Reiterhof Tannleite GmbH

Tannleitenweg 29, 96328 Küps, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 1083
Vorher
Pfister Transport GmbH
Eingetragen
19.6.1980
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die TierhaltungHaltung von Pferden und EselnHaltung von sonstigen Rindern
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit den Betriebsteilen Landwirtschaft, Pferdezucht, Pensionspferdehaltung und Vermietung von mobilen Pferdeboxen.

Historie

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Management

NameRolle
Eduard Mühlherr
seit 23.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

96242 Sonnefeld, Ringstr 4
26.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reiterhof Tannleite GmbH

Küps

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen


243.758,00


208.754,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

17.104,25


20.904,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


52.770,92


59.024,46

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten


6.863,61


802,39

C. Rechnungsabgrenzungsposten


1.050,37


0,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckgter Fehlbetrag

29.323,54

62.689,86

Summe Aktiva


350.870,69


352.174,71



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


26.000,00


26.000,00

II. Kapitalrücklage


7.282,70


7.282,70

III. Verlustvortrag

-95.972,56


-74.022,41

IV. Jahresüberschuss

33.366,32


-21.950,15

V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

29.323,54


62.689,86

B. Rückstellungen

4.595,75

3.341,00

C. Verbindlichkeiten

346.274,94

348.833,71

Summe Passiva

350.870,69

352.174,71

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen sind bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB in Anspruch genommen worden.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

- Das Sachanagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

- Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

- Bei Gebäuden wurden die Abschr3eibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

- Die Abschreibungen im Jahr des Zugangs erfolgte zeitanteilig (pro rata temporis).

- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

- Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

- Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

- Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Eduard Mühlherr besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 37.370,24.

Die Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen über EUR 45.363,05 besteht gegenüber dem Besitzunternehmen Eduard Mühlherr Reiterhof Tannleite, Küps.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde ein außerordentliches Ergebnis (Ertrag) in Höhe von EUR 49.952,15 gezeigt. Der außerordentliche Aufwand in Höhe von EUR 123.047,85, sowie der außerordentliche Ertrag über EUR 178.000,00 resultiert aus den An- und Verkauf von 2 Landmaschinen. Dieses Geschäft ist außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen und prägt auch durch den hieraus entstandenen Gewinn maßgeblich den Jahresüberschuss im Berichtsjahr.

III. Ergänzende Angaben

Zum alleinigen Geschäftsführer ist Herr Eduard Mühlherr, Sonnefeld bestellt.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010

Küps, den 27. Februar 2012

 

Eduard Mühlherr

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.03.2012

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