Plantobelly GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Kallweit seit 19.7.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ProTech Projektentwicklungsgesellschaft mbH | 99.98% |
Adolf Hilmer Familienstiftung | 0.02% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARAN Holding GmbHBad SchwartauKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021INHALTSVERZEICHNIS ANLAGENVERZEICHNIS A. PRÜFUNGSAUFTRAG B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung II. Feststellungen gem. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG I. Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag II. Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse III. Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung 1. Konzernabschluss 2. Konsolidierungsunterlagen und weitere geprüfte Unterlagen 3. Konzernlagebericht IV. Gesamtaussage des Konzernabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Konzernabschlusses 2. Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen V. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns 1. Kennzahlenüberblick 2. Vermögenslage (Konzernbilanz) 3. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) 4. Ertragslage (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) E. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG ANLAGENVERZEICHNIS 1. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 2. Konzerngewinn- und -Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 3. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021 4. Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 5. Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 6. Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021 7. Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 8. Organigramm der vollkonsolidierten Unternehmen zum Konzernabschluss 2021 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 A. PRÜFUNGSAUFTRAG Der Alleingesellschafter und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau- im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt -Herr Adolf Hilmer hat uns beauftragt, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Konzernbuchführung und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 des Mutterunternehmens nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten. Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. Januar 2021 zugrunde, auf der wir zum Konzern-Abschlussprüfer gewählt wurden (§318 Abs. 1 Satz 1 HGB). Wir haben den Auftrag angenommen. Die ARAN Holding GmbH hat als Mutterunternehmen auch einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß § 290 Abs. 1 HGB aufzustellen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Bei unserer Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung entsprechend den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB, deren Ergebnis in einem Bestätigungsvermerk im Sinne von § 322 HGB zusammengefasst wird. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n. F.) erstellt wurde. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten C. und D. im Einzelnen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt E. wiedergegeben. Unserem Bericht haben wir den geprüften Konzernabschluss, bestehend aus der Konzernbilanz (Anlage 1), der Konzerngewinn- und -verlustrechnung (Anlage 2) dem Konzernanhang (Anlage 3), der Konzernkapitalflussrechnung (Anlage 5) und dem Konzerneigenkapitalspiegel (Anlage 6) sowie dem geprüften Konzernlagebericht (Anlage 4), beigefügt. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" zugrunde. B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens hat im Konzernlagebericht und im Konzernabschluss die wirtschaftliche Lage des Konzerns beurteilt. Dabei umfassen die geprüften Unterlagen auch die zu prüfenden, im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Konzernabschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht Stellung. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Konzerns ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts gewonnen haben. Folgende Kernaussagen im Lagebericht sind hervorzuheben:
II. Feststellungen gem. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB Wir weisen an dieser Stelle auf die Frist zur Aufstellung des Konzernabschlusses gem. §290 Abs. 1 HGB hin. C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Gegenstand unserer Prüfung waren der gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021. Die Prüfung erstreckte sich auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung des Mutterunternehmens. Bei der Prüfung des Konzernabschlusses erstreckten sich unsere Prüfungshandlungen auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie auf die vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen. Den Konzernlagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Konzernabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Geschäftsführer des Mutterunternehmens sind für die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die uns vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Die Prüfungsarbeiten haben wir in den Monaten Oktober und November 2022 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Bad Schwartau und in unserem Büro in Lübeck durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichts. Als Prüfungsunterlagen dienten uns insbesondere die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und die Konsolidierungsunterlagen sowie das Akten- und Schriftgut der ARAN Holding GmbH. Die Konsolidierungsbuchungen des Vorjahres wurden ordnungsgemäß fortgeführt. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Geschäftsführung sowie den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht worden. Ergänzend hierzu haben uns die Geschäftsführer des Mutterunternehmens in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in dem vorgelegten Konzernabschluss alle Konzernunternehmen im Sinne von §§ 294 bis 296 HGB einbezogen worden sind und dass die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht worden und dass sämtliche konsolidierungspflichtigen Vorgänge im Konzernabschluss zutreffend berücksichtigt worden sind. In der Erklärung wird auch versichert, dass der Konzernlagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Konzerns wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 315 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben, insbesondere die für die künftige Entwicklung des Konzerns wesentlichen Risiken, enthält. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden. Bei Durchführung unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen. Der Prüfung des Konzernabschlusses einschließlich der einbezogenen Jahresabschlüsse lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Konzernunternehmen zugrunde. Die Lageeinschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Branchenrisiken und Unternehmensstrategie. Die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Durchsicht des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens und der Prüfung der bedeutendsten Tochterunternehmen, aus Gesprächen mit der Geschäftsführung und Mitarbeitern sowie aus Branchenberichten bekannt. Unsere Prüfungshandlungen waren darauf gerichtet, ein Urteil über die Ordnungsmäßigkeit der Konzernunterlagen und die Übereinstimmung des daraus entwickelten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermöglichen. Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung haben wir folgende formelle konzernspezifische Prüfungshandlungen durchgeführt: Überprüfung der
