Manfred Richter Autolackiertechnik GmbH
Wunsiedler Straße 6, 95032 Hof, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Schiller seit 15.1.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Mareike Eleonore Richter | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Manfred Richter Autolackiertechnik GmbHHofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010MANFRED RICHTER AUTOLACKIERTECHNIK GMBH, HOF/SAALE1. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der Manfred Richter Autolackiertechnik GmbH, Hof/Saale, wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB (in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Die Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264 - 288 HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB, erstellt. Abweichungen von Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert angewandt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Wert. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Aufwendungen/Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. Die Laufzeiten sind kleiner als ein Jahr. Die Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt, sofern die Tageswerte über dem Rückzahlungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind in voller Höhe mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Eigenkapital in Höhe von 51.129,19 EUR entspricht genau 100.000,00 DM. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind in voller Höhe mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
4. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Manfred Richter, Autolackiermeister, und Herrn Roland Richter, Lackiermeister, geführt. Vergütung des Geschäftsführers Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich der Vergütung der Geschäftsführerorgane wird Gebrauch gemacht. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis aus neue Rechnungen vorzutragen.
Hof/Saale, im September 2011 Manfred Richter Autolackiertechnik GmbH Geschäftsführung Manfred Richter, Geschäftsführer Roland Richter, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.10.2011 |
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