Stadtwerke Bogen GmbH
Agendorfer Straße 17, 94327 Bogen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karlheinz Denner seit 2.1.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Bogen | 59.00% |
E.ON Bayern AG | 41.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 1.70% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Bogen GmbHBogenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023DER STADTWERKE BOGEN GMBHAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023DER STADTWERKE BOGEN GMBH
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Stadtwerke Bogen GmbH hat ihren Sitz in 94327 Bogen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Straubing - Registergericht - unter HRB 10695 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden nicht in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Obwohl die Gesellschaft als klein gemäß § 267 Abs. 1 HGB gilt, ist nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (linear, pro rata temporis) vermindert. Die Bilanzansätze der Sachanlagen beruhen auf den Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten, von denen der Nutzungsdauer entsprechende, planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen werden. Die Nutzungsdauer wurde aus langjährigen Erfahrungswerten bemessen. Die Zugänge werden mit den Rechnungsbeträgen zuzüglich Nebenkosten abzüglich Nachlässe und evtl. Skonti aktiviert. In die Herstellungskosten werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten die notwendigen Gemeinkosten, die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Die Abgänge werden mit den historischen Anschaffungskosten nach Aufrechnung mit bisherigen Abschreibungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe gebucht. Selbständig nutzungsfähige Anlagegüter von 250 € bis 800 € werden sofort in voller Höhe vollständig abgeschrieben. Die von den Anschlusskunden erhobenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden ab 2003 als Wertberichtigungen zum Anlagevermögen behandelt und entsprechend den Abschreibungen der Verteilungsanlagen erfolgswirksam aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Auflösungsbeträge von den Abschreibungen gekürzt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist grundsätzlich mit den Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Rückstellung für Pensionen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Die Steuerrückstellungen betreffen die laut Steuerberechnung voraussichtlich noch rückständigen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das Berichtsjahr. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungs- bzw. mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist im folgenden Anlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen sind Beträge gegenüber Gesellschaftern in Höhe von insgesamt 49 T€ (im Vorjahr 235 T€) enthalten. Es handelt sich ausschließlich um um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 49 T€ (im Vorjahr 235 T€). Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten einen Betrag in Höhe von 1.496 T€ (im Vorjahr 1.489 T€) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Sonderposten für Empfangene Ertragszuschüsse Von den Kunden als Anschlussnehmer werden Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten erhoben. Die Beträge ab 2003 werden als Wertberichtigungen zum Anlagevermögen behandelt und entsprechend den Abschreibungen der Verteilungsanlagen erfolgswirksam aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Auflösungsbeträge in Höhe von 140 T€ (im Vorjahr 129 T€) von den Abschreibungen gekürzt. Die Beträge bis 2002 wurden passiviert und mit 5 % der Ursprungsbeträge aufgelöst. Sie wurden bis 31.12.2022 komplett planmäßig aufgelöst. Die Auflösungsbeträge in Höhe von 3 TE im Vorjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Weiterhin wurde für einen bewilligten Investitionszuschuss des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf für eine Trinkwasserverbundleitung und ein Pumpwerk ein Betrag von 1.511 T€ im Vorjahr als Sonderposten eingestellt und in Höhe von 126 T€ im Berichtsjahr (im Vorjahr 91 T€) aufgelöst. Der Betrag wird ebenso als Wertberichtigung zum Anlagevermögen behandelt und entsprechend der Abschreibung der Anlagen erfolgswirksam aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Auflösungsbetrag in Höhe von 126 T€ (im Vorjahr 91 T€) von den Abschreibungen gekürzt. 4. Rückstellungen für Pensionen Für einen ehemaligen Werkleiter ergibt sich ein Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe von 651 T€. Nach § 253 Abs. 6 HGB muss ein sogenannter Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 7- Jahres-Durchschnittszinssatz ermittelt werden. Der Unterschiedsbetrag beträgt 5 T€ (im Vorjahr 21 T€) und ist ausschüttungsgesperrt. 5. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 und 2 HGB ist dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Bei den Besicherungen handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft aus einem Kautionsversicherungsvertrag. In den Verbindlichkeiten sind Beträge gegenüber Gesellschaftern in Höhe von insgesamt 192 T€ (im Vorjahr 125 T€) enthalten. Darin enthalten sind ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 192 T€ (im Vorjahr 125 T€). Die Verbindlichkeiten enthalten Beträge aus Steuern von 141 T€ (im Vorjahr 181 T€). V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Rohergebnis In den Umsatzerlösen ist ein Betrag von 0 T€ (im Vorjahr 3 T€) aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse enthalten. Im Materialaufwand, Aufwand für bezogene Leistungen, ist die Kfz-Steuer als Betriebssteuer enthalten (2 T€, Vorjahr 2 T€). 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist die Grundsteuer als Betriebssteuer enthalten (3 T€, Vorjahr 3 T€). 3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ist ein Betrag in Höhe von 7 T€ aus der Aufzinsung von Forderungen enthalten. VI. Sonstige Angaben Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Geschäftsführung Karlheinz Denner, Dipl.-Ing. (FH) Aufsichtsrat