Ausgehend von einer vorläufigen Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Konzernabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG I. Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist gemäß §§ 294 bis 296 HGB zutreffend erfolgt. Die im Konzernanhang hierzu gemachten Angaben sind zutreffend. Der Konsolidierungskreis besteht neben der ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau, aus 15 Beteiligungsgesellschaften (vollkonsolidierte verbundene Unternehmen) sowie 5 "at equity" bilanzierte assoziierte Unternehmen. Der jeweilige Anteil am Kapital beträgt bei allen vollkonsolidierten Unternehmen jeweils 100 %. Der Konsolidierungskreis umfasst danach folgende Unternehmen (vgl. hierzu auch das entsprechende Organigramm, welches als Anlage 8 beigefügt ist):
Drei Tochterunternehmen wurden wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Darüber hinaus gibt es folgende Beteiligungen, die als assoziierte Unternehmen bilanziert werden:
Geschäftsjahr des Konzerns ist das Kalenderjahr, Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2021 (§ 299 Abs. 1 HGB). Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben denselben Abschlussstichtag, nämlich den 31. Dezember 2021 (§ 299 Abs. 2 HGB). Das Mutterunternehmen, die ARAN Holding GmbH, hat ihren Sitz in Bad Schwartau und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck unter der Nr. HR B 911 BS eingetragen. Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr durch die einzelvertretungsberechtigen Geschäftsführer, Herrn Adolf Hilmer und Herrn Peter Adam. Seit Januar 2021 ist Herr Karsten Panow zusätzlicher einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer. II. Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurden die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2021 des Mutterunternehmens und der vorgenannten Tochterunternehmen einbezogen. Der Jahresabschluss der GER Umweltschutz GmbH, Grevesmühlen, ist von uns gemäß § 316 ff. HGB geprüft worden. Für den Abschluss wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die nicht testierten Jahresabschlüsse waren durch Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern / Steuerberatern unterlegt. Darüber hinaus haben wir weitere Prüfungshandlungen auf Ebene der Einzelabschlüsse vorgenommen. Die einbezogenen Jahresabschlüsse stellen somit eine geeignete Konsolidierungsgrundlage dar. III. Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung 1. Konzernabschluss Die ARAN Holding GmbH hat als Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB aufgrund der Größenordnung nach § 293 HGB einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen und diese prüfen zu lassen. Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§§ 290 ff. i. V. m. §§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Die Vorschriften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und -verlustrechnung sind beachtet worden. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Konzernbilanz sowie die Konzerngewinn- und -verlustrechnung sind aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen ordnungsgemäß abgeleitet worden (Erstellungs- und Konsolidierungsunterlagen der Muttergesellschaft). Die angewandten Konsolidierungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind daher ordnungsgemäß. Die Konsolidierungsbuchungen sind ebenso zutreffend fortgeführt worden. Soweit in der Konzernbilanz oder in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Konzernanhang. In dem von der Muttergesellschaft aufgestellten Konzernanhang sind die auf die Konzernbilanz und die Konzerngewinn- und -verlustrechnung angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben und die wahlweise in den Konzernanhang übernommenen Angaben zur Konzernbilanz sowie zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung sind vollständig, und zutreffend dargestellt. Die Schutzklauseln des § 314 i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer sowie des § 313 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Einschränkung der Berichterstattung der einbezogenen Unternehmen im Konzernanhang sind zu Recht in Anspruch genommen worden. Der Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und -verlustrechnung sowie Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalspiegel, wurde ordnungsgemäß aus den einbezogenen Jahresabschlüssen abgeleitet. Der Konzernabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 2. Konsolidierungsunterlagen und weitere geprüfte Unterlagen Die Konsolidierungsmaßnahmen wurden in einer Buchungsliste erfasst und in gesonderten Konsolidierungsspalten, aufbauend auf der Summenbilanz für jeden Abschlussposten, gesondert verarbeitet. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Konsolidierungsunterlagen und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem, Kostenrechnung und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 3. Konzernlagebericht Die Prüfung des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 hat ergeben, dass der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermittelt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend im Konzernlagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 315 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Konzernlagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. IV. Gesamtaussage des Konzernabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Konzernabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 297 Abs. 2 HGB beachtet wurde und der Konzernabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. 2. Wesentliche Bewertungs- und Konsolidierungsgrundlagen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden gemäß § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB einheitlich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der ARAN Holding GmbH zugrunde gelegt:
V. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und -verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. 1. Kennzahlenüberblick Einen Kennzahlenüberblick über die Entwicklung des Unternehmens im Berichtsjahr, insbesondere eine finanzwirtschaftliche und eine erfolgswirtschaftliche Analyse, stellen wir unserer Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse voran.
2. Vermögenslage (Konzernbilanz) In der folgenden Übersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2021 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt: Vermögensstruktur
Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd 2,6 Mio. € auf rd. 64,6 Mio. € verringert. Der Rückgang betrifft bei den Aktiva vor allem die liquiden Mittel. Dies ist vor allem auf Transaktionen im Gesellschafterbereich zurückzuführen. Neben der abzuführenden Kapitalertragsteuer in Höhe von € 2,6 Mio. auf eine Gewinnausschüttung im Berichtsjahr in Höhe von 10,0 Mio. €, wurden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus Gewinnausschüttungen in den Vorjahren in Höhe von € 8,2 Mio. getilgt. Darüber hinaus wurde das Wertpapierportfolio im Berichtsjahr vollständig veräußert. Das Vorratsvermögen (inkl. erhaltener Anzahlungen) sank aufgrund von Verkäufen von fertiggestellten Wohneinheiten. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg des Anlagevermögens aufgrund von hohen Investitionen im Bereich Verwertung aus. Hierbei wurde bei der Danrec eine zusätzliche Produktionslinie erworben. Bei der Swerec wurde eine Sortieranlage erneuert bzw. erweitert. Ebenfalls deutlich angestiegen sind die Forderungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen. Der Forderungsanstieg resultiert im Wesentlichen durch einen deutlich höheren Forderungssaldo gegenüber der Con- tas Immobilien GmbH & Co. KG. Auf der Passivseite fokussiert sich der Rückgang der Bilanzsumme insbesondere auf das Eigenkapital. Hierbei überstieg die Gewinnausschüttung bei der Muttergesellschaft (10,0 Mio. €) den Konzerngewinn (7,7 Mio. €) deutlich. Hervorzuheben ist die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von 4,7 Mio. € zu Lasten der Gewinnrücklage. