NO-LIMIT-EVENT GmbH
Wendelstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
94.734,00 |
123.481,00 |
| I.
Sachanlagen |
94.734,00 |
123.481,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
542.160,28 |
701.228,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.459,53 |
63.584,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
534.700,75 |
637.643,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
636.894,28 |
824.709,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
629.545,95 |
672.153,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
637.153,21 |
642.822,67 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
42.607,26 |
5.669,46 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.348,33 |
151.556,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.348,33 |
151.556,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
636.894,28 |
824.709,45 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der NO-LIMIT-EVENT GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden erst
für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
Die in dem Jahresabschluss angegebenen
Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Ziegler Roland
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Unterschrift der Geschäftsleitung
Wendelstein, 15.12.2011
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Roland Ziegler
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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