Optik Weser GmbH
Schulstraße 1, 22113 Oststeinbek, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Anke Leuschner seit 15.7.2016 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Optik Weser GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 01.01.2010 ein Zuführungsbetrag in Höhe von € 19.794,00 der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Die Gesellschaft hat den vollen Zuführungsbetrag bereits im Kalenderjahr 2010 berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 382.322,00. Da die Rückdeckungsversicherung im Kalenderjahr 2016 zur Auszahlung gelangt ist, wird nur noch der Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Unterschiedsbetrag für die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die Rückstellung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins (1,35%) beträgt € 402.767 und die Rückstellung mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins (1,87%) beträgt € 382.322. Damit ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 20.445. Übersteigt durch die Zinsumstellung der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden (aktivischer Überhang), dann ist dieser Betrag in der Position Unterschiedsbtrag enthalten. Die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich dann aus der Differenz des Unterschiedsbetrages und des aktivischen Überhangs. Anhangangaben gemäß § 285 HGB Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Kölner Spezial Beratungs- GmbH nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung folgender Annahmen ermittelt:
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Hamburg, den 26.05.2023 gez. Claudia Leuschner
Angaben zur Feststellung:
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