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt rd. 34,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote beträgt 54 % nach 56 % im Vorjahr. Unter Hinzurechnung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (dargestellt in den sonstigen Verbindlichkeiten) in Höhe von rd. 7,4 Mio. € (Vorjahr rd. 8,3 Mio. €) ergibt sich eine wirtschaftliche Eigenkapitalquote von rd. 65 % nach rd. 68 % im Vorjahr. Die Rückstellungen sind leicht rückläufig. Während bei der Pensionsrückstellung ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist, sind insbesondere die Steuerrückstellungen rückläufig. Die sonstigen Rückstellungen haben sich nur marginal verändert. Hervorzuheben sind hierbei geringere Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen (- 0,6 Mio. €), während die Personalrückstellungen um 0,5 Mio. € angestiegen sind. Darüber hinaus ist ein tilgungsbedingter Rückgang der Kreditverbindlichkeiten um rd. 1,0 Mio. € zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind dagegen angestiegen. Der Anstieg betrifft den Bereich Verwertung und ist auf die oben beschriebenen hohen Investitionen im Anlagevermögen zurückzuführen. Die Zusammensetzung der einzelnen Positionen ergibt sich im Übrigen aus den Ausführungen in Anlage 7. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Vermögenslage des Konzerns unverändert sehr gut geordnet ist. 3. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) gemäß DRS 21 zur Kapitalflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
Die aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeflossenen Mittel lagen im Berichtsjahr deutlich über dem Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf eine geringere Mittelfreisetzung im Vorratsbereich zurückzuführen. Darüber hinaus enthält der Jahresüberschuss einen höheren Anteil an Beteiligungserträgen, die im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Verwendet wurden die zugeflossenen Mittel schwerpunktmäßig für Investitionen in das Anlagevermögen, die Tilgung von Bankverbindlichkeiten sowie die Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Gewinnausschüttungen der Vorjahre. Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte sich deutlich um rd. 5,3 Mio. € auf rd. 9 Mio. €. Die Zahlen verdeutlichen die anhaltend starke Finanzkraft der Unternehmensgruppe. 4. Ertragslage (Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2021 und 2020 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
Die Ertragslage der Gesellschaft bewegt sich etwa auf Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse stiegen um 3 %. Während die Erlöse im Bereich Verwertung leicht rückläufig (- 4 %) waren, waren Umsatzsteigerungen im Projektbau (+ 20 %) sowie im Technologiebereich (+ 12 %) zu verzeichnen. Durch den Abbau des Vorratsvermögens im Projektbau aufgrund von Verkäufen bewegt sich die Gesamtleistung auf Vorjahresniveau. Aufgrund der Tatsache, dass der Materialaufwand sogar reduziert werden konnte, war ein deutlicher Anstieg des Rohertrags zu verzeichnen. Der damit einhergehende Anstieg der Rohertragsquote ist auf leichte Margensteigerungen in allen drei Bereichen zurückzuführen. Der Personalaufwand stieg aufgrund von allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie höheren Boni an. Ebenso angestiegen sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Hervorzuheben hierbei sind höhere Grundstücksaufwendungen und Instandhaltungen. In Summe stieg der Betriebsaufwand leicht. In Verbindung mit dem deutlichen Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge, vor allem bedingt durch hohe Entschädigungen im Technologiebereich im Vorjahr, war ein deutlicher Rückgang des Betriebsergebnisses um rd. 1,8 Mio. € zu verzeichnen. Das Finanz- und Beteiligungsergebnis ist aufgrund von höheren Beteiligungserträgen sowie signifikanten Gewinnen aus der Veräußerung des Wertpapierportfolios um rund 1,4 Mio. € gestiegen. Nach Abzug der Ertragsteuern verbleibt mit rd. 7,7 Mio. € ein gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufiger Jahresüberschuss. E. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 (Anlagen 1 bis 3) und dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 4) der ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau, unter dem Datum vom 15. November 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:An die ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Den vorstehenden Konzernprüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Konzernprüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Lübeck, den 15. November 2022 Treuhand-Gesellschaft
Dr. Schreiber, Wirtschaftsprüfer Dr. Dücker, Wirtschaftsprüfer KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021AKTIVA
PASSIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Der Sitz der Muttergesellschaft, der ARAN Holding GmbH, ist Bad Schwartau. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 911 BS im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragen. Der Konzernabschluss der ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau, auf den 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Das gesetzliche Gliederungsschema des § 266 HGB wurde auf der Aktivseite um die Positionen "Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen" und auf der Passivseite um die Position "Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen" erweitert. 1. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis besteht neben der ARAN Holding GmbH, Bad Schwartau, aus 15 Beteiligungsgesellschaften (vollkonsolidierte verbundene Unternehmen) sowie 5 "at equity" bilanzierte assoziierte Unternehmen. Der jeweilige Anteil am Kapital beträgt bei allen vollkonsolidierten Unternehmen jeweils 100 %. Im Berichtsjahr wurde erstmals die Mineralik Friedland GmbH Co. KG at equity bilanziert. Es werden 50 % an der Gesellschaft gehalten. Der Bilanzstichtag des Unternehmens ist der 31. Dezember 2021. Drei Tochterunternehmen wurden wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Bilanzstichtag sämtlicher einbezogener Unternehmen ist der 31. Dezember 2021. 2. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierungen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden bis zum Geschäftsjahr 2009 nach der Buchwertmethode vollzogen. Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der jeweiligen erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Die aus den Kapitalkonsolidierungen nach der Buchwertmethode resultierenden Unterschiedsbeträge der Aktivseite sind mit denen der Passivseite verrechnet worden. Verbliebene Unterschiedsbeträge wurden gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. im Jahr der Erstkonsolidierung mit der Gewinnrücklage verrechnet. Seit dem Geschäftsjahr 2010 wird bei Erstkonsolidierungen die Neubewertungsmethode angewandt. Dabei ist das Eigenkapital mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen an dem für die Verrechnung maßgeblichen Zeitpunkt beizulegen ist. Ein nach der Verrechnung verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Zwischenergebniseliminierung wird gemäß § 304 Abs. 2 HGB abgesehen, da die Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernunternehmen zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden und die Ermittlung der Wertansätze einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die Zinserträge und ähnlichen Erträge sind ebenso mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet worden. Die assoziierten Unternehmen sind in der Konzernbilanz mit dem Buchwert angesetzt worden und zwar auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss. II. Bilanzierung, Bewertung und Konsolidierung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Wesentlichen einheitlich nach den bei der ARAN Holding GmbH geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einbezogen. Die Bewertung der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurde einheitlich nach den Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens unter Beachtung der §§ 308 Abs. 1 und 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Währungsumrechnungen wurden unter Beachtung der Vorschrift des § 308a HGB vorgenommen. In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird der Darstellungsstetigkeit Rechnung getragen. Es sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierung- und Bewertungsmethoden angewendet: Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur angesetzt, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung aufgrund des Anteilskaufes aus Fremdbesitz wird über fünf bzw. zehn Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen überwiegend linear. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 250,00 wurden im Jahr des Zugangs aufwandswirksam behandelt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt:
