HLS-Reitzle
GmbH (vormals: Georg Reitzle GmbH)
Pfaffenhofen a.d. Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.742,00 |
50.951,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.442,00 |
49.651,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.300,00 |
1.300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
488.863,06 |
1.193.527,40 |
| I.
Vorräte |
46.346,16 |
484.674,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
297.767,59 |
542.239,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.933,97 |
274.650,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.749,31 |
166.612,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
417,51 |
3.838,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
530.022,57 |
1.248.316,66 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
236.043,95 |
259.934,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
210.479,36 |
234.369,81 |
| B.
Rückstellungen |
144.102,25 |
166.484,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
149.876,37 |
821.898,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
149.876,37 |
798.218,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
23.679,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
530.022,57 |
1.248.316,66 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
für Zwecke der Offenlegung gem. § 326 HGB
A. Allgemeine Angaben
Die Firma HLS-Reitzle GmbH, ehemals Georg Reitzle
GmbH, hat ihren Sitz in 89284 Pfaffenhofen und ist in das
Handelsregister beim Registergericht Memmingen unter der
Registernummer HRB 6269 eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert geblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zugrunde liegenden
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden
unverändert fortgeführt, soweit sich nicht
Änderungen durch die Anwendung der HGB-Vorschriften
nach BilRUG ergeben oder neue Erkenntnisse eine abweichende
Bewertung erfordern.
Die Angaben im Anhang beruhen auf der postenbezogenen
Reihenfolge gem. § 284 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 276, 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326
bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurde Gebrauch
gemacht.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
I. Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgt zu
Anschaffungskosten, die durch planmäßige
Abschreibungen gemindert wurden. Die Abschreibungen werden
linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu 800,00 Euro werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich werden Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
II. Umlaufvermögen
1. Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
III. Sonstiges
Bilanzierungs- und Bewertungseinheiten nach §
254 HGB wurden nicht gebildet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 234.369,81 Euro enthalten.
II. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen
Die versicherungsmathematische Bewertung der
Pensionsrückstellungen erfolgte nach den
Grundsätzen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG). Maßgebend für die Berechnung des
Erfüllungsbetrages sind die Vorschriften des §
253 HGB. Als Rechnungsgrundlagen wurden die biometrischen
Wahrscheinlichkeiten der Klaus Heubeck "Richttafeln" 2018G
verwendet, wobei ein Rechnungszins von 2,71 % und eine
Rentendynamik von 0,5 % angesetzt wurde. Die
Pensionsrückstellungen betragen 55.963,25 Euro.
Das Planvermögen aus
Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von
124.950,75 Euro wurde im Berichtsjahr mit dem Passivwert
der Pensionsrückstellung in Höhe von 180.914,00
Euro verrechnet, soweit es dem Zugriff der übrigen
Gläubiger entzogen ist.
In Höhe des sich im Vergleich zur Ermittlung der
Pensionsrückstellungen bei Anwendung des bisher
geltenden durchschnittlichen Marktzinssatzes, der auf Basis
der letzten sieben Jahre ermittelt wurde (1,97 %), ergebene
Unterschiedsbetrag besteht eine Ausschüttungssperre.
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 VI S. 1 HGB
zwischen der Pensionsrückstellung mittels
10-Jahresdurchschnittszinssatz und der
Pensionsrückstellung mittels bisherigem
7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt 17.942,00 Euro.
2. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
III. Verbindlichkeiten
Es bestehen zum Abschlussstichtag keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
In den bilanzierten Verbindlichkeiten sind keine
Beträge enthalten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind.
IV. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
Gewährleistungsbürgschaften 131.227,93 Euro
D. Sonstige Angaben
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene
oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine wesentlichen
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und
Leasingverträgen.
II. Arbeitnehmer
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug 9.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Georg Reitzle geführt.
IV. Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten
gegenüber
Gesellschaftern
1. Die Forderungen betreffen in Höhe von
10.424,69 Euro (i. Vj. 251.602,07 Euro) Gesellschafter.
2. Es bestanden zum Abschlussstichtag keine
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Pfaffenhofen, den 1. Februar 2021
Georg Reitzle GmbH
Geschäftsführer: Georg Reitzle
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2021 festgestellt.
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