Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 71343
Eingetragen
10.2.1981
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung und Verwaltung von Gesellschaften und Gewerbebetrieben, insbesondere die auf dem Gebiet der Bearbeitung und dem Handel mit Öl nebst Schmierstoffen, Betriebsstoffen und Heizöl, dem Betrieb von Tankstellen und aller damit verbunden Diversifikationen tätig sind, insbesondere die Beteiligung als Kommanditstin oder persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Hessische Ölwerke A. Fischer u. Sohn GmbH & Co. KG (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 41034).

Historie

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Management

NameRolle
Claus Dr. Fischer
seit 23.8.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hessische Ölwerke A. Fischer u. Sohn GmbH & Co. KG
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hermann Fischer GmbH

Bad Vilbel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 118.474,50 114.041,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.200,20 109.666,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.274,30 4.374,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 118.474,50 114.041,71

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 115.920,54 111.170,12
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 85.170,12 80.868,90
III. Jahresüberschuss 4.750,42 4.301,22
B. Rückstellungen 2.553,96 2.871,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 118.474,50 114.041,71

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 117.200,20 117.200,20 109.666,95 109.666,95

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0,00.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 26.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten und Aufbewahrungskosten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Dr. Claus Fischer.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bad Vilbel, 16.06.2016

Gez. Dr. Claus Fischer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.6.2016.

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