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen be- trägt € 147.170,22. Zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens besteht eine Differenz von € 151.818,32 (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB). Soweit erforderlich, wurde für die Finanzanlagen und den Geschäfts- oder Firmenwert der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. In der Vorjahresspalte erfolgte eine Umgliederung zwischen unfertigen Erzeugnissen und erhaltenen Anzahlungen im Vergleich zum Vorjahresbericht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Allen risikobehafteten Positionen ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Kassen- und Bankbestände sind zu Nominalwerten ausgewiesen. Die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume wurden im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" durchgeführt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Die übrigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit den Erfüllungsbeträgen gebildet. Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu den Posten in der Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände und der Abschreibungen im Berichtsjahr sind in der Anlage zum Konzernanhang dargestellt. Die Vorräte entfallen zum Großteil auf den Bereich Projektentwicklung / -bau, insbesondere auf unfertige Arbeiten. Es werden Forderungen in Höhe von € 411.687,27 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die Pensionsrückstellung wurde pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen fünfzehn Jahre abgezinst. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 264.591,00. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. Der Posten der sonstigen Rückstellungen beinhaltet:
Die Posten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind weitgehend durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignung verbundener Unternehmen und Bürgschaften der ARAN Holding GmbH unterlegt. IV. Erläuterungen zu den Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
Die Umsätze entfallen hierbei mit T€ 64.605 auf Deutschland (83,5 %) und mit T€ 12.736 auf Skandinavien (16,5 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen auf:
In den Erträgen aus Beteiligungen sind Erträge in Höhe von € 2.473.489,73 und Aufwendungen in Höhe von € 26.977,60 aus assoziierten Unternehmen enthalten. Aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung resultiert ein Zinsaufwand von € 88.337,00. Auf Finanzanlagen des Anlage- und Umlaufvermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 8.940,01 vorgenommen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen liegt der tatsächliche Steueraufwand unter dem zu erwartenden Steueraufwand auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses. V. Ergänzende Angaben 1. Kapitalflussrechnung Dem Finanzmittelfonds wurde die Position "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" zugeordnet. Bezüglich der Kapitalflussrechnung wird auf Anlage 5 verwiesen. 2. Konzerneigenkapitalspiegel Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf Anlage 6 verwiesen. 3. Geschäftsführung und Vertretung Zur Geschäftsführung der Gesellschaft und ihrer Vertretung sind die Geschäftsführer berechtigt und verpflichtet:
Die Herren sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedert sich wie folgt:
5. Gesamtbezüge der Geschäftsführer Die Angabe der Gesamtbezüge der für die Gesellschaft tätigen Geschäftsführer wird aufgrund der Anwendung der in §§ 314 i.V.m. 286 Abs. 4 HGB vorgesehenen Schutzklausel nicht vorgenommen. 6. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag waren nicht zu verzeichnen. Es wird jedoch auf die allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheiten verwiesen, die seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs bestehen. 7. Ergebnisverwendung Die Muttergesellschaft schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Abschlussprüferhonorar Von dem Konzernabschlussprüfer sind für das Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen T€ 24 und für Steuerberatungsleistungen T€ 2 an Honoraren berechnet worden. Weitere Dienstleistungen seitens des Abschlussprüfers wurden gegenüber dem Konzern nicht erbracht. 9. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 7.387. 10. Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden inländischen Tochtergesellschaften beabsichtigen für das Geschäftsjahr 2021 in Teilen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch zu machen:
11. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 313 Abs. 3 HGB Von der Einschränkung der Berichterstattung gem. § 313 Abs. 3 HGB ist zur Vermeidung von Nachteilen für Mutterunternehmen und Konzern Gebrauch gemacht worden. 12. Anzahl der Mitarbeiter Die Zahl der Beschäftigten am Bilanzstichtag (umgerechnet auf Vollzeitkräfte ohne Auszubildende und Geschäftsführung) betrug im Jahresdurchschnitt für die Bereiche
Bad Schwartau, den 7. November 2022 ARAN Holding GmbH Die Geschäftsführung gez. Peter Adam gez. Karsten Panow ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen des Konzerns Die ARAN Holding GmbH als Muttergesellschaft der ARAN Gruppe mit ihren 20 verbundenen Unternehmen fungiert als strategische Managementholding. Von der ARAN Holding GmbH werden neben der Führung der Unternehmensgruppe und dem Beteiligungsmanagement wichtige Zentralbereiche der Administration wie Rechnungswesen, Steuern, Finanzen, Recht, Informationstechnik und Personal übernommen. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in die drei Sparten Verwertung, Projektbau und Technologie untergliedert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Erholung der Weltwirtschaft nach dem coronabedingten Einbruch verlief im abgelaufenen Kalenderjahr stockend und ungleichmäßig und hatte zum Jahresende 2021 deutlich an Fahrt verloren. In vielen Teilen der Welt bremsten erneut zunehmende Coronainfektionen die wirtschaftliche Erholung. Im Verlauf des Jahres 2021 kam es zu Anspannungen in den weltweiten Produktionsnetzwerken, weil eine rasch steigende Nachfrage angesichts begrenzter Produktions- und Transportkapazitäten nur mühsam bedient werden konnte. Diese Lieferengpässe behinderten den Aufschwung der Industrieproduktion insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Darüber hinaus ließ das Wachstum der chinesischen Wirtschaft im Winter deutlich nach. Diese Einflussfaktoren führten letztendlich dazu, dass die globale wirtschaftliche Erholung nicht stärker ausfiel. Gleichwohl expandierte die Weltwirtschaft im abgelaufenen Kalenderjahr gegenüber dem schwachen Vorjahr um 5,8 %. Die deutsche Wirtschaft war nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten und erlebte ab dem 2. Quartal 2021 wieder einen leichten wirtschaftlichen Aufschwung. Allerdings war auch die konjunkturelle Entwicklung im Jahre 2021 immer noch stark durch das Corona-Infektionsgeschehen und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen geprägt und so lag das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Angaben des Sachverständigenrates im abgelaufenen Kalenderjahr (preisbereinigt) nur um 2,6 % höher als im Jahr 2020. Neben der andauernden Pandemiesituation waren es die zunehmenden Liefer- und Materialengpässe, die eine schnellere Erholung der deutschen Wirtschaft verhinderten. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist das BIP in 2021 um 2,0 % niedriger gewesen und lag damit noch unter dem Vorkrisenniveau. Erfreulicherweise konnte die Wirtschaftsleistung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen gegenüber dem vorangegangenen Krisenjahr gesteigert werden. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe nahm um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr zu. Auch die meisten Dienstleistungsbereiche konnten gegenüber dem Vorjahr essentielle Zuwächse verzeichnen. Im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe ist das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit einem Plus von 3,0 % etwas verhaltener ausgefallen. Lediglich im Baugewerbe, welches durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 weniger tangiert wurde, ist die Wirtschaftsleistung 2021 gegenüber 2020 leicht um 0,4 % zurückgegangen. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes hat die Wertschöpfung in den meisten Wirtschaftsbereichen trotz der Zuwächse im Jahr 2021 noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. So lag die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe 2021 noch 6,0 % unter dem Niveau von 2019. Die sonstigen Dienstleister, zu denen neben Sport, Kultur und Unterhaltung auch die Kreativwirtschaft zählt, waren besonders stark von der anhaltenden Corona-Pandemie beeinträchtigt. Hier lag die preisbereinigte Bruttowertschöpfung 2021 sogar noch 9,9 % unter dem Vorkrisenniveau. Nachdem im Jahr 2020 die Bauindustrie der einzige Wirtschaftsbereich war, der einen essentiellen Beitrag zur Steigerung des Bruttoinlandsproduktes geleistet hatte, stagnierte die Bauleistung in Deutschland im vergangenen Jahr auf dem Wert Jahres 2020. 2.2. Geschäftsentwicklung 2021 Die ARAN Gruppe mit ihren drei Geschäftsbereichen konnte den positiven Trend der vergangenen Geschäftsjahre fortsetzen und nahezu alle operativen Kennzahlen gegenüber dem sehr erfolgreichen Vorjahr nochmals verbessern. Die Erlöse der Unternehmensgruppe konnten weiter gesteigert werden (+2,8 %), sie betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 77,3 Mio. Euro. Der Rohertrag konnte auf 39,2 Mio. Euro erhöht (+0,6 %) werden. Der Konzern-Jahresüberschuss fiel gegenüber dem Vorjahr zwar leicht um 4 % auf 7,7 Mio. Euro. Da im Geschäftsjahr 2020 aber außerordentliche Erträge im Umfang von über 1 Mio. Euro zum Ergebnis beitrugen, die nur einmaligen Charakter hatten, ist der operative Jahresüberschuss des Jahres 2021 sogar höher zu bewerten. Dazu trug vor allem der Verwertungsbereich bei, der trotz eines leichten Rückganges der Verwertungs- und Entsorgungsmengen aufgrund pandemischer Beschränkungen eines der besten Ergebnisse der letzten Dekade erzielen konnte. Aber auch der Technikbereich, der die Umsätze gegenüber dem erfolgreichen Vorjahr nochmals steigern konnte, ist mittlerweile zu einer wichtigen Säule des Gruppenerfolges geworden. Unser Baubereich profitierte von der im Berichtsjahr immer noch guten Baukonjunktur und erzielte mit seinen erfolgreichen Projekten das beste Ergebnis seit der Jahrtausendwende. Mit dem BIP-Wachstum von 2,6 % konnte sich auch die Industrieproduktion in Deutschland positiv in 2021 entwickeln. Im Vorjahresvergleich konnte eine Erhöhung von 3 % konstatiert werden. Mit Blick auf das Vor-Corona-Jahr 2019 liegt die genannte Kennziffer jedoch noch immer um 5,5 % zurück. Wie bereits erwähnt, waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2021 besonders von Materialknappheit gekennzeichnet, so dass die Akteure der materialintensiven Sektoren und der nachgelagerten Branchen ihre Möglichkeiten nicht vollständig ausschöpfen konnten. Für die Entsorgungsbranche kann das Jahr allgemein - und damit über alle Abfallströme - jedoch als zufriedenstellend beschrieben werden. Die bereits im Vorjahr demonstrierte Flexibilität und Resilienz kam der deutschen Entsorgungswirtschaft auch im Berichtsjahr zugute. Ihrer Bedeutung für die Ressourceneffizienz und den Umweltschutz ist sich die Branche bewusst. Die guten Eigenschaften ihrer Branche demonstrierten auch die Unternehmen des ARAN Verwertungsbereichs. Bei anspruchsvollen Rahmenbedingungen konnten die Umsätze der vollkonsolidierten Unternehmen mit 45,9 Mio. Euro jedoch nicht an die guten Vorjahreswerte in Höhe von 47,8 Mio. Euro anknüpfen. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass einige Großprojekte in das Folgejahr verschoben werden mussten. Der Jahresüberschuss liegt jedoch erfreulicherweise mit 7,3 Mio. Euro annähernd auf Vorjahresniveau (2020: 7,4 Mio. Euro). Die sich daraus ergebende Steigerung der Umsatzrendite auf 15,9 % (2020: 15,5 %) verdeutlicht die hervorragende Arbeit unserer Mitarbeitenden des Verwertungsbereichs. Erfreulich ist außerdem das Gruppen- Wachstum in Form der Mineralik Friedland GmbH & Co. KG, an welcher die GER Umweltschutz GmbH 50 % der Anteile hält. Auch in den "Corona-Jahren" ist der Wohnungsbau Stützpfeiler der Baukonjunktur geblieben. Die Nachfrage nach Wohnungen lässt nicht nach. Bis September waren ca. 5 % mehr Wohnungen als im Vorjahreszeitraum genehmigt. Es wurden in 2021 etwa 310.000 Wohnungen fertig gestellt (2020: ca. 300.000 Wohnungen). Das Geschäftsjahr 2021 verlief für den Unternehmensbereich Projektbau sehr positiv. Gegenüber dem sehr guten Vorjahr konnte der Umsatz deutlich um rund 20 % auf 12,1 Mio. Euro (2020:10,1 Mio. Euro) gesteigert werden. Mit der erneuten Erhöhung des Umsatzes konnte der Jahresüberschuss mit 2,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (2020:1,2 Mio. Euro) nahezu verdoppelt werden. Die in den Vorjahren begonnene Projektierung und Abwicklung von Projekten wurde im Geschäftsjahr 2021 erfolgreich fortgesetzt und die planmäßige Entwicklung des Geschäftsbereiches Projektbau gefördert. Im östlichen Schleswig-Holstein war auch im Berichtsjahr weiterhin eine anhaltend große Nachfrage nach hochwertigen Immobilien zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Einkaufspreise für zu entwickelnde Grundstücke weiter gestiegen. Die Verkaufspreise sind ungeachtet des sehr hohen Niveaus der Vorjahre im Geschäftsjahr ebenfalls nochmals gestiegen. Für Immobilien in guten Lagen ist grundsätzlich auch in den nächsten Jahren mit einer positiven Preisentwicklung zu rechnen, denn die Nachfrage ist unverändert hoch und das Angebot an hochwertigen Neubauten ist zurückgegangen. Im Jahr 2021 erzielten die Unternehmen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus einen Gesamtumsatz von ca. 221 Mrd. Euro und konnten damit eine beachtliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 18 Mrd. Euro verzeichnen. Durch die Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie waren die globalen Lieferketten insbesondere in den asiatischen Ländern noch eingeschränkt. In der Folge führte dies bei den weltweit vernetzten Maschinen- und Anlagenbauern zu zeitlichen Verzögerungen, weil benötigte Teile wie z.B. elektronische Bauteile nicht zeitnah verfügbar waren. Darüber hinaus sieht sich diese Branche in ganz besonderem Maße den Herausforderungen des digitalen Wandels und der Kostenreduktion ausgesetzt. Zum Jahreswechsel 2021/2022 schlossen viele Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus mit hohen Auftragsbeständen ab, so dass die Stimmung durchaus positiv war. Der Bereich Technologie der ARAN entwickelte sich im Berichtsjahr sehr gut und steigerte seinen Umsatz auf 19,3 Mio. Euro (Vorjahr 17,1 Mio. Euro). Der Rohertrag im zweitgrößten Geschäftsbereich unserer Firmengruppe sank zwar gegenüber 2020 um 1,6 %, dies war jedoch auf die bereits erwähnten außerordentlichen Erträge aus Schadensersatzzahlungen im Vorjahr zurückzuführen. Insgesamt liegt die Rohertragsquote mit 66,3 % über dem langjährigen Durchschnitt dieses Bereiches (2011 bis 2021: 61 %). Diese sehr positive Entwicklung spiegelt sich auch im Vorsteuerergebnis für 2021 wider, welches sich auf 2,4 Mio. EUR beläuft. 