Dekta GmbH
(vormals: Dekta Tapeten GmbH)
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
409,91 |
1.337,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
184,58 |
912,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225,33 |
425,59 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
6.798,94 |
5.876,85 |
| Summe
Aktiva |
7.208,85 |
7.214,55 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
28.632,34 |
28.632,34 |
| II.
Verlustvortrag |
34.509,19 |
34.309,88 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
922,09 |
199,31 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
6.798,94 |
5.876,85 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
2.530,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.608,85 |
4.684,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.608,85 |
4.684,55 |
| Summe
Passiva |
7.208,85 |
7.214,55 |
Anhang
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2015
Dekta GmbH
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem.
§§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der vollständigen
Ergebnisverwendung.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz zum Vorjahr
wurden unverändert als
Bilanzvorträge auf neue Rechnung
übernommen.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für
Abnutzung zur Anwendung.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Ergebnisverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die
Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bei der
Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Sonstige Pflichtangaben
Im Rahmen der sonstigen Pflichtangaben werden
folgende Erläuterungen gegeben:
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren.
Haftungsverhältnisse - Risiken (§ 285 Nr. 3;
3a HGB)
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse für laufende
Leasingverträge.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Frau Nataliya
Reztsova, die als Geschäftsführerin
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit ist.
Ergebnisfestschreibung
Mit Datum vom 21.02.2017 erfolgte die Feststellung
des vorliegenden Jahresabschlusses zum 31.12.2015.
gezeichnet:
Nataliya Reztsova
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