ADP Employer Services GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Toray Industries, Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Toray Resins Europe GmbHNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Toray Resins Europe GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Toray Resins Europe GmbH, Neu-Isenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Toray Resins Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angaben in Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" im Anhang und in Abschnitt "6. Unternehmensfortführung" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft dahingehend besteht, ob es der Gesellschaft gelingt, ausreichende Zahlungsmittel aus der Gesellschaftstätigkeit zu erwirtschaften, um ihre Verbindlichkeiten zu bedienen. Dies schließt auch die Zahlungsmittel zur Tilgung von kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie von Bankkrediten ein, die in den Geschäftsjahren 2024/2025 und 2025/2026 zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese nicht refinanziert respektive prolongiert werden. Sollte entgegen der Erwartung der Geschäftsleitung die Versorgung mit Zahlungsmitteln über externe Finanzierungen nicht möglich sein, so hat die Geschäftsführung zur Absicherung der Unternehmensfortführung von der Alleingesellschafterin, Toray Industries Inc., Tokyo, Japan, mit Datum vom 6. Oktober 2023 eine harte Patronatserklärung erhalten, wonach bei einem Finanzmittelbedarf die Gesellschaft eine Unterstützung bis zu EUR 4,0 Mio. erhält. Die Laufzeit der harten Patronatserklärung mit dieser Höhe der Unterstützungsleistung ist bis zum 31. März 2025 vereinbart worden. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 wurde die harte Patronatserklärung mit einer maximalen Unterstützungsleistung in Höhe von EUR 4,0 Mio. und mit Laufzeit vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 verlängert. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt, wie vorstehend erläutert, gegebenenfalls von der finanziellen Unterstützung durch die Alleingesellschafterin ab. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn/Frankfurt am Main, 31. Januar 2025 EY
GmbH & Co. KG
Bendler, Wirtschaftsprüfer Czekalla, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. März 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Toray Resins Europe GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschiften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Es handelt sich bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023/2024 erstmals um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB, die Rechtsfolgen treten aber noch nicht ein. Daher sind für das Geschäftsjahr 2023/2024 noch die Regelungen für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. Das kalenderabweichende Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 1. April 2023 bis zum 31. März 2024. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon- Vermerke in diesem Anhang gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Toray Resins Europe GmbH ("Gesellschaft") mit Sitz in Neu-Isenburg im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 48411 eingetragen. Unternehmensfortführung Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wonach die Gesellschaft im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte realisiert und ihre Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfüllt. Im aktuellen Geschäftsjahr weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 99 (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 14) aus. Zum 31. März 2024 bilanziert die Gesellschaft kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 11.611 (Vorjahr TEUR 14.309) sowie Bankdarlehen in Höhe von TEUR 4.000 (Vorjahr TEUR 4.000). Nach dem 31. März 2024 bis zur Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses hat die Gesellschaft ihre Verpflichtungen sowie die fälligen Kredite zeitgerecht erfüllt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Bankverbindlichkeiten beliefen sich zum Datum der Unterzeichnung des Jahresabschlusses auf ca. EUR 9,0 Mio. bzw. EUR 5,6 Mio. Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass kurzfristige Darlehen auf Anfrage zu aktuellen Marktbedingungen gewährt bzw. verlängert werden können. Hintergrund hierfür ist, dass die Gesellschaft ein positives kumuliertes Ergebnis vor Steuern in den Geschäftsjahren 2024/2025 bis einschließlich 2025/2026 in Höhe von rund EUR 1,29 Mio. sowie einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von rund EUR 0,10 Mio. erwartet, so dass insgesamt in den nächsten zwei Jahren ein Finanzierungsbedarf in Höhe von rund EUR 0,10 Mio. geplant ist. Sollte entgegen der Erwartung der Geschäftsleitung die Versorgung mit Zahlungsmitteln über externe Finanzierungen nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher möglich sein, so hat die Geschäftsführung zur Absicherung der Unternehmensfortführung von der Alleingesellschafterin mit Datum vom 6. Oktober 2023 eine harte Patronatserklärung erhalten, wonach bei einem Finanzmittelbedarf die Gesellschaft eine Unterstützung in Höhe von bis zu EUR 4,0 Mio. erhalten würde. Die Laufzeit der harten Patronatserklärung mit dieser Höhe der Unterstützungsleistung ist ursprünglich bis zum 31. März 2025 vereinbart worden. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 wurde die harte Patronatserklärung mit einer maximalen Unterstützungsleistung in Höhe von EUR 4,0 Mio. und mit Laufzeit vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 verlängert. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt, wie vorstehend erläutert, gegebenenfalls von der finanziellen Unterstützung durch die Alleingesellschafterin ab. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit und basierend auf den aktuellen Markteinschätzungen sowie den auf dieser Grundlage erstellten Plänen für die kommenden Geschäftsjahre geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, sich in absehbarer Zukunft ausreichend mit Mitteln versorgen zu können, um ihre Tätigkeit fortzuführen. Es wird weiterhin verwiesen auf die Ausführungen im Lagebericht unter 6. "Unternehmensfortführung". B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264ff. HGB vorgenommen. Die Bilanzierung und Bewertung beruhen auf der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen, längstens über 5 Jahre, vermindert. Die Sachanlagen des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs angesetzt und, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, längstens 13 Jahre, reduziert. Bei den im abgelaufenen Geschäftsjahr angeschafften Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr komplett abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wird zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips angesetzt. Bestandsrisiken, welche sich aus der Dauer der Lagerhaltung oder einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Die Vorräte sind, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten, frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Sind die Gründe für die Vornahme einer in der Vergangenheit berücksichtigten Wertberichtigung weggefallen, ist diese aufzulösen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestand werden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Eine Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungsprinzip (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Aufgrund nicht vorhandener Abweichungen zur Steuerbilanz sind keine latenten Steuern bilanziert. C. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegenüber der Toray Industries Inc., Tokyo, Japan (Gesellschafterin) aus der Weiterbelastung von Service Gebühren in Höhe von TEUR 93 (Vorjahr TEUR 83) enthalten. Bei den übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich, wie im Vorjahr, im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 356 (Vorjahr TEUR 763). III. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage belaufen sich wie im Vorjahr auf insgesamt EUR 3.528.575,16 und setzen sich wie folgt zusammen:
IV. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen wie im Vorjahr für den Personalbereich (Mitarbeiterbonus, Gehaltszahlungen von japanischen Mitarbeitern und Resturlaub) sowie für die Kosten von ausstehenden Rechnungen gebildet. V. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist gegenüber der Toray Industries Inc. Tokyo, Japan (Gesellschafterin) eine Verbindlichkeit aus der Weiterbelastung von Gehältern, sowie Kosten für technische Unterstützung in Höhe von TEUR 107 (Vorjahr TEUR 123) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren überwiegend aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 4.000 (Vorjahr TEUR 4.000) sind kurzfristige Darlehen, um die Verbindlichkeiten aus dem Wareneinkauf von verbundenen Unternehmen auszugleichen. Zum Aufstellungszeitpunkt wurde keine Teilrückzahlung vorgenommen. Ein erneutes Kontokorrent wurde nicht in Anspruch genommen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. VI. Umsatzerlöse und periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen Die Umsatzerlöse aus Warenlieferungen und Dienstleistungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 61.084 (Vorjahr TEUR 70.810) und gliedern sich wie folgt:
Der Bereich PPS (Polyphenylensulfid) umfasst thermische, technische Kunststoffe. Unter ABS (Acrylnitril, Butadien und Styrol) werden thermoplastische Kunststoffe erfasst. Im Bereich Sonstige bzw. unter Region Fernost sind unter anderem direkt im Zusammenhang mit den bezogenen Leistungen, die konzerninternen Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 128 (Vorjahr TEUR 136) enthalten. Periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 212 (Vorjahr TEUR 125) wurden wie im Vorjahr erfasst durch Rückerstattungen von Einkommensteuer unserer japanischen Mitarbeiter aus den Jahren 2021 sowie 2022 sowie die Auflösung einer Rückstellung für Schadensersatzforderung aus dem Jahr 2020 in Höhe von TEUR 170. Es wurden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 25) im Wesentlichen als Kosten für Expatriates im laufenden Geschäftsjahr verbucht. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen bestehen im Geschäftsjahr nicht. Aus dem Mindeststeuergesetz ergeben sich für die Gesellschaft keine steuerlichen Auswirkungen. D. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus Mietbürgschaften in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15) sowie einer Zollbürgschaft in Höhe von TEUR 300 (Vorjahr TEUR 300). Vor dem Hintergrund der ausreichenden Bonität der Begünstigten wird eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen von der Geschäftsleitung als gering eingestuft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus mit verbundenen Unternehmen geschlossenen Miet- und Leasingverträgen mit einer Gesamtverpflichtung von TEUR 867 (Vorjahr TEUR 981). Weitere Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen mit externen Unternehmen in Höhe von TEUR 616 (Vorjahr TEUR 578). Die Vorteile von Miet- und Leasingverträgen liegen in der Liquiditätsoptimierung. Wesentliche Risiken für die Finanzlage der Gesellschaft daraus sind nicht erkennbar. Bewertungseinheiten Zur Absicherung gegen Währungsschwankungen bei gegenläufigen Wertänderungen / Zahlungsströmen von Grund- und Sicherungsgeschäften setzt die Toray Resins Europe GmbH Devisentermingeschäfte ein. Folgende Bewertungseinheiten wurden dazu gebildet:
Die gegenläufigen Wertveränderungen / Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft haben sich im Umfang von rund TEUR 28 im Sicherungszeitraum April bis Juni 2024 ausgeglichen, weil laut Firmenpolitik die Risikopositionen (Grundgeschäft) unverzüglich nach Entstehung in betraglich gleicher Höhe in derselben Währung und Laufzeit durch Devisentermingeschäfte abgesichert wurden. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im abgelaufenen Geschäftsjahr die Herren: Masahiro Minami, repräsentativer Managing Director, Frankfurt am Main, bis zum 5. Juni 2023 * Yasutoshi Tsukamoto, repräsentativer Managing Director, Mishima-City, Japan, ab dem 5. Juni 2023* bis 19. Juni 2024 *. Gen Kawada, operativer Managing Director, Frankfurt am Main, ab dem 5. Juni 2023 * Takeshi Fujita, operativer Managing Director, Mishima-City, Japan, ab dem 19. Juni 2024 * Robert Engle, operativer Managing Director, Hofheim am Taunus, Hauptgeschäftsführer
* Laut Datum Gesellschafterbeschluss
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Herr Engle und Herr Fujita sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da nur die Geschäftsführer Robert Engle und Gen Kawada Bezüge von der Gesellschaft erhalten haben. Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter während des Geschäftsjahres gliedert sich wie folgt:
Prüfungs- und Beratungsgebühren Das Gesamthonorar in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 60) entfällt wie im Vorjahr ausschließlich auf die Abschlussprüfungsleistungen. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist zu 100 % Tochtergesellschaft der Toray Industries Inc. mit Sitz in Tokyo, Japan. Der Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen wird von der Toray Industries Inc. mit Sitz in Tokyo, Japan, erstellt und veröffentlicht. Der Konzernabschluss ist im Internet unter www.toray.com/ir/ erhältlich. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 99 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Neu-Isenburg, 31. Januar 2025 Robert Engle Gen Kawada Takeshi Fujita Entwicklung des Anlagevermögens 2023/2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/20241. Grundlagen des Unternehmens Toray Resins Europe GmbH (TREU) mit Sitz in Neu-Isenburg, Deutschland, ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Toray Industries Inc. mit Sitz in Tokyo, Japan, einem japanischen Hersteller von Fasern & Textilien, Chemikalien und Kunststoffen, Veredlungsfolien und Kohlefaserverbundmaterialien. Die Toray Resins Europe GmbH (TREU) wurde am 10. März 2015 gegründet und startete das operative Geschäft am 1. August 2015 als neues eigenständiges Unternehmen aufgrund der Abspaltung von der Toray International Europe GmbH, in der diese zuvor als ein Geschäftsbereich eingebunden gewesen war. Die Geschäftstätigkeit der TREU ist weiterhin der Handel und der Vertrieb von technischen Kunststoffen aus der Toray Gruppe mit Bezug aus Japan, China, Malaysia, Ungarn und den USA für den europäischen und osteuropäischen Markt unter Einbeziehung von technischen Serviceleistungen an TIER1- und TIER2 Autozulieferer (Lieferant der ersten oder zweiten Rangfolge in der Zulieferpyramide an einen OEM - Original Equipment Manufacturer). Die Vertriebsaktivitäten liegen wie in Vorjahren in ganz Europa, und zu diesem Zweck haben wir zusätzliche Marketingbeauftragte und angeschlossene Vertreter, die in unserem Namen neue Geschäfte in Osteuropa erschließen, mit Ausnahme der sanktionierten Regionen. 2. Wirtschaftsbericht 2023/2024 (April 2023 bis März 2024), im Folgenden "GJ 2023" TREU betreibt ihr operatives Geschäft seit dem 1. August 2015 und reagiert auf die Marktnachfrage im Bereich von technischen Kunststoffen in der Automobilbranche von TIER1- und TIER2-Zulieferern in Europa. 2.1. Wirtschaftliche und branchenbezogene Bedingungen Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. (Quelle 1 1 ). Die gesamtwirtschaftliche Situation wurde von den Folgen anhaltend hoher Energiepreise, hoher Zinsen und durch geopolitische Konflikte wieder verschärfte Versorgungsengpässe belastet.
1 Quelle 1: DESTATIS - Pressemitteilung Nr. 019
vom 15. Januar 2024
Nach dem VDA (Verband der Automobilindustrie) wurden im Gesamtjahr 2023 2,8 Mio. Pkw neu zugelassen, 7 Prozent mehr als im Vorjahr, wobei 17 Prozent mehr Pkw exportiert wurden als im Vorjahr. Die deutsche Automobilproduktion produzierte knapp 18 Prozent mehr als am Jahr 2022. (Quelle 2 2 ) Nachdem das BIP zum Jahresende 2023 zurückgegangen war, startete die deutsche Wirtschaft mit einem leicht positiven Vorzeichen ins Jahr 2024. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um 0,2 Prozent gestiegen. (Quelle 3 3 ) Die zur Erreichung der Klimaziele notwendige Umstellung von Verbrennungsmotoren auf Elektroantriebe geht im deutschen Pkw-Markt weiter, allerdings nach dem Auslaufen der Förderprogramme etwas weniger aggressiv. In 2023, mit 700.200 Elektro-Pkw Neuzulassungen, entfielen 25 Prozent aller Neuzulassungen auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge, aber -16 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Plug-in-Hybride (PHEV) fielen am stärksten (-51 Prozent), während die rein elektrisch angetriebenen Pkw gestiegen sind (BEV, +11 Prozent). (Quelle 2 4 ) TREU geht davon aus, dass sich dieser Wandel fortsetzen wird und hat seine Entwicklung auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen ausgerichtet, um auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein. Das Absatzvolumen aller Toray technischen Kunststoffe im europäischen Automobilsektor im Geschäftsjahr 2023/2024 ist in Summe um +6,1 % gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr +16,6 %) gestiegen. Dagegen ist das Absatzvolumen in Summe aller Kunststoffe für industrielle Anwendungen um -7,8 % (Vorjahr +16,5 %) gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das Gesamtabsatzvolumen der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023/2024 ist dabei gegenüber dem Vorjahr um -4,8 % (Vorjahr +16,6%) gesunken. Die Umsatzerlöse gingen im Geschäftsjahr 2023/2024 um -13,7 % (Vorjahr +18,6 %) gegenüber dem Vorjahr zurück. Auch im Geschäftsjahr 2023/2024 lag der Fokus der Gesellschaft weiter in der Gewinnung von Marktanteilen im Bereich der automobilen Anwendungen. 2.2. Ertragslage Die Umsatzerlöse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023/2024 lagen bei 61,1 Mio. EUR (Vorjahr 70,8 Mio. EUR). Die Umsätze unserer Produkte in den Bereichen Industrie-, Bau- und Haushaltsanwendungen gingen angesichts der rückläufigen Nachfrage und des aggressiven Preiswettbewerbs von 47,9 Mio. EUR im Vorjahr um -11,7 Mio. EUR auf 36,2 Mio. EUR zurück. Dagegen stiegen im Automobilbereich mit neu entwickelten, hochwertigen Produkten, die auf den Branchentrend zur E-Mobilität (weg vom Verbrennungsmotor) ausgerichtet sind, die Umsätze im Bereich der Automobilbranche um +2,0 Mio. EUR auf 24,9 Mio. EUR (Vorjahr 22,9 Mio. EUR). Die Materialaufwandsquote lag mit 92,7 % leicht unter dem Niveau des Vorjahres (94,0 %) und wird wie im Vorjahr überwiegend durch die konzerninternen Bezugspreise bestimmt.