2.3. Ertrags-, Finanz-, Vermögenslage Auch im zweiten Corona-Krisenjahr in Folge konnte unsere Unternehmensgruppe die Umsatzerlöse steigern. Unser Verwertungsbereich musste zwar leichte Umsatzeinbußen hinnehmen, diese wurden jedoch durch die deutlichen Erlössteigerungen des Bau- (+20 %) und des Technologiebereiches (+ 12 %) erfreulicherweise überkompensiert. Betrachtet man zusammenfassend die Gesamtleistung des Konzernes, so ist diese gegenüber dem Vorjahr trotz des Umsatzanstieges nahezu konstant geblieben (2020: 72,5 Mio. Euro; 2021: 72,8 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Baubereich außerordentlich viele Vorräte bzw. Rohbaubestände nach Wohnungsübergaben gemindert wurden (2019: -0,3 Mio. Euro, 2020: -2,8 Mio. Euro; 2021: -4,7 Mio. Euro). Gemäß der gesamtwirtschaftlichen Lage starteten unsere Unternehmen verhalten in das Geschäftsjahr. Trotz der mit 2021 vergleichbaren Gesamtleistungen und des außerordentlichen Charakters der in 2020 erhaltenen Entschädigungen konnte der Rohertrag im Berichtsjahr deutlich gesteigert werden (2020: 36,1 Mio. Euro; 2021: 38,1 Mio. Euro). Gruppenweit stiegen die Personalkosten aufgrund von Gehaltssteigerungen und ausgezahlten Boni gegenüber dem Vorjahr überproportional (2020:18,5 Mio. Euro; 2021: 20,2 Mio. Euro). Allerdings waren die Löhne und Gehälter im Vorjahr aufgrund von Kurzarbeit während der Corona-Lockdowns gemindert. Berücksichtigt man die im Vorjahr gebuchten Summen aus einem Rechtsstreit in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro, so konnte unsere Firmengruppe das Geschäftsjahr 2021 sogar mit einer deutlichen operativen Gewinnsteigerung abschließen (2020: 6,4 Mio. Euro; 2021: 7,7 Mio. Euro). Selbst absolut betrachtet lag das Konzernergebnis fast auf Niveau des Vorjahres und deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre (2020: 8,0 Mio. Euro; Durchschnitt 2012 - 2021: 2,9 Mio. Euro). Die aus der operativen Geschäftstätigkeit zugeflossenen Mittel konnten zwar nicht an die außerordentlich guten Werte der beiden Vorjahre anknüpfen, sie sind aber sehr zufriedenstellend und üben dem langjährigen Durchschnitt. So betrug der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr 9,8 Mio. Euro (2019: 11,5 Mio. Euro; 2020: 16,5 Mio. Euro). Insbesondere die Zuflüsse aus dem Periodenergebnis (7,7 Mio. Euro) und die Abnahme der Vorräte und Forderungen bzw. anderer Aktiva (1,0 Mio. Euro) haben bedeutend zu diesem positiven Ergebnis beigetragen. Auch in Krisenzeiten suchen wir als Firmengruppe die Chance in neuen Projekten, Märkten und Technologien. Und so reinvestierten wir im vergangenen Jahr einen nicht unerheblichen Teil der in den Vorjahren generierten liquiden Mittel in neues immaterielles und materielles Anlagevermögen. Mit knapp 8,0 Mio. Euro lagen unsere Investitionen deshalb nochmals signifikant über denen des Vorjahres (2020:4,8 Mio. Euro). Trotz erhöhter Liquiditätsabflüsse in Folge der gesteigerten Investitionen und erhöhter Abflüsse aus Finanzierungstätigkeit (2020:6,3 Mio. Euro, 2021: 11,3 Mio. Euro) blieb unser Finanzmittelfonds auf einem hohen Niveau und betrug zum Bilanzstichtag 9,0 Mio. Euro. Diese Kennzahlen verdeutlichen, dass der Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage war, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bilanzsumme ist aufgrund verschiedener Vorgänge gegenüber dem Vorjahr leicht gefallen (2020: 67,2 Mio. Euro; 2021: 64,6 Mio. Euro). Hervorzuheben sind hier die Reduzierung der Vorräte im Projektbau, die Veräußerung von Wertpapieren und der Rückgang der liquiden Mittel nach einer Gewinnausschüttung (Aktivseite). Auf der Passivseite sind die Minderung der thesaurierten Gewinne und die Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu nennen, welche einen nennenswerten Einfluss auf die Bilanzsumme hatten. Die Eigenkapitalquote ist seit Jahren ein Zeichen der finanziellen Stabilität unserer Unternehmensgruppe. Mit einem Eigenkapital in Höhe von 34,7 Mio. Euro und einer Eigenkapitalquote von ca. 54 % konnten wir das Geschäftsjahr zum wiederholten Male mit einem Wert von mehr als 50 % abschließen und damit deutlich höher als die durchschnittliche Eigenkapitalquote aller mittelständischen Unternehmen in Deutschland (2021: 31,4 %). Neben den bereits oben genannten Kennzahlen ist es in erster Linie diese Maßgröße, welche die Solidität der finanziellen Ausstattung der ARAN Gruppe dokumentiert und das gute Finanzmanagement unserer Administration abbildet. Durch geschickte Finanzdisposition, erfolgreiche Marktarbeit und umsichtige, renditeorientierte Investitionen werden der Unternehmensgruppe auch zukünftig genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um sich mittel- und langfristig alle Wege der Finanzierung offenzuhalten. 3. Prognose- Chancen- und Risikobericht Das Wachstum der Weltwirtschaft ist unter dem Einfluss anhaltender Lieferengpässe, hoher Inflationsraten und großer Unsicherheit aufgrund des Ukraine-Krieges im Frühjahr 2022 zum Stillstand gekommen. Nachdem die globale Produktion ab dem zweiten Quartal 2021 bereits kräftig zugelegt hatte, geriet die Erholung von der Corona-Krise zur Jahreswende ins Stocken. Im zweiten Quartal 2022 ging die Weltproduktion sogar etwas zurück. Neben den neuen Beeinträchtigungen durch die Pandemie, die insbesondere in China im zweiten Quartal 2022 zu einem Rückgang des BIP geführt hatten, waren es vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, welche die Wirtschaftsleistung negativ beeinträchtigten. Die Angebotsengpässe und logistischen Probleme im internationalen Handel sind immer noch erheblich, nahmen zuletzt aber deutlich ab. Vor allem aber der dramatische Anstieg der Energiepreise in vielen Teilen der Welt in Folge des Ausbruchs des Ukrainekrieges war ein wesentlicher Dämpfer für die Entwicklung vor allem der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Im Verlauf des Sommers sanken die Notierungen der meisten Rohstoffe zwar wieder und teilweise wurden im dritten Quartal 2022 sogar niedrigere Preise gezahlt als vor dem Krieg. Trotz der jüngsten Entspannungen auf den Weltmärkten liegen die Preise für Rohöl und Erdgas in Europa im Herbst 2022 immer noch auf einem hohen Niveau und beeinflussen damit die Kosten für Transport, Verkehr und energieintensive Industriezweige weiterhin in hohem Maße. Weltweit verzeichnen Industrieländer die höchsten Inflationsraten seit mehreren Jahrzehnten. Mittlerweile reduzieren auch viele Zentralbanken ihre Unterstützungsmaßnahmen für mehr Wirtschaftswachstum und haben nach ersten Zinserhöhungsschritten angekündigt, ihre Zinssätze weiter zu erhöhen, um die ausufernden Preise für Verbraucher und Wirtschaft zu bekämpfen. Aufgrund dieser Vielzahl an dämpfenden Faktoren ist es deshalb nachvollziehbar, dass die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für das Jahr 2022 ein verhaltenes Wachstum der Weltwirtschaft von 2,5 bis 3,0 % prognostizieren. Nach einem kräftigen Start ins Jahr 2022 kühlte die deutsche Konjunktur seit dem 2. Quartal deutlich ab. Die Energiekrise und die hohen Inflationsraten ließen die realen Einkommen der privaten Haushalte sowie deren Ersparnisse schwinden und reduzierten ihre Kaufkraft. Während die Wirtschaftsleistung im dritten Quartal 2022 noch stagnierte, wird sie in den beiden Quartalen des Winterhalbjahres voraussichtlich schrumpfen. Damit wird das BIP nach Ansicht der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in diesem Jahr nur noch um 1,5 bis 1,8 % zulegen und dann im kommenden Jahr um 0,1 bis 0,3 % schrumpfen. Die Inflationsrate