4C CAD CAM COMPETENCE CENTER GmbH

Schwärzgasse 3, 91781 Weißenburg in Bayern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 4783
Eingetragen
9.10.2009
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Gegenstand
Vertrieb und Serviceleistungen von CADund CAM-Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Erich Roth
seit 9.10.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

91781 Weißenburg, Hohenmühlweg 3
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

4C CAD CAM COMPETENCE CENTER GmbH

Weißenburg i. Bay.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 15.205,60 23.921,71
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.836,00 6.288,00
II. Sachanlagen 10.369,60 17.633,71
B. Umlaufvermögen 322.986,72 291.982,41
I. Vorräte 13.700,00 13.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.249,67 113.568,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 243.037,05 164.514,22
Summe Aktiva 338.192,32 315.904,12

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 316.830,79 287.177,59
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 262.177,59 242.611,34
III. Jahresüberschuss 29.653,20 19.566,25
B. Rückstellungen 4.896,00 4.846,00
C. Verbindlichkeiten 16.465,53 23.880,53
Summe Passiva 338.192,32 315.904,12

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Erich Roth jun., Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2020 festgestellt.

Weißenburg i. Bay., den 09.12.2020
gez.: Herr Erich Roth, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2020 festgestellt.

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