Heins
Etiketten GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
237.510,96 |
252.250,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
6.196,00 |
| II.
Sachanlagen |
141.714,51 |
150.259,51 |
| III.
Finanzanlagen |
95.794,95 |
95.794,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
613.866,99 |
657.169,28 |
| I.
Vorräte |
65.150,00 |
49.584,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
448.252,21 |
389.386,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.464,78 |
218.199,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.000,00 |
4.083,21 |
| Aktiva |
854.377,95 |
913.502,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
666.996,38 |
538.261,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
35.790,43 |
35.790,43 |
| III.
Gewinnvortrag |
475.471,23 |
410.835,27 |
| IV.
Jahresüberschuss |
128.734,72 |
64.635,96 |
| B.
Rückstellungen |
108.596,88 |
309.154,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.784,69 |
66.086,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
52.828,40 |
15.425,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.956,29 |
50.661,29 |
| Summe
Passiva |
854.377,95 |
913.502,95 |
Anhang
Heins Etiketten GmbH
1. Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Heins GmbH hat Ihren Sitz in Wuppertal und ist in
das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen
(HRB 7217).
Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 264 HGB und weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ((BilRUG), § 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgten nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB
im Anhang angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4
HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer
angemessen dotierten Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der aktive Rechnungsabgrenzungspostenenthält
geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
entfallen.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs.1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeitenwerden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
C. Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögensist dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· durchschnittlicher Marktzinsvon
2,30%für eine Laufzeit von10 Jahren, der von der
Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
· Rentendynamik von 2,0% p.a.
· Sterbetafeln nach Carsten Harbert
"Richttafeln 2005 G"
Von der Übergangsregelung gem.
Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB wurde kein
Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1
Jahr bestehen in Höhe von € 4.240,88.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen in Höhe von € 31.265,79.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr 2023 durch den
Geschäftsführer, Herrn Christoph Heins. Weitere
Organe bestanden nicht.
Wuppertal, den 31.03.2025
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Christoph Heins
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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