wird in 2022 bei bis zu 8,5 % liegen und erreicht damit den Höchststand seit der Währungsunion im Jahr 1999. Ihren Höhepunkt wird sie voraussichtlich im ersten Quartal 2023 mit mehr als 10 % erreichen, für das Gesamtjahr rechnen die Wirtschaftsforscher gegenwärtig mit einer Preissteigerungsrate von unter 8 %. Erst ab dem Jahre 2024 erwartet man in Deutschland wieder eine Erholung der Konjunktur mit einem BIP-Wachstum von knapp 2 % und ein Sinken der Inflationsraten unter 5 %. Die aktuell vorliegenden Prognosen sind indes mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Sollte es in Deutschland in 2023 zu einer Gasmangellage und zu einer Gasrationierung für Großabnehmer kommen, ist mit einer tiefen Rezession und nochmals höherer Inflation zu rechnen. Die Aufteilung der ARAN Gruppe in die drei strategischen Geschäftseinheiten Verwertung, Projektbau und Technologie erweist sich als anhaltend krisenfest. Diese bereits vor 30 Jahren festgelegte Gruppenstruktur haben wir in den vergangenen 10 Jahren durch gezielte Investitionen weiter gefestigt und ausgebaut. Nachdem die Jahre 2018 und 2019 bereits sehr erfolgreich verliefen, konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr das Rekordergebnis des Jahres 2020 nahezu wiederholen. Für das Jahr 2022 erwarten wir jedoch aufgrund der bereits oben geschilderten allgemeinen Preissteigerungen und der Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung eine Reduzierung des Konzernerfolges, der allerdings immer noch deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre liegen wird. Nicht zuletzt die regionale und inhaltliche Diversifizierung unserer Unternehmen des Verwertungsbereiches und die damit reduzierte Abhängigkeit von äußeren Einflussfaktoren lässt uns sehr zuversichtlich auf die kommenden Jahre blicken. Die Folgen des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Sanktionen zeigten im Frühjahr 2022 ihre Wirkung jedoch schnell und umfassend in der deutschen Wirtschaft und damit auch in der deutschen Entsorgungsbranche. Langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen machten schnelle Lösungsfindungen für unterschiedliche Marktverwerfungen möglich. Die Marge reduzierte sich bei einigen unserer abfallwirtschaftlichen Unternehmen, die Existenz ist jedoch davon nicht bedroht. Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für energieintensive Unternehmen in Deutschland ein lange nicht dagewesenes Risiko dar. In vielen Fällen ist die Bedrohung bereits zu einem Insolvenzgrund geworden. Produktionskapazitäten wurden längst in Länder verlagert, die geringere Energiepreise gewährleisten können. Viele Wettbewerbsvorteile deutscher Unternehmen wurden bereits durch die Nachteile hoher Produktionskosten überkompensiert, sodass bei anhaltend hohen Energiekosten mit einem nachhaltigen Schaden für die deutsche Wirtschaft gerechnet werden kann. In der Folge würden sich einige wenige Abfallströme verkleinern, die aktuell durch unsere Unternehmen behandelt, verwertet oder entsorgt werden. Nach unseren Hochrechnungen und Einschätzungen werden die Folgen insbesondere durch geeignete Vorbereitungen und Gegenmaßnahmen nicht dazu führen, für unsere Unternehmen zu einem existentiellen Risiko zu werden. Während einerseits die Nachfrage nach Bauleistungen im Jahresverlauf 2021 wieder Auftrieb hatte, haben andererseits Probleme bei der Materialbeschaffung und nachfolgend deutliche Preiserhöhungen beim Einkauf die Abarbeitung der hohen Auftragsbestände gebremst. Der Gipfel der Dynamik bei der Entwicklung der Einkaufspreise scheint bei wichtigen Baumaterialien zwar überschritten, gleichwohl halten die Preise immer noch ein hohes Niveau. Der Index für Erzeugerpreise zeigt z.B. für Bauholz aktuell (Oktober 2022) immer noch ein fast doppelt so hohes Preisniveau wie zum Vorjahreszeitpunkt. Bei Kunststoffprodukten, wie Rohren und Dämmstoffen, liegen die Preise um 30 % über dem Vorjahresniveau, bei Stahl sind es fast 70 %. Insgesamt gibt es für die Baubranche dennoch einen optimistischen Ausblick für die Geschäftsentwicklung in 2022. Dieser ist maßgeblich daran festgemacht, dass Lieferschwierigkeiten und die Dynamik der Preisentwicklungen beim Einkauf von Baumaterial zum Ende des vierten Quartals 2022 nachgeben werden. Die Beschaffung der Baumaterialien und eine Dynamik bei der Entwicklung der Einkaufspreise wird auch weit in das Jahr 2023 die Branche beschäftigen. Aufgrund der erfolgreichen Projektentwicklungen der letzten Jahre wird auch für das Jahr 2022 ein überdurchschnittlicher Umsatz von rd. 11 Mio. Euro und ein mit dem Vorjahr vergleichbares Ergebnis erwartet. Die Entwicklung des Baubereiches ist damit kurz- bis mittelfristig weiterhin als positiv einzuschätzen. Durch die Aufgabe der Negativzinspolitik der EZB werden sich die Finanzierungsbedingungen für uns und unsere Kunden verändern. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Inflationsrate in den nächsten Quartalen nicht nachhaltig abflachen wird. In guten Lagen wird das Angebot an Neubauimmobilien indes geringer sein als die Nachfrage. Infolgedessen ist damit zu rechnen, dass sich die Preise für Immobilien in exponierten Lagen weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen werden. Für den Bereich Projektbau ist die Marktperspektive daher auch für die nächsten Jahre positiv zu bewerten. Die Stimmung im Anlagen- und Maschinenbau ist geprägt durch den Krieg in der Ukraine. Der Krieg führt zu einer allgemeinen Verunsicherung und in Folge dessen sind die Energiekosten für deutsche Unternehmen stark gestiegen. Zudem gibt es kontinuierliche Lieferkettenengpässe in den Bereich Elektronikkomponenten und Metallerzeugnissen, was zu gravierenden Schwierigkeiten bei den Anlagen- und Maschinenbauern führt. Trotz der schlechten Prognose in dieser Branche sehen die Unternehmen der ARAN aus dem Technologiebereich der Zukunft positiv entgegen. Vor allem die atech innovations GmbH, die als einer der Marktführer in der Nano- und Ultrafiltration bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr mit dem Start eines mehrjährigen Investitionsprogramms die Rentabilität und Leistungsfähigkeit der Fertigung verbessern wird, plant mittelfristig den essentiellen Ausbau ihrer Kapazitäten. In 2022 werden darüber hinaus die Gründungen zweier neuer Gesellschaften in diesem Geschäftsbereich vorbereitet, die das Dienstleistungsprogramm erweitern werden. Die Unternehmen sind für die anstehenden Herausforderungen gut aufgestellt und die in der Vergangenheit eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen zeigen positive Ergebnisse auf. Im Geschäftsjahr 2022 wird eine Umsatzsteigerung und eine verbesserte Ergebnislage gegenüber 2021 erwartet. Das Geschäftsjahr 2022 wird dabei noch in besonderem Maße durch den Ukrainekrieg und dessen Folgen geprägt sein. Im Geschäftsjahr 2022 wird bzgl. Konzernumsatz und Konzerngewinn ein erfolgreicher Geschäftsverlauf leicht unterhalb der Ergebnisse von 2021 aber oberhalb des langfristigen Durchschnitts erwartet. Für die Folgejahre erscheint eine Prognose vor dem Hintergrund der unsicheren globalen politischen Lage schwierig. Dennoch haben wir in 2021 und 2022 mit größeren Investitionsprogrammen im Verwertungs- und Technologiebereich und Neugründungen von Gesellschaften begonnen, um unser Dienstleistungsprogramm zu erweitern, neue Märkte zu erschließen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Unser Baubereich wird auch in den nächsten Jahren von einer anhaltend hohen Nachfrage nach hochwertigen Immobilien in der Urlaubsregion Lübecker Bucht profitieren und maßgeblich zum Erfolg der Unternehmensgruppe beitragen. Die ARAN Holding GmbH und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbinden unternehmerisches Handeln mit unmittelbaren Chancen und Risiken. Daher ist ein wirksames Management der Chancen und Risiken ein