PFM Asset
GmbH
Tornesch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.499.900,52 |
10.756.921,46 |
| I.
Sachanlagen |
9.499.899,52 |
10.756.920,46 |
| II.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.687.617,22 |
384.143,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.288.006,68 |
384.143,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
399.610,54 |
|
| Aktiva |
11.187.517,74 |
11.141.065,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
75.133,93 |
93.578,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
68.578,40 |
54.324,17 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.444,47 |
-14.254,23 |
| B.
Rückstellungen |
2.558,47 |
15.797,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.109.825,34 |
11.031.689,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
145.326,73 |
67.190,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.964.498,61 |
10.964.498,61 |
| Passiva |
11.187.517,74 |
11.141.065,00 |
Anhang zum 31. Dezember 2021
PFM Asset GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB, sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Vorschriften für KapGes §§ 265, 268 - 274a,
§§ 276 - 274 HGB und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB aufgestellt.
Für die Gesellschaft wurden die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften beachtet. Die
Inanspruchnahme der Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264 Abs. 1 Satz 5
HGB liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft.
Auf die Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unverändert beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansatz der neuen HGB-Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
II. Erläuterung der Bilanz und GuV
1) Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter, deren
Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen,
werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und im Folgejahr
als Abgang behandelt.
Die Abschreibungen werden bei Gebäuden meist
linear über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren
vorgenommen. Beim beweglichen Anlagevermögen wird die
Abschreibung ebenso linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer
beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen
überwiegend 10 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre. Bei den
Zugängen zum beweglichen Anlagevermögen wurde die
Jahresabschreibung jeweils pro rata temporis angesetzt.
Erhaltene Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten
aktivisch abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Diese werden mit dem Nominal- bzw. Nennwert
ausgewiesen. Alle Forderungen zum 31. Dezember 2021 haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2) Erläuterungen zur Bilanz und
GuV
Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel gemäß § 268 Abs. 2
Satz 1 HGB und die Geschäftsjahresabschreibungen
gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB
sind in der beigefügten Anlage dargestellt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
bestehen, wie im Vorjahr, in voller Höhe gegen die
Gesellschafterin.
Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag TEUR 10.964
(Vorjahr: TEUR 10.964) gegenüber der Gesellschafterin.
Die Laufzeit der Verbindlichkeiten werden im
folgenden Verbindlichkeitenspiegel angegeben.
|
31.12.2021
|
31.12.2020
|
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
35,97
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
|
145.326,73
|
67.154,72
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
10.964.498,61
|
10.964.498,61
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
11.109.825,34
|
11.131.689,30
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
|
145.326,73
|
67.190,69
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
|
0,00
|
0,00
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
10.964.498,61
|
10.964.498,61
|
|
Zinsen an verbundene Unternehmen
Die Zinsen in Höhe von TEUR 329 (Vorjahr: TEUR
329) betreffen in voller Höhe, Zinsen an die
Gesellschafterin.
III. Sonstige Angaben
Konzernverhältnisse
Mutterunternehmen der Gesellschaft i.S.d. § 285
Nr. 14a HGB ist die Papierfabrik Meldorf GmbH & Co. KG,
Tornesch. Die Papierfabrik Meldorf GmbH & Co. KG wird
in den Konzernabschluss der übergeordneten
Muttergesellschaft i.S.d. § 285 Nr. 14 HGB, der
Certina Holding AG, Grünwald einbezogen. Der
Konzernabschluss der Certina Holding ist beim
Bundesanzeiger elektronisch einsehbar.
Geschäftsführer
Als Geschäftsführer sind Herr Yasin
Birgül, Barmstedt, Frau Ulrike Lemm, Wedel und
Herr Martin Pflug, Haselau, bestellt.
Zum 01.01.2022 wurde Herr Martin Pflug als
Geschäftsführer abbestellt.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. am 22.04.2022 U. Lemm und Y. Birgül
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2022
festgestellt.
|