V.I.G.
Reinigungssysteme GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.178,67 |
131.936,00 |
| I.
Sachanlagen |
81.667,00 |
131.186,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.511,67 |
750,00 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
5.761,67 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.149,57 |
221.552,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
213.595,30 |
219.337,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.554,27 |
2.214,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.488,40 |
4.387,73 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
65.858,78 |
|
| Aktiva |
373.675,42 |
357.876,12 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
19.362,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.637,69 |
20.755,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
85.221,09 |
-15.117,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
65.858,78 |
|
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
983,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
373.675,42 |
337.530,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
323.461,50 |
288.112,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.213,92 |
49.418,36 |
| Passiva |
373.675,42 |
357.876,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma V.I.G.Reinigungssysteme
GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei
Neuanschaffung werden die Wertminderungen durch die
Inbetriebnahme sofort berücksichtigt.
Die in den Vorjahren erworbenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Gesellschaft hat keine Vorräte.
In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten und
die Gemeinkosten des Material- und des Fertigungsbereichs
sowie anteilige Verwaltungskosten und Fremdkapitalzinsen
einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet. Bei
zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Fremdwährungsforderungen gab es keine.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten waren für
Versicherungen und Finanzierungen zu bilden.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen
gibt es keine.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten gab es keine.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir
von diesen Wahlrechten keinen Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zur Bilanz
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten
gebildet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind nicht durch Eigentumsvorbehalte gesichert.
Stuttgart den 21.03.2024
gez Hakan Akkiz
sonstige Berichtsbestandteile
Herr Hakan Akkiz ist Geschäftsführer. Er
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Stuttgart den 21.03.2024 gez. Hakan Akkiz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2024 festgestellt.
Herr Hakan Akkiz ist Geschäftsführer. Er
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Stuttgart den 21.03.2024 gez. Hakan Akkiz
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