Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 50907
Eingetragen
28.8.1992
Branche
Einzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenGroßhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenHerstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten
Gegenstand
die Bestimmung und Erstellung von Brillen, Anpassung und Bearbeitung von Kontaktlinsen, Verkauf von optischen Artikeln und Instrumenten aller Art und deren Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optik Weser GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 203.724,32 181.689,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 344,50 178.189,00
III. Finanzanlagen 203.379,32 3.500,00
B. Umlaufvermögen 446.324,38 202.563,60
I. Vorräte 0,00 119.269,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.415,61 39.582,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 443.908,77 43.711,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 8.456,22
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   132.347,23
Aktiva 650.048,70 525.056,55

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 151.928,74 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 126.364,15 -157.911,82
davon Verlustvortrag 157.911,82 119.422,95
III. nicht gedeckter Fehlbetrag   132.347,23
B. Rückstellungen 389.576,27 388.823,95
C. Verbindlichkeiten 108.543,69 136.232,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 107.037,66 134.726,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.506,03 1.506,03
Passiva 650.048,70 525.056,55

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Optik Weser GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: 50907

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.
Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 01.01.2010 ein Zuführungsbetrag in Höhe von € 19.794,00 der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Die Gesellschaft hat den vollen Zuführungsbetrag bereits im Kalenderjahr 2010 berücksichtigt.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 382.322,00.
Da die Rückdeckungsversicherung im Kalenderjahr 2016 zur Auszahlung gelangt ist, wird nur noch der Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unterschiedsbetrag für die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen.

Die Rückstellung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins (1,35%) beträgt € 402.767 und die Rückstellung mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins (1,87%) beträgt € 382.322. Damit ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 20.445.
Übersteigt durch die Zinsumstellung der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden (aktivischer Überhang), dann ist dieser Betrag in der Position Unterschiedsbtrag enthalten.
Die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich dann aus der Differenz des Unterschiedsbetrages und des aktivischen Überhangs.

Anhangangaben gemäß § 285 HGB

Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Kölner Spezial Beratungs- GmbH nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung folgender Annahmen ermittelt:  

Bewertungsverfahren:  Projected Uni Credit Method
Sterbetafeln:  "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck Rechnerisches
Pensionsalter:  65 Jahre
Leistungsplan 1- LeistungsPlan
Rechnungszins:  1,87%
(Restlaufzeit 15 Jahre, Stand: 31.12.2021)
Fluktuation:  keine
Rententrend:  2,00%
jährlich
Anwartschaftstrend: 0,00%

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/ § 264 c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
 

Sachverhalte  Betrag
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 80.269,37 Euro

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Es liegen keine Abweichungen von einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hamburg, den 26.05.2023

gez. Claudia Leuschner


Ort, Datum                        Unterschrift

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2023 festgestellt.

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