2 Quelle 2: VDA Pkw-Produktion in Deutschland
2023: Deutliches Plus gegenüber Vorjahresniveau vom 4.
Januar 2024
Die Personalaufwendungen lagen mit 2,7 Mio. EUR leicht über dem Niveau des Vorjahres (2,6 Mio. EUR) bei einer durchschnittlichen Anzahl von 17 Mitarbeitern (Vorjahr 20). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 5,4 Mio. EUR und sind gegenüber dem Vorjahr (3,5 Mio. EUR) deutlich gestiegen. Wesentliche Aufwendungen waren:
Das Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen betrug am Ende des Geschäftsjahres -0,01 Mio. EUR (Vorjahr 0,06 Mio. EUR). 2.3. Analyse der Plan-Ist-Abweichungen I. Umsätze
Aufgrund der sich abschwächenden Wirtschaftsnachfrage in Europa sank der Pkw-Absatz in der EU um 10 % unter unsere Planannahmen. Darüber hinaus wurden die Anreize zur Beschleunigung des Übergangs zur Elektromobilität teilweise eingestellt, so dass sich das Wachstum in diesem Sektor verlangsamte, aber weniger stark als bei den Verbrennungsmotoren. II. Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern lag am Geschäftsjahresende bei rund -0,10 Mio. EUR und -0,36 Mio. EUR niedriger gegenüber dem Budget. Die Ergebnisverschlechterung resultiert überwiegend aus der gesunkenen Kundennachfrage im Bereich der Kunststoffe für die industriellen Anwendungen, hier lagen die Erwartungen deutlich über dem tatsächlichen Absatzvolumen. III. Brutto-Marge
Die leichte Verbesserung der Bruttomarge gegenüber dem Budget ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Aufwertung des Euro gegenüber dem USD auf den USD-basierten Einkauf zurückzuführen. 2.4. Finanzlage Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023/2024 ist im Wesentlichen durch die Veränderung der Vorräte, der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen geprägt.
