Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 8558 PI
Eingetragen
17.3.2010
Branche
Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des SozialwesensAllgemeine und politische ErwachsenenbildungAllgemeinbildende Schulen des Sekundarbereichs I
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht über die Einrichtung und den Betrieb von Schulverpflegungseinrichtungen in Schulen, mit dem Ziel Kindern und Jugendlichen während oder nach der Schulzeit eine gesundheitsförderliche Verpflegung zukommen zu lassen, über die Vermittlung von sozialen Kompetenzen während der Betreuung beim Mittagstisch und die Durchführung von Veranstaltungen, die die Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten als Ziel haben, bei denen eine gesunde Ernährung und Lebensführung im Mittelpunkt steht: z. B. Lehrveranstaltungen, Kurse oder auch Vorträge in Zusammenarbeit z. B. mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V..

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
DHB – Dasein, Helfen, Bewegen Soziale Dienste Pinneberg gGmbH
Germany
70.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fisole GmbH

Pinneberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011

Bilanz

Aktiva

31.8.2011
EUR
31.8.2010
EUR
A. Anlagevermögen 36.102,08 12.038,50
I. Sachanlagen 36.102,08 12.038,50
B. Umlaufvermögen 37.193,11 59.773,53
I. Vorräte 2.350,00 3.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.163,92 3.065,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.679,19 53.207,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.120,08 221,22
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.822,43  
Bilanzsumme, Summe Aktiva 82.237,70 72.033,25

Passiva

31.8.2011
EUR
31.8.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 45.248,20
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 70.000,00 70.000,00
II. Verlustvortrag 24.751,80  
III. Jahresfehlbetrag 53.070,63 24.751,80
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -7.822,43  
B. Rückstellungen 740,00 600,00
C. Verbindlichkeiten 81.497,70 26.185,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 82.237,70 72.033,25

Anhang

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß § 264 (1) Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist zu berichten, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2. Angabe über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

3. angewandte Abschreibungsmethoden

4. Vorrätebewertung Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend.

Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Bewegliche Gegenstände in Höhe bis € 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Gemäß § 264 (1) Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

- Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist zu berichten, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2. Angabe über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

3. angewandte Abschreibungsmethoden

4. Vorrätebewertung Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend.

Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Bewegliche Gegenstände in Höhe bis € 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Verbindlichkeiten Gesellschafter € 30.703

Abschreibungen auf Anlagevermögen und Aufw. f. Ingangs. und Erw. des Geschäftsbetriebes

6983

Im Bilanzgewinn/ -verlust enthaltener Gewinnvortrag/Verlustvortrag

€ 24.752 Verlustvortrag

Sonstige Rückstellungen, nicht unerheblicher Umfang, nicht gesondert ausgewiesen

€ 740,00 Abschlußkosten

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