Aschoff
Solar GmbH
Petersaurach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.381,00 |
1.644,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
37.600,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
24.781,00 |
1.644,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
664.265,73 |
372.743,31 |
| I.
Vorräte |
405.922,69 |
115.369,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.763,86 |
179.249,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
120.579,18 |
78.124,63 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
43.989,44 |
| Aktiva |
726.646,73 |
418.376,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.276,17 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
118.989,44 |
162.541,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
73.265,61 |
43.552,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
43.989,44 |
| B.
Rückstellungen |
48.759,76 |
78.939,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
648.610,80 |
339.437,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
648.610,80 |
339.437,29 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
53.787,03 |
52.220,42 |
| Passiva |
726.646,73 |
418.376,75 |
1. Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firmierung "Aschoff Solar GmbH"
hat ihren Sitz in Petersaurach und wird unter der
Handelsregisternummer HRA 4908 beim Registergericht Ansbach
geführt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer Kleingesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB
auf.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen wurde kein Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB). Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
Die Geschäftsführung geht von der
Fortführung des Unternehmens im Sinne des § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB aus. Daher wurde bei der Bewertung von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter
werden grundsätzlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 850,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
In Arbeit befindliche Aufträge und
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs.
2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Das
Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
III.
Angaben zu Bilanzposten
Die
Aufgliederung und
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu
entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres
(§ 268 Abs. 2 HGB).
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Anschaffungs-,
Herstellungs-
|
Zugänge
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kumulierte
Abschreibungen
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Abschreibungen
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Buchwert
|
Buchwert
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Abgänge-
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Zuschreibungen-
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|
kosten
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vom 01.01.2023
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01.01.2023
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|
31.12.2023
|
bis 31.12.2023
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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|
1. geleistete
Anzahlungen
|
0,00
|
37.600,00
|
0,00
|
|
37.600,00
|
0,00
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
37.600,00
|
0,00
|
|
37.600,00
|
0,00
|
II. Sachanlagen
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|
1. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
1.679,83
|
30.851,26
|
7.750,09
|
7.714,26
|
24.781,00
|
1.644,00
|
Summe Sachanlagen
|
1.679,83
|
30.851,26
|
7.750,09
|
7.714,26
|
24.781,00
|
1.644,00
|
Summe Anlagevermögen
|
1.679,83
|
68.451,26
|
7.750,09
|
7.714,26
|
62.381,00
|
1.644,00
|
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) betragen ein Jahr.
Es besteht eine schriftliche Vereinbarung zu einem
Rangrücktritt der Best Surf GmbH für ihre
Forderung gegenüber der Gesellschaft in Höhe von
€ 203.179,86.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 53.787,03
(Vorjahr: € 52.220,42).
Für den Darlehensbetrag wurde schriftlich der
Rangrücktritt erklärt. Zudem hat ein weiterer
Darlehensgeber einen Darlehensverzicht mit Besserungsschein
in Höhe von 50 % zum 30.06.2014 erklärt.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr
durchschnittlich 6 Mitarbeiter beschäftigt. (§
285 Nr. 7 HGB).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
Jahresüberschuss in Höhe von € €
73.265,61 auf neue Rechnung vorzutragen.
Petersaurach, den 24.03.2024
Aschoff Solar GmbH
Theodor Josef Beisch
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Petersaurach, den 24.03.2024
Aschoff Solar GmbH
Theodor Josef Beisch
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2024
festgestellt.
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