Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 217701
Vorher
Projekt.Genesis 1.570. GmbH
Eingetragen
23.1.2019
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnMontage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und MessenGlasergewerbe
Gegenstand
Küchen- und Möbelmontage

Historie

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Management

NameRolle
Marzena Boczek
seit 2.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marzena Boczek
Ingelheim am Rhein
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Miro Montage GmbH (vormals: Projekt.Genesis 1.570. GmbH)

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
2.1.2019
EUR
A. Anlagevermögen 2.690,00 0,00
I. Sachanlagen 2.690,00 0,00
B. Umlaufvermögen 337.848,80 25.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 258.196,42 25.000,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 25.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.652,38 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.932,17 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 351.470,97 25.000,00

Passiva

31.12.2019
EUR
2.1.2019
EUR
A. Eigenkapital 104.964,08 25.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss 79.964,08 0,00
B. Rückstellungen 113.045,66 0,00
C. Verbindlichkeiten 133.461,23 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 107.454,41 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 26.006,82 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 351.470,97 25.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Miro Montage GmbH
Frankfurt am Main


A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvor­schriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Beachtung der besonderen Ansatz- und Bewer­tungsvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 269-274, 279-283 HGB erstellt.
Posten der Bi­lanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt. Zusammenfassungen von Einzelposten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 HGB wurden nicht vorgenommen.
Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1, § 274a und § 288 HGB wurde teil­weise Gebrauch gemacht.
Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde die Bezeichnung der Bilanzposten zulässigerweise insoweit geändert, als gliederungsmäßig vorgesehene, aber für die Gesellschaft nichtzutreffende Be­zeichnungen eliminiert bzw. durch eine genauere Bezeichnung ersetzt wurden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der handels- und steuerrechtli­chen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt.
Die Rückstellungen entsprechen ihrer Höhe nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme und berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Rückstellungen entsprechen ihrer Höhe nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme und berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend gebildet.
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben eine Rest­laufzeit unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu fünf Jahren.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die zu erwartenden Jahresabschlusskosten.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft erfolgt nach dem Gesamt­kostenverfahren.
E. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr war:
Herr Miroslaw Jan Boczek, Ingelheim
Der Geschäftsführer ist zur alleinigen Vertretung der Ge­sellschaft berechtigt und von den Be­schränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Frankfurt am Main, den 25.05.2021 gez. Miroslaw Boczek

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2021 festgestellt.

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