Nicht stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat:
Vergütung an den Aufsichtsrat in 2023: Sitzungsgelder 5 T€
Bogen, den 10. Mai 2024 Karlheinz Denner, Geschäftsführer Feststellung Jahresabschluss, Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2024 festgestellt. Vom Jahresüberschuss in Höhe von 960.513,09 EUR wird ein Betrag von 362.600,00 EUR gemäß den Gesellschafteranteilen an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der Rest in Höhe von 597.913,09 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023STADTWERKE BOGEN GMBHGESAMT
TÄTIGKEITSABSCHLÜSSE ZUM 31. DEZEMBER 2023sowie ergänzende Angaben gemäß der Festlegungen nach § 6b Abs. 6 EnWGAngaben zur Rechnungslegung und Buchführung nach § 6 b EnWG Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde am 29.08.2016 verabschiedet und ist am 02.09.2016 in Kraft getreten. Nach § 3 MsbG ist die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen; die §§ 6b, 6c und 54 EnWG sind entsprechend anzuwenden. Für den "modernen und intelligenten Messstellenbetrieb" werden getrennte Konten geführt. Für die Stadtwerke Bogen GmbH ergeben sich somit die folgenden Tätigkeitsbereiche:
Auf Basis der internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG ist gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 6 EnWG in Verbindung mit § 6 b Abs. 1 EnWG für jeden Tätigkeitsbereich, der einen regulierten Bereich nach § 6 b Abs. 3 Sätze 1 und 2 EnWG umfasst, ein Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Gemäß § 6 b Abs. 3 EnWG werden nachfolgend die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb dargestellt (nachfolgend: "Elektrizitätsverteilung" und "Messstellenbetrieb"). Allgemeine Erläuterungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Tätigkeitsabschlüsse verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Gesamtunternehmen. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden für die Tätigkeitsabschlüsse zum Teil direkt zugeordnet, zum Teil geschlüsselt. Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilungsschlüssel. Alle Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilungsschlüssel. Anlagevermögen Zum Anlagespiegel der Tätigkeitsbereiche: Vgl. Anlagen "Elektrizitätsverteilung" und "Messstellenbetrieb". Zusätzliche Erläuterungen nach den Bestimmungen gemäß § 6 b Abs. 6 i.V.m. § 29 Abs 1 EnWG Allgemeine Hinweise Die vorliegenden ergänzenden Angaben wurden gemäß der Festlegung nach § 6b Abs. 6 EnWG "Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen im Strombereich" aufgestellt. Übersicht von verbundenen vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen ("viEVU"), die gegenüber dem Tätigkeitsbereich "Stromverteilung" Dienstleistungen erbringen oder Netzinfrastrukturen überlassen (Tenorziffer 4.1.) Es wurden keine energiespezifischen Dienstleistungen von viEVU gegenüber der Gesellschaft erbracht. Ergänzende Angaben - davon-Vermerke zu Bilanz und GuV (Tenorziffer 4.2.) Aktiva, B. Umlaufvermögen, II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen die Stadt Bogen in Höhe von 14.418,05 € enthalten keine Forderungen aus Netzentgelten. Passiva, D. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten des Tätigkeitsbereis "Netz" haben folgende Restlaufzeiten
Gewinn- und Verlustrechnung
* ) Betrag vorgelagerte Netzkosten enthalten in
Punkt 5 a) Materialaufwand
Kapitalausgleichsposten (Tenorziffer 4.2.7.) Bei Aufstellung der Tätigkeitsbilanz der Stromverteilung (Netz) wird ein Kapitalausgleichsposten in Höhe von 1.879.237,16 € im Eigenkapital ausgewiesen. Ergänzende Angaben zu fortwirkenden Schuldbeitritten oder Schuldübernahmen von verbundenen Unternehmen mit Bezug zum Tätigkeitsbereich Stromverteilung (Tenor 4.3.) Fortwirkende Schuldbeitritte oder Schuldübernahmen von verbundenen Unternehmen sind nicht vorhanden. Anlagengitter des Tätigkeitsbereichs Stromverteilung (Tenorziffer 4.4.) Wir verweisen hierzu auf den beigefügten Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereichs. Die erforderlichen Davon-Vermerke zu Posten I.1. ("Software") und zu Posten II.1. ("Grundstücke") ergeben sich aus dem Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereichs "Netz". Rückstellungsspiegel des Tätigkeitsbereichs Stromverteilung (Tenorziffer 4.5.) Der Rückstellungsspiegel des Tätigkeitsbereichs Stromverteilung stellt sich wie folgt dar:
Auflösungen/Verbrauch und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sind im Personalaufwand erfasst. Die Auflösungen der sonstigen Rückstellungen sind im sonstigen betrieblichen Ertrag verbucht; Zuführungen bei sonstigen Rückstellungen bei der jeweils zur Rückstellungsart korrespondierenden Aufwandsposition (im allgemeinen sonstiger betrieblicher Aufwand). Erläuterung zu Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungsverträgen mit Bezug zum Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung (Tenorziffer 4.6.) Es bestehen keine Gewinnabführungsverträge. Erläuterung der Veränderung der empfangenen Ertragszuschüsse, Investitionszuschüsse und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Tenorziffer 4.7.) Wir verweisen auf die Erläuterungen im Anhang. Die Veränderung des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse stellt sich wie folgt dar: a) Zuschüsse ab 2003
Bogen, den 10. Mai 2024 Karlheinz Denner, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023DER STADTWERKE BOGEN GMBHSTROM - ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNGAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023DER STADTWERKE BOGEN GMBHSTROM - ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023STADTWERKE BOGEN GMBHSTROM - ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023DER STADTWERKE BOGEN GMBHMESSSTELLENBETRIEBAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023DER STADTWERKE BOGEN GMBHMESSSTELLENBETRIEB
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023STADTWERKE BOGEN GMBHMESSSTELLENBETRIEB
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