abgang des Immobiliendarlehens der Resort Hotels von TEUR 27.525. Im Berichtsjahr wurden im Geschäftsbereich Motel One TEUR 29.504 (Vj. TEUR 37.344) in neue Hotelimmobilien und TEUR 21.589 (Vj. TEUR 18.264) in die Einrichtung neuer Objekte investiert. VERMÖGENSLAGE Das Working Capital erhöhte sich auf TEUR 115.458 (Vj. TEUR -6.613). Neben der verbesserten Aktivität, verbunden mit einem Anstieg der operativen Verbindlichkeiten, ist dies unter anderem bedingt durch die Reduktion von Forderungen für staatliche Corona-Hilfen inkl. Forderungen aus Kurzarbeitergeld und steuerlichen Verlustrücktragsmöglichkeiten, sowie den Erwerb von Minderheitsanteilen an Tochtergesellschaften, deren Kaufpreiszahlung größtenteils erst in den kommenden Geschäftsjahren erfolgen wird. Die Nettoverschuldung verbleibt fast unverändert zum Vorjahr bei TEUR 195.132 (Vj. TEUR 197.810).
Net Working Capital = Rückstellungen + Übrige Verbindlichkeiten + Nicht rückzahlbare Zuschüsse - Umlaufvermögen Nettoverschuldung = Verbindlichkeiten Kreditinstitute - flüssige MittelDie Bilanzsumme stieg um 17%, was insbesondere auf den durch die Darlehensaufnahmen und erhaltenen Covid-Hilfen erhöhten Bestand an flüssigen Mitteln von TEUR 330.569 (Vj. TEUR 164.859) zurückzuführen ist. Das Eigenkapital fiel um 13% auf TEUR 422.322 (Vj. TEUR 484.620), womit sich die weiterhin starke Eigenkapitalquote auf 38% (Vj. 51%) beläuft. GESAMTAUSSAGE ZUR LAGE Die Erwartung eines sehr schwachen ersten Halbjahres und einer deutlichen Aktivitätssteigerung in der zweiten Jahreshälfte 2021 wurden bestätigt. Wie im Vorjahr prognostiziert, erreichte der Geschäftsbereich Motel One aufgrund der Lockdown-Maßnahmen im Jahr 2021 eine Auslastung von 30%. Die Erwartungen für den Umsatz und das EBITDA wurden leicht übertroffen. Der Umsatz im Geschäftsbereich Motel One lag in 2021 mit einem Plus von 14% über dem Umsatz des Jahres 2020, damit jedoch erneut weit unter dem Vor-Corona Niveau. Vor staatlichen Hilfen war das EBITDA weiterhin deutlich negativ, konnte gegenüber 2020 jedoch leicht verbessert werden. Insgesamt wurde die Ertragslage des Konzerns auch in 2021 stark von der Covid-Krise beeinträchtigt. Die Vermögens- und Finanzlage weisen dennoch weiterhin hohe Liquiditätsreserven und solide Bilanzrelationen aus. 3. NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat eine hohe Bedeutung und ist ein wesentlicher Faktor des Erfolgs. Mit umfangreichen internen und externen Schulungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergebildet und auf die steigenden Anforderungen vorbereitet. Im Bereich Umweltschutz liegt der Schwerpunkt im operativen Bereich auf den Zielen der Vermeidung von Verpackungen, dem Einsatz von biologischen Reinigungsmitteln und der Wäscheoptimierung. Bei Neuinvestitionen liegen die Ziele bei einer optimalen Wärmedämmung der Fassaden und dem verstärkten Einsatz alternativer Energien. 4. CHANCEN UND RISIKEN DER ZUKÜNFTIGEN GESCHÄFTSENTWICKLUNG Wachstumschancen Das Standortnetz im Geschäftsbereich Motel One wuchs 2021 um fünf auf 80 Hotels mit 23.020 (Vj. 21.086) Zimmern. In der Pipeline befinden sich 27 (Vj. 27) Hotels mit 7.228 (Vj. 7.986) Zimmern. Insgesamt ist damit das Wachstum auf 107 (Vj. 102) Hotels mit 30.248 (Vj. 29.072) Zimmern vertraglich gesichert. Davon befinden sich 19.597 Zimmer (65%) in Deutschland und 10.651 Zimmer (35%) in europäischen Metropolen. Im Eigentum oder einer Leasingstruktur befinden sich unverändert zum Vorjahr 30 Hotels. 77 Hotels sind auf Basis langfristiger Mietverträge mit externen Investoren gesichert. Neben der Eröffnung von vier deutschen Hotels in Innenstadtlagen in Stuttgart, Hamburg, Köln und Nürnberg konnte 2021 der Markteintritt in Skandinavien mit der Eröffnung des Motel One Kopenhagen realisiert werden. In 2021 konnten sechs neue Standorte gesichert werden. Aus der Pipeline ist ein Projekt Covid-19-bedingt herausgefallen. Zu den neuen Standorten zählt die Übernahme eines Hotels in New York, das sich aktuell im ReDesign befindet und im Sommer 2022 eröffnet wird. Im Herbst erfolgt mit der Eröffnung in Dublin der Markteintritt in Irland. Insgesamt plant Motel One 2022 zehn neue Hotels mit rund 2.500 Zimmern zu eröffnen. Der Geschäftsbereich Resort Hotels wurde zum Jahresende 2020 veräußert. Risikofaktoren Die Gesellschaft betätigt sich zusammen mit ihren Tochtergesellschaften zum einen mit dem Hotelbetrieb selbst und