Walter
Haverich GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.377,00 |
60.695,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.377,00 |
58.695,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.149.506,40 |
1.199.212,92 |
| I.
Vorräte |
466.771,57 |
556.037,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
151.298,82 |
18.348,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
531.436,01 |
624.827,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.100,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
410.310,22 |
400.793,57 |
| Aktiva |
1.590.193,62 |
1.662.801,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.502.126,61 |
1.563.056,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
138.048,81 |
138.048,81 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.360,83 |
2.360,83 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.422.646,48 |
1.401.687,19 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
60.929,51 |
-20.959,29 |
| B.
Rückstellungen |
38.700,00 |
54.753,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.367,01 |
44.992,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
49.367,01 |
44.992,22 |
| Summe
Passiva |
1.590.193,62 |
1.662.801,49 |
Anhang
I.
Allgemeines
Die Walter Haverich GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
Walter Haverich GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Bielefeld
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Bielefeld
|
Register-Nr.:
|
30811
|
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahrsabschlusses erfolgt unter der
Annahme der Unternehmensfortführung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des HGB aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden
aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der
Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf betriebliche
Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den
Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens linear, unbewegliche,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden ebenfalls
linear abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung
gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern
in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß
dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz
5 HGB. Es wurden außerplanmäßige
Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 0,00
vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Wertansätze werden
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.
Zinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
nach dem Niederstwertprinzip bewertet worden.
Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch
angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Projected Unit Credit Methode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,82 %
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00 %
|
Rententrend
|
0,00 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
HEUBECK-Richttafeln 2018
G
|
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein
Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von € 8.597. Dieser Betrag unterliegt
der Ausschüttungssperre.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden:
|
€
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
1.674.938
|
Zeitwert der
verrechneten
Vermögenswerte
|
2.085.248
|
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der
nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Alle Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind
grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen
(§ 253 Abs. 2 HGB). Auf diese Abzinsung wurde
unter den Aspekten der Wesentlichkeit der
Rechnungslegung verzichtet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
45,8
|
45,8
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
105,5
|
105,5
|
0,0
|
Summe
|
151,3
|
151,3
|
0,0
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen €
-,--.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
19,7
|
19,7
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
29,7
|
29,7
|
0,0
|
Summe
|
49,4
|
49,4
|
0,0
|
Alle Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und waren nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
-,--.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
In den sonstigen Erträgen sind einmalige
Zuschüsse i.H.v. € 73.245,81 enthalten.
Bei diesen handelt es sich um einen Zuschuss aus
der Gaspreisbremse.
V.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 169T
jährliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 8.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach
Ende des Geschäftsjahres nicht
eingetreten.
Bielefeld, den
14.01.2025
gez.
Walter Haverich
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025
festgestellt.
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