Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 33416
Vorher
JPL Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
5.12.2013
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
die Beratung, Planung und Umsetzung von Projekten zur Optimierung der Beschaffungsprozesse und Einkaufskonditionen in Unternehmen, sowie die Besetzung von Kundenprojekten mit Fachpersonal. Darüber hinaus die Konzeption und Vermarktung von Lösungen im Bereich Mobility, u.a. die Fahrzeugbeschaffung, sowie das Verwalten, Planen, Steuern und Überwachen von Fahrzeugflotten als integriertes Fuhrpark Management zur Ressourcenoptimierung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Langen
seit 11.5.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

JPL Consulting GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 145.401,12 233.998,63
I. Sachanlagen 80.774,00 156.874,00
II. Finanzanlagen 64.627,12 77.124,63
B. Umlaufvermögen 625.767,25 283.185,28
I. Vorräte 478.245,54 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.911,51 124.174,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 29.190,00 11.740,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.610,20 159.010,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.382,09 0,00
Summe Aktiva 772.550,46 517.183,91

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 249.509,89 131.524,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 119.024,14 87.677,81
III. Jahresüberschuss 117.985,75 31.346,33
B. Rückstellungen 132.814,74 112.035,33
C. Verbindlichkeiten 390.225,83 273.003,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 356.701,16 94.972,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 33.524,67 178.030,29
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 621,20
Summe Passiva 772.550,46 517.183,91

Anhang


a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungsle-gungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rech-nungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz im Anlagevermögen unter den Finanzanlagen und unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind bei-behalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech-nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entspre-chenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegan-gen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verlus-te, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibe-halten worden.

Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermitt-lung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte be-rücksichtigt.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden be-achtet.

Waren
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer).

Gegenüber den Einkaufspreisen gegebenenfalls niedrigere Marktpreise am Ab-schlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berück-sichtigt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB).

Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (Absatzmarkt, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) vorgenommen.

Die Waren (Handelswaren) sind mit ihren Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Direkt zuordnungsfähige Einzelkosten für die Beschaffung der Waren wur-den hinzugerechnet.

Geleistete Anzahlungen
Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderli-che Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ih-rem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobe-trag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichti-gung o.a. Grundsätze durchgeführt.

Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrach-tet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens aus-zugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden. Zuviel zurückgestellte Beträ-ge wurden ergebniswirksam aufgelöst.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

c) Angaben zu Bilanzposten

Vermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzei-ten:
bis zu 1 Jahr: 72.721,51 Euro
über 1 Jahr: 29.190,00 Euro.

Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
bis 1 Jahr: 356.701,16 Euro
über 1 Jahr: 33.524,67 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 115.924,07 Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Saldo zum 31. Dezember 2022: 145.799,85 Euro) betreffen zwei Darlehen zum einen bei der Ing. Diba und zum ande-ren bei der Santander.

Das Darlehen bei der Ing. Diba ist durch eine Globalzession besichert. Einzelheiten sind in einem gesonderten Vertrag geregelt.

Das Darlehen bei der Santander Bank wurde wie folgt besichert:
Sicherheitsübereignung des Fahrzeuges (Porsche 992 S)
Abtretung von Ersatzansprüchen / Versicherungsansprüchen
Pfandrecht an Forderungen der Darlehensnehmer gegen die Bank.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie-dert.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Erstattung der Energie-preispauschale in Höhe von 2.400,00 Euro enthalten.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht
Die JPL Consulting GmbH, Henkellstraße 11d, 65187 Wiesbaden, hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Registernummer HRB 33416.

Name und Beruf der Geschäftsführer
Jan Langen, Kaufmann.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mieten für Büro Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (30.09.2024): 25.581,15 Euro (Laufzeit unbestimmt)
Miete für AirBnB Wohnungen, Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungs-termin (30.06.2024): 84.820,00 Euro (Laufzeit unbestimmt).

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 5.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Wiesbaden, den 3. Mai 2024

gez. Jan Langen, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2024 festgestellt.

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