zum anderen im Projektgeschäft (Generalübernehmer im Hotelbau) und ist damit den diesen Geschäften inhärenten Risiken ausgesetzt. Diesen Risiken wird durch ein umfangreiches Controlling Rechnung getragen, welches sich von der Projektkalkulation, der Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer bis zum Betrieb der Hotels erstreckt, um dadurch zeitnah Abweichungen und Fehlentwicklungen entdecken und beheben zu können. Zur Früherkennung von Risiken und Fehlentwicklungen im operativen Geschäftsbereich hat die Gesellschaft ein umfangreiches Controlling und Reporting System geschaffen, welches sehr zeitnah sowohl hinsichtlich der Qualität über Gästebeurteilungen, Online-Bewertungen und Benchmarkanalysen, als auch über Finanzinformationen mit Ergebnisentwicklungen der Hotels, verfügt. Sowohl bei dem Abschluss von Mietverträgen als auch den eigenen Immobilienentwicklungen erfolgen bei Standortentscheidungen detaillierte Projektstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Basis der Entscheidungen sind, neben der strategischen Positionierung und der Einschätzung des Mikrostandortes, das Volumen und die Struktur der Nachfrage, die Mitbewerbersituation und das zu erwartende Preisgefüge in Relation zur Investition bzw. Miete pro Zimmer. Wesentliche Liquiditätsabflüsse resultieren insbesondere aus Mietzahlungen für angemietete Hotelimmobilien sowie aus Zins- und Tilgungsleistungen für aufgenommene Bankdarlehen. Liquiditätsrisiken werden durch eine kurz- und mittelfristige Finanzplanung und die Vorhaltung liquider Mittel reduziert. Insgesamt erachten wir die Liquiditätsrisiken als gering. Ausfallrisiken auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen aufgrund der Natur der Geschäftstätigkeit nicht im wesentlichen Umfang. Die Covid-Krise hat signifikante Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, welche im Ausblick im Detail beschrieben sind. Dennoch wird diese Krise nicht als bestandsgefährdendes Risiko gesehen. Die Geschäftsführung sieht die Fortführungsprognose für die nächsten 18 Monate sowie darüber hinaus nicht gefährdet. Die vorhandene Liquiditätsausstattung und die voraussichtliche, sukzessive Nachfrageerholung in 2022 werden als ausreichend erachtet, um die Zahlungsfähigkeit des One Hotels & Resorts Konzerns jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Gesellschaft den branchenüblichen Risiken ausgesetzt. Risiken, die sich negativ auf die Reisetätigkeit und auf den Beschaffungsmarkt auswirken könnten, bestehen insbesondere in geopolitischen Konflikten wie dem Krieg in der Ukraine. Neben den genannten Risiken sowie konjunkturellen Einflüssen, politischen Restriktionen und Maßnahmen, welche die Wirtschaft künftig beeinflussen können, sind gegenwärtig keine wesentlichen Risiken erkennbar, die einen bestandsgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Einfluss haben könnten. AUSBLICK Trotz hoher Corona-Infektionszahlen gibt es weniger schwere Krankheitsverläufe im Zusammenhang mit der Omikron-Variante. Dies führte in einigen europäischen Ländern, allen voran UK und Dänemark, zur Aufhebung praktisch aller Corona-Restriktionen. In der Folge stiegen die Übernachtungszahlen in diesen Ländern. Wenn auch später, so fallen die Restriktionen auch in Deutschland nach und nach, was die Buchungslage seit März positiv beeinflusst. Aufgrund dieses Trends sowie der Vielzahl von Veranstaltungen im Sommer und Herbst 2022 gehen wir derzeit von einer fortgesetzten Erholung der Aktivität aus. Nach einem aufgrund der Corona-Restriktionen teilweise zwar noch verhaltenen Jahresbeginn gehen wir davon aus, dass die Auslastung der Hotels im Geschäftsbereich Motel One für das Gesamtjahr 2022 auf ein Niveau von etwa 50% steigen wird. Wir erwarten einen Umsatz von über EUR 400 Mio. und eine Verbesserung des EBTDA um EUR 100 Mio.. Eine nachhaltige Erholung auf das VOR-CORONA Niveau sehen wir wieder im Laufe des Jahres 2023. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind derzeit noch nicht einzuschätzen. Mit der Flüchtlingswelle sind wir hingegen schon konfrontiert und haben in Zusammenarbeit mit den Kommunen, insbesondere in den stark betroffenen Städten Warschau, Berlin, Wien, Stuttgart und München, Kontingente in ausgewählten Hotels zur Verfügung gestellt. Hier gilt auch ein besonderer Dank an unsere großartigen Mitarbeitenden, die sich in der Hilfe für die Geflüchteten stark engagieren.
