Gerüstbau FC GmbH
Massenbachhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
167.447,00 |
139.255,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.288,00 |
46.987,00 |
| II.
Sachanlagen |
125.159,00 |
92.268,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
339.798,47 |
214.966,78 |
| I.
Vorräte |
108.934,65 |
17.081,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
230.467,31 |
179.663,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
396,51 |
18.222,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.203,61 |
3.482,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
516.449,08 |
357.703,78 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
173.634,84 |
153.214,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
128.214,85 |
67.864,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.419,99 |
60.350,17 |
| B.
Rückstellungen |
36.935,73 |
24.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
305.878,51 |
179.688,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
516.449,08 |
357.703,78 |
1
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben
zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der
Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenab-hängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die
Größenabhängigen Erleichterungen (§
288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz
2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
1.2 Angaben zur Gewinn
und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
1.3 Erläuterungen
zur Bilanz
1.3.1 Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
1.3.2 Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt gewor-den
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäfts-betrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung
bewertet.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten ver-mindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15
Jahren abgeschrieben.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 EUR wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlage-vermögens über dem Wert liegt, der ihnen
am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorge-nommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kosten-steigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungs-abzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen
sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 142.655,82 EUR (Vj.
101.603,23 EUR). Davon haben 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR) eine
Restlaufzeit größer als ein Jahr.
Die Forderungen aus sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten zum
Bilanzstichtag 102.769,18 EUR (Vj. 81.643,84 EUR)
Forderungen gegen Gesellschafter. Die Verzinsung
beträgt 4 %.
Verbindlichkeiten
|
Stand 31.12.2015
EUR |
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR |
Restlaufzeit über 5 Jahre
EUR |
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
139.575,17 |
2.396,40 |
|
2. |
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen |
60.025,94 |
60.025,94 |
|
3. |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
25.893,05 |
25.893,05 |
|
4. |
Sonstige Verbindlichkeiten,
-
davon aus Steuern
-
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit |
78.909,15
34.733,44
13.808,38 |
78.909,15
34.733,44
13.808,38 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2015 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
Höhe der
Verpflichtung
Jahresbetrag
EUR
EUR
Mietverträge
60.000,00
30.000,00
Leasingverträge
27.063,31
18.629,40
Bei der deutschen Rentenversicherung ist noch eine
Betriebsprüfung anhängig. Die Anhörung wegen
beabsichtigter Nachforderung ist vom 19.12.2016. Bei
Bilanzerstellung liegt noch kein Nachforderungsbescheid
vor.
1.4 Angaben zur Gewinn
und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
1.5 Sonstige
Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12
Mitarbeiter beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Francesco Curto
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
1.6 Unterzeichnung des
Jahresabschlusses
Nach § 245 HGB
Massenbachhausen, 15. Februar 2017
…………………………………………………
(Francesco Curto )
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 15.2.2017.
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