2.5. Vermögenslage Das Eigenkapital beträgt 1,9 Mio. EUR (Vorjahr 2,0 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beträgt am Jahresende rund 9,7 % (Vorjahr rund 9 %). Das Working Capital beträgt am Geschäftsjahresende -1,0 Mio. EUR und ist gegenüber dem Vorjahr (-2,5 Mio. EUR) angestiegen. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 11,6 Mio. EUR (Vorjahr 14,3 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus Warenbezügen von verbunden Unternehmen. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4,0 Mio. EUR (Vorjahr 4,0 Mio. EUR) sind revolvierende Kreditlinien und dienen im Wesentlichen der Abwicklung von Einkäufen in USD- und HUF-Währungen. Das Working Capital ergibt sich aus der Differenz zwischen Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, Rückstellungen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Das Anlagevermögen beträgt 0,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,65 Mio. EUR), wovon 0,59 Mio. EUR auf technische Anlagen und Maschinen entfallen. Es gab keine wesentlichen Neuanschaffungen im laufenden Geschäftsjahr. Die Vorräte belaufen sich auf 7,0 Mio. EUR und liegen deutlich über dem Niveau vom Vorjahr (5,4 Mio. EUR), wovon sich allein 5,0 Mio. EUR im Transit befinden (Vorjahr 3,0 Mio. EUR). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen 9,6 Mio. EUR und sind aufgrund des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vorjahr (11,5 Mio. EUR) gesunken. Der Rückgang ist auf die schwache Kundennachfrage im Bereich der industriellen Anwendungen zurückzuführen. Vorwiegend vereinbarte Zahlungsbedingungen mit Kunden liegen wie in den Vorjahren zwischen 30 und 60 Tagen. Aufgrund diesjähriger unregelmäßiger Mahnläufe konnten die Kundenzahlungen nicht so gezielt gesteuert werden. Die Kennzahl DSO hat sich um 4 Tage auf rund 49 Tage (Vorjahr rund 45 Tage) erhöht. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind 0,4 Mio. EUR (Vorjahr 0,8 Mio. EUR) Umsatzsteuerrückforderungen enthalten, welche auf ausstehende Rückzahlungen von Einfuhrumsatzsteuern gegenüber dem deutschen und ausländischen (französischen und ungarischen) Finanzämtern zurückzuführen sind. Die sonstigen Rückstellungen betrugen am Jahresende 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,9 Mio. EUR). Wesentliche Rückstellungen bilden:
2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Die für die Unternehmenssteuerung wesentlichen finanzielle Steuerungsgrößen (Finanzielle Leistungsindikatoren) der Gesellschaft sind die Umsatzerlöse, Brutto-Marge und das Jahresergebnis vor Steuern. Sämtliche Leistungsindikatoren werden monatlich auf Produktebene analysiert mit den jeweiligen Planzahlen verglichen (IST vs. SOLL-Analysen) und mittels sogenannten "reporting-packages" an die Toray Industries Inc., Tokyo, Japan, berichtet. 2.7 Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Die Geschäftsleitung stuft die gesamte Ertragslage und Entwicklung der Gesellschaft als nicht vollständig zufriedenstellend ein. Die erzielten Umsatzerlöse blieben hinter den Erwartungen zurück. Die marginale Profitabilität unserer Produkte konnte auf Grund des stärkeren EUR/USD-Kurses gegenüber dem im Vorjahr schwächeren Kurstrend leicht gesteigert werden. 3. Risikomanagement Im Unternehmen wurden detaillierte Zeitpläne festgelegt, in denen bestimmt wurde, wie viel Verantwortung (Risiko) jeder Mitarbeiter aufgrund seiner Funktion übernehmen kann. Sämtliche Vorgänge werden nach dem Vier-Augen-Prinzip abgewickelt. Eine Überschreitung von Kreditlimits wird beispielsweise automatisch durch das System verhindert, so dass genau definierte Genehmigungsverfahren notwendig sind. Forderungen sind durch Abschluss von Kreditversicherungen überwiegend abgesichert. Darüber hinaus werden alle ausstehenden Forderungen regelmäßig überprüft und angemahnt. Interne Kontrollstrukturen der Toray Gruppe sind auch in der TREU integriert. Monatlich und quartalsweise erfolgt die Berichterstattung an die Muttergesellschaft, die wiederum regelmäßig interne Revisionen durchführt. 