Münsing, den 27. April 2022 Der Vorstand Ursula Schelle-Müller Franz Wiessler KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Konzernkapitalflussrechnung
* hierin enthaltene Währungsdifferenzen TEUR -124 (Vj. TEUR 354) Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernanhang zum 31. Dezember 2021One Hotels & Resorts AG, Münsing (vormals: München)Die Muttergesellschaft One Hotels & Resorts AG hat ihren Sitz in Münsing (vormals: München) und ist beim Amtsgericht München unter der Nr. HRB 103506 eingetragen. 1. AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Der Konzernabschluss der One Hotels & Resorts AG, Münsing (vormals: München), wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Für die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die gesetzlichen Gliederungsschemata gemäß § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. §§ 266 ff. und 275 ff. HGB angewandt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. KONSOLIDIERUNGSKREIS In den Konzernabschluss sind neben der One Hotels & Resorts AG, Münsing, alle Gesellschaften einbezogen, bei denen der One Hotels & Resorts AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zustehen bzw. bei denen die One Hotels & Resorts AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. In den Konzernabschluss sind folgende Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen worden: Gesellschaft 1. Motel One GmbH, München 2. Motel One Development GmbH, München 3. Motel One Germany Betriebs GmbH, München 4. Motel One Real Estate GmbH, München 5. M1RE Lübeck GmbH & Co. KG, München 6. M1RE München Haidhausen GmbH & Co. KG, München 7. M1RE Nürnberg Plärrer GmbH & Co. KG, München 8. M1RE Düsseldorf Friedrich GmbH & Co. KG, München 9. M1RE Essen GmbH & Co. KG, München 10. M1RE München Sendlinger Tor GmbH & Co. KG, München 11. M1RE Barcelona Ciutadella S.L., Barcelona 12. M1RE Bremen GmbH & Co. KG, München 13. M1RE Berlin HBF GmbH, München 14. M1RE Saarbrücken GmbH & Co. KG, München 15. M1RE Stuttgart HBF GmbH, München 16. M1RE München Olympiagate GmbH & Co. KG, München 17. Motel One Austria GmbH, Wien 18. Motel One (Scotland) Ltd., Edinburgh 19. M1RE Edinburgh Ltd., Edinburgh 20. Motel One (UK) Ltd., London 21. M1RE Glasgow Ltd., London 22. Motel One Netherlands B.V., Amsterdam 23. Motel One Belgium Sprl, Brüssel 24. M1RE Wien Operngasse GmbH & Co. KG, Wien 25. M1RE München Campus GmbH & Co. KG, München 26. Motel One Switzerland GmbH, Basel 27. M1RE Manchester Ltd., London 28. M1RE Hamburg Fleetinsel GmbH & Co. KG, München 29. M1RE Stuttgart Bad Cannstatt GmbH & Co. KG, München 30. Motel One Czech s.r.o., Prag 31. Motel One France S.à.r.l, Paris 32. M1RE Köln Neumarkt GmbH & Co. KG, München 33. M1RE Barcelona Glories S.L., Barcelona 34. M1RE Amsterdam B.V., Amsterdam 35. M1RE Frankfurt Park GmbH & Co. KG, München 36. MO133 GmbH (vormals: Motel One Berlin Tiergarten GmbH), München 37. M1RE Berlin Tiergarten GmbH & Co. KG, München 38. M1RE Nürnberg City GmbH & Co. KG, München 39. M1RE Hamburg Kontorhaus GmbH & Co. KG, München 40. M1RE Hamburg Altona GmbH & Co. KG, München 41. M1RE Warsaw Chopin Sp.z.o.o., Warschau 42. Motel One Spain S.L., Barcelona 43. M1RE Leipzig Nikolai GmbH & Co. KG, München 44. Motel One Italy S.r.l, Bozen 45. M1RE (Dublin) Liffey Ltd., Dublin 46. Belcasto Investments Sp.z.o.o., Warschau 47. Motel One Prague Hybernska s.r.o., Prag 48. Motel One Warsaw Chopin Sp.z.o.o., Warschau 49. Motel One Paris Porte de Versailles S.à.r.l., Paris 50. Motel One Antwerp SRL, Brüssel 51. M1 RE Brussels Brouckère SRL, Brüssel 52. 133 Greenwich LLC, Delaware 53. Motel One Copenhagen ApS, Kopenhagen Die 133 Greenwich LLC, Delaware, wurde im Juni 2021 gegründet. Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit am 1. August 2021 wurde die Gesellschaft in den Konzern einbezogen. Die Motel One Copenhagen ApS, Kopenhagen, wurde im August 2021 gegründet. Mit Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von DKK 40.000,00 am 26. August 2021 wurde die Gesellschaft in den Konzern einbezogen. Die Einbeziehung der ARCOS Software Solutions GmbH, München, und der L 50 Projektgesellschaft Leipziger Straße mbH & Co. KG, Berlin, nach der Equity-Methode unterbleiben, da die Beteiligungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Die Concrete Capital I GmbH, München, an der die Motel One Real Estate GmbH, München, zu 25 % beteiligt ist, wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Folgende Gesellschaften wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung, da diese Gesellschaften zurzeit keine aktive Geschäftstätigkeit ausführen, nicht in den Konzernabschluss einbezogen: • M1RE New Projekt 4 GmbH & Co. KG, München • M1RE New Project 5 GmbH & Co. KG, München • Motel One Group SE, München • Motel One London Old Street Ltd., London • Motel One London EG Ltd., London • Motel One Newcastle (vormals: M1 Developments UK) Ltd., London 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSäTZE Bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag des Einzelabschlusses dem Stichtag des Mutterunternehmens und damit des Konzernabschlusses. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt bei den Erwerben bis zum 1. Januar 2010 nach der Buchwertmethode (Art. 67 Abs. 5 EGHGB) durch Verrechnung der Anschaffungswerte mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung. In Höhe der aktiven Unterschiedsbeträge werden Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände vorgenommen, falls deren Wert höher ist als der bisherige Wertansatz. