Store
Operators Holding GmbH & Co. KG
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2021
EUR |
31.3.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
748.327,52 |
1.080.885,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
288,00 |
2.797,00 |
| III.
Finanzanlagen |
748.038,52 |
1.078.086,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
398.789,58 |
301.987,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
211.333,85 |
271.916,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
187.455,73 |
30.070,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.075,00 |
1.582,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.149.192,10 |
1.384.454,40 |
Passiva
|
|
31.3.2021
EUR |
31.3.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
101.945,06 |
337.257,41 |
| I.
Kapitalanteile |
101.945,06 |
217.257,41 |
| II.
Rücklagen |
0,00 |
120.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.325,00 |
80.085,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.031.922,04 |
967.111,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.149.192,10 |
1.384.454,40 |
Anhang
Firmenname laut Registergericht: Store Operators
Holding GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Köln
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Köln
Register-Nr.: 26825
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Personengesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer wurden regelmäßig drei Jahre
zugrunde gelegt, wenn sich nicht aufgrund einer
Nutzungsdauervereinbarung ein abweichender Zeitraum ergibt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und
wirtschaftliche Veralterung gebührend
berücksichtigt.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6
Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Ausleihungen sind - soweit verzinslich - mit dem
Nennwert bilanziert. Soweit die Gründe für in
Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige
oder steuerlich zulässige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wurden Zuschreibungen vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden
Geschäftsjahren führen.
Das ausgewiesene Festkapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 264 c Abs.
1 HGB)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang
ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Beträge:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 545.050,49 € (VJ: 491.696,12 €).
3.2
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB
(Restlaufzeit über fünf Jahre, Angaben zu den
besicherten Verbindlichkeiten) im Anhang in
zusammengefasster Form vorgenommen:
a. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr betragen 1.031,9 T€ (VJ: 967,1
T€).
b. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen 0,0 T€ (VJ: 0,0T€).
c. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 0,0T€ (VJ:
0,0T€).
d. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte besichert sind, bestehen in Höhe
von 1,3 T€ (VJ: 3,9T€). Bei den
Sicherungsrechten handelt es sich um Eigentumsvorbehalte.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum 1
Arbeitnehmer (Vorjahr: 1) beschäftigt.
Köln, den 29. November 2021
Store Operators Holding GmbH & Co. KG
gez. (Rolf Jansen) gez. (Mike Mönninghoff)
Store Operators Verwaltungs-GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2022 festgestellt.
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