Dekta GmbHLiquidiert

10369 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 34441
Vorher
Dekta Tapeten GmbH
Eingetragen
26.10.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und AltenpflegebedarfTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Waren und Maschinen aller Art sowie deren Vermittlung soweit hierzu eine besondere behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. Handelsberatung für alle Branchen, Durchführung und Vermittlung eines Begleitservices für Patienten in medizinischen Einrichtungen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Dekta GmbH (vormals: Dekta Tapeten GmbH)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 409,91 1.337,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 184,58 912,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 225,33 425,59
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 6.798,94 5.876,85
Summe Aktiva 7.208,85 7.214,55

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 28.632,34 28.632,34
II. Verlustvortrag 34.509,19 34.309,88
III. Jahresfehlbetrag 922,09 199,31
IV. Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 6.798,94 5.876,85
B. Rückstellungen 1.600,00 2.530,00
C. Verbindlichkeiten 5.608,85 4.684,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.608,85 4.684,55
Summe Passiva 7.208,85 7.214,55

Anhang

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015


Dekta GmbH

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz zum Vorjahr wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Sonstige Pflichtangaben

Im Rahmen der sonstigen Pflichtangaben werden folgende Erläuterungen gegeben:

Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Haftungsverhältnisse - Risiken (§ 285 Nr. 3; 3a HGB)

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse für laufende Leasingverträge.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Frau Nataliya Reztsova, die als Geschäftsführerin einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.

Ergebnisfestschreibung

Mit Datum vom 21.02.2017 erfolgte die Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses zum 31.12.2015.

 

gezeichnet: Nataliya Reztsova

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