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die verbleibenden aktiven Unterschiedsbeträge, die sich aus der Konsolidierung ergeben, sind als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und werden über 15 Jahre planmäßig abgeschrieben. Verbleibende passive Unterschiedsbeträge sind als solche ausgewiesen und werden nicht aufgelöst. Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen mit dem Erwerbszeitpunkt nach dem 1. Januar 2010 erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an dem Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesem an dem für die Verrechnung maßgebenden Zeitpunkt beizulegen ist (§ 301 Abs. 1 HGB). Firmenwerte, die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergeben werden über 5 Jahre planmäßig abgeschrieben. Hinzuerwerbe von Minderheitsanteilen an bereits vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden als Erwerbsvorgang gem. DRS 23.172 abgebildet. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sind alle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen bestehenden Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten verrechnet worden. Infolge von Wertberichtigungen und Abzinsungen auf Konzernforderungen, unterschiedlicher Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie aus Rückstellungen für konzerninterne Risiken sich ergebende Differenzen sind gegebenenfalls erfolgswirksam verrechnet worden. Für wesentliche konzerninterne Darlehen, die einen beteiligungsähnlichen Charakter haben, werden die Erträge oder Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung erfolgsneutral in dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" erfasst. Die Innenumsatzerlöse und die übrigen konzerninternen Erträge sind mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet worden. Zwischengewinne werden, soweit vorhanden, eliminiert. Auf die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten bzw. auf die dadurch entstehenden zeitlichen Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz wurden latente Steuern gebildet. Diese latenten Steuern werden bei der Erstkonsolidierung erfolgsneutral erfasst und haben insofern Einfluss auf den resultierenden Geschäfts- und Firmenwert bzw. passiven Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung. Des Weiteren werden aktive latente Steuern auf die durch Konsolidierungsmaßnahmen entstehenden Differenzen bei den Wertansätzen zwischen handelsrechtlichen Konzernabschluss und steuerlichen Wertansätzen gebildet. 4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Sonstige entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung (3 bis 4 Jahre) planmäßig linear abgeschrieben. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Beteiligungen oder aus dem Hinzuerwerb von Minderheitsanteilen an bereits vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden, soweit diese die Beteiligungen an aktiven Hotelbetriebsgesellschaften oder an aktiven Immobiliengesellschaften betreffen, entsprechend der Restlaufzeit der Mietverträge planmäßig linear abgeschrieben. Sonstige Geschäfts- oder Firmenwerte werden über 5 Jahre planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Gebäude werden zwischen 30 bis 33 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer zwischen 5 bis 10 Jahre jeweils linear abgeschrieben. Alle, bis zur Fertigstellung der Hotels anfallenden, aktivierungsfähigen Fremdkapitalzinsen werden gemäß § 298 Abs. 1 i.V. m. § 255 Abs. 3 S.2 HGB aktiviert. Die Einbauten auf fremden Grundstücken werden über die Laufzeit der Mietverträge abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter EUR 800,00 unterliegen der Sofortabschreibung. Bis zum Jahr 2017 erfolgte bei Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 eine generelle Aktivierung sowie eine lineare Pool-Abschreibung über 5 Jahre. Die Pool-Abschreibung der betreffenden Vermögensgegenstände wird unverändert fortgeführt. Beteiligungen werden unter Inanspruchnahme des Wahlrechts des § 311 Abs. 2 HGB mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen. Ausleihungen sind zum Nennwert bilanziert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen aus Projektgeschäften und Waren sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wertansatz erforderlich war. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei den Forderungen sind erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aktive latente Steuern ergeben sich aus der unterschiedlichen Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung des Körperschaftsteuersatzes von 15 %, des Solidaritätszuschlags von 5,5 %, des Gewerbesteuermessbetrags von 3,5 % und eines Gewerbesteuerhebesatzes von 460 %. Zudem werden steuerliche Verlustvorträge bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Dabei wurden die lokalen Steuersätze der jeweiligen einbezogenen Gesellschaften zum Zeitpunkt der erwarteten Verlustverrechnung zwischen 19% und 31,925% verwendet. Das Eigenkapital wird mit dem Nominalwert angesetzt. Die eigenen Anteile werden nach § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB mit ihrem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Analog zu § 237 Abs. 5 AktG wurde in Höhe des aufgrund eigener Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzten Betrags eine gesonderte Rücklage gebildet. Die darüberhinausgehenden Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurden mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen verrechnet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sonderposten für Investitionszuschüsse werden in voller Höhe passiviert und über die durchschnittliche Nutzungsdauer der Hoteleinrichtung (7 Jahre) bzw. des Gebäudes (33 Jahre) aufgelöst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Passive latente Steuern ergeben sich aus den Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz bei dem Firmenwert, der Rückstellung für Archivierung, der Bildung von 6b-Rücklagen, dem Ansatz von Vermögenswerten sowie den Beteiligungsansätzen. