CROSSGATE Technologies AGLiquidiert

69190 Walldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 714746
Vorher
B & N Software AGB & N Crossgate AG
Eingetragen
27.11.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Entwicklung und die Vermarktung von Software und EDV-Produkten, insbesondere von Internet basierten E-Commerce Lösungen sowie Business-to-Business Plattformen zur Optimierung von Unternehmenskommunikation und Datenaustausch. Der Gesellschaft ist die Vornahme artverwandter Geschäfte, die dem Unternehmensgegenstand förderlich ist, gestattet. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen oder erwerben, sie leiten und sich an ihnen beteiligen. Sie kann sich auf die Verwaltung von Beteiligungen oder auf die Verwaltung eigenen Vermögens beschränken.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

CROSSGATE Technologies AG

Rosdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
31.12.2009
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 808.695,00 571.803,70
Sachanlagen 101.806,47 102.703,10
910.501,47 674.506,80
Umlaufvermögen
Vorräte 297.318,60 566.581,97
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.787.253,61 729.156,29
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38,60 27,19
3.084.610,81 1.295.765,45
Rechnungsabgrenzungsposten 32.849,86 41.918,33
4.027.962,14 2.012.190,58

PASSIVA

31.12.2010
31.12.2009
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 459.180,00 459.180,00
Kapitalrücklage 283.904,09 283.904,09
Bilanzverlust -250.431,07 -574.894,01
Rückstellungen 428.557,53 489.669,56
Verbindlichkeiten 3.106.751,59 1.354.330,94
4.027.962,14 2.012.190,58

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

CROSSGATE Technologies AG, Rosdorf

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der CROSSGATE Technologies AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Sie macht von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, werden diese mit den Kursen im Zugangszeitpunkt bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit deren Entwicklung nach dem 01. Januar 2010 begonnen wurde, werden zu Herstellungskosten d.h. mit den bei ihrer Entwicklung angefallenen Aufwendungen als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen und nach Fertigstellung planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zwischen 3 und 5 Jahren entsprechende lineare und zeitanteilige Abschreibungen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird über einen Zeitraum von 15 Jahren linear abgeschrieben. Die Annahme einer betrieblichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ist durch die Bestandsdauer des Unternehmens sowie die Lebensdauer der selbst erstellten Software begründet.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare und zeitanteilige Abschreibungen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 1,5 und 23 Jahren. Für bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 1.000,00 wird von der Regelung des § 6 Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 150 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 150 und bis zu € 1.000,00 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit einem Fünftel abgeschrieben wird, wobei der Abgang nach Ablauf der 5 Jahre unterstellt wird.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nominalwerten bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe des Betrags gebildet, der zum Bilanzstichtag auf die jeweilige Restlaufzeit entfällt.

Alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten werden durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des wirtschaftlich notwendigen Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

II. Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wendet die Gesellschaft erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Vorschriften angepasst.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Mit Ausnahme von unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträgen in Höhe von T€ 14 (Vj.: T€ 14) haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Das gezeichnete Kapital beträgt € 459.180 und ist eingeteilt in 91.836 auf den Namen lautende, vinkulierte Stückaktien.

Der Gesamtbetrag der der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegenden Beträge beträgt T€ 368 und betrifft die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände der Anlagevermögens.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

Im Berichtszeitraum gehörte folgende Person dem Vorstand an:

 

Michael Morsch, Leiter Finanz- und Rechnungswesen der CROSSGATE AG, München

Im Berichtszeitraum gehörten folgende Personen dem Aufsichtsrat an:

 

Stefan Tittel, CEO der CROSSGATE AG

 

Uwe Weiss, CTO der CROSSGATE AG (bis 30.06.2010) (stellvertretender Vorsitzender)

 

Jörg Oestreich, Leiter Controlling der CROSSGATE AG

 

Antonio Brissa, CEO der CROSSGATE ITALIA S.p.A., Mailand (ab 01.07.2010)

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der CROSSGATE AG, München.

Nach § 17 AktG besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zur CROSSGATE AG. Deshalb wird gemäß § 312 AktG ein Bericht erstattet, der folgende Schlusserklärung des Vorstands enthält.

"Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden."

 

Rosdorf, den 31. März 2011

Michael Morsch

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