Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Fisole gGmbHLiquidiert
Am Drosteipark 11, 25421 Pinneberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Elisabeth Goetz seit 8.4.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fisole GmbHPinnebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011Bilanz
AnhangAngabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGemäß § 264 (1) Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist zu berichten, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind: 1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis 2. Angabe über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB 3. angewandte Abschreibungsmethoden 4. Vorrätebewertung Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Bewegliche Gegenstände in Höhe bis € 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Gemäß § 264 (1) Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses ", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist zu berichten, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind: 1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis 2. Angabe über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB 3. angewandte Abschreibungsmethoden 4. Vorrätebewertung Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Bewegliche Gegenstände in Höhe bis € 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternVerbindlichkeiten Gesellschafter € 30.703 Abschreibungen auf Anlagevermögen und Aufw. f. Ingangs. und Erw. des Geschäftsbetriebes6983 Im Bilanzgewinn/ -verlust enthaltener Gewinnvortrag/Verlustvortrag€ 24.752 Verlustvortrag Sonstige Rückstellungen, nicht unerheblicher Umfang, nicht gesondert ausgewiesen€ 740,00 Abschlußkosten |
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