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung des Körperschaftsteuersatzes von 15 %, des Solidaritätszuschlags von 5,5 %, des Gewerbesteuermessbetrags von 3,5 % und eines Gewerbesteuerhebesatzes von 460%. Die Berechnung erfolgte unter Zugrundelegung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % und des Solidaritätszuschlags von 5,5 %. Die Umsatzerlöse werden mit Leistungserbringung realisiert. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 308a HGB nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt (Berichtswährung). Die Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden wie folgt in die Berichtswährung (Euro) umgerechnet: Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs, Erträge und Aufwendungen zum Durchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Währungsumrechnung werden im Eigenkapital gesondert gezeigt. Das Eigenkapital ausländischer Tochtergesellschaften wird zum jeweiligen Bilanzstichtag mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung umgerechnet. Entstehende Differenzen aus der Währungsumrechnung werden gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Solange die Tochtergesellschaft in den Konsolidierungskreis einbezogen wird, erfolgt die Fortführung der Umrechnungsdifferenzen im Konzerneigenkapital. Scheiden Tochtergesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus, werden die entsprechenden Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst. Fortführung der Unternehmenstätigkeit Trotz hoher Corona-Infektionszahlen gibt es weniger schwere Krankheitsverläufe im Zusammenhang mit der Omikron-Variante. Dies führte in einigen europäischen Ländern, allen voran UK und Dänemark, zur Aufhebung praktisch aller Corona-Restriktionen. In der Folge stiegen die Übernachtungszahlen in diesen Ländern. Wenn auch später, so fallen die Restriktionen auch in Deutschland nach und nach, was die Buchungslage seit März 2022 positiv beeinflusst. Aufgrund dieses Trends sowie der Vielzahl von Veranstaltungen im Sommer und Herbst 2022 gehen wir derzeit von einer fortgesetzten Erholung der Aktivität aus. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind derzeit noch nicht einzuschätzen. Mit einigen Vermietern wurden temporäre Mietreduktionen gegen vorzeitige Verlängerungen der Mietverträge und mit Banken vorübergehende Tilgungsaussetzungen vereinbart. Auch nach den beiden Pandemiejahren besteht eine starke Eigenkapitalbasis in Höhe von TEUR 422.323. Aufgrund der Auszahlung der KfW-Darlehen, die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 auf TEUR 141.750 valutieren, und dem Erhalt von Corona-Hilfen in 2021 in Höhe von TEUR 96.896 ist die Gesellschaft mit einer Liquidität von TEUR 330.569 weiter gut aufgestellt. Der Vorstand sieht die Fortführungsprognose für die nächsten 18 Monate sowie darüber hinaus nicht gefährdet. 5. EINZELANGABEN ZUR BILANZ Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte (Mietrechte) betreffen die folgenden Gesellschaften:
Der Geschäfts- oder Firmenwert betreffend Motel One Austria GmbH resultiert aus dem Hinzuerwerb von 49 % der Gesellschaftsanteile durch die Motel One GmbH, München, im Geschäftsjahr 2021. Aus diesem Erwerb wurden im Rahmen der Kaufpreisaufteilung TEUR 44.736 Mio. Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Dieser besteht im Wesentlichen aus den Mietrechten. In den Zugängen des Sachanlagevermögens werden auch Zinsen für Fremdkapital aktiviert. Im Geschäftsjahr 2021 sind dies TEUR 101 (Vj. TEUR 0) in den Zugängen zu Grundstücken und Bauten und TEUR 1.187 (Vj. TEUR 575) in den Zugängen zu den Anlagen im Bau. Anteilsbesitz der One Hotels & Resorts Aktiengesellschaft:
* Die Angaben sind gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 HGB unterblieben ** Die Angaben zum Eigenkapital und Jahresergebnis beziehen sich auf den 31.12.2020 (letzter vorliegender Jahresabschluss) *** Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Motel One GmbH, München 1 99% über die Motel One GmbH, München, und 1 % über die Motel One Development GmbH, München 2 94% über die Motel One Real Estate GmbH, München, und 6 % über die Motel One Austria GmbH, Wien, Österreich Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen die Forderungen aus dem Hotelbetrieb Motel One und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen zum 31. Dezember 2021 im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen (TEUR 3.270; Vj. TEUR 5.281), Forderungen aus Covid-Hilfen (TEUR 3.200; Vj. TEUR 2.791), Kautionen (TEUR 2.680; Vj. TEUR 2.577), Ertragsteuerforderungen (TEUR 1.389; Vj. TEUR 16.427) sowie Forderungen aus Löhnen und Gehältern