4. Bericht über Risiken und Chancen 4.1. Risiken Auch im laufenden GJ bleibt die gesamtwirtschaftliche Situation bei anhaltender Inflation und hohen Zinsen weiter angespannt. Risiken durch Währungsschwankungen von gegenläufigen Wertänderungen / Zahlungsströmen von Grund- und Sicherungsgeschäften werden mittels Devisentermingeschäften abgesichert. Wir verweisen auf die Ausführungen dazu im Anhang. Die wichtigsten Einkäufe werden in EUR nominiert. Als Fremdwährungen überwiegen USD und HUF. Darüber hinaus sind die Lieferketten aus Asien weiterhin durch den Suezkanal eingeschränkt und werden durch regionale Konflikte und Probleme beim Containerverkehr verlängert. Außerdem sind in einem wichtigen Wahljahr die Annahmen über die Zukunft internationaler Beziehungen und der Handelsbeschränkungen ungewiss. 4.2. Chancen Die Umstellung auf neue Elektrofahrzeugmodelle nimmt in Europa weiter zu und TREU hat seine Entwicklung auf diese neuen Trends ausgerichtet. Das Unternehmen erweitert weiterhin die Kundenbetreuung in seinem technischen Zentrum und die Produktionskapazitäten an dem Produktionsstandort in Ungarn. 4.3. Zusammenfassende Beurteilung Mit Produkten, die auf die zukünftigen Anforderungen der E-Mobilität in der Automobilindustrie ausgerichtet sind, und dem Ausbau des technischen Kundendienstes in Europa, erwartet TREU eine positive Umsatzentwicklung in den kommenden Jahren. Mit weiter steigenden Umsätzen von Produkten steigt auch die Absatzmenge des in Ungarn produzierten PPS-Produkts, was wiederum die Fixkosten von Zoltek in Ungarn pro Einheit sinken lässt. Die davon reduzierten Einkaufspreise führen wiederum zu einer Steigerung der Bruttomarge bei Toray Resins Europe GmbH. 5. Ausblick für das Geschäftsjahr 2024/2025 Die Prognose für das neue Geschäftsjahr 2024/2025 zeigt einen Gesamtjahresumsatz von rund 60,2 Mio. EUR. Die Gesamt-Bruttomarge wird mit 8,5 % und ein Ergebnis vor Steuern von 0,6 Mio. EUR erwartet. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 rechnet die Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr mit einem moderaten Anstieg des Gesamtjahresumsatzes, einer konstanten Gesamt-Bruttomarge sowie einem moderat höheren Ergebnis vor Steuern. Weitere Investitionen in das technische Produktentwicklungszentrum von 0,2 Mio. EUR sind für das Geschäftsjahr 2024/2025 geplant. Hinsichtlich unseres Nachtragsberichtes verweisen wir auf unseren Anhang. 6. Unternehmensfortführung Die Abhängigkeit davon, ob es der Gesellschaft gelingt, ausreichende Zahlungsmittel aus der Gesellschaftstätigkeit zu erwirtschaften, um ihre Verbindlichkeiten zu bedienen, stellt eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft dar. Basierend auf der mittelfristigen Planung der Gesellschaft und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 2023/2024 davon aus, dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, sich in der absehbaren Zukunft ausreichend mit Mitteln versorgen zu können, um ihre Tätigkeit fortzuführen. Dies schließt auch die Rückzahlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Refinanzierung von Bankkrediten ein, die in den Geschäftsjahren 2024/2025 und 2025/2026 zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese die Mittel übersteigen, die aus dem operativen Geschäft generiert werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Gesellschaft ein positives kumuliertes Ergebnis vor Steuern in den nächsten zwei Geschäftsjahren (2024/2025 bis einschließlich 2025/2026) in Höhe von rund 1,29 Mio. EUR sowie einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von rund 0,10 Mio. EUR plant. Sollte entgegen der Erwartung der Geschäftsleitung die Versorgung mit Zahlungsmitteln über externe Finanzierungen nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher möglich sein, so hat die Geschäftsführung zur Absicherung der Unternehmensfortführung von der Alleingesellschafterin (Toray Industries, Inc.) mit Datum vom 6. Oktober 2023 eine harte Patronatserklärung erhalten, wonach bei einem Finanzmittelbedarf die Gesellschaft eine Unterstützung in Höhe von bis zu 4,0 Mio. EUR erhalten würde. Die Laufzeit der harten Patronatserklärung mit dieser Höhe der Unterstützungsleistung ist ursprünglich bis zum 31. März 2025 vereinbart worden. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 wurde die harte Patronatserklärung mit einer maximalen Unterstützungsleistung in Höhe von 4,0 Mio. EUR und mit Laufzeit vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 verlängert. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt, wie vorstehend erläutert, gegebenenfalls von der finanziellen Unterstützung durch die Alleingesellschafterin ab. Dies stellt ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Neu-Isenburg, 31. Januar 2025 Robert Engle Gen Kawada Takeshi Fujita |
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