bedeutender Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Sicherung unserer Unternehmenswerte. Eine breite Risikostreuung mit kontinuierlichem Ergebniszuwachs bestimmt das tägliche Handeln. Unser Kapitalzufluss wird maßgeblich zur Stärkung der Eigenkapitalbasis eingesetzt und soll auch zukünftig dazu dienen, neue Investitionen und Beteiligungskäufe in der Gruppe schnell und flexibel abzuwickeln. In diesem Zusammenhang bekennt sich die ARAN Holding GmbH zu einer risikosensitiven Unternehmensführung, bei der die Sicherung des Fortbestands des Gesamtunternehmens und seiner Beteiligungsgesellschaften immer höchste Priorität hat. Hierzu wurden Leitsätze für die Unternehmensgruppe formuliert, welche das tägliche Handeln in allen Bereichen unseres Konzerns bestimmen. Diese werden ergänzt durch gesetzte Verhaltensstandards, Compliance-Richtlinien und die Schulung von Führungskräften. Das seit 2010 bestehende Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Es setzt sich dabei aus den zentralen Bestandteilen Risikofrüherkennung, Controlling- und Planungsprozess sowie aus dem Berichtswesen zusammen. Unsere Führungsinstrumente werden dabei kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Eine regelmäßige Risikoanalyse des Beteiligungsmanagements der ARAN Holding GmbH garantiert bei den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften durch interne Audits die Sicherstellung der auferlegten Standards. Demzufolge wird die Risikofrüherkennung mit dem Ziel der proaktiven Risikosteuerung kontinuierlich verbessert und eine stetige Optimierung des Chancen-Risiko-Profils erreicht. Im Geschäftsjahr 2022 existierten für die ARAN Holding GmbH und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften keine bestandsgefährdenden Risiken. Auch für die Zukunft sind aus heutiger Sicht keine essentiellen Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe gefährden. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage einzelner Tochtergesellschaften könnte nur dann nachhaltig beeinträchtigt werden, wenn es in Deutschland zu einer Gasmangellage und Gas- bzw. Stromrationierung oder gar zu einer globalen Ausweitung des Ukrainekonfliktes kommen sollte. Aber selbst bei einer noch im ganzen Geschäftsjahr 2023 fortdauernden Rezession erkennen wir aufgrund unserer soliden finanziellen Ausstattung und der Diversifizierung der Unternehmensbereiche kein existenzielles Risiko für die Unternehmensgruppe. Die Aktivitäten der ARAN Gruppe unterliegen vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards. Mit der im Frühjahr 2015 konzernweit eingeführten Compliance-Richtlinie und der kontinuierlichen Schulung von Führungskräften hat die ARAN Holding GmbH die bestehenden Maßnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und unternehmensinternen Regeln gebündelt und ergänzt. Die Sicherstellung integren Verhaltens ist ein Anspruch, welchen die ARAN Holding GmbH durch die Einführung einer wertebasierten Compliance mit Nachdruck verfolgt. Neben der selbstverständlichen Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften setzen wir damit ein klares Zeichen für die Wertevorstellungen, unter deren Beachtung die ARAN Gruppe wirtschaftlich erfolgreich handeln möchte. Wirtschaftlicher Erfolg und moralische Überzeugungen sind beides Determinanten für eine nachhaltige Unternehmensführung und fest verankert in unserer Unternehmenskultur.
Bad Schwartau, 7. November 2022 gez. Peter Adam gez. Karsten Panow Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021
Der Bilanzgewinn steht vollständig zur Ausschüttung zur Verfügung. BILANZ AKTIVA A. Anlagevermögen Die Bruttodarstellung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage 3A) dargestellt. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
II. Sachanlagen
Davon in den Bereichen:
In dem Bereich Technologie sind Mietereinbauten (Bauten auf fremden Grundstücken) in Höhe von T€ 39 (Vorjahr T€ 64) enthalten.
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
III. Finanzanlagen
Davon in den Bereichen:
Die Beteiligungsquote beträgt bei allen Gesellschaften 100 %. Die Wertveränderungen resultieren aus Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Im Einzelnen:
Bei der PDMT & atech innovations GBR erfolgte eine Einlage in Höhe von € 20.000,00. Die Beteiligungen an den NORDAC-Gesellschaften wurden im Berichtsjahr veräußert.
Im Einzelnen:
Die Entwicklung der Buchwerte ergibt sich wie folgt:
B. Umlaufvermögen I. Vorräte
Im Einzelnen:
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen im Vorjahr den Bereich Projektbau. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Davon in den Bereichen:
Es handelt sich um Forderungen aus dem Projektbau.
Im Einzelnen:
Diese Forderung fällt in den Bereich der ARAN Holding GmbH.
Davon in den Bereichen:
Der Posten lässt sich materiell wie folgt gliedern:
III. Wertpapiere
Es handelte sich um Wertpapiere aus dem Bereich der ARAN Holding GmbH. Diese wurden im Berichtsjahr vollständig veräußert.
Zusammensetzung:
Davon in den Bereichen:
PASSIVA A. Eigenkapital
Durch Gesellschafterbeschluss vom 17. August 2021 wurde das Stammkapital der ARAN Holding GmbH durch Umwandlung einer Gewinnrücklage in Höhe von € 4.661.243,56 von € 15.338.756,44 auf € 20.000.000,00 erhöht (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
Es wird auf den o.g. Gesellschafterbeschluss vom 17. August 2021 verwiesen, durch den € 4.661.243,56 aus den Gewinnrücklagen zur Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entnommen wurden.
Bezüglich der Entwicklung des Konzernbilanzgewinns wird auf den Eigenkapitalspiegel (Anlage 6) verwiesen. B. Rückstellungen
Die Rückstellung besteht bei der ARAN Holding GmbH.
Im Einzelnen:
Die Rückstellungen entfallen vollständig auf Gewerbesteuer. Im Vorjahr entfielen € 449.461,27 auf Körperschaftsteuer und € 318.694,00 auf Gewerbesteuer.
im Einzelnen:
Der Posten lässt sich materiell wie folgt gliedern:
C. Verbindlichkeiten
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
Es handelt sich um Verbindlichkeiten aus dem Bereich Projektbau.
Es handelt sich um Verbindlichkeiten aus dem Bereich ARAN Holding GmbH.
Im Einzelnen:
Davon aus den Bereichen:
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Im Einzelnen aus:
Zusammensetzung:
Die aktivierten Eigenleistungen stammen aus dem Bereich Verwertung.
Davon in den Bereichen:
Der Posten lässt sich materiell wie folgt gliedern:
5. Materialaufwand
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
6. Personalaufwand
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
7. Abschreibungen
Im Einzelnen aus:
Davon in den Bereichen:
Der Posten lässt sich materiell wie folgt gliedern:
Die Position betrifft die Ergebniszuweisung von der NORDAC Altlastensanierungscentrum GmbH & Co. KG (Bereich Verwertung).
Es handelt sich um Erträge aus dem Bereich Verwertung. Hinsichtlich weitreichender Informationen bzgl. der Erträge aus assoziierten Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen bei den Aktiva.
Davon in den Bereichen:
Davon in den Bereichen:
Zusammensetzung:
Aufgegliedert nach Steuerarten:
Davon in den Bereichen:
Aufgegliedert nach Steuerarten:
10. Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden inländischen Tochtergesellschaften beabsichtigen für das Geschäftsjahr 2021 in Teilen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs, 3 HGB Gebrauch zu machen:
11. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 313 Abs. 3 HGB Von der Einschränkung der Berichterstattung gem. § 313 Abs. 3 HGB ist zur Vermeidung von Nachteilen für Mutterunternehmen und Konzern Gebrauch gemacht worden.
Bad Schwartau, den 7. November 2022 ARAN Holding GmbH Die Geschäftsführung gez. Peter Adam gez. Karsten Panow Aufstellung Konsolidierungsliste / Konzernabschluss 2021 der ARAN Holding GmbH
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