inkl. Sozialversicherung (TEUR 863; Vj. TEUR 4.032) und sind ausschließlich kurzfristig. Im Vorjahr beinhaltete die Position ferner eine Kaufpreisforderung von TEUR 41.600 aus dem Verkauf der Resort Hotels zum 31. Dezember 2020. Im Berichtsjahr erwarb die Gesellschaft kurzfristige Wertpapiere in Höhe von TEUR 9.989, die zum Bilanzstichtag mit TEUR 9.979 valutieren. Das Grundkapital der One Hotels & Resorts AG, Münsing, in Höhe von EUR 10.848.381,50 setzt sich unverändert zum Vorjahr zusammen aus 2.127.838 auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien und 1.409.204 auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien als Stückaktien. Die eigenen Anteile betreffen unverändert zum Vorjahr 46.667 Vorzugsaktien zum Wert von EUR 143.127,69. Diese entsprechen 1,32 % des zum Stichtag in das Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapitals (Grundkapital). Das Genussrechtskapital in Höhe von unverändert zum Vorjahr TEUR 19.600 hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Nachrangigkeit, die Verlustteilnahme bis zur vollen Höhe sowie die Erfolgsabhängigkeit der Vergütung vertraglich sichergestellt. Die anderen Gewinnrücklagen haben sich aufgrund der erfolgsneutralen Bildung von aktiven latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz in Höhe von TEUR 1.618 und der Entnahme in Höhe von TEUR 177 insgesamt von TEUR 99.900 auf TEUR 101.341 erhöht. Der Konzernbilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 1.498 (Vj. TEUR 2.702) umfasst im Wesentlichen Bau- und Einrichtungszuschüsse von Vermietern sowie Investitionszulagen gem. InvZulG im Rahmen der Errichtung von Hotels, die entsprechend der durchschnittlichen Nutzungsdauer der Gebäude bzw. der Einrichtungsgegenstände aufgelöst werden. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Sachverhalten:
Die passiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Sachverhalten:
6. EINZELANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Von den aufgrund der Corona Pandemie erneut deutlich unter dem Niveau von 2019 liegenden Umsatzerlösen entfallen TEUR 231.984 (Vj. TEUR 215.689) auf den Hotelbetrieb und TEUR 7.890 (Vj. TEUR 7.000) auf Erlöse aus sonstigen Dienstleistungen in Hotels und Verwaltung. Die Umsätze aus dem Hotelbetrieb wurden zu 73 % im Inland und zu 27 % im Ausland erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Hilfen im Rahmen der Covid-19 Krise (TEUR 96.896; Vj. TEUR 4.914), sonstige Kursgewinne (TEUR 1.551; Vj. TEUR 704), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 1.390; Vj. TEUR 2.560) sowie Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (TEUR 907; Vj. TEUR 1.199). Die bislang im Personalaufwand ausgewiesenen Kosten für von Personaldienstleistern bezogene Leistungen (TEUR 2.270; Vj. TEUR 1.810) werden nunmehr im Materialaufwand ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Mieten für Hotelgebäude externer Vermieter (TEUR 109.824; Vj. TEUR 106.622), Wartungsverträge (TEUR 11.162; Vj. TEUR 8.979), Kommissionen an Reisemittler (TEUR 9.468; Vj. TEUR 7.579), Instandhaltung (TEUR 8.658; Vj. TEUR 7.092), Grundbesitzabgaben (TEUR 6.316; Vj. TEUR 5.865), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 3.961; Vj. TEUR 4.056), Verkaufs- und Werbungskosten (TEUR 3.313; Vj. TEUR 3.289), Kreditkartenkommissionen (TEUR 2.559; Vj. TEUR 2.364), Versicherungen (TEUR 2.510; Vj. TEUR 2.361), GEZ/GEMA Gebühren (TEUR 1.780; Vj. TEUR 1.672) sowie Ersatzbeschaffung (TEUR 1.446; Vj. TEUR 1.464). Die bislang im Personalaufwand ausgewiesenen Kosten für personalbezogene Beratungsleistungen (TEUR 287; Vj. TEUR 304) und Werbungskosten (TEUR 0; Vj. TEUR 46) werden nunmehr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Innerhalb des Postens sonstige betriebliche Aufwendungen sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen enthalten. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.397 (Vj. Erträge in Höhe von TEUR 23.048) enthalten. 7. SONSTIGE ANGABEN Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten/Besicherungen Für voll ausgezahlte Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 298.915 (Vj. TEUR 249.957) bestehen Grundschulden in Höhe von TEUR 346.504 (Vj. TEUR 292.716). Für noch nicht (vollständig) ausgezahlte Darlehen in Höhe von TEUR 84.553 (Vj. TEUR 110.395) wurden zudem bereits Grundschulden in Höhe von TEUR 101.225 (Vj. TEUR 151.225) bestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus bis zum Stichtag abgeschlossenen Leasingverträgen für PKW sowie sonstige Leasing- und Wartungsverträge. Im Geschäftsjahr 2021 werden Verpflichtungen in Höhe von TEUR 9.127 (Vj. TEUR 8.399) fällig, in den Jahren 2023 bis 2026 TEUR 6.676 (Vj. TEUR 8.770) sowie TEUR 175 (Vj. TEUR 198) während der restlichen Laufzeit der Verträge. Verpflichtungen aus Mietverträgen Die Verpflichtungen von Konzerngesellschaften aus Miet- und Leasingverträgen enthalten die Mietraten für die fremd angemieteten Hotelgebäude für die jeweilige Restlaufzeit von maximal bis zu 25 Jahren. Die Verpflichtung für 2022 beträgt TEUR 120.623 (Vj. TEUR 105.290), in den Jahren 2023 bis 2025 TEUR 503.834 (Vj. TEUR 433.537) und für die restliche Laufzeit der Mietverträge TEUR 1.751.946 (Vj. TEUR 1.516.581). Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen sowie sonstigen Haftungsverhältnissen für fremde Verbindlichkeiten: Hinzuerwerb Minderheitsanteile Motel One Austria GmbH Im Rahmen des Erwerbs der restlichen 49 % Anteile an der Motel One Austria GmbH, Wien, hat die Motel One GmbH, München, diese hinzuerworbenen Geschäftsanteile an der Motel One Austria GmbH zur Sicherstellung des Abtretungspreises und der Kaufpreisraten an die VB Hot Entwicklungs GmbH, Wien, verpfändet. Verkauf Astron Business Hotels (NH Hoteles S.A.) Für alle noch bestehenden Mietgarantien der One Hotels & Resorts AG, Münsing, im Rahmen des im Jahr 2002 geschlossenen Kaufvertrags mit NH Hoteles S.A., Madrid, besteht eine Freistellungserklärung der NH Hoteles S.A., Madrid, gegenüber der One Hotels & Resorts AG, Münsing, für etwaige Ansprüche der Vermieter. Zum Bilanzstichtag besteht noch eine Verpflichtung der One Hotels & Resorts AG, Münsing, gegenüber einem Vermieter mit einer Jahresmiete von TEUR 212 (Vj. TEUR 212). Die Restlaufzeit des Mietvertrags beträgt 1 Jahr. Avale Die Gesellschaft hat für drei Avalkreditrahmen die Haftung übernommen. Die Avalkreditrahmen waren zum Stichtag in Höhe von TEUR 10.804 in Anspruch genommen. Bürgschaften Im Rahmen des Forward Funding Vertrages für das Bauvorhaben der M1 RE (Dublin) Liffey Limited hat die Motel One GmbH eine Bürgschaft in Höhe von TEUR 15.219 gegenüber dem Entwickler, der Fitzwilliam RE Properties Limited, übernommen. Im Rahmen des im Dezember 2020 abgeschlossenen Kreditvertrages zur Finanzierung des Hotelbauprojektes der Beteiligungsgesellschaft Concrete Capital I GmbH, Grünwald, hat die Motel One Real Estate GmbH, München, gegenüber der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, München, zugesichert einen Betrag von TEUR 650 bis zum 31. Dezember 2022 als zusätzliches Eigenkapital in die Gesellschaft einzuzahlen. Des Weiteren hat sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Betrag von TEUR 2.150 übernommen und ihre Anteile an der Beteiligungsgesellschaft verpfändet. Patronatserklärungen für Pachtgrundstücke des Golfplatzes Achental Die One Hotels & Resort AG, Münsing, hat für diverse im Rahmen der Erstellung des Golfplatzes gepachteten Grundstücke jeweils eine Patronatserklärung/Pachtgarantie abgegeben, in der sie sich verpflichtet die Achental Golf GmbH & Co. KG, Grassau, während der Laufzeit des Pachtvertrages in die Lage zu versetzen, damit diese ihre finanziellen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag erfüllen kann. Die Verpflichtung beträgt für 2022 TEUR 50; für die Jahre 2023 bis 2026 TEUR 201 und für die darüber hinaus gehenden Laufzeiten TEUR 546. Aktuell hat die Gesellschaft keine Kenntnisse darüber, dass sich die bestehenden Haftungsrisiken konkretisieren und eine mögliche Inanspruchnahme der Gesellschaft droht. Anzahl der Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres 2021 wurden durchschnittlich 2.176 (Vj. 2.502) Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind 107 (Vj. 102) Mitarbeiter in der Verwaltung und 2.069 (Vj. 2.400) Mitarbeiter in den Hotelbetrieben beschäftigt. GewinnverwendungsvorschlagDer Bilanzgewinn der One Hotels & Resorts AG zum 31. Dezember 2021 in Höhe von EUR 83.580,14 soll vollständig ausgeschüttet werden. Vorstand des Mutterunternehmens Dem Vorstand des Mutterunternehmens gehörten im Geschäftsjahr an: Dieter Müller, Münsing, Kaufmann (bis 30. Mai 2021), Vorsitzender bis 30. Mai 2021 Franz Wiessler, München, Hotelkaufmann Ursula Schelle-Müller, Münsing, Kauffrau (ab 29. April 2021), Vorsitzende ab 31. Mai 2021 Aufsichtsrat des Mutterunternehmens Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat auf vier Mitglieder vergrößert.
Bezüge des Vorstands Die Gesamtbezüge des Vorstands des Mutterunternehmens betrugen in 2021 TEUR 251 (Vj. TEUR 513); davon wurden TEUR 161 (Vj. TEUR 449) von Tochterunternehmen gewährt. Die Angabe der Bezüge für frühere Mitglieder der Geschäftsführung kann gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabeb HGB aufgrund der mittelbaren Schutzwirkung des § 286 Absatz 4 HGB unterbleiben. Vergütungen an den Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr wurden an den Aufsichtsrat der Muttergesellschaft Vergütungen in Höhe von TEUR 22 (Vj. TEUR 131) ausbezahlt. Honorare des Abschlussprüfers Die erfassten Honorare des Abschlussprüfers, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, und seiner internationalen Verbundunternehmen betragen im Berichtsjahr für die Abschlussprüfung TEUR 449 (Vj. TEUR 446) und für Steuerberatungsleistungen TEUR 446 (Vj. TEUR 321) und für sonstige Leistungen TEUR 48 (Vj. TEUR 11). Ereignisse nach dem Stichtag Nach dem Ende des Geschäftsjahres gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage hatten. Ausschüttungsgesperrte Beträge Die ausschüttungsgesperrten Beträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Motel One GmbH gemäß § 268 Abs. 8 HGB belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 11.404.354,99 (Vj. EUR 15.959.272,68) und resultieren in voller Höhe aus der Aktivierung latenter Steuern. Konzernverhältnisse Zum Bilanzstichtag werden unverändert zum Vorjahr 65,00 % der Anteile der Motel One GmbH, München, von der One Hotels & Resorts AG, Münsing, die als Muttergesellschaft den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen gemäß § 290 Abs. 1 HGB aufstellt, gehalten. Der Konzernabschluss wird gemäß §§ 325 ff. HGB offengelegt und kann in den Geschäftsräumen der One Hotels & Resorts AG in 82541 Münsing, Seeleiten 35, eingesehen werden.
Münsing, den 27. April 2022 Der Vorstand Ursula Schelle-Müller Franz Wiessler Konzernanlagespiegel
Bericht des Aufsichtsrates zum 31.12.2021der One Hotels & Resorts AG, MünchenDer Aufsichtsrat wurde während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 regelmäßig und umfassend durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes über die Lage der Gesellschaft sowie über grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und Geschäftsvorfälle von größerer Bedeutung informiert. In vier ordentlichen Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat die ihm gesetzlich und satzungsmäßig zukommenden Aufgaben wahrgenommen und darüber hinaus bei wichtigen Einzelfragen mitgewirkt. Auf Grund der Covid-19 Pandemie fanden die Aufsichtsratssitzungen jeweils mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder als virtuelle bzw. hybride Sitzungen statt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sind unter Einbeziehung der Buchführung von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat in dem von ihm erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erklärt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und dass auch der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Des Weiteren wurde von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Der Abschlussprüfer hat in dem von ihm erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erklärt, dass die Angaben im Bericht richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war sowie, dass bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Bei der One Hotels & Resorts AG erhielt der Aufsichtsrat in der Bilanz-Aufsichtsratssitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses am 28.04.2022, an dem auch Vertreter des Abschlussprüfers persönlich teilnahmen, deren ausführlichen Bericht und Erläuterungen zum vorgelegten Jahresabschluss sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG). Die Jahresabschlussprüfer standen auch im Vorfeld der Bilanz-Aufsichtsratssitzung zur Erläuterung des Prüfungsberichts und des Abhängigkeitsberichts zur Verfügung und erteilten dem Vorstand, der Geschäftsführung und AR-Vorsitzenden ausgiebig Auskunft in der Schlussbesprechung vom 29.03.2022. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat ergab keine Einwendungen gegen den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht. Auf der Grundlage des Prüfungsberichts mit den ergänzenden Erläuterungen sowie des Bestätigungsvermerks und seiner eigenen Beurteilung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2021 in der heutigen Sitzung am 28.04.2022 gebilligt. Er ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die ebenfalls mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen sind sowie der Bericht des Konzernabschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen und wurden von diesem geprüft. Auf der Grundlage des Prüfungsberichts mit den ergänzenden Erläuterungen sowie des Bestätigungsvermerks und seiner eigenen Beurteilung hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss 2021 gebilligt. Die Prüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat ergab keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands.
München, den 28.04.2022 Dieter Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrates Einladung / TO HauptversammlungAuszug aus dem Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung am 15.07.2022 Die Feststellung des Jahresabschlusses ist entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Billigung der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegten, mit dem uneingeschränkten Testat der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 172 AktG in der Sitzung des Aufsichtsrats am 28.04.2022, erfolgt. Für den Gewinnverwendungsbeschluss ist die Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung an den festgestellten Jahresabschluss gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG gebunden. Die Vorzugsaktionäre haben nach der Satzung das Recht, aus dem jährlichen Bilanzgewinn der Gesellschaft eine Vorzugsdividende in Höhe von mindestens 2 % des auf eine stimmrechtslose Vorzugsaktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals zu erhalten (§ 11 Abs. 2 der Satzung). Dies bedeutet eine satzungsgemäße Vorzugsdividende in Höhe von EUR 0,06134156 (gerundet dargestellt EUR 0,06) pro Vorzugsaktie. Dies bedeutet bei 1.362.537 dividendenberechtigten Vorzugsaktien einen Betrag von insgesamt EUR 83.580,14. Auf die Auszahlung dieser Mindestdividende haben sämtliche Vorzugsaktionäre vor Einberufung der Hauptversammlung verzichtet. Der Vorsitzende sprach den Vorzugsaktionären dafür seinen Dank aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Gewinnverwendungsbeschluss a) Der Bilanzgewinn setzt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
b) Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 83.580,14 wird wie folgt verwendet: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn 2021 eine Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,06 pro Vorzugsaktie vorzunehmen. Auf die Stückaktien erfolgt keine Ausschüttung. Die One Hotels & Resorts AG hat ein Grundkapital in Höhe von EUR 10.848.381,50. Es ist eingeteilt in 3.537.042 Stückaktien, davon 2.127.838 Stück Stammaktien als Stückaktien und 1.409.204 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien. Nicht dividendenberechtigt sind gemäß § 71b AktG die eigenen Aktien der One Hotels & Resorts AG, d.h. 46.667 Stück Vorzugsaktien. Auf die dividendenberechtigten Stückaktien des Grundkapitals, bestehend aus 2.127.838 Stück Stammaktien und 1.362.537 Stück Vorzugsaktien, werden folgende Ausschüttungen vorgenommen:
Die Gesellschaft hat vor Einberufung der Hauptversammlung mit sämtlichen Vorzugsaktionären jeweils eine Vereinbarung abgeschlossen, dass diese auf die Auszahlung der Vorzugsdividende für die Jahre 2021 und 2022 verzichten. Auf diese Weise soll unter anderem das Risiko reduziert werden, dass der Gewinnverwendungsbeschluss gegen die Bedingungen der sogenannten Corona-Überbrückungshilfen verstößt. Eine Auszahlung der Dividende an die Vorzugsaktionäre in Höhe von insgesamt EUR 83.580,14 erfolgt daher vereinbarungsgemäß nicht. Der Vorsitzende stellte diesen Beschluss zur Abstimmung. Die Versammlung fasste den Beschluss wie vorgeschlagen einstimmig mit allen anwesenden 2.127.838 stimmberechtigten Stimmen der Stammaktien ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen.
München, den 15. Juli 2022 Dieter Müller, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAuszug aus dem Protokoll der 1. Ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 28. April 2022 1. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von den Wirtschaftsprüfern der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüften Jahresabschluss der One Hotels & Resorts AG zum 31.12.2021 und den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht in seiner Sitzung vom 28. April 2022 in Anwesenheit des Abschlussprüfers gemäß § 171 AktG geprüft. Der Wirtschaftsprüfer hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand auch für alle Fragen aus dem Aufsichtsrat zur Verfügung. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss der One Hotels & Resorts AG zum 31.12.2021. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. 2. Der vom Vorstand aufgestellte und von den Wirtschaftsprüfern der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüfte Konzernabschluss der One Hotels & Resorts AG zum 31.12.2021 wird gebilligt. Angaben zur Feststellung: Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 28. April 2022 festgestellt, der Konzernabschluss wurde gebilligt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die One Hotels & Resorts AG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der One Hotels & Resorts AG, Münsing (vormals: München), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der One Hotels & Resorts AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:• • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 27. April 2022 Ernst
& Young GmbH
Horbach, Wirtschaftsprüfer Stummer-Jovanovic, Wirtschaftsprüfer |
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