WiBCon
Gesellschaft für Wirtschaftsberatung u. Controlling
mit beschränkter Haftung
Raesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
201,00 |
6.268,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
6.068,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.422,22 |
52.470,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.050,19 |
18.132,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.372,03 |
34.337,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
67,14 |
66,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.690,36 |
58.805,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.994,95 |
31.225,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.994,95 |
6.225,06 |
| davon
Gewinnvortrag |
6.225,06 |
3.025,54 |
| B.
Rückstellungen |
2.169,90 |
2.113,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.525,51 |
25.466,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.108,86 |
4.633,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.690,36 |
58.805,49 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der WiBCon Gesellschaft für
Wirtschaftsberatung und Co Unternehmung wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Hiernach haben gem. § 264 Abs. 1 HGB die
gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den
Jahresabschluss im Sinne des § 242 HGB um einen
Anhang i.S. der §§ 284, 285 HGB zu
erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung eine Einheit bildet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei Aufstellung der Bilanz wurde die Darstellung
des Jahresergebnisses gem. § 268 Abs. 1 HGB
nach vollständiger Verwendung gewählt.
In dem zur Veröffentlichung bestimmten
verkürzten Jahresabschluss wurden die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Bei Erstellung des vorliegenden handelsrechtlichen
Jahresabschlusses konnten sowohl die steuerlichen als auch
die handelsrechtlichen Bewertungs- und
Bilanzierungsvorschriften berücksichtigt werden, da
keine zwingenden Wertabweichungen im Betriebsvermögen
zwischen Handels- und Steuerrecht vorhanden sind.
Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der WiBCon Gesellschaft für
Wirtschaftsberatung und Co wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Gewerbesteuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden zum
Erfüllungbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Controllerin (IHK),
Bilanzbuchhalterin (IHK)
Rita
Müller
Unterzeichnung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss ist gem. § 264 Abs. 1 S. 2
HGB vom gesetzlichen Vertreter aufzustellen. Gem. §
245 S. 1 HGB ist dieser vom Kaufmann zu unterzeichnen, die
Berichtsfirma als juristische Person wird hierbei vertreten
(§35 GmbHG) durch ihren/ihre Geschäftsführer
(§ 6 GmbHG).
Gem. § 242 i.V.m. § 264 HGB umfasst dieser
Jahresabschluss
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang.
Raesfeld, 16. August 2011
Rita Müller/Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.
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