Eiscafé, Bistro Rialto GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Christian Willi Prof. Dr. Riekhof seit 3.4.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UNICconsult Strategieentwicklung GmbHGöttingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß der Größenklassifizierung nach § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmals die handelsrechtlichen Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angewandt. Sofern eine Änderung bei der Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzpositionen vorgenommen wurde, wird dies bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Positionen beziehungsweise bei den Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz berücksichtigt. Die Gliederung der Posten der Bilanz ist mit der des Vorjahres vergleichbar. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG in 2010 nicht angepasst. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Sofern degressiv abgeschrieben wurde, erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung in dem Zeitpunkt, in dem dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00, die ab dem 1. Januar angeschafft wurden, wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Pool eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt . Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. RechnungsabgrenzungspostenAls Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ergänzende AngabenGeschäftsführung
Göttingen, 05. Dezember 2011 Prof. Dr. Hans-Chistian Riekhof
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 05. Dezember 2011 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
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