SAG Schloss
AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
648,00 |
33.187,00 |
| I.
Sachanlagen |
648,00 |
33.187,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.072,47 |
15.278,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.568,95 |
13.208,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.503,52 |
2.070,38 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
117.329,62 |
91.808,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
122.050,09 |
140.274,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
141.808,89 |
81.544,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
25.520,73 |
60.264,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
117.329,62 |
91.808,89 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
120.050,09 |
138.274,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
120.050,09 |
138.274,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
122.050,09 |
140.274,51 |
Anhang
SAG Schloss AG, Hamburg
zum Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahrsabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 I, II HGB
wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
I HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen
erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen nicht.
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II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögenswerte
im Einzelwert bis zu € 410 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 II EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Debitoren und Kreditoren sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
C. Angaben zu Bilanzposten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Hinsichtlich der vom Gesellschafter gewährten
Darlehen in Höhe von € 111.186.15 wurde zugunsten
der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung
geschlossen.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Hamburg